Die Drohnenkapazitäten der Bundeswehr - Ausstattung, Einsatzfähigkeit und Zukunftsperspektiven

Drucksache 21/808Antwortauf die Kleine Anfrage 21/42307.07.202512 Seiten35 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Drohnen sind ein zentraler Bestandteil moderner Kriegsführung und haben in den letzten Jahren eine stetig wachsende Bedeutung erlangt. Ihre Einsatzmöglichkeiten reichen von Aufklärung und Überwachung bis hin zur gezielten Bekämpfung feindlicher Kräfte. Die Entwicklungen im Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass unbemannte Systeme eine entscheidende Rolle in der Kriegsführung spielen und konventionelle Gefechtsstrategien erheblich beeinflussen können (vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-ar mee/).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundeswehr in diesem Bereich aufgestellt ist. Eine leistungsfähige Drohnenflotte ist nicht nur für die Landes- und Bündnisverteidigung von großer Bedeutung, sondern auch für internationale Einsätze. Auch vor dem Hintergrund geplanter Beschaffungen im Bereich Loitering Munition („Kamikazedrohnen“) ergeben sich Fragen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-angriffs drohnen-100.html).

Dennoch gibt es Berichte über Defizite in der Drohnenstrategie der Bundeswehr, etwa hinsichtlich der Anzahl einsatzbereiter Systeme, der elektronischen und ballistischen Abwehrfähigkeiten und der Integration neuer Technologien (vgl. www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/).

Während einige NATO-Partner massiv in Drohnentechnologie investieren, scheint Deutschland in diesem Bereich hinterherzuhinken. Verzögerte Beschaffungsprozesse, fehlende einheitliche Konzepte und bürokratische Hürden werden als Ursachen genannt. Zudem gibt es Kritik an den ineffizienten Strukturen des Bundeswehr-Beschaffungssystems, das durch langwierige Verfahren, überholte Regularien und mangelnde Innovationsförderung gekennzeichnet ist. Experten bemängeln, dass Deutschland sein Potenzial zur Entwicklung und Nutzung moderner Drohnentechnologie nicht ausreichend ausschöpfe (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr-102.html).

Es ist daher in den Augen der Fragesteller notwendig, den aktuellen Stand der Drohnenausstattung und Drohnenplanung der Bundeswehr kritisch zu hinterfragen, strukturelle Hindernisse zu analysieren und mögliche Handlungsfelder für eine Verbesserung zu identifizieren.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.

Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt, dass die Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil bereitgestellt und mit dem Geheimhaltungsgrad Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft werden.

Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.

Deshalb werden gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und VSA die Antworten zu den Fragen 21, 22, 26 sowie 48 als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag in gesonderten Anlagen zugeleitet.

Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in Frage 1 bis 4, 7, 10, 11, 15, 16, 24, 41 bis 44 sowie 49 bis 51 birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.

Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 7 + 10 + 15 + 16 + 24 Seite 3

1Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ausstattung der Bundeswehr mit Drohnen hinsichtlich Anzahl, Typen und Einsatzbereitschaft?

2Wie viele der vorhandenen Drohnen sind derzeit tatsächlich einsatzfähig?

3Welche Drohnensysteme sind konkret in den verschiedenen Teilstreitkräften im Einsatz?

4Welche Rolle spielt Drohnenabwehr in der strategischen Planung der Bundeswehr, und welche Maßnahmen wurden seit 2022 ergriffen, um die Drohnenabwehr in allen Teilstreitkräften zu verbessern?

7Welche Beschaffungsvorhaben für Drohnen sind derzeit geplant, und wann ist mit der Indienststellung neuer Systeme zu rechnen?

10Wie hoch ist die derzeitige Ausfallrate der Bundeswehr-Drohnen aufgrund technischer Mängel?

15Wie viele Bodenkontrollstationen für Drohnen sind derzeit im Bestand der Bundeswehr?

16Welche Unternehmen beliefern die Bundeswehr aktuell mit Drohnentechnologie?

24Welche Strategien verfolgt die Bundeswehr zur Abwehr feindlicher Drohnen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 4 und 7, 10, 15, 16 und 24 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die elektronische Kriegsführungskompetenz der Bundeswehr zu verbessern?

