Deutsch-ukrainische strategische Partnerschaft und Folgen der Regierungskonsultationen vom 14. April 2026

Drucksache 21/7971Antwortauf die Kleine Anfrage 21/729810.09.202616 Seiten43 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die am 14. April 2026 veröffentlichte deutsch-ukrainische strategische Partnerschaft weitet die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine erheblich aus. Sie betrifft nicht nur die weitere Unterstützung der Ukraine, sondern soll auch die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit, den Wiederaufbau sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen beider Länder langfristig vertiefen. Besonders weitreichend sind die Vorhaben im Bereich der Verteidigungsindustrie. Die Erklärung sieht unter anderem eine engere Kooperation bei Drohnen, Flugabwehr, Datenkooperation sowie Forschung und Entwicklung vor. Auch gemeinsame Fertigungsvorhaben und die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten einschließlich Golfstaaten werden genannt (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420 616/2810b1a2113c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-u krianische-regierungskonsultationen-deutsch-data.pdf).

Zugleich enthält die Erklärung zusätzliche finanzielle Zusagen und zahlreiche weitere Vorhaben, etwa im Bereich der Energieversorgung und des Wiederaufbaus. In wesentlichen Punkten bleibt jedoch offen, welche konkreten finanziellen, rechtlichen und sicherheitspolitischen Folgen sich daraus für Deutschland ergeben. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen kurzfristiger Unterstützung der Ukraine, Investitionen im deutschen Interesse und langfristigen politischen oder sicherheitspolitischen Bindungen. Ebenso ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, welche Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen und Folgekosten mit den einzelnen Maßnahmen verbunden sind (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2420616/2810b1a2113c7d4 687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerung-deutsch-ukrianische-regierungsk onsultationen-deutsch-data.pdf).

Diese Fragen gewinnen vor dem Hintergrund veränderter internationaler Rahmenbedingungen in den Augen der Fragesteller an Gewicht. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben ihre direkten militärischen Zuwendungen eingestellt; Waffenlieferungen werden zunehmend über von NATO-Staaten finanzierte Mechanismen fortgeführt. Zugleich ist die Zahl der Geberländer der tschechischen Munitionsinitiative nach Medienberichten von 18 auf neun gesunken. Daraus ergibt sich für die Fragesteller die Frage, ob Deutschland künftig einen wachsenden Anteil der finanziellen und politischen Lasten übernimmt und welchen zusätzlichen Einfluss dies auf den weiteren Kriegsverlauf haben kann (www.reuters.com/business/aerospace-defense/no-drop-military-ai d-kyiv-since-us-policy-shift-nato-official-says-2025-12-19/; www.telepoli s.de/article/Ukraine-Haelfte-der-Geberlaender-steigt-aus-Prager-Initiative-aus-11310410.html).

Hinzu treten mögliche sicherheitspolitische Risiken. Nach Medienberichten tauschen Russland und China Informationen über westliche Waffensysteme aus, die in der Ukraine eingesetzt und von russischen Kräften erbeutet wurden. Dies kann auch deutsche Rüstungsgüter betreffen. Vor dem Hintergrund der angekündigten Ausweitung der deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation besteht für die Fragesteller daher Anlass, mögliche Folgen für den Schutz deutscher Technologien und Fähigkeiten näher zu prüfen (www.bild.de/politik/aus land-und-internationales/geheimdokumente-china-bildet-putins-soldaten-fuerukraine-krieg-aus-6a0ca5dd524d1cc9989d59cd).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundes regierung

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine ein. Sie steht dazu in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und der G7. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.

Im Rahmen der deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen am 14. April 2026 haben Deutschland und die Ukraine ihre Beziehungen auf die Ebene einer strategischen Partnerschaft gehoben. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass die Ukraine nicht nur Empfänger deutscher Unterstützung ist, sondern ein zentraler Sicherheitspartner, nicht zuletzt in den Bereichen Luftverteidigung und Energiesicherheit. Die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine trägt zur Sicherheit Deutschlands bei.

