Deutsch-marokkanische Migrationskooperation und die Ereignisse an der Grenze zu Ceuta bzw. Tarajal im Juli und August 2026

Drucksache 21/8272Antwortauf die Kleine Anfrage 21/780630.09.20268 Seiten12 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Ende Juli 2026 kam es an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta, insbesondere am Wellenbrecher von Tarajal, zu einer außergewöhnlichen Massenbewegung. Nach Medienberichten und Angaben spanischer Behörden gelangten innerhalb kurzer Zeit rund 50 000 Personen irregulär nach Ceuta; zugleich wurde über zahlreiche Todesopfer berichtet. Nach Angaben spanischer Behörden, über die Reuters am 1. August 2026 berichtete, kamen mindestens 67 Menschen ums Leben (vgl. www.reuters.com/world/europe/spain-installs-floating-barrier-ceuta-after-calm-night-following-borderrush-2026-08-01/; vgl. auch Reuters vom 31. Juli 2026: www.reuters.com/wor ld/africa/spain-morocco-halt-deadly-rush-spanish-enclave-after-49000-cross-d ay-2026-07-31/ und BBC vom 31. Juli 2026: www.bbc.co.uk/news/articles/cx 2kp639yx4o). Der überwiegende Teil der Angekommenen kehrte binnen weniger Tage nach Marokko zurück, mehrere Tausend verblieben jedoch in Ceuta; und auch Wochen später dauern Übertrittsversuche – teils befördert durch Aufrufe in sozialen Medien – an (vgl. www.tagesschau.de/ausland/euro pa/ceuta-274.html).

Deutschland und Marokko unterhalten eine enge Migrationspartnerschaft, die unter anderem den Strategischen Dialog der Außenminister, die Permanent Mixed Migration Group (PMMG), BMZ- bzw. GIZ GmbH-Programme (BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) sowie die Zusammenarbeit mit UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und weiteren Organisationen umfasst. Der Strategische Dialog fand zuletzt am 30. April 2026 in Rabat statt (vgl. www.ausw aertiges-amt.de/de/newsroom/2770428-2770428).

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Welche Informationen, Lagebilder, Frühwarnungen oder Hinweise zu einer möglichen Massenbewegung oder erhöhten Migrationsdynamik an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta (insbesondere Tarajal) hat die Bundesregierung – einschließlich Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der deutschen Vertretungen in Rabat und Madrid sowie von Europol und FRONTEX, soweit diese der Bundesregierung vorlagen – in den Monaten von April bis Juli 2026 gegebenenfalls erhalten?

2Wann genau und über welche Kanäle (diplomatische Berichte, GIZ GmbH-Berichte, UNHCR, spanische oder marokkanische Behörden, EU-Strukturen, FRONTEX, Europol, EUAA [European Union Agency for Asylum], sonstige) gingen diese möglichen Informationen ein (vgl. Frage 1)?

3Welche Mechanismen des Informationsaustauschs und der Frühwarnung bestehen zwischen der Bundesregierung, der GIZ GmbH, marokkanischen Behörden und spanischen Stellen bezüglich der Lage an der Grenze zu Ceuta und Melilla gegebenenfalls, welche Stellen sind möglicherweise rund um die Uhr eingebunden, und welche Reaktionszeiten sind vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Union (EU), ihren Agenturen und den Mitgliedstaaten zu den Migrationsdynamiken an den Außengrenzen der EU in laufendem Kontakt, zudem berichten die Auslandsvertretungen regelmäßig und anlassbezogen über die migrationspolitischen Entwicklungen in ihren jeweiligen Gastländern. Darüber hinaus betreibt die EU Frühwarn- und Prognoseinstrumente wie das Migration Preparedness and Crisis Blueprint Network oder das Frühwarnsystem der EU-Asylagentur. Zu den akuten Entwicklungen Ende Juli 2026 lagen der Bundesregierung vorab keine spezifischen Erkenntnisse vor.

Frage 4 Seite 2

Hat die Bundesregierung vor dem 30. Juli 2026 Hinweise auf eine mögliche Lockerung der marokkanischen Grenzkontrollen oder auf eine erhöhte Mobilisierung von Personen in Richtung Tarajal erhalten, wurden hierzu gegebenenfalls Lagebesprechungen durchgeführt, wenn ja, welche Entscheidungen wurden dabei getroffen, welche Bundesminister oder Staatssekretäre wurden informiert, und welche konkreten Maßnahmen wurden gegenüber der marokkanischen Regierung gegebenenfalls angeregt oder eingefordert?