Antwort

Die Bundeswehr analysiert laufend, ob die vorhandenen Fähigkeiten ausreichen. Erkannte Defizite werden möglichst kurzfristig und vorrangig durch die Beschaffung marktverfügbarer Produkte geschlossen.

Frage 6 Seite 3

Wurde Drohnenrüstung in den Sondervermögen der Bundeswehr berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Ja.

Frage 8 Seite 3

Wie viele der geplanten Eurodrohnen sollen der Bundeswehr zur Verfügung stehen, und wann erfolgt die erste Auslieferung? 9. Warum wird die Eurodrohne erst 2030 einsatzbereit sein (www.reserviste nverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/)?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften 2. Teil des 20. Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von Drohnen im Ukraine-Krieg für die Bundeswehr, gibt es Pläne zur Erprobung und Beschaffung von FPV-Drohnen (FPV =First Person View) für die Bundeswehr, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Weiterentwicklung unbemannter Systeme hat für die Bundeswehr eine hohe Priorität.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Welche Rolle spielen Loitring Munition (vgl. www.reservistenverban d.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/) in den aktuellen Planungen der Bundeswehr, und wenn sie keine Rolle spielen, warum nicht?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD Bundestagsdrucksache 20/10456 verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Wie ist der Stand der Taskforce „Drohne“, und welche Ergebnisse wurden bislang erzielt (www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-drohn enarme-armee/)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13335 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Warum gibt es bis heute keine einheitliche „Bereichsrichtlinie“ für den Einsatz von Drohnen in der Bundeswehr?

Antwort

Das parlamentarische Fragerecht ist Instrument der politischen Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Hierbei unterliegt der gesamte Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Kollegialorgan der Kontrolle des Parlaments. Die Bundesregierung trägt damit auch Verantwortung für ihre einzelnen Organisationseinheiten und muss sich die Kenntnis und das Handeln der Behörden und Behördenteile ihres Verantwortungsbereichs zurechnen lassen. Demgemäß sind Fragen nach Abläufen und einzelner Kommunikation innerhalb und zwischen den einzelnen Behörden, wie hier nach einer einheitlichen Bereichsrichtlinie, als Fragen zu internem Verwaltungshandeln der Bundesregierung zu werten. Es handelt sich dabei um den Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts der Exekutive. Eine Außenwirkung gibt es wegen der Gesamtverantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag grundsätzlich nicht. Interne Abläufe und Kommunikation haben einen rein administrativ-vorbereitenden und keinen politischen Charakter, weshalb eine Auskunft insoweit unterbleibt.

Frage 17 Seite 4

Werden Start-ups bei der Entwicklung militärischer Drohnentechnologie gefördert, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Start-ups werden durch die Bundesregierung im Rahmen von Forschungsvorhaben gefördert.

Frage 18 Seite 4

Welche Produktionskapazitäten für Drohnen existieren derzeit in Deutschland?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 19 Seite 5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine resiliente Drohnenproduktion in Deutschland aufzubauen?

Antwort

Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie 2024 den Rahmen dafür geschaffen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Frage 20 Seite 5

Welche NATO- und EU-Projekte zur Drohnenentwicklung unterstützt die Bundesregierung?

Antwort

Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert für die EU-Mitgliedstaaten Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch die „Capability and Technology Working Groups“ der EDA „Research, Technology and Innovation Directorate“.

Frage 21 + 22 Seite 5

21Inwiefern profitiert die Bundeswehr von der NATO-Drohnenflotte RQ-4D „Phoenix“?

22Warum konnte die Bundeswehr bislang keine eigene HALE-Drohne (HALE = High Altitude Long Endurance) beschaffen (vgl. www.reservis tenverband.de/magazin-loyal/die-drohnenarme-armee/#:~:text=Mit%20d er%20Beschaffung%20einer%20HALE,Phoenix%E2%80%9C%20zumi ndest%20bei%20der%20Milit%C3%A4rallianz)?

Antwort

Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestufte Anlage verwiesen.

Frage 23 Seite 5

Wie stellt sich die Bundesregierung die Zukunft der Drohneneinbindung in der Bundeswehr bis 2035 vor?

Antwort

Unbemannte Systeme werden dazu beitragen, sowohl Fähigkeiten als auch Effektivität der Streitkräfte zu erweitern bzw. zu erhöhen.

Frage 25 Seite 5

Gibt es Überlegungen, eine eigenständige Drohneneinheit innerhalb der Bundeswehr zu schaffen?

Antwort

Ja.

Frage 26 Seite 5

Welche Ausbildungsmaßnahmen für Drohnenoperateure existieren derzeit, und wie viele Soldaten wurden in den letzten fünf Jahren ausgebildet?

Antwort

Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.

Frage 27 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen bei der Integration von Drohnen in die Gefechtsführung der Bundeswehr, ist geplant, Drohnentruppen als eigene Truppengattung zu etablieren, wie das in ukrainischen und russischen Streitkräften passiert, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die durch unbemannte Systeme zur Verfügung gestellten Fähigkeiten werden querschnittlich eingeführt. Sie stellen eine Erweiterung der Fähigkeiten der Bundeswehr dar.

Frage 28 Seite 6

Welche Maßnahmen sind geplant, um strukturelle Ineffizienzen in der Drohnenbeschaffung zu beseitigen?

Antwort

Die Fragestellung enthält eine Wertung, die nicht bestätigt werden kann.

Frage 29 Seite 6

Behindern bürokratische Prozesse die schnelle Bereitstellung und Nutzung neuer Drohnentechnologien?

Antwort

Die Wahl des Beschaffungsweges erfolgt in Abhängigkeit vom aufgezeigten Bedarf.

Frage 30 Seite 6

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Innovationsfähigkeit im Bereich militärischer Drohnentechnologie zu stärken?

Antwort

Das BMVg plant die Aufstellung eines Innovationszentrums der Bundeswehr als zentrales Koordinations- und Steuerungselement.

Frage 31 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial deutscher Unternehmen wie Quantum Systems für die Weiterentwicklung und Produktion moderner Drohnen?

Antwort

Es gibt derzeit mehrere deutsche Unternehmen, die über großes Potential bei der Weiterentwicklung und Produktion moderner unbemannter Systeme verfügen.

Frage 32 Seite 6

Gibt es Pläne zur stärkeren Zusammenarbeit mit der deutschen Privatwirtschaft und mit Universitäten zur Förderung von Drohnentechnologie?

Antwort

Technologien für unbemannte Systeme werden im Rahmen der wehrtechnischen Forschung und Technologie intensiv betrachtet und vorangetrieben.

Frage 33 Seite 6

Welche Hürden bestehen derzeit für eine effizientere und flexiblere Beschaffungsstrategie der Bundeswehr im Bereich Drohnen?

Antwort

Die bestehenden Beschaffungswege werden fortlaufend in Bezug auf mögliche Verbesserungen überprüft und angepasst.

Frage 34 Seite 7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Problem der „Silo-Strukturen“ innerhalb der Bundeswehr bei der Drohnenentwicklung zu lösen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/ruestung-bundeswehr-102.html)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu „Silo-Strukturen“ im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 35 Seite 7

Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Drohnenstrategie der Bundeswehr, und welche Schritte sind geplant, um deren Einsatz zu erweitern?

Antwort

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist zur Entlastung und Unterstützung unverzichtbar.

Frage 36 Seite 7

Welche Rolle spielen sogenannte Kleinstdrohnen (z. B. FPV-Drohnen) in den strategischen Planungen der Bundeswehr?

Antwort

Kleinstdrohnen stellen ein zunehmend breit einsetzbares Mittel dar. Die Möglichkeiten des Einsatzes sind dabei aufgrund großer Heterogenität in der Klasse vielfältig.

Im Umkehrschluss stellen diese unbemannten Systeme eine Bedrohung eigener Kräfte dar. Sie sind einfach zu produzieren, jederzeit verfügbar und haben das Potential, gegnerische und eigene Abwehrmaßnahmen zu unterlaufen oder zu übersättigen.

Frage 37 Seite 7

Plant die Bundesregierung, die Beschaffung von Kleinstdrohnen massiv auszuweiten, um auf moderne Formen der Drohnenkriegsführung zu reagieren?

Antwort

Der Umfang zukünftiger Beschaffungen von Kleinstdrohnen wird abgeleitet aus den operationellen Bedarfen der Bundeswehr.

Frage 38 Seite 7

Wie bewertet die Bundesregierung den taktischen Unterschied zwischen großen, bewaffneten Drohnen und massenhaft eingesetzten Kleinstdrohnen?

Antwort

Die Effektivität von Klein- und Kleinstdrohnen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch auf große, bewaffnete Systeme übertragen.

Frage 39 Seite 7

Welche operativen Erfahrungen hat die Bundeswehr bislang mit Schwärmen von Kleinstdrohnen gesammelt oder analysiert?

Antwort

Jüngste Konflikte haben eindrücklich gezeigt, wie bedeutsam der Einsatz von Kleinstdrohnen auch in Schwärmen ist.

Die Entwicklungen in diesen Bereichen werden kontinuierlich ausgewertet.

Frage 40 Seite 8

Welche internationalen Entwicklungen im Bereich massenhafter Einsatz von Kleinstdrohnen (z. B. aus der Ukraine oder aus Israel) fließen in die Konzeptentwicklung der Bundeswehr ein?

Antwort

Die Auswerteorganisation der Bundeswehr steht im Austausch mit den Auswerteorganisationen der NATO und anderer Länder. Hierbei wird sich auch zu den Themenfeldern Klein- und Kleinstdrohnen (UxS) und Abwehr von Klein- und Kleinstdrohnen (Counter (C)-UxS) ausgetauscht. Die Erkenntnisse fließen u. a. in die Weiterentwicklung von Konzepten für die Streitkräfte ein.

Der Einsatz von Kleinstdrohnen in anderen Ländern wird ausgewertet und fließt insbesondere bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen in die Konzeptentwicklung ein.

Frage 41 + 42 + 43 + 44 + 49 + 50 + 51 Seite 8

41Welche Hersteller sollen konkret mit der Lieferung von Loitering Munition beauftragt werden (vgl. www.hartpunkt.de/bundeswehr-will-loiterin g-munition-von-helsing-und-stark-beschaffen/#:~:text=Unter%20Loiteri ng%20Munition%20System%20versteht,oder%20kurz%20LMS%20bez eichnet%20werden)?

42Welche spezifischen Systeme sollen von diesen Herstellern geliefert werden, und in welchen Stückzahlen?

43Was ist nach derzeitiger Planung die maximale Zielgröße (Gesamtstückzahl) für Loitering Munition, sofern die Systeme den Erwartungen entsprechen?

44Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen Ausstattung der Bundeswehr mit Loitering Munition?

49An welchen Standorten finden diese Lehrgänge statt oder sollen diese stattfinden?

50Wie hoch ist aktuell die Kapazität an Ausbildungsplätzen für Drohnenbediener bzw. Drohnenpiloten?

51Welche Plangrößen verfolgt die Bundeswehr für die jährliche Ausbildungskapazität in diesem Bereich bis 2030?

Antwort

Die Fragen 41 bis 44 und 49 bis 51 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 45 Seite 8

Bedeutet die Aussage, dass alle Soldaten künftig Drohnen bedienen sollen, dass diese Systeme ähnlich wie Maschinengewehre oder Handgranaten zur regulären Gruppenausstattung gehören sollen (vgl. augengeradea us.net/2025/04/schnelle-beschaffung-von-loitering-munition-bundesweh r-steigt-in-den-drohnenkrieg-ein-neufassung/)?

Antwort

Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung.

Frage 46 + 47 Seite 9

46Welche Ausbildungskonzepte sind für den Umgang mit Drohnen auf Truppen- und Gruppenebene vorgesehen?

47In welchen Truppengattungen soll der Drohneneinsatz standardisiert in die Ausbildung aufgenommen werden?

Antwort

Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet.

Grundkenntnisse zum Einsatz von Klein- und Kleinstdrohnen sollen künftig teilstreitkraftübergreifend im Rahmen der allgemeinmilitärischen Grundbefähigung ausgebildet werden. Darauf aufbauend folgt die teilstreitkraft-spezifische, einsatzbezogene taktische Ausbildung auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfsträgerforderungen zum Erreichen der dimensionsbezogenen Einsatzbefähigung.

Frage 48 Seite 9

Welche Lehrgänge sind aktuell für die Bedienung von Drohnen vorgesehen (Lehrgangsdauer, Lehrgangsinhalte, Lehrgangsstruktur)?

Antwort

Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.

Frage 52 Seite 9

Wie ist geplant, Industrieprozesse so zu flexibilisieren, dass kurzfristige Produktionsanpassungen im Stil der Ukraine möglich sind?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.