Frage 1 Seite 2

Was ist mit der in der strategischen Partnerschaft genannten Eröffnung einer Niederlassung des staatlichen Rüstungskonzerns Ukrainian Defense Industry (UDI) in Berlin konkret gemeint, und welche Aufgaben soll diese Niederlassung übernehmen?

Antwort

Die Niederlassung soll sich der Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie widmen.

Frage 2 Seite 2

Welche Eigentums-, Beteiligungs- und Kontrollstrukturen sind bei den in der strategischen Partnerschaft angekündigten deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion und bei weiteren Gemeinschaftsunternehmen in der Rüstungsindustrie vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungen deutscher Unternehmen, ukrainischer Unternehmen und ukrainischer staatlicher Stellen?

Antwort

Bei den in der Strategischen Partnerschaft angekündigten Kooperationsvorhaben zur Drohnenproduktion sowie bei weiteren Vorhaben in der Rüstungsindustrie handelt es sich um Joint Ventures, die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs- und Gesellschaftsstrukturen der beteiligten Unternehmen bleiben hiervon unberührt.

Frage 3 Seite 3

Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu vorgenommen, ob die in der strategischen Partnerschaft angekündigten Gemeinschaftsunternehmen zur Drohnenproduktion, mögliche Fertigungsstätten für Rüstungsgüter in Deutschland oder die geplante Niederlassung der UDI in Berlin zusätzliche Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung oder für kritische Infrastruktur in Deutschland begründen können, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gelangt?

Antwort

Deutschland sieht sich seit Jahren einer Gefährdung durch von Russland ausgehenden hybriden Bedrohungen ausgesetzt. Die Bundesregierung erstellt fortlaufend unter Einbindung der Bundesländer Lagebilder über die Sicherheitslage und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung bzw. einzelner Personen, Unternehmen oder Strukturen.

Frage 4 Seite 3

Welche konkreten Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der in der strategischen Partnerschaft genannten gemeinsamen Fertigung von Langstreckenkampfdrohnen des Typs Anubis und Mittelstreckenkampfdrohnen des Typs Seth-X geschlossen oder vorbereitet?

Antwort

Konkrete Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen unterliegen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Frage 5 Seite 3

Welche Rolle übernehmen deutsche Unternehmen, Bundesministerien oder Bundesbehörden bei der gemeinsamen Drohnenproduktion, insbesondere bei Entwicklung, Finanzierung, Fertigung, Zulieferung, Zulassung und Endverbleibskontrolle?

Antwort

Die Bundesregierung fördert zur militärischen Unterstützung und im Sinne der strategischen Partnerschaft nach Prüfung im Einzelfall u. a. die gemeinsame Produktion von Drohnen. Die Rüstungskooperation mit der Ukraine erfolgt im Rahmen der allgemeinen Gesetze und Zuständigkeiten einschließlich des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d Seite 3

6Was ist mit der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten „Durchführungsvereinbarung über die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten, einschließlich Golfstaaten“ konkret gemeint, und

6awelche Drittstaaten sind davon erfasst oder sollen davon erfasst werden,

6bin welcher Form sollen die Drohnen bereitgestellt werden,

6cwelche deutschen Stellen sind an Genehmigung und Kontrolle beteiligt,

6dwelche außenwirtschaftsrechtlichen, rüstungsexportrechtlichen und endverbleibsbezogenen Prüfungen sind vorgesehen?

Antwort

Die Abstimmungen zu den Einzelheiten dieses Vorhabens dauern an.

Frage 7 Seite 4

Welche rechtlichen Regelungen bestehen oder sind gegebenenfalls vorgesehen, um den Einfluss auf die Weitergabe und Nutzung von Drohnen, Drohnentechnologie, Software, Sensordaten und Gefechtsdaten zu sichern, die im Rahmen der in Anlage I genannten Vereinbarungen über Drohnenproduktion, Drittstaatenbereitstellung und Datenkooperation entwickelt, finanziert, bereitgestellt oder ausgetauscht werden?

Antwort

Die Weitergabe und Nutzung von im Rahmen der Kooperation zwischen Deutschland und der Ukraine entwickelten, bereitgestellten oder ausgetauschten Technologien, Software und Daten unterliegen den einschlägigen außenwirtschafts- und exportkontrollrechtlichen Bestimmungen sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und Regierungen.

Frage 8 Seite 4

Welche Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob aus der vertieften deutsch-ukrainischen Rüstungskooperation technische, industrielle oder operative Abhängigkeiten Deutschlands von ukrainischen Unternehmen, ukrainischen staatlichen Stellen oder ukrainischen Gefechtsdaten entstehen können, und zu welchem Ergebnis kommen diese möglichen Bewertungen?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Inwiefern ist Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung in der Lage, die im Rahmen der strategischen Partnerschaft gemeinsam entwickelten oder hergestellten Rüstungsgüter auch ohne ukrainische Partner weiterzuentwickeln, zu produzieren oder instand zu halten?

Antwort

Deutschland verfügt über eine leistungsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Die strategische Partnerschaft mit der Ukraine ermöglicht eine vertiefte Zusammenarbeit und den Austausch von Know-how, wodurch die Fähigkeiten beider Seiten gestärkt werden.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c + 10d Seite 4

10Welche Daten sollen im Rahmen der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten „Vereinbarung über Datenkooperation“ zwischen Deutschland und der Ukraine ausgetauscht werden, und

10afallen darunter militärische Einsatzdaten, Gefechtsdaten, Sensordaten oder Daten aus dem Drohneneinsatz,

10bwelche deutschen Behörden oder Unternehmen sollen Zugriff auf diese Daten erhalten,

10cwelche ukrainischen Behörden oder Unternehmen sollen Zugriff auf deutsche Daten erhalten,

10dwelche Geheimschutz-, Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben gelten?

Antwort

Die Vereinbarung über Datenkooperation regelt unter anderem den Austausch von Gefechtsfelddaten. Hierzu gehört insbesondere die Analyse des Einsatzes deutscher Waffensysteme. Sämtliche Datenübermittlung und -verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung. Das Abkommen schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen, der die Wahrung von Geheimhaltung, Datenschutz und Cybersicherheit gewährleistet.

Frage 11 Seite 5

Was ist mit der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten Ausrichtung neuer Arbeitsmarktprogramme auf „kriegsbezogene Bedarfe“ gemeint, und umfasst dies auch Programme, die unmittelbar oder mittelbar dem Personalbedarf der ukrainischen Verteidigungsindustrie oder Rüstungsproduktion dienen?

Antwort

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit beraten das ukrainische Wirtschaftsministerium im Rahmen einer Verwaltungspartnerschaft zu arbeitsmarktpolitischen Fragestellungen, mit dem Ziel, kriegsbedingte Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Ukraine abzufedern. Programme, die unmittelbar oder mittelbar dem Personalbedarf der ukrainischen Verteidigungsindustrie dienen, sind nicht Teil des Austauschs.

Frage 12 Seite 5

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Deutschland erwartet werden, falls weitere Staaten ihre finanziellen Beiträge zur tschechischen Munitionsinitiative, zum PURL-(Prioritized Ukraine Requirements List)-Mechanismus oder zu anderen Unterstützungsformaten für die Ukraine reduzieren oder beenden (wenn ja, bitte darstellen), und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit ihren internationalen Partnern, um die Lastenteilung bei der Unterstützung der Ukraine zu verbessern.

Frage 13 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor dem Hintergrund des Medienberichts über einen russisch-chinesischen Informationsaustausch zu in der Ukraine erbeuteten westlichen Waffensystemen darüber vor, ob deutsche Rüstungsgüter, insbesondere Marder-Schützenpanzer, von russischen Streitkräften erbeutet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage 13 kann nicht offen erfolgen. Das verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Frage betrifft Informationen, die Rückschlüsse auf die explizite Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland zulassen würde. Eine uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragten Informationen können deshalb nicht offen, sondern nur „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ als Anlage 1 übermittelt werden.*

Frage 14 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Informationen über deutsche Rüstungsgüter, insbesondere über deren Einsatz, technische Bestandteile, Schwachstellen oder digitale Schnittstellen, von Russland an China weitergegeben wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 15 Seite 6

Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen, um zu verhindern, dass geheime oder sicherheitsrelevante Informationen über deutsche Rüstungsgüter über die Ukraine, Russland oder andere Drittstaaten nach China gelangen?

Antwort

Die Weitergabe und Nutzung von im Rahmen der militärischen Unterstützung an die Ukraine gelieferten Technologien, Software und Daten unterliegt den einschlägigen außenwirtschafts- und exportkontrollrechtlichen Bestimmungen sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und Regierungen. Darüber hinaus besteht ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen.

Frage 16 Seite 6

Wurde eine Bewertung dazu vorgenommen, welche sicherheitspolitischen Kosten für Deutschland entstehen können, wenn Russland oder China aus erbeuteten westlichen oder deutschen Waffensystemen Erkenntnisse über Schwachstellen, Einsatzprofile oder Gegenmaßnahmen gewinnen?

Antwort

Die Ukraine verteidigt sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, der Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum erschüttert hat. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten und Konsequenzen eines militärischen Siegs Russlands in diesem Krieg und damit einer völkerrechtswidrigen Verschiebung von Grenzen in Europa mit militärischen Mitteln die Risiken der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden.

Frage 17 + 17a + 17b + 17c + 17d + 17e Seite 6

17Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der Aussage in der strategischen Partnerschaft, Deutschland erwarte, „dass die Ukraine die Zahl der Männer im wehrfähigen Alter, die die Ukraine verlassen, reduziert“ (Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine, Abschnitt 3 „Menschliche Dimension“, S. 3), und

17awelche Maßnahmen der Ukraine zur Reduzierung der Ausreise von Männern im wehrfähigen Alter hält die Bundesregierung dabei für geeignet, erforderlich oder erwartbar,

17bwelche rechtlichen, administrativen oder praktischen Schritte wurden hierzu zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen Regierung seit dem 14. April 2026 besprochen,

17cwelche deutschen Bundesministerien oder Bundesbehörden waren an entsprechenden Gesprächen, Prüfungen oder Abstimmungen beteiligt,

17dwelche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Erwartung, um die Einreise von Männern im wehrfähigen Alter aus der Ukraine nach Deutschland zu erschweren, einzuschränken oder stärker zu kontrollieren,

17ewelche alternativen Maßnahmen zur Reduzierung der Einreise oder zur verstärkten Rückkehr von Männern im wehrfähigen Alter aus Deutschland in die Ukraine wurden von deutscher Seite geprüft, und welche dieser Maßnahmen schließt die Bundesregierung aus rechtlichen, humanitären, europarechtlichen oder politischen Gründen aus?

Antwort

Die ukrainische Regierung hat seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Kriegsrecht, das eine Ausreise bestimmter Personengruppen verbietet, durchzusetzen. Die Bundesregierung bewertet diese Maßnahmen der ukrainischen Regierung hinsichtlich der Geeignetheit zur Erreichung ihrer Ziele nicht.

Zu Fragen der Einreise von Personen aus der Ukraine wird auf die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 21. August verwiesen, abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/08/anderung-a ufenthalt-ukrainer.html.

Eine Rückkehr in Deutschland lebender Schutzberechtigter in die Ukraine, unabhängig von Alter, Geschlecht und Wehrfähigkeit, ist freiwillig möglich. Die Bundesregierung fördert mit allen Kräften die Resilienz der Bevölkerung der Ukraine durch militärische und humanitäre Unterstützung sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Frage 18 Seite 7

Welche Aufgaben sollen der „Unity Hub“ in Berlin, das von der Agentur für nationale Einheit koordinierte Einheitsnetzwerk und deutsche Jobcenter jeweils bei der Erleichterung der Rückkehr ukrainischer Staatsangehöriger in die Ukraine übernehmen?

Antwort

Zu den Aufgaben des sogenannten Unity Hubs wird auf die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 15. April 2026 verwiesen, abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/04/unity-hub-berli n.html.

Die Bundesregierung hat zugesichert, dass sie den Unity Hub dabei unterstützt, Arbeitsgebiete zur Kooperation mit Jobcentern und Arbeitsagenturen zu identifizieren. Deutschland und die Ukraine sind sich einig, dass die Förderung der Arbeitsaufnahme in Deutschland sowie das Finden einer Arbeit in der Ukraine nach einer potentiellen Rückkehr gemeinsame Anliegen sind.

Frage 19 Seite 7

Wie viele ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren, die sich zum aktuellen Zeitpunkt in Deutschland aufhalten (bitte die aktuellsten Daten angeben), beziehen Bürgergeld (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-schutzstatus-102.html)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im April 2026 rund 107 000 männliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in einem Alter zwischen 23 und 60 Jahren mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Frage 20 + 20a + 20b + 21 + 22 Seite 7

20Wie viele Bürgergeldbezieher mit ukrainischer Staatsangehörigkeit waren

20aseit dem 1. Juli 2023 wegen fehlender Erreichbarkeit im Sinne des § 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und

20bim Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2023 wegen fehlender Erreichbarkeit nach der zuvor geltenden Rechtslage betroffen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

21In wie vielen Fällen wurden Leistungen an Bürgergeldbezieher mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wegen fehlender Erreichbarkeit ganz oder teilweise nicht erbracht, versagt, entzogen oder eingestellt (bitte nach Jahren seit 2022 sowie nach der jeweils angewandten Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

22In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2022 bei Bürgergeldbeziehern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ein nicht genehmigter Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 23 + 24 + 25 Seite 8

23Was ist mit der in der strategischen Partnerschaft genannten Ermittlung von Formaten der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Sozialbetrug auch durch Rückgriff auf einschlägige Daten, soweit rechtlich möglich, gemeint?

24Welche deutschen und ukrainischen Behörden sollen an der in Frage 23 genannten Zusammenarbeit beteiligt werden?

25Welche Datenkategorien sollen zur Bekämpfung von Sozialbetrug zwischen deutschen und ukrainischen Stellen ausgetauscht oder abgeglichen werden?

Antwort

Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.

Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben bei entsprechender Hilfebedürftigkeit einen den Inländern gleichgestellten Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Bei Stellung eines Asylantrags ohne gleichzeitige Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes kommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Betracht. Die zuständigen Leistungsbehörden prüfen bei einer Antragstellung oder Weiterbewilligung die Angaben der Antragstellenden zu Einkommen und Vermögen.

Die Bundesregierung ist im Austausch mit der ukrainischen Regierung, um zu prüfen, wie die Leistungsbehörden Informationen zur Einkommens- und Vermögenssituation der betroffenen Personen erhalten können.

Frage 26 + 27 + 27a + 27b + 27c + 27d + 27e + 27f Seite 8

26Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der strategischen Partnerschaft in den Bereichen Wirtschaft, Wiederaufbau, Energie, Wohnungsbau, Digitalisierung, Landwirtschaft, Rohstoffe und Verkehr geplant?

27Welche Angaben kann die Bundesregierung zu jedem in der Antwort zu Frage 26 genannten Projekt machen, insbesondere zu

27aZiel,

27bzuständigem Bundesministerium oder zuständiger Bundesbehörde,

27cvorgesehenen Mitteln,

27dHaushaltstiteln oder Sondervermögen,

27edeutschen, ukrainischen oder internationalen Empfängern sowie

27fvorgesehenem Zeitraum?

Antwort

Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 1 der Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine sowie auf die öffentlich verfügbaren Informationen der einzelnen Ressorts verwiesen.

Frage 28 Seite 9

Welche neuen Finanzmittel in Höhe von bis zu 233 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit, die in der strategischen Partnerschaft genannt werden, sind bereits haushalterisch veranschlagt oder eingeplant?

Antwort

Alle genannten Mittel sind Teil des Einzelplans 23 für das Haushaltsjahr 2026.

Frage 29 + 29a + 29b + 29c + 29d Seite 9

29Welche Teile der in Frage 28 genannten Mittel dienen vorrangig

29ader humanitären Unterstützung,

29bder wirtschaftlichen Zusammenarbeit,

29cdem Wiederaufbau oder

29dsicherheitspolitisch relevanten Zielen, und welche Beträge entfallen jeweils auf diese Bereiche?

Antwort

Alle genannten Projekte dienen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem Wiederaufbau. Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als einen Teil von integrierter Sicherheitspolitik. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.

Frage 30 Seite 9

Welche Gegenleistungen, Zugangsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile werden für Deutschland aus der in Anlage I genannten Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für Geologie und Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe über kritische Mineralien von der Bundesregierung erwartet?

Antwort

Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland sich im Rohstoffbereich diversifizierter aufstellt. Die in Anlage 1 genannte Absichtserklärung hat die Kooperation der geologischen Dienste Deutschlands und der Ukraine zum Gegenstand.

Frage 31 Seite 9

Welche Bundesmittel sind für die in der strategischen Partnerschaft angekündigte ukrainisch-deutsche Kultursaison 2027/2028 vorgesehen?

Antwort

Die deutsch-ukrainische Kultursaison soll aus Mitteln der Haushaltstitel 0504 687 15 und 0504 687 13 sowie der institutionellen Förderung für das Goethe-Institut umgesetzt werden.

Frage 32 Seite 9

Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Mittlerorganisationen, ukrainischen Stellen oder sonstigen Einrichtungen sind an Planung, Finanzierung und Durchführung der ukrainisch-deutschen Kultursaison 2027/2028 beteiligt?

Antwort

Die Federführung der deutsch-ukrainischen Kultursaison liegt beim Auswärtigen Amt, die Umsetzung vor Ort soll überwiegend durch das Goethe-Institut Kyjiw erfolgen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Bundeskanzleramt sowie den zuständigen ukrainischen staatlichen Stellen.

Frage 33 Seite 10

Welche der in Anlage I der strategischen Partnerschaft genannten Vereinbarungen wurden bereits unterzeichnet, und welche sollen noch unterzeichnet werden (bitte jeweils nach Datum oder geplantem Datum der Unterzeichnung, Vertragsparteien und rechtlicher Bindungswirkung aufschlüsseln)?

Antwort

Keine der in Anlage 1 der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ Absprachen hat einen völkerrechtlich oder anderweitig vertraglich bindenden Charakter.

Im Rahmen der Regierungskonsultationen am 14. April 2026 wurden folgende Absprachen unterzeichnet:

– Vereinbarung über Datenkooperation

– Durchführungsvereinbarung über die gemeinsame Fertigung von Langstreckenkampfdrohnen vom Typ Anubis und Mittelstreckenkampfdrohnen vom Typ Seth-X

– Gemeinsame Absichtserklärung zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der Resilienz der Industrie

– Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für Geologie und Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) über gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Erschließung kritischer Mineralien, geowissenschaftliche Forschung und Bereitstellung fachkundiger Beratung für die Regierung und industrielle Interessengruppen

– Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für die Entwicklung von Gemeinden und Gebieten der Ukraine und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland

– Gemeinsame Absichtserklärung über die Ausweitung einer Verwaltungspartnerschaft zu Sozialpolitik, die kriegsbezogenen Bedarfe und die langfristigen Anforderungen der EU

Zudem wurde am 15. Juli 2026 die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Staatlichen Dienst der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unterzeichnet.

Die Unterzeichnung der weiteren Absprachen sind in Planung.

Frage 34 + 35 + 36 Seite 10

34Welche rechtliche Bindungswirkung haben die strategische Partnerschaft, die Anlagen sowie die darin genannten Vereinbarungen und Prioritäten?

35Welche Möglichkeiten bestehen, einzelne Maßnahmen der strategischen Partnerschaft auszusetzen, zu beenden oder nicht umzusetzen?

36Welche Berichts-, Kontroll- oder Evaluierungsmechanismen sind vorgesehen, um den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über Umsetzung, Kosten und Ergebnisse der strategischen Partnerschaft zu informieren?

Antwort

Die Fragen 34 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich bei der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ und den zugehörigen Anlagen um ein rechtlich unverbindliches Dokument. Zur rechtlichen Bindungswirkung der einzelnen Vereinbarungen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.

Die Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit regelmäßig anlassbezogen zur Umsetzung der strategischen Partnerschaft.

Frage 37 + 43 Seite 11

37Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als wichtiges Kontrollinstrument der Legislative, dass auf die Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 zur staatlichen Ehrung von NS-Kollaborateuren in der Ukraine eine fast wortgleiche Antwort wie in der Bundespressekonferenz zwei Wochen zuvor erfolgte, die nach Auffassung der Fragesteller die Frage nicht konkret beantwortet hat (bitte begründen; vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/6457, S. 56, sowie https://ostdeutscheallgemeine.com/article/auswaertiges-amt-zu-meln yk-ehrung-mir-ist-dieser-vorgang-nicht-bekannt-sorry-10066061)?

43Hat sich die Bundesregierung zur Kritik von Yad-Vashem-Chef Dani Dayan an der Ehrung des mutmaßlichen NS-Kollaborateurs Andrij Melnyk (nicht verwandt mit dem früheren Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland) eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/yad-vash em-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregierung-erklaert-sich-ahn ungslos-10079757)?

Antwort

Die Fragen 37 und 43 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung setzt sich für eine unabhängige und transparente wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Sie verurteilt jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen von Rassismus und tritt entsprechenden Äußerungen oder Verhaltensweisen ausnahmslos und nachdrücklich entgegen. Mit der Ukraine steht die Bundesregierung zu diesen Themen in einem engen und vertrauensvollen Austausch.

Frage 38 Seite 11

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den diplomatischen Auseinandersetzungen zwischen Polen und der Ukraine – Anlass war die Benennung einer ukrainischen Militäreinheit nach der Ukrainischen Aufständischen Armee, welche zumindest in Teilen mit der nationalsozialistischen Besatzung kooperiert hat – gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte auch darstellen, ob die Bundesregierung versucht, zwischen Polen und der Ukraine zu vermitteln, vgl. www.berliner-zeitung.de/article/sele nskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?

Antwort

Polen leistet als direkter Nachbar der Ukraine mit der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter und seiner umfassenden Unterstützung der Ukraine wesentliche Beiträge in der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg.

Eine kritische und ehrliche Aufarbeitung der eigenen Geschichte, insbesondere der Zeit des Zweiten Weltkriegs, ist aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für die Versöhnung mit Nachbarn und stabile, friedliche und freundschaftliche Beziehungen in der Zukunft. Hierzu ist die Bundesregierung in regelmäßigen Gesprächen sowohl mit Polen als auch der Ukraine.

Frage 39 Seite 12

Unterstützt die Bundesregierung die ukrainischen Drohnenangriffe auf die Moskauer Region, wie dies der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj via X mitteilte: „Während des Gipfels waren alle G7-Mitglieder über unsere Operation in der Region Moskau informiert, hatten die Ergebnisse bereits gesehen und unterstützten die absolut gerechten und angemessenen Reaktionen der Ukraine“ (bitte begründen; vgl. https://x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?

Antwort

Die Ukraine verteidigt sich fortlaufend gegen brutale Angriffe seitens Russlands. Sie hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu wehren. Das in Artikel 51 der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch gegen das Territorium des Aggressorstaats richten. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären Völkerrechts.

Frage 40 Seite 12

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob Unternehmen in der EU, insbesondere deutsche Unternehmen, bald Lizenzen für die Produktion von US-amerikanischen Luftabwehrraketen (Patriot) erhalten (vgl. https://x.com/ZelenskyyUa/status/2068774813565370747)?

Antwort

Deutsche Unternehmen haben bereits spezifische Lizenzen für die Produktion von Patriot-Lenkflugkörpern erhalten. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit zu den Inhalten bilateraler Gespräche oder zu projektbezogenen Details bilateraler Rüstungskooperationen mit anderen Staaten grundsätzlich nicht.

Frage 41 Seite 12

Ist der Bundesregierung die durch die ehemalige US-Geheimdienstkoordinatorin Tulsi Gabbard – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im Amt – publizierte Liste der durch die USA in der Ukraine finanzierten Biolabore in der Ukraine bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. https://ostdeutscheallgemein e.com/article/ukraine-biolabore-bundesregierung-usa-10107499)?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt zu Fragen, die von anderen Staaten finanzierte Aktivitäten im Ausland betreffen, grