Geplanter Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern

Drucksache 21/8226Antwortauf die Kleine Anfrage 21/775025.09.202617 Seiten54 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium der FinanzenStaat und VerwaltungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat in seinen Beschlüssen vom 2. Juli 2026 – wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2 025.de/files/koav_2025.pdf) – das Ziel bekräftigt, den Personalbestand der Bundesverwaltung pauschal um 8 Prozent bzw. rund 24 000 Stellen innerhalb der Legislaturperiode abzubauen (www.bundesregierung.de/resource/blob/219 6306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschu ss-data.pdf). Nach den bislang vorliegenden Planungen sollten bereits 2025 0,5 Prozent und 2026 weitere 2,2 Prozent der Stellen eingespart werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5666).

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist bislang unklar, wie sich ein solcher pauschaler, prozentualer Stellenabbau mit den spezifischen Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verträgt. Das BZSt nimmt nach § 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) eine Vielzahl hoch spezialisierter Aufgaben wahr, die für die Sicherung des Steueraufkommens, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen von zentraler Bedeutung sind.

Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf etwa 28,5 Mrd. Euro (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumente narchiv/Dokument/MMST18-2378.pdf). Für Steuerhinterziehung insgesamt gehen Schätzungen von rund 100 Mrd. Euro jährlich aus (www.boeckler.de/d e/magazin-mitbestimmung-2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-5 391.htm; https://taz.de/Schaden-durch-Steuerhinterziehung/!6179843/). Die Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal hat gezeigt, dass unzureichende personelle und organisatorische Ausstattung sowie mangelnde Priorisierung Aufsichts- und Kontrolldefizite begünstigen können, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Die aktuelle Berichterstattung über Strafermittlungen gegen die Deutsche Bank wegen des Verdachts auf Verwicklungen in Cum-Cum-Geschäfte der Postbank – die ab 2009 sukzessive von der Deutschen Bank übernommen wurde – in den Jahren 2008 bis 2015 zeigt (www.tagessch au.de/investigativ/wdr/cum-cum-deutsche-bank-100.html), dass in diesem Bereich immenser Ermittlungs- und Aufarbeitungsbedarf besteht. Auch der vom Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, vorgestellte Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/aktionsplan-gegen-steue r-und-finanzkriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6) legt nahe, dass statt pauschaler Stellenstreichungen personelle Verstärkungen in den relevanten Behörden erfolgen müssen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, dass die Bundesregierung darlegt, ob und in welchem Umfang der pauschale Stellenabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auch das BZSt betrifft, welche Ausnahmeregelungen bestehen und wie sichergestellt wird, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug, insbesondere von Cum‑Ex, Cum‑Cum und vergleichbaren Gestaltungen, nicht durch pauschale Kürzungsvorgaben beeinträchtigt werden.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen waren im BZSt in den Haushaltsjahren 2020 bis 2026 jeweils veranschlagt, und wie viele davon waren zum jeweiligen Stichtag tatsächlich besetzt (bitte nach Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten in Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

Antwort

Auf die Anlage* wird verwiesen.

AnlageAnlage (Tabelle ohne Überschrift: Besoldungsgruppen)

PDF-Seite 16 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

In welchem Umfang ist das BZSt von dem im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 bekräftigten Ziel einer pauschalen 8‑prozentigen Personaleinsparung in der Bundesverwaltung konkret erfasst?

Antwort

Für das Haushaltsjahr 2025 wurde im Haushaltsgesetz (HG) 2025 eine Einsparung im Umfang von 0,5 Prozent der (Plan‑)Stellen festgesetzt. Gemäß § 17 Absatz 2 Nummer 5 HG 2025 wurden 120 (Plan‑)Stellen des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität von der Einsparung ausgenommen.

Für das Haushaltsjahr 2026 wurde im HG 2026 eine Einsparung im Umfang von 2,2 Prozent festgelegt. Es wurden gem. § 17 Absatz 2 Nummer 5 HG 2026 maximal 280 (Plan‑)Stellen des BZSt von der Einsparung zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität ausgenommen.

Der voraussichtliche Umfang der vom BZSt zu erbringenden Personaleinsparung im Haushaltsjahr 2027 ergibt sich aus § 17 des Regierungsentwurfs (RegE) zum HG 2027.

Gemäß § 17 Absatz 1 des RegE zum HG 2027 ist im Jahr 2027 eine Einsparung von 2 Prozent der (Plan‑)Stellen zu leisten. Ausgenommen von der Einsparung sind gem. § 17 Absatz 2 Nummer 5 RegE HG 2027 maximal 452 (Plan‑)Stellen des BZSt zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität.

Der Umfang der in den Jahren 2028 und 2029 zu erbringenden Einsparungen wird sich jeweils aus den HG 2028 und 2029 ergeben.

Frage 2a Seite 2

Welche Zielzahlen (absolut und prozentual) legt die Bundesregierung hierfür für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 zugrunde?

Antwort

Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.

