Folgen der Zuwanderung seit 2015 - Kriminalitätsentwicklung, öffentliche Sicherheit, Justiz, Sozialkosten und Schutzpflichten

Drucksache 21/8006Antwortauf die Kleine Anfrage 21/770814.09.202616 Seiten24 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die rechtspolitische Zuständigkeit der Bundesregierung im Bereich Migration, Arbeitsmarktintegration, Strafverfolgung und Opferschutz ergibt sich aus bundesrechtlichen Regelungen wie dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie dem Strafgesetzbuch (StGB). Diese begründen eine unmittelbare Verantwortung des Bundes für die gesetzgeberische Ausgestaltung und Steuerung. Diese Zuständigkeit stützt sich auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) sowie auf die bundesweite Datenhoheit des Bundeskriminalamts (BKA) gemäß § 1 Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) zur Erhebung, Auswertung und Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern.

Der Bundesregierung obliegt die rechtliche und faktische Verantwortung für die Bewertung migrationsbezogener Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit, Justizfunktion und staatliche Schutzpflichten gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG.

Seit dem Jahr 2015 verzeichnet die Bundesrepublik Deutschland die umfangreichste Zuwanderungsbewegung ihrer Geschichte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beläuft sich die durchschnittliche Nettozuwanderung im Zeitraum von 2015 bis 2024 auf jährlich etwa 700 000 Personen (vgl. www.de statis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/Tabel len/wanderungen-zwischen-deutschland-und-dem-ausland-jahr-02.html, abgerufen am 3. Februar 2026). Diese migrationsbedingte Entwicklung entfaltet erhebliche Auswirkungen auf strukturell bedeutsame Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere auf die Verfügbarkeit von Wohnraum (vgl. www.wiwo.de/finanzen/immobilien/wohnungsmarkt-14-millionen-wohn ungen-sollen-fehlen/100191343.html, abgerufen am 16. Juli 2026), die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens (vgl. www.welt.de/article68a85fd7b96445 28ccf3de60, abgerufen am 5. Februar 2026), die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme (vgl. www.suedkurier.de/geld-leben/finanzen/buergergeldstatistik-wer-bezieht-es-30-1-26-102593577, abgerufen am 3. Februar 2026) sowie die Gewährleistung der inneren Sicherheit (vgl. https://nius.de/kriminali taet/seit-merkels-grenzoeffnung-veruebten-zuwanderer-mehr-als-2-8-millione n-straftaten, abgerufen am 25. April 2026).

Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) zeichnet jährlich ein tendenziell steigendes Maß an sicherheitsrelevanten Fehlentwicklungen, die sich unter anderem in einer signifikanten Zunahme von Gewalt-, Sexual- und Messerdelikten sowie islamistisch motivierten Straftaten manifestieren. Mit der im Jahr 2026 veröffentlichten PKS für das Jahr 2025 zeigt sich zwar in einzelnen Deliktbereichen eine rückläufige Entwicklung, zugleich bestätigt das sehr hohe Ausmaß schwerer Straftaten nach wie vor insbesondere in den Bereichen Gewalt-, Sexual- und Messerdelikten den Trend seit 2015 (vgl. ebd.).

Besonders gravierende Details aus punktuellen Auswertungen lassen in den Augen der Fragesteller bis dato das wahre Ausmaß nur erahnen – darunter vor allem Gruppenvergewaltigungen, schwerer Missbrauch und Gewalt unter Beteiligung minderjähriger Opfer (vgl. www.nius.de/nachrichten/news/111-faell e-im-jahr-2023-jeden-3-tag-gibt-es-eine-gruppenvergewaltigung-in-berlin, abgerufen am 16. Februar 2026) sowie antisemitisch motivierte Straftaten (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/antisemitismus-anstieg-rias-judenhass-nah ostkonflikt-gaza-israel-li.3262833, abgerufen am 17. Februar 2026) und Wiederholungstaten durch ausreisepflichtige Personen (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/dunkelziffer-duerfte-hoeher-sein-ueber-7000-straffaellige-ausreis epflichtige-asylbewerber-in-deutschland_id_260755015.html, abgerufen am 1. Februar 2026). Dies wirft bei den Fragestellern grundlegende Fragen hinsichtlich der Effektivität staatlicher Schutzmechanismen, der praktischen Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG sowie der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsorgane auf.

Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG verpflichtet, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen zu gewährleisten. Es besteht eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber der Bevölkerung, die sowohl präventive als auch reaktive staatliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umfasst.

Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund ist nach Auffassung der Fragesteller eine sachgerechte, umfassende und evidenzbasierte Bewertung der bisherigen Migrations- und Integrationspolitik unerlässlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die tatsächlichen Auswirkungen migrationsbedingter Entwicklungen auf die Opfer von Straftaten, deren Angehörige, die gesellschaftliche Stabilität sowie die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen im Bereich der inneren Sicherheit, Justiz und sozialen Infrastruktur.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Soweit nach rechtskräftigen Verurteilungen und bestimmten Rechtsfolgen gefragt wird, verweist die Bundesregierung auf den vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“). Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die rechtskräftigen Aburteilungen und Verurteilungen eines Berichtsjahres und weist die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach der Art der Entscheidung aus. Dabei werden die Entscheidungen jeweils nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das der jeweiligen Entscheidung zugrunde liegt. Die Daten für das Berichtsjahr 2025 sind noch nicht veröffentlicht worden. Mit deren Veröffentlichung ist nicht vor Ende des vierten Quartals des Jahres 2026 zu rechnen. Andere als die öffentlich zugänglichen Daten der Strafverfolgungsstatistik liegen der Bundesregierung nicht vor.

Der Begriff der „Gruppenvergewaltigung“ ist dem Strafgesetzbuch (StGB) fremd. Das StGB erfasst eine gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Diese bezieht sich auf sämtliche Tatbestände des § 177 StGB und erfasst demnach nicht nur Tathandlungen, die die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB erfüllen, sondern auch sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigungen im Sinne der sonstigen Absätze des § 177 StGB.

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass es zwischen 2017 und 2018 einen Datenbruch gibt. Hier wurde die Methodik bzw. die Rechtsgrundlage der Erfassung von sogenannten Gruppenvergewaltigungen geändert. Die Daten sind daher nicht exakt vergleichbar.

Ferner muss berücksichtigt werden, dass sich die Bewertung einer Tat im Laufe des Strafverfahrens ändern kann, sodass sich beispielsweise eine polizeilich als „Vergewaltigung von mehreren“ erfasste Straftat bei Gericht nicht mehr als gemeinschaftliche Tatbegehung darstellen kann und dann entsprechend der gerichtlichen Beurteilung als Delikt eines Einzelnen in der Fachserie 10 Reihe 3 („Strafverfolgung“) bzw. seit 2022 in dem Statistischen Bericht Strafverfolgung (Strafverfolgungsstatistik) abgebildet wird. Zudem fließen die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des betreffenden Berichtsjahres erfassten Fälle abhängig vom jeweiligen Verfahrensverlauf und der Dauer der Verfahren gegebenenfalls erst im Folgejahr, mitunter aber auch erst mehrere Jahre später in die Strafverfolgungsstatistik ein. Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher der Begriff des/der Tatverdächtigen (TV) im Sinne der PKS zugrunde gelegt. Zudem ist zu beachten, dass einem Fall mehrere Opfer und/oder mehrere Tatverdächtige zugeordnet sein können.

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Antisemitisch“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet.

Hierbei handelt es sich um eine generelle Regelung. Eine spezifische Vorgabe zur phänomenologischen Zuordnung für Fälle mit Nennung einzelner Themenfelder existiert nicht.

Die Fallzahlen PMK aus dem Jahr 2026 haben einen vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Sie sind prinzipiell nur für polizeiinterne Zwecke und nicht zur Weitergabe/Veröffentlichung bestimmt. Diese Änderungen betreffen das gesamte Erfassungsjahr.

Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK sowie deren Realisierung zum 1. Juni 2026 wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Kriminaltaktische Anfragen (KTA-PMK) als in den Vorjahren zur Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA verarbeitet. Die unmittelbare Vergleichbarkeit der PMK-Fallzahlen zum Vorjahr wird schnellstmöglich herbeigeführt.

In der BKA-Fallzahlendatei LAPOS kann nur die Staatsangehörigkeit, jedoch kein Migrationshintergrund erfasst werden. Da nur die Erfassung einer Staatsangehörigkeit möglich ist, wurde bislang in Fällen, bei denen neben der deutschen eine weitere vorliegt, nur die deutsche Staatsangehörigkeit erfasst.

Erst seit dem 1. Juni 2026 können mehrere Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen in der Fallzahlenanwendung des BKA abgebildet werden. Eine umfassende Beauskunftung ist jedoch erst ab dem Tatjahr 2027 möglich.

Mehrere Staatsangehörigkeiten können nur gespeichert werden, wenn eine Meldung zum jeweiligen Fall seit dem 1. Juni 2026 erfolgt (Erst- oder Folgemeldung). Bei allen Fällen, die ausschließlich bis zum 31. Mai 2026 gemeldet worden sind, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass nur eine Staatsangehörigkeit auch bei Mehrstaatlern erfasst ist. Hiervon sind auch Fälle des Tatjahres 2026 umfasst, die bis zum 31. Mai 2026 übermittelt worden sind.

Frage 1 + 2 + 2a + 2b Seite 4

1Bei wie vielen, der seit 2017 erfassten Gruppenvergewaltigungen war mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt?

2Wie viele der deutschen Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigungen seit 2017

2aerhielten die deutsche Staatsbürgerschaft nach 2015,

2bwaren staatenlos?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 21/1054 und 21/6858 verwiesen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 4

3Wie viele der Opfer von Gruppenvergewaltigungen seit 2017 waren zum Tatzeitpunkt

3aminderjährig,

3bjünger als 14 Jahre,

3cjünger als 6 Jahre?

Antwort

Die Anzahl der Opfer im Sinne der Fragestellung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 27 Zeilen × 3 Spalten
Altersgruppe OpferBerichtsjahrAnzahl Opfer
Alle 0<14201712
Kinder 0<620171
Unter 18-Jährige201792
Alle 0<14201812
Kinder 0<620181
Unter 18-Jährige2018203
Alle 0<14201916
Kinder 0<620192
Unter 18-Jährige2019198
Alle 0<14202023
Kinder 0<620201
Unter 18-Jährige2020240
Alle 0<14202126
Kinder 0<620211
Unter 18-Jährige2021239
Alle 0<14202228
Kinder 0<620226
Unter 18-Jährige2022256
Alle 0<14202326
Kinder 0<620232
Unter 18-Jährige2023261
Alle 0<14202433
Kinder 0<620241
Unter 18-Jährige2024286
Alle 0<14202532
Kinder 0<620251
Unter 18-Jährige2025288
Frage 4 + 4a + 4b + 4c + 4d + 4e + 5 + 5a + 5b + 5c + 5d + 5e + 5f + 5g + 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e Seite 5

4Wie viele der seit 2017 registrierten Gruppenvergewaltigungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung

4azu einer rechtskräftigen Verurteilung,

4bzu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung,

4czu einer Bewährungsstrafe,

4dzu einem Freispruch,

4eund wie viele Freisprüche begründeten auf § 20 StGB, mit der Folge einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 oder 64 StGB)?

5Wie viele Täter, sofern der Bundesregierung hier Kenntnisse vorliegen, in Fällen von Gruppenvergewaltigung seit Erfassung 2017

5awurden rechtskräftig verurteilt,

5berhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung,

5cerhielten Bewährungsstrafen,

5dwurden freigesprochen,

5ewurden nach Jugendstrafrecht behandelt,

5fwurden nach Jugendstrafrecht behandelt und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar),

5gwurden in eine psychiatrische Einrichtung gemäß §§ 63 und 64 StGB eingewiesen?

6Wie viele der seit 2017 wegen Sexualdelikten verurteilten Täter waren nach Kenntnis der Bundesregierung

6aWiederholungstäter,

6bzum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig,

6czum Tatzeitpunkt mehr als fünfmal vorbestraft,

6dmehr als zehnmal vorbestraft,

6ehätten nach geltender Rechtslage bereits abgeschoben werden können?

Antwort

Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Zu den Fragen 4 bis 6 verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen in der Vorbemerkung.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e Seite 6

7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Suizide infolge von Vergewaltigung oder sexueller Gewalt vor?

7aIn welcher Form werden Suizide oder Suizidversuche infolge sexualisierter Gewalt derzeit statistisch erfasst?

7bPlant die Bundesregierung, diese künftig gesondert zu erfassen?

7cWie viele dieser Suizidfälle betrafen Opfer unter 18 Jahren?

7dWie viele der Opfer befinden sich in dauerhafter psychischer Behandlung?

7eWie viele der Opfer erkranken infolge der Tat schwer (wie etwa Borderline, Schizophrenie, schwere Dissoziationen)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.

Die Zahlen zu Suiziden infolge sexueller Gewalt werden nicht statistisch erfasst. Eine gesonderte Erfassung ist derzeit nicht in Planung.

Frage 8 Seite 6

Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten wurden seit 2015 erfasst?

Antwort

Die antisemitischen Straftaten seit 2015 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Bei den Fallzahlen handelt es sich um Jahresfallzahlen, welche jeweils den Stichtag 31. Januar des Folgejahres haben. Eine Ausnahme besteht in den Fallzahlen 2026, hier wurde auf den revisionssicheren Zeitraum zurückgegriffen (bis 31. Juli 2026).

Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 2 Spalten
TatzeitFallzahlen
20151 366
20161 468
20171 504
20181 799
20192 032
20202 351
20213 027
20222 641
20235 164
20246 236
20256 548
Januar–Juli 20261 298
Frage 9 + 9a + 9b + 9c + 9d Seite 6

9Wie viele dieser in Frage 8 erfragten Straftaten wurden verübt von

9aZuwanderern, Asylbewerbern oder Schutzsuchenden,

9bPersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015,

9cDoppelstaatlern,

9dStaatenlosen?

Antwort

Eine gesonderte Auswertung zu den einzeln angefragten Werten besteht nicht und stellt keinen Katalogwert im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) dar. Aus diesem Grund wurde auf den bestehenden Wert zurückgegriffen: Tatverdächtiger; Asylstatus des TV; „JA“

Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 2 Spalten
TatzeitFallzahlen
20150
201612
201715
201821
201911
202016
202133
202226
2023116
2024132
2025137
Januar–Juli 20268

Folgend werden die Fallzahlen zu Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen seit 2015 dargestellt:

Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 2 Spalten
TatzeitFallzahlen
2015585
2016665
2017577
2018747
2019918
20201 133
20211 209
20221 308
20232 224
20242 370
20252 339
Januar–Juli 2026477

Folgend werden die Fallzahlen zu Fällen mit mindestens einem staatenlosen Tatverdächtigen seit 2015 dargestellt:

Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 2 Spalten
TatzeitFallzahlen
20150
20162
20171
20182
20191
20200
20211
20221
202315
202457
202527
Januar–Juli 20260

Hinsichtlich Tatverdächtiger mit Doppelstaatsangehörigkeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c + 10d Seite 8

10Wie viele antisemitische Gewalttaten führten nach Kenntnis der Bundesregierung

10azu einer rechtskräftigen Verurteilung,

10bzu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung,

10czu einer Bewährungsstrafe,

10dzu einem Freispruch?

Antwort

Seit 1992 werden bei den Landesjustizverwaltungen und der Bundesanwaltschaft bestimmte Justizdaten zu Strafverfahren wegen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten erhoben. Auf der Grundlage dieser Erhebungen fasst das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Ergebnisse in statistischen Übersichten zusammen. Diese statistischen Übersichten werden für die Zeit ab 2013 auf der Homepage des BfJ veröffentlicht (www.bundesjustizamt.de/DE/Servic e/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument226686); bislang sind die Berichtsjahre bis einschließlich 2024 verfügbar. Strafverfahren wegen antisemitischer Straftaten werden in dieser Statistik gesondert ausgewiesen. Erfasst werden die Abschlussentscheidungen der Staatsanwaltschaften und die Verurteilungen. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 Seite 8

Bei wie vielen Straftaten seit 2020 war das Tatwerkzeug ein Messer oder eine vergleichbare Hieb- oder Stichwaffe?

Antwort

Daten zum Tatwerkzeug Messer bzw. zu Hieb- oder Stichwaffen liegen auf Basis der PKS nicht vor. Alternativ kann auf die Anzahl der Messerangriffe hingewiesen werden, zu denen Daten ab dem Berichtsjahr 2024 vorliegen (IMK-Bericht zur PKS 2024, S. 20 und IMK-Bericht zur PKS 2025, S. 22: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/F achlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=13 sowie www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst atistik/2025/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?__blob=publicationFile &v=8).

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 8

12Wie viele dieser in Frage 11 erfragten Straftaten wurden verübt von

12aZuwanderern,

12bPersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015,

12cStaatenlosen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 11 wird hingewiesen. Daten zu Messerangriffen tatverdächtigen Personen liegen nicht vor. Hier wird auf die Fußnote Nr. 12 des IMK-Berichts zur PKS 2024 verwiesen.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 13f + 13g + 13h + 13i + 13j + 13k Seite 8

13Wie viele Täter, sofern der Bundesregierung hier Kenntnisse vorliegen, in Fällen von Mord, Totschlag, Terroranschlägen, schwerer Körperverletzung und sexualisierter Gewalt seit 2015

13awaren Wiederholungstäter,

13bwaren zur Tatzeit ausreisepflichtig,

13chätten nach geltender Rechtslage bereits abgeschoben werden können,

13dwurden rechtskräftig verurteilt,

13eerhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung,

13ferhielten Bewährungsstrafen,

13gwurden freigesprochen,

13hwurden jeweils in eine psychiatrische Einrichtung gemäß §§ 63 und 64 StGB eingewiesen, anstatt eine reguläre Freiheitsstrafe im Strafvollzug zu verbüßen,

13iwaren zum Tatzeitpunkt unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar),

13jwurden nach Jugendstrafrecht behandelt,

13kwurden nach Jugendstrafrecht behandelt und sind ohne nachgewiesenes Alter eingereist (wie etwa zugewiesener Geburtstag 1. Januar)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Ausführungen in der Vorbemerkung.

Frage 14 Seite 9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus, Wiederholungstaten und Haftvollzug vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 + 15a + 15b + 15c Seite 9

15Zu welchem Anteil ist der Zuwachs in Clankriminalität und organisiertem Verbrechen seit 2015 zurückzuführen auf

15aZuwanderer,

15bPersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015,

15cStaatenlose?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 16 + 16a + 16b + 16c + 16d Seite 9

16Zu welchem Anteil ist der Zuwachs an erfasstem, radikalisiertem Zulauf in Moscheen in Deutschland zurückzuführen auf

16aZuwanderer, Asylbewerber oder Schutzsuchende,

16bPersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015,

16cDoppelstaatler,

16dStaatenlose?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 17 + 17a + 17b + 17c + 17d + 17e + 17f + 17g + 17h Seite 9

17Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Schulen seit 2015 an

17aGewalttaten,

17bsexuellen Übergriffen,

17cVergewaltigung,

17dGruppenvergewaltigung,

17eradikalislamischem Mobbing oder Nötigung (wie etwa „Scharia-Polizei“),

17fschwerem Mobbing allgemein,

17gErpressung,

17hRaub und Diebstahl?

Antwort

Daten zu Tatörtlichkeiten, zu der auch die Tatörtlichkeit „Schule“ gehört, liegen auf Basis der PKS seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Entsprechend werden nachfolgend nur die Daten der Berichtsjahre 2024 und 2025 aufgeführt:

Tabelle auf Seite 10 · 14 Zeilen × 6 Spalten
FragePKS-SchlüsselStraftatTatörtlichkeitJahrAnzahl Fälle
a)892000GewaltkriminalitätSchule20247 243
b)112110Sexueller Übergriff § 177 Absatz 1, 2 (ohne Nummer 1), 9 StGBSchule202469
c)111700Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGBSchule202486
d)Gruppenvergewaltigung, siehe VorbemerkungSchule202420
g)610000Erpressung § 253 StGBSchule2024436
h)210000Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGBSchule2024754
h)3***00Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a–c StGB und zwar:Schule202411 505
a)892000GewaltkriminalitätSchule20257 074
b)112110Sexueller Übergriff § 177 Absatz 1, 2 (ohne Nummer 1), 9 StGBSchule202561
c)111700Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGBSchule202595
d)Gruppenvergewaltigung, siehe VorbemerkungSchule202511
g)610000Erpressung § 253 StGBSchule2025373
h)210000Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGBSchule2025629
h)3***00Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a–c StGB und zwar:Schule202510 995

Der Bundesregierung liegen zu Frage 17e keine Erkenntnisse vor.

Die angefragten Kriterien stellen keine Katalogwerte im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) dar.

Zu Frage 17f liegen ebenfalls keine Daten vor; Mobbing wird in der PKS nicht erfasst.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c + 18d Seite 10

18Zu welchem Anteil waren die Schüler nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der in Frage 17 erfragten Vorfälle

18aZuwanderer, Asylbewerber oder Schutzsuchende,

18bPersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft seit 2015,

18cDoppelstaatler,

18dStaatenlose?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. In der PKS wird nicht erfasst, ob eine tatverdächtige Person „Schüler“ ist. Eine Opfererfassung mit der Opferspezifik „Schüler“ erfolgt nur dann, wenn die Tatmotivation in den personenbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht.

Frage 19 Seite 11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2015 entstandenen Gesamtkosten durch Gewaltdelikte, Raub, Mord, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Betrug, Diebstahl oder sonstige Delikte im Kontext irregulärer Migration (bitte nach Opferhilfe, Seelsorge, Polizei- und Rettungseinsätze, Krankenhauskosten, Justizvollzug, Sicherheitsmaßnahmen, Versicherungssummen etc. aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 20 Seite 11

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der irregulären Fachkräftezuwanderung seit 2015 im Verhältnis zu den Opferzahlen, Schäden und Folgekosten?

Antwort

Der Begriff „irreguläre Fachkräftezuwanderung“ ist nicht definiert und entspricht keiner statistisch erfassten Migrationskategorie. Die Bunderegierung macht sich diesen Begriff nicht zu eigen. Die Bundesregierung unterscheidet vielmehr zwischen regulärer Erwerbsmigration und irregulärer Migration.

Frage 21 Seite 11

Wie viele der seit 2015 irregulär Zugewanderten sind aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt in Branchen mit Fachkräftemangel (bitte nach Ausbildung, anerkannter Fachkraft etc. aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 22 Seite 11

Wie viele Fachkräfte wurden seit 2015 regulär über Programme angeworben und erfolgreich in Berufen mit Fachkräftemangel integriert?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Daten über die von der Zentralen Ausland- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelten ausländischen Fachkräfte vor. Die ZAV hat seit 2015 insgesamt 35 600 qualifizierte Fachkräfte (inklusive Auszubildende) aus der EU und Drittstaaten bundesweit an Arbeitgeber mit Bedarfen an ausländischen Fachkräften vermittelt. Für spezielle Programme der aktiven Gewinnung liegen zusammenfassend Zahlen ab 2020 vor. Seitdem wurden über diese Programme 7 900 Fachkräfte erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Über das Anwerbeprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sind von 2021 bis 2023 nach dem letzten verfügbaren Monitoring 1 041 Pflegefachpersonen nach Deutschland eingereist. Zu darüber hinaus vermittelten Fachkräften über weitere Anwerbevorhaben etwa auf regionaler Ebene oder der Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 23 Seite 12

Wie viele der seit 2015 Zugewanderten sind arbeitslos oder dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel voraussetzen (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG).

Frage 24 Seite 12

Welche direkten und indirekten Haushaltskosten sind seit 2015 für Integrationsmaßnahmen, Sprachförderung und Sozialtransfers entstanden?

Antwort

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im angefragten Zeitraum im Bereich Integration und Sprachförderung die Bundesprogramme Jugendmigrationsdienste und Garantiefonds Hochschule gefördert.

Die Fördersummen ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen:

Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 2 Spalten
HaushaltsjahrVerausgabte Haushaltsmittel Garantiefonds Hochschule
201512 210 000,00 Euro
201622 680 000,00 Euro
201727 645 000,00 Euro
201820 219 544,00 Euro
201916 702 167,00 Euro
202014 993 163,00 Euro
202113 169 543,00 Euro
202214 500 000,00 Euro
202319 816 366,00 Euro
202416 294 765,00 Euro
20259 922 623,00 Euro
202616 169 798,00 Euro*

* Für 2026 wird die Bewilligungssumme angegeben.

* Für 2026 wird die Bewilligungssumme angegeben.

Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 2 Spalten
HaushaltsjahrVerausgabte Haushaltsmittel Jugendmigrationsdienste
201549 521 951,00 Euro
201648 897 865,00 Euro
201748 837 477,00 Euro
201853 629 846,50 Euro
201954 634 358,00 Euro
202060 850 000,00 Euro
202162 043 000,00 Euro
202267 172 699,39 Euro
202368 850 000,00 Euro
202468 572 303,58 Euro
202565 850 000,00 Euro*
202665 850 000,00 Euro*

* Für 2025 und 2026 wird die Bewilligungssumme angegeben.

* Für 2025 und 2026 wird die Bewilligungssumme angegeben.

In Bezug auf die direkten Haushaltskosten sind im Haushaltstitel des Bundesministeriums des Innern seit 2015 folgende Kosten für Integrationsmaßnahmen und Sprachförderung entstanden.

Kosten für Integrationsmaßnahmen:

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE):

Tabelle auf Seite 13 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrBetrag in Tausend Euro
201534 277
201644 777
201749 777
201852 036
201970 758
202070 983
202170 983
202273 983
202381 491
202477 491
202577 491

Förderung von Maßnahmen zur Integration von Zugewanderten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern:

Tabelle auf Seite 13 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrBetrag in Tausend Euro
201516 987
201633 987
201773 987
201876 637
201969 987
202074 987
202159 987
202269 214
202366 392
202461 002
202560 970

Kosten für Sprachförderung:

Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung:

Tabelle auf Seite 13 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrBetrag in Tausend Euro
2015269 077
2016559 077
2017610 077
2018765 077
2019720 000
2020698 600
2021692 600
2022675 484
2023757 798
20241 068 000
20251 065 725

In Bezug auf die indirekten Haushaltskosten liegen der Bundesregierung aus systematischen Gründen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die mit dem Zuzug von Personen aus dem Ausland nach Deutschland verbundenen indirekten Kosten des Staates setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten zusammen, deren jeweilige Höhe wegen der Vielzahl der unterschiedlichen relevanten Sachverhalte und der Vielzahl mittelbarer Effekte nicht bezifferbar sind, somit nicht erfasst werden und der Bundesregierung aus diesem Grunde auch nicht oder nicht zur Gänze vorliegen.

Frage 25 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Nettobilanz der Zuwanderung seit 2015 unter Berücksichtigung von Sozialausgaben, Steueraufkommen und Kriminalitätsfolgekosten?

Antwort

Eine belastbare gesamtwirtschaftliche Nettobilanz der Zuwanderung seit 2015 unter Einbeziehung sämtlicher Sozialausgaben, Steuer- und Abgabenaufkommen sowie etwaiger Kriminalitätsfolgekosten liegt der Bundesregierung nicht vor. Eine pauschale Bewertung der wirtschaftlichen Wirkung von Zuwanderung ist zudem angesichts der unterschiedlichen Formen und Voraussetzungen von Migration nicht sachgerecht. So umfasst Zuwanderung unter anderem Erwerbsmigration, EU-Binnenmigration, Fluchtmigration und Familienmigration, die jeweils unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, irreguläre Migration nach Deutschland zu bekämpfen und reguläre Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern und damit das Arbeitskräfteangebot zu stärken.

Frage 26 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung die Bilanz der irregulären Zuwanderung seit 2015 aus ethischer Sicht mit Blick auf die Opfer?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt Opfer von Straftaten und die mit Kriminalität verbundenen Folgen für Betroffene und die Gesellschaft sehr ernst. Straftaten sind unabhängig von der Herkunft oder dem Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen konsequent zu verfolgen und die Opfer zu schützen. Die Bundesregierung hat die Bekämpfung von Kriminalität und den Schutz der Bevölkerung ausdrücklich zu einem Schwerpunkt gemacht.

Frage 27 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung die Bilanz der irregulären Zuwanderung seit 2015 aus rechtlicher Sicht im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht?

Antwort

Die Bundesregierung sieht die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gewahrt.