Antwort

Der Bundesregierung lagen keine Hinweise im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 5 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Rolle sozialer Medien und möglicher Gerüchte (u. a. im Zusammenhang mit spanischen Gerichtsentscheidungen) bei der Auslösung der Massenbewegung vor, wurden deutsche Behörden an der Analyse dieser Desinformationskampagnen beteiligt, und inwieweit wurden solche Erkenntnisse über die bestehenden Kooperationsstrukturen ausgetauscht?

Antwort

Der Bundesregierung liegen über Medienberichte hinaus keine Erkenntnisse oder Analysen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 6 Seite 3

Welche Risikoanalysen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich einer möglichen staatlichen Instrumentalisierung irregulärer Migration durch Drittstaaten, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die deutschmarokkanische Zusammenarbeit gezogen?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet laufend, ob Migration zu politischen Zwecken durch andere Staaten instrumentalisiert wird, um umgehend darauf reagieren zu können. Bezüglich der Zusammenarbeit mit Marokko wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Welche konkreten Themen zu Migration, Rückkehr, Grenzmanagement, Schutz auf See, legaler Arbeitsmigration und Reintegration wurden im Rahmen des deutsch-marokkanischen Strategischen Dialogs am 30. April 2026 in Rabat zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und dem marokkanischen Außenminister Nasser Bourita sowie in den vorbereitenden und nachfolgenden Arbeitsgruppen besprochen, und welche Gesprächsvermerke, Non-Papers, Briefings, Protokolle, Ergebnisvermerke sowie elektronische Lageberichte und E-Mail-Briefings wurden hierzu erstellt?

8Welche Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder operativen Absprachen zu dem Grenzmanagement und der Verhinderung irregulärer Massenbewegungen wurden bei diesem Dialog oder in der Permanent Mixed Migration Group in den Jahren 2025 und 2026 getroffen (vgl. Frage 7), und wurden hierbei Indikatoren, Schwellenwerte oder Frühwarnkriterien vereinbart?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Zu den im Rahmen des deutsch-marokkanischen Strategischen Dialogs erörterten migrationspolitischen Themen wird auf die Gemeinsame Erklärung der beiden Außenminister, abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/27 70428-2770428, verwiesen.

Frage 9 + 10 + 11 Seite 3

9Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft (einschließlich der Permanent Mixed Migration Group) im Hinblick auf die Verhinderung irregulärer Massenbewegungen nach Ceuta, insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse Ende Juli 2026, und welche konkreten Ziele der Partnerschaft wurden nach Auffassung der Bundesregierung erreicht bzw. verfehlt?

10Nach welchen messbaren Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der deutsch-marokkanischen Migrationspartnerschaft?

11Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der deutsch-marokkanischen Migrationskooperation vor dem Hintergrund der Ereignisse in Ceuta, wenn ja, wann soll diese Evaluierung abgeschlossen sein, und welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung bei ihren Frühwarn- und Kooperationsmechanismen gegebenenfalls?

Antwort

Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung bewertet die seit 2024 bestehende deutsch-marokkanische Migrationspartnerschaft positiv. Fortschritte zeigen sich unter anderem in einer substantiellen Steigerung der Rückführungszahlen nach Marokko (2023: 153; 2024: 319; 2025: 785; 1. Halbjahr 2026: 332). Die Bundesregierung tauscht sich vor dem Hintergrund der dynamischen Migrationslage regelmäßig vertrauensvoll mit Marokko aus.

Frage 12 Seite 4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ereignissen an der Grenze zu Ceuta für die künftige Ausgestaltung der deutschen und europäischen Migrationszusammenarbeit mit Marokko, insbesondere hinsichtlich Frühwarnung, Grenzmanagement, Rückübernahme und Krisenreaktion?

Antwort

Die Ereignisse in Ceuta vom 30. Juli bis 1. August 2026 verdeutlichen die Komplexität moderner Migrationslagen, bei denen rechtliche Rahmenbedingungen und Interpretationen, digitale Kommunikationskanäle und geografische Gegebenheiten in sehr kurzer Zeit dynamische und umfangreiche Migrationsbewegungen auslösen können. Dank des raschen Eingreifens der spanischen Behörden, der reibungslosen Kooperation mit Marokko sowie der Beratungen im IPCR (Krisenreaktionsmechanismus der EU), im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU und während des EU-Sonderinnenrats vom 4. August 2026 konnte eine dauerhafte Destabilisierung verhindert werden. Aufgrund des Sonderregimes des Artikels 41 des Schengener Grenzkodexes bestand zu keinem Zeitpunkt eine direkte Bedrohung für die innere Sicherheit oder die Asylinfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung wird sich weiterhin nachdrücklich für den lückenlosen Schutz der EU-Außengrenzen und die konsequente Bekämpfung der Schleuserkriminalität, auch im digitalen Raum, sowie für eine noch engere Zusammenarbeit mit Marokko sowohl auf europäischer als auch auf bilateraler Ebene einsetzen.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 13f + 13g + 13h Seite 4

13Welche laufenden Projekte und Programme der GIZ GmbH und des BMZ in Marokko (insbesondere Zentren für Migration und Entwicklung [ZME], Pre-Integrationsprogramme, Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen) waren in den Jahren 2025 und 2026 aktiv, und welche

13aProjektlaufzeiten,

13bbereitgestellten und ausgezahlten Mittel,

13cZielindikatoren und Erfolgskriterien,

13dAnzahl der beratenen Personen,

13eAnzahl freiwilliger Rückkehrer,

13fAnzahl vermittelter legaler Arbeitsmigrationen,

13gvorliegenden Evaluierungen und externe Gutachten und

13hAbbruch- bzw. Erfolgsquoten der Programme existiert bzw. existieren dafür?

Antwort

Im genannten Zeitraum führte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH folgende vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragten Projekte im Sinne der Fragestellung durch:

• Zentren für Migration und Entwicklung (ZME) – IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202321651;

• Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa – IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202321776;

• Potenziale für Migration, soziale und wirtschaftliche Reintegration (POMI-RE) – IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202221711.

Für die Fragen 13a, 13b und 13g wird auf das Transparenzportal des BMZ (abrufbar unter www.transparenzportal.bund.de) verwiesen.

Für die Fragen 13c bis 13f sowie 13h wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.

Frage 14 Seite 5

In welchem Umfang und mit welchen konkreten Aufgaben waren UNHCR Marokko, das Cruz Roja Española sowie weitere in Ceuta und im marokkanischen Grenzraum tätige Organisationen in die von der Bundesregierung geförderten oder mitgetragenen Koordinationsstrukturen eingebunden, und welche Bundesmittel flossen gegebenenfalls jeweils unmittelbar oder mittelbar an diese Organisationen?

Antwort

Die Bundesregierung führt Gespräche mit in Spanien und Marokko tätigen internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Es besteht keine Einbindung in Koordinationsstrukturen.

Frage 15 Seite 5

Welche deutschen, nach Kenntnis der Bundesregierung europäischen und KfW-Mittel [KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau] hat Marokko seit 2023 im Bereich Migration, Grenzmanagement, Rückkehr und Reintegration erhalten (bitte nach Geber, Jahr und Zweck aufschlüsseln), einschließlich unmittelbarer sowie mittelbarer Finanzierung über EU-Treuhandfonds, Team-Europe-Initiativen oder sonstige EU-Finanzierungsinstrumente?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. Zur Finanzierung der EU im Bereich Migration, Grenzmanagement, Rückkehr und Reintegration verweist die Bundesregierung auf die jährliche Berichterstattung der EU-Kommission (https://in ternational-partnerships.ec.europa.eu/policies/migration-and-forced-displaceme nt_en). Im Jahr 2025 wurden 138 000 Euro für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Verwendung in Marokko im Rahmen eines Nordafrika-Regionalprojekts zur Verfügung gestellt.

Frage 16 Seite 5

In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kontakt mit der spanischen Regierung und den Behörden der autonomen Stadt Ceuta zu den Ereignissen aufgenommen, welche Unterstützungsangebote (Informationsaustausch, Beratung, finanzielle oder operative Hilfe) wurden unterbreitet oder erbeten, und hat Deutschland Unterstützung über FRONTEX oder andere EU-Agenturen angeboten oder vermittelt?

Antwort

Die Bundesregierung hat umgehend auf verschiedenen Ebenen Kontakt mit Amtskollegen aus Spanien, der EU sowie Marokko aufgenommen und ihre Solidarität zugesichert. Die EU-Kommission hat beim EU-Sonderinnenrat vom 4. August 2026 einen Fünf-Punkte-Plan vorgeschlagen, den die Bundesregierung begrüßt. Sie wirkt im Umfang ihrer Zuständigkeiten an dessen Umsetzung mit.

Frage 17 + 17a + 17b + 17c Seite 5

17Plant die Bundesregierung, Personen aus dem Personenkreis, der Ende Juli 2026 irregulär nach Ceuta gelangt ist, nach Deutschland aufzunehmen, umzusiedeln oder im Rahmen humanitärer Programme oder der EU-Relocation zu übernehmen,

17awenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien,

17bwenn ja, in Abstimmung mit welchen Partnern (Spanien, EU-Kommission, UNHCR o. a.),

17cwenn nein, auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung diese Entscheidung getroffen?

Antwort

Die freiwilligen humanitären Aufnahmeprogramme sind ausgesetzt und es werden keine neuen Programme aufgelegt. Im Rahmen des Solidaritätsmechanismus unter dem am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sind im ersten Solidaritätszyklus keine Übernahmen von Personen vorgesehen.