Frage 2b Seite 3

Inwiefern spiegelt der Haushaltsentwurf 2027 (Einzelplan 08, Kapitel 0815) BZSt-Stellenkürzungen wider, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Abweichungen zwischen dem politisch kommunizierten Einsparziel und der tatsächlichen Stellenveranschlagung?

Antwort

Das HG 2026 sieht eine Einsparquote von 2,2 Prozent vor. Die Stelleneinsparung wird für alle Einzelpläne über die Personallisten zur Bereinigungssitzung am 12. November 2026 umgesetzt. Insoweit bildet der Regierungsentwurf diese Einsparung noch nicht ab.

Frage 2c + 2d Seite 3

2cWurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine „Aufgabenkritik“ im Sinne einer Überprüfung, welche BZSt-Aufgaben in welchem Umfang mit welchem Personalbedarf zu erfüllen sind, durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

2dWurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ im Sinne einer Überprüfung, welche BZSt-Aufgaben in welchem Umfang mit welchem Personalbedarf mit welchen fiskalischen Erwägungen zu erfüllen sind, durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 2c bis 2d werden zusammen beantwortet.

Die Stelleneinsparung ist gesetzlich im jeweiligen HG festgelegt.

Frage 2e Seite 3

Welche Auswirkungen hat der geplante Stellenabbau auf die Möglichkeit des BZSt, dringend benötigtes Fachpersonal (z. B. Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker, Personal in den Betrugsbekämpfungsreferaten) neu einzustellen oder zu binden?

Antwort

Im Umfang der Einsparungen sind Neueinstellungen nicht möglich.

Frage 3 Seite 3

Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an Steuermehreinnahmen bzw. verhinderten Steuerausfällen eine zusätzliche Stelle im BZSt im Durchschnitt erbringt bzw. deren Wegfall kosten würde (bitte nach Referaten aufgliedern)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 3a + 3b + 3c Seite 3

3aWurde eine solche Kosten-Nutzen-Betrachtung bei der Festlegung der Einsparquote berücksichtigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Referat für alle verfügbaren Referate aufgliedern)?

3bFalls nur für einige Referate entsprechende Daten vorliegen oder keine Kosten-Nutzen-Berechnung vorgenommen und berücksichtigt wurde, warum nicht (bitte in beiden Fällen begründen)?

3cWie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den jährlich in Milliardenhöhe entgehenden Steuereinnahmen durch Steuergestaltungen wie beispielsweise vom Fremdvergleich abweichende Verrechnungspreise und durch Steuerhinterziehung wie beispielsweise Cum-Ex-, Cum-Cum- und Umsatzsteuerbetrug einerseits und den vergleichsweise geringen Einsparungen andererseits, die durch einen Stellenabbau bei den hierfür zuständigen Einheiten des BZSt erzielt werden könnten?

Antwort

Die Fragen 3a bis 3c werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an Prüfvolumen eine Stelle im BZSt im Durchschnitt verantwortet (bitte nach Referaten aufgliedern), und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 5 Seite 4

Welche der bis zu 280 nach § 17 Absatz 2 Nummer 5 des Haushaltsgesetzes 2026 von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen BZSt-Stellen zur „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität“ sind tatsächlich besetzt, und in welchen Referaten sind sie angesiedelt?

Antwort

Die von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen BZSt-Stellen zur „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität“ sind annähernd vollbesetzt und sind überwiegend in der Sondereinheit angesiedelt.

Im Einzelnen sind folgende Referate umfasst:

St I A 2 (Internationaler Automatischer Informationsaustausch),

St I A 3 und St I A 4 (Auswertung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und Austausch von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen),

St I B 1 (Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer, Cum/Ex-Gestaltungen),

St I B 2 (Zentrale Bußgeld- und Strafsachenstelle),

St I B 3 (Entlastung Kapitalertragsteuer),

St I B 5 (Abzugsteuern gemäß §§ 50, 50a EstG und Entlastung Abzugsteuern nach §§ 50c, 50d EstG),

St II 2 (Aufdeckung Missbrauch Kindergeld) und

St III 9 (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung)

Frage 5a + 5b Seite 4

5aWie erklärt die Bundesregierung die Erweiterung dieser Ausnahmeregelung von 120 Stellen im Haushaltsgesetz 2025 auf 280 Stellen im Haushaltsgesetz 2026?

5bIst beabsichtigt, diese oder vergleichbare Ausnahmeregelungen für das BZSt auch im Haushaltsjahr 2027 und den Folgejahren fortzuführen bzw. auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 5a und 5b werden zusammen beantwortet.

Die Stelleneinsparung ist gesetzlich im jeweiligen HG festgelegt. Hierbei entscheidet der Haushaltsgesetzgeber auch über Ausnahmen.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d Seite 4

6Welche konkreten Organisationseinheiten oder Aufgabenbereiche des BZSt sollen nach jetzigem Planungsstand vom Stellenabbau ausgenommen, welche in besonderem Maße betroffen sein (bitte nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen zahlenmäßig aufgliedern)?

6aWie viele der betroffenen Stellen sind aktuell unbesetzt?

6bPlant die Bundesregierung, unbesetzte Stellen im Zuge des Stellenabbaus ersatzlos entfallen zu lassen?

6cWelche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Entscheidung zugrunde, welche Aufgabenbereiche des BZSt von einem pauschalen Stellenabbau ausgenommen werden und welche nicht?

6dHält die Bundesregierung einen pauschalen, nicht nach Aufgabenkritik differenzierten Stellenabbau für mit dem Ziel einer funktionsfähigen, rechtsstaatlichen Steuerverwaltung vereinbar?

Antwort

Zur Prüfung und Identifizierung der konkreten Einsparmöglichkeiten erfolgt ein strukturierter Prozess, der methodisch die Einbindung aller Abteilungen des BZSt und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorsieht. Angesichts des hierzu laufenden Verwaltungsverfahrens ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c Seite 5

7Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines Stellenabbaus in der Zentralabteilung des BZSt (u. a. Personalverwaltung, IT-Unterstützung, Haushalts- und Beschaffungswesen) auf die Arbeitsfähigkeit der von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen Fachreferate?

7aIst sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten führt?

7bIst sichergestellt, dass ein Personalabbau in der Zentralabteilung nicht die Digitalisierungsvorhaben (beispielsweise digitales Zielbild, Digitalisierung von Daten, elektronischer Datenaustausch mit anderen Verwaltungen, Entwicklung Datenatlas und Nutzung Datenlabore, Entwicklung einer Analyse- und Auswertungssoftware, Schaffung eines flexiblen Datenanalyseteams) im BZSt gefährdet?

7cIst sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten führt?

Antwort

Die Stelleneinsparung ist gesetzlich im jeweiligen HG festgelegt. Das BMF steht hinsichtlich einer effizienten und effektiven Aufgabenwahrnehmung im ständigen Austausch mit dem BZSt.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 5

8Wie viele Planstellen hat das BZSt für den Aufgabenbereich Betrugsbekämpfung im Rahmen seiner Anmeldung zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 angemeldet (bitte nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen und Referaten aufschlüsseln)?

8aWie viele dieser angemeldeten Planstellen wurden im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 tatsächlich veranschlagt bzw. bewilligt?

8bFalls die bewilligte Zahl von der Anmeldung abweicht, welche Begründung hat das BMF hierfür gegeben?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.

Aufgrund der haushaltspolitischen Handlungsbedarfe sollen im Haushalt 2027 keine zusätzlichen Stellen für die unmittelbare Bundesverwaltung ausgebracht werden. Hierbei handelt es sich um eine generelle Linie für alle Ressorts. Mithin konnten Stellenanmeldungen des BZSt nicht berücksichtigt werden.

Frage 8c Seite 5

Wie hat sich die Zahl der Planstellen des BZSt im Bereich Betrugsbekämpfung im Zeitverlauf entwickelt (bitte für die Haushaltsjahre 2020 bis 2027 angeben)?

Antwort

Im BZSt wird die Betrugsbekämpfung von vielen Arbeitsbereichen – teils als Querschnittsaufgabe – übernommen. Die vollständige Ausweisung von Planstellen, die der Betrugsbekämpfung zuzuordnen sind, ist damit nicht konsistent abbildbar.

Frage 9 Seite 6

Wie viele Planstellen umfasst die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beim BZSt aktuell?

Antwort

Die Sondereinheit umfasst aktuell 454 Planstellen.

Frage 9a Seite 6

Wie viele davon sind besetzt?

Antwort

425 dieser Planstellen sind aktuell besetzt. Zusätzlich wird die Sondereinheit durch temporäre Arbeitskräfte unterstützt, sodass aktuell 504 Beschäftigte in der Sondereinheit tätig sind.

Frage 9b Seite 6

Wie hat sich diese Zahl seit 2022 (328 Stellen, davon 300 besetzt) entwickelt?

Antwort

126 Plan-/Stellen wurden seit 2022 zusätzlich zu den 328 Plan-/Stellen in der Sondereinheit angesiedelt, sodass sich die Anzahl von 454 Plan-/Stellen ergibt.

Ausgehend von 300 besetzten Stellen hat sich die Zahl der Stammbeschäftigten von 300 um 125 auf 425 erhöht.

Frage 10 Seite 6

Ist die Sondereinheit von dem pauschalen Stellenabbau erfasst, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, auf welcher rechtlichen bzw. haushalterischen Grundlage erfolgt die Ausnahme?

Antwort

Auf die Antwort zur Frage 6 wird verwiesen.

Frage 11 Seite 6

Wie viele Planstellen umfasst das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) aktuell (bitte nach Laufbahn bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

Antwort

Das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) umfasst aktuell 17,5 Plan-/Stellen. Zwei Plan-/Stellen entfallen auf den höheren Dienst und 15,5 Plan‑/Stellen auf den gehobenen Dienst.

Frage 11a Seite 6

Wie hat sich dessen Personalausstattung seit seiner Einrichtung entwickelt?

Antwort

Ursprünglich waren dem IAZ 15 Plan-/Stellen zugeordnet. Demnach wurde die Personalisierung um 2,5 Plan-/Stellen erhöht.

Frage 11b Seite 6

Gab es in den letzten zwei Jahren personelle Veränderungen auf Referenten- und bzw. oder Referatsleitungsebene, und wenn ja, welche, und warum?

Antwort

Durch Beförderungen und Nachbesetzungen innerhalb der Gruppe Kapitalmarkt gab es personelle Veränderungen.

Frage 12 + 12a Seite 7

12Wie viele Verfahren mit Bezug zu Cum-Ex- bzw. Cum-Cum-Gestaltungen wurden durch das BZSt bzw. die Sondereinheit in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils bearbeitet, abgeschlossen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben?

12aWelche Steuerausfälle bzw. Steuerrückforderungen konnten hierdurch beziffert werden?

Antwort

Die Fragen 12 und 12a werden zusammen beantwortet.

Cum/Ex:

Zum Stichtag 31. August 2026 befinden sich im Besteuerungsverfahren beim BZSt noch 153 Fälle in Bearbeitung.

Bisher wurden 143 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, und weitere 140 Fälle konnten erledigt werden, bei denen sich ein Cum/Ex-Verdacht nicht bestätigt hat. Alle diese Fälle wurden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben.

Cum/Cum:

Das BZSt bearbeitet derzeit sechs Verfahren im Zusammenhang mit Cum/Cum-Gestaltungen, bei denen sich die Rückforderungssumme auf insgesamt ca. 46 Mio. Euro beläuft. Alle Verfahren befinden sich im Rechtsbehelfsverfahren.

Frage 12b Seite 7

Wie viele Vollzeitäquivalente sind beim BZSt bzw. bei den zuständigen Landesbehörden derzeit mit der Aufarbeitung und Rückforderung befasst (bitte nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

Antwort

Beim BZSt sind insgesamt 37 Personen (34,45 VZÄ) mit der Aufarbeitung und der Rückforderung von Cum/Cum und Cum/Ex befasst. Diese verteilen sich insgesamt auf zwei Referate:

St I B 1 (Cum/Ex und Cum/Cum):

hD: 1 Person (1 VZÄ)

gD: 12 Personen (11,02 VZÄ)

St I B 2 (Cum/Ex-BuStra):

hD: 3 Personen (2,75 VZÄ)

gD/mD: 21 Personen (19,68 VZÄ)

Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d Seite 7

13Wie bewertet die Bundesregierung die Schadensschätzungen in Höhe von rund 100 Mrd. Euro jährlich durch Steuerhinterziehung insgesamt sowie rund 28,5 Mrd. Euro durch Cum-Cum- und rund 7,2 Mrd. Euro durch Cum-Ex-Gestaltungen?

13aLegt die Bundesregierung diese Schätzungen auch zugrunde, und wenn nein, warum nicht?

13bLiegen der Bundesregierung hierzu eigene Schätzungen vor, und wenn nein, warum nicht?

13cWelchen aktuellen Stand hat die Rückforderung des geschätzten Cum-Cum-Schadens von rund 28,5 Mrd. Euro und des geschätzten Cum-Ex-Schadens von rund 7,2 Mrd. Euro (alternativ – falls vorliegend – bezüglich der Schätzungen der Bundesregierung)?

13dWelchen Anteil dieser Schäden hält die Bundesregierung durch eine bessere personelle Ausstattung des BZSt für vermeidbar?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zur Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Aktueller Stand der Aufarbeitung und Rückforderungen von Cum-Cum-Geschäften“ auf Bundestagsdrucksache 21/915 und zur Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum“ auf Bundestagsdrucksache 21/548 wird verwiesen.

Frage 14 + 15 Seite 8

14Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal (u. a. Untersuchungsausschuss 2016/2017, Strafanzeige gegen BZSt-Mitarbeitende 2020) im Hinblick auf die notwendige personelle Mindestausstattung von Kontroll- und Aufsichtseinheiten, insbesondere auch mit Blick auf Cum-Cum-Geschäfte?

15Welche Risiken sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund durch einen pauschalen Stellenabbau im BZSt für die Aufdeckung und Verfolgung von CumEx- und Cum-Cum-Gestaltungen?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.

Mit Einrichtung der Sondereinheit im BZSt wurden umfangreiche organisatorische und personelle Maßnahmen gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug am Kapitalmarkt ergriffen. Das IAZ des BZSt zur Verhinderung von Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung ist Teil der Gruppe Kapitalmarkt der Sondereinheit und befindet sich in engem Austausch mit denjenigen nationalen Ermittlungsbehörden, welche an der Aufarbeitung von Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung beteiligt sind. Darüber hinaus tauscht sich das IAZ auch im internationalen Bereich mit Finanzverwaltungen verschiedenster Staaten und in internationalen Gremien zu Steuergestaltungen am Kapitalmarkt aus. Zusätzlich verständigt sich das IAZ auch mit Behörden der Finanzmarktaufsicht, wie der Bafin.

Mit den Regelungen in § 45b–§ 45c EStG wurde für Kapitalerträge aus inländischen girosammelverwahrten Wertpapieren eine Pflicht zur Datenmeldung an das BZSt durch die den Zentralverwahrer und die Depotbanken etabliert. Damit soll der Finanzverwaltung ermöglicht werden, die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten einer Dividendenzahlung und den korrekten Steuereinbehalt auf einer besseren Datengrundlage vornehmen zu können.

Da die EU-Richtlinie 2025/50 über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER-Richtlinie) dieses Ziel mit einem dem § 45b EStG sehr ähnlichen Meldekatalog verfolgt und im Mai 2024 im Rat Wirtschaft und Finanzen eine politische Verständigung auf die FASTER-Richtlinie erzielt werden konnte, wurde bereits im Jahressteuergesetz (JStG) 2024 der Meldekatalog des § 45b EStG an den Meldekatalog der FASTER-Richtline angepasst. Die Meldung der Daten auf Grundlage der Vorgaben im JStG 2024 ist erstmalig für Kapitalerträge vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen.

Außerdem prüfen Bund und Länder im Rahmen des Bund-Länder-Kernteams „Bekämpfung von Steuerkriminalität“ weitere Maßnahmen, damit die Finanzverwaltung noch schlagkräftiger gegen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung vorgehen kann.

Die im IAZ eingerichteten Aufgabenbereiche sind Teil der 280 Planstellen und Stellen, die zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung der Steuerkriminalität im Haushaltsjahr 2026 von der Einsparung ausgenommen werden.

Frage 16 Seite 9

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der personellen Ausstattung der „Zentralen Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“ (KUSS) für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug bei?

Antwort

Die Bundesregierung misst der personellen Ausstattung der „Zentralen Stelle zur Koordinierung der Prüfungsmaßnahmen der Länder im Bereich der Umsatzsteuer“ (KUSS) eine erhebliche Bedeutung für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug bei. Die KUSS leistete insbesondere durch ihre koordinierende Tätigkeit einen entscheidenden Beitrag zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung.

Frage 16a Seite 9

Wie viele Stellen stehen dieser Einheit aktuell zur Verfügung, und wie hat sich die Personalausstattung seit 2020 entwickelt (bitte nach Laufbahnen aufgliedern)?

Antwort

Der KUSS stehen aktuell 43 Stellen im mittleren und gehobenen Dienst und 2,5 Stellen im höheren Dienst zur Verfügung. Im Jahr 2020 standen der KUSS 36 Stellen im mittleren und gehobenen Dienst und 2,5 Stellen im höheren Dienst zur Verfügung.

Frage 16b Seite 9

Wie viele Fälle mit internationalem Bezug zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung mit welchem Finanzvolumen wurden über KUSS in den Jahren 2020 bis 2026 koordiniert?

Antwort

Die Anzahl der Fälle mit internationalem Bezug zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (staatenübergreifende Fälle), die durch die KUSS in den Jahren 2020 bis 2026 koordiniert wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
KalenderjahrFallzahl
2020779
2021694
2022702
2023724
2024714
2025849
2026 (Stichtag 31. August 2026)667
Frage 16c Seite 9

Welchen jährlichen Steuerschaden schätzt die Bundesregierung durch grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug?

Antwort

Die Bundesregierung führt keine eigenen Schätzungen zum jährlichen Steuerschaden durch Umsatzsteuerbetrug durch. Dies gilt umso mehr als die Fragesteller zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug differenzieren. Schätzungen zum Schaden durch Steuerbetrug sind stark von den verfügbaren und verwendeten Daten, den jeweiligen Methoden und Annahmen abhängig.

Frage 17 Seite 10

Wie viele Planstellen entfallen aktuell auf die für den internationalen Informationsaustausch zuständigen Referate und Arbeitsbereiche des BZSt (bitte nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

Antwort
Tabelle auf Seite 10 · 6 Zeilen × 5 Spalten
ReferathDgDmD/eDgesamt
St I A 12103648
St I A 25401560
St I A 3513422
St I A 4313016
St I A 5272938
SE IA gesamt178384184
Frage 17a Seite 10

Wie hat sich diese Zahl seit 2020 entwickelt?

Antwort

Anfänglich waren 145 Plan-/Stellen der Gruppe Internationaler Informationsaustausch zugewiesen. Durch diverse Umstrukturierungsmaßnahmen erhöhte sich der Plan‑/Stellenbestand auf das aktuelle Niveau von 184 Planstellen.

Frage 17b Seite 10

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines Stellenabbaus in den für den internationalen Informationsaustausch zuständigen Referaten auf die Fähigkeit des BZSt, aus internationalen Daten zeitnah Erkenntnisse zur Aufdeckung von missbräuchlichen Steuergestaltungen und Steuerkriminalität, insbesondere Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu gewinnen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 18 + 18a Seite 10

18Wie viele Planstellen für die beim BZSt angesiedelte Bundesbetriebsprüfung waren in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils veranschlagt (bitte nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

18aWie viele davon waren besetzt (bitte nach Jahren, Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

Antwort

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Bp‑Prüfdienst und die diesem Aufgabenbereich grundsätzlich zugeordneten Plan‑/Stellen. Andere in der Abteilung Bundesbetriebsprüfung angesiedelte Aufgabenbereiche (z. B. S‑Referate) sind nicht erfasst. Die Anzahl der Plan-/Stellen gibt die grundsätzliche Zuordnung zum Aufgabenbereich „Bp-Prüfdienst“ wieder. Da die Prüferplanstellen durch die vom BZSt ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer dreijährigen Ausbildung besetzt werden, erfolgt die Personalisierung sukzessive über mehrere Jahre. Die Justierung der Planstellen erfolgte 2023 mit dem Konzept zur Neustrukturierung der Bundesbetriebsprüfung.

Tabelle auf Seite 10, 11 · 14 Zeilen × 4 Spalten
LaufbahnPlan-/StellenBesetzung
2020hD11878
gD538450
2021hD11878
gD538434
2022hD11080
gD538427
2023hD11088
gD538415
2024hD11091
gD538420
2025hD8983
gD460409
2026hD8981
gD460412
Frage 18b Seite 11

Ist die Bundesbetriebsprüfung von der geplanten pauschalen Personaleinsparung erfasst, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

In 2025 fanden keine Einsparungen statt. Für 2026 wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen.

Frage 19 Seite 11

Wie viele Betriebsprüfungen von Großunternehmen und Konzernen hat die Bundesbetriebsprüfung in den Jahren 2020 bis 2026 durchgeführt?

Antwort

Die vorliegenden Zahlen für 2020 bis 2025 enthalten keine Fälle der Versicherung- und Feuerschutzsteuer und keine internationalen Verfahren. Für das Kalenderjahr 2026 liegt noch keine Gesamtzahl der beendeten Mitwirkungen vor.

Tabelle auf Seite 11 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Jahr202020212022202320242025
Prüfungsfälle123012171030118110161061
Frage 19a Seite 11

In welcher Höhe wurden steuerliche Mehreinnahmen dabei festgestellt, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Ein steuerliches Mehrergebnis ist nicht mit bestandskräftig festgesetzten oder tatsächlich vereinnahmten Steuern gleichzusetzen. Die Festsetzung und Erhebung obliegt regelmäßig den zuständigen Landesfinanzbehörden.

Die Berechnung des BZSt setzt sich aus 30 Prozent des festgestellten Mehrgewinns bzw. der erhöhten Bemessungsgrundlage sowie sonstigen Steuern und Lohnsteuer zusammen.

Tabelle auf Seite 11 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Jahr202020212022202320242025
Mehrsteuern in T€2.710.6732.898.1412.292.5754.879.6772.672.2784.370.091
Frage 19b Seite 11

Wie verteilen sich die steuerlichen Mehreinnahmen auf die verschiedenen steuerlichen Korrekturvorschriften, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Die Bundesbetriebsprüfung wirkt nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 19 FVG an den Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden mit. Über die im Rahmen ihrer Mitwirkung getroffenen Prüfungsfeststellungen erstellt sie einen Teilbericht und übermittelt diesen an die zuständige Landesbetriebsprüfung. Die steuerliche Auswertung der Prüfungsfeststellungen, insbesondere die Änderung der Steuerbescheide, obliegt den zuständigen Landesfinanzbehörden. Die Bundesbetriebsprüfung erhält keine Information von den Landesfinanzbehörden, auf welchen einzelnen steuerlichen Korrekturvorschriften spätere Bescheidänderungen beruhen.

Frage 19c Seite 11

Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf internationale Steuerfälle zurückzuführen, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Der Anteil des steuerlichen Mehrergebnisses, der auf internationale Steuerfälle zurückzuführen ist, wird von der Bundesbetriebsprüfung nicht erfasst.

Frage 19d Seite 12

Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Steuerbetrug sowie Cum‑Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zurückzuführen, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Frage 20 Seite 12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Prüfungsturnus und der Rückstand an noch nicht geprüften prüfungswürdigen Fällen im Bereich der Bundesbetriebsprüfung?

Antwort

Die Bundesbetriebsprüfung wirkt an den von den Landesfinanzbehörden durchgeführten Außenprüfungen mit. Die Bundesbetriebsprüfung hat insoweit keinen eigenen Prüfungsturnus. Rückstand von nicht geprüften prüfungswürdigen Fällen gibt es daher nicht.

Frage 21 Seite 12

Wie würde sich der geplante Stellenabbau auf diesen Rückstand voraussichtlich auswirken?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 12

Ist der Verdacht oder das Risiko, dass ein Unternehmen in Cum-Ex-, Cum-Cum- oder andere Arten von Steuerbetrug verwickelt ist, Bestandteil des datenbasierten Systems zur risikoorientierten Fallauswahl (DSRF), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Das DSRF befindet sich derzeit noch im Aufbau. Ziel des Systems ist es, die Fallauswahl der Bundesbetriebsprüfung durch eine digitale, strukturierte, datenbasierte Bewertung steuerlicher Risiken zu unterstützen. Hierzu sollen die verfügbaren steuerlich relevanten Informationen aus unterschiedlichen digitalen Datenquellen zusammengeführt, anhand fachlich entwickelter Kriterien automatisiert ausgewertet und für die risikoorientierte Auswahl von Mitwirkungsfällen nutzbar gemacht werden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Frage 23 Seite 12

Inwiefern ist das im „Zentrale Betriebsprüfungsmanagement“ angesiedelte Risikomanagementsystem (RMS) der Bundesbetriebsprüfung mit Steuerbetrug, Cum‑Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen befasst, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

Frage 24 + 24a Seite 12

24Wie viele Planstellen stehen dem Kooperationsbereich III (Finanzsektor) der Bundesbetriebsprüfung aktuell zur Verfügung (bitte nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen aufgliedern)?

24aWie viele davon sind besetzt?

Antwort
Tabelle auf Seite 12 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Plan-/StellenBesetzung
hD2119
gD113105
Frage 24b Seite 13

Ist dieser Bereich von der geplanten pauschalen Personaleinsparung erfasst?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

Frage 25 Seite 13

Leistet die Bundesbetriebsprüfung, insbesondere der Kooperationsbereich III (Finanzsektor), einen Beitrag zur Aufdeckung von Steuerbetrug, insbesondere von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften sowie Umsatzsteuerbetrug, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Ja. Die Bundesbetriebsprüfung übernimmt in sich geschlossene Prüfungsfelder, bringt bundesweit gewonnenes Branchen- und Spezialwissen ein und unterstützt die einheitliche steuerliche Würdigung länderübergreifend bedeutsamer Sachverhalte. Im Zuge dieser Tätigkeit können steuerlich erhebliche Gestaltungen und Auffälligkeiten erkannt und aufgegriffen werden. Die planmäßige Suche nach Steuerbetrugsmodellen ist jedoch Aufgabe der Steuerfahndungsstellen (§ 208 AO), sie gehört damit nicht zum Aufgabenbereich der Außenprüfung, der die Bundesbetriebsprüfung zuzurechnen ist.

Der Kooperationsbereich III verfügt über besondere Expertise für Unternehmen des Finanzsektors. Er hat in der Vergangenheit in Mitwirkungsfällen zur Aufdeckung oder steuerlichen Würdigung der genannten Gestaltungen beigetragen.

Was die in der Fragestellung konkret genannten Gestaltungen angeht, sind diese im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2026 differenziert zu würdigen:

Cum/Ex, Cum/Cum wurde durch die Einführung des sog. Zahlstellenprinzips im System der Kapitalertragsteuererhebung (ab dem VZ 2012) nach den hier vorliegenden Erkenntnissen wirksam unterbunden. In den Mitwirkungsfällen des Betrachtungszeitraums ist diese Thematik daher kein Prüfungsschwerpunkt.

Cum/Cum: Nach Einführung von § 36a EStG (VZ 2016) wurde bei der Prüfung von Kreditinstituten und Investmentvermögen stichprobenartig die Wirkung der Vorschrift durch die Bundesbetriebsprüfung überprüft. In den geprüften Fällen wurde von den Steuerpflichtigen keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge angerechnet, die die Tatbestandsmerkmale des § 36a EStG nicht erfüllten. Cum/Cum-Sachverhalte wurden in den Mitwirkungsfällen der Bundesbetriebsprüfung in den Jahren ab Einführung des § 36a EStG bis heute nicht angetroffen.

Umsatzsteuerbetrug: Die Umsatzsteuer gehört zu den generellen Prüffeldern der Bundesbetriebsprüfung. Sie ist daher auch Gegenstand der Prüfungsmitwirkung des Kooperationsbereichs III.

Strafrechtliche Ermittlungen und Steuerfestsetzungen verbleiben im Übrigen bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder und den Landesfinanzbehörden.

Frage 25a Seite 13

In wie vielen Fällen war dies jeweils für die Aufdeckung solcher Gestaltungen wesentlich (bitte nach Jahren und Referaten aufgliedern)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage 25b Seite 13

Werden entsprechende Erkenntnisse an die Bundesbetriebsprüfung, die Sondereinheit oder die zuständigen Finanzbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Informationsweitergabe an die Sondereinheit Kapitalmarkt erfolgt regelmäßig und zusätzlich anlassbezogen. Die zuständigen Finanzbehörden der Länder werden im Rahmen der jeweiligen Mitwirkungsfälle unmittelbar über die Erkenntnisse und Erfahrungen der Bundesbetriebsprüfung informiert. Ferner nimmt die Bundesbetriebsprüfung regelmäßig an den vom BZSt (hier Sondereinheit Kapitalmarkt) organsierten Erfahrungsaustauschen mit den Bundesländern teil.

Frage 25c Seite 14

Wie viele der in der Bundesbetriebsprüfung, insbesondere beim Kooperationsbereich III (Finanzsektor), durchgeführten Prüfungen standen im Zusammenhang mit Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- bzw. Cum-Cum-Gestaltungen und Umsatzsteuerbetrug?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage 25d Seite 14

Welche Steuermehreinnahmen bzw. Steuerrückforderungen konnten hierdurch erzielt werden, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage 25e Seite 14

Wie arbeiten der Kooperationsbereich III, die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) bei der Aufdeckung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zusammen, und sieht die Bundesregierung hier organisatorischen Verbesserungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 25 und 25b) wird verwiesen.

Frage 26 + 26a + 26b + 26c Seite 14

26Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, inwiefern im Rahmen von Internationalen Verfahren (Abteilung Bundesbetriebsprüfung, Kooperationsbereich V) Fälle von Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen offenbar werden (bitte differenziert nach Joint Audits einerseits und Verständigungs-, Schieds- und Vorabverständigungsverfahren andererseits beantworten)?

26aIn wie vielen Fällen war dies für die Aufdeckung solcher Gestaltungen wesentlich (bitte nach Jahren aufgliedern)?

26bWie werden entsprechende Erkenntnisse an die Bundesbetriebsprüfung, die Sondereinheit (insbesondere das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ)) oder die zuständigen Finanz- und bzw. oder Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet?

26cFalls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 26a) bis 26c) werden zusammen beantwortet.

Im Kooperationsbereich V der Abteilung Bundesbetriebsprüfung wurden keine Fälle von Steuerbetrug offenbar.

Frage 27 + 28 + 28a + 28b + 29 + 30 + 30a + 30b + 31 + 31a + 31b + 31c + 31d + 31e + 31f Seite 14

27Welche konkreten personellen Konsequenzen für das BZSt ergeben sich aus dem am 16. Juli 2026 von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesminister der Finanzen vorgestellten „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“?

28Sieht der Aktionsplan zusätzliche Stellen oder eine personelle Aufstockung bestehender BZSt-Einheiten (u. a. Sondereinheit, IAZ) vor?

28aWenn ja, in welchem zeitlichen und zahlenmäßigen Verhältnis steht dies zu dem für das BZSt gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?

28bWenn nein, warum nicht?

29Wie bewertet die Bundesregierung die im Aktionsplan enthaltene Forderung, eine spezialisierte, mehrere Steuerarten umfassende Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene einzurichten?

30Ist beabsichtigt, eine solche Einheit beim BZSt anzusiedeln?

30aWenn ja, welche personellen Konsequenzen (zusätzliche Stellen, Verlagerung bestehender Stellen aus Sondereinheit oder anderen Abteilungen) hätte dies, und wie verträgt sich dies mit dem für das BZSt gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?

30bWenn nein, in welchem Verhältnis stünde eine solche neue Einheit zu den bereits beim BZSt bestehenden Strukturen, und sieht die Bundesregierung dort Aufgabenüberschneidungen oder Synergiepotenziale?

31Wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung eines „Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll, in dem Steuerfahnder der Länder, Ermittler des Zolls und Analysten der Bundesbehörden Verfahren koordinieren sollen?

31aWelche Behörden von Bund und Ländern sollen im Gemeinsamen Zentrum konkret vertreten sein?

31bIn welcher organisatorischen Struktur soll es errichtet werden?

31cZu welchem Zeitpunkt soll es seine Arbeit aufnehmen?

31dIst eine institutionalisierte Zusammenarbeit des Zolls mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgesehen – etwa durch Entsendung von Personal, gemeinsamen Datenzugriff über das geplante Datenanalysezentrum oder gemeinsame Fallbearbeitung –, und wenn ja, in welcher Form?

31eWie viele zusätzliche Planstellen sind seitens des Zolls für Aufbau und Betrieb des Gemeinsamen Zentrums vorgesehen, und wie verteilen sich diese auf die Bereiche Ermittlung, Datenanalyse und Koordination?

31fWie sind diese zusätzlichen Planstellen ins Verhältnis zum im Referentenentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes veranschlagten Personalaufwendungen von 278 Stellen durch Änderungen des Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (ZollKrimBG) und des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und den vom BMF angekündigten personellen Minderbedarf von 324 Stellen (Regierungsentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (RegE ZFG), S. 181) zu setzen?

Antwort

Die Fragen 27 bis 31 werden zusammen beantwortet.

Die 26 Maßnahmen des Aktionsplans sollen dazu beitragen, dass Steuer- und Finanzkriminalität künftig schneller, gezielter und härter verfolgt werden können. Entscheidend sind schlagkräftigere Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung von Abschreckung und Entdeckungsrisiko. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden derzeit erarbeitet und vorbereitet. Sie sollen schrittweise umgesetzt werden. Erst nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten können Aussagen zu den personellen und organisatorischen Veränderungen gemacht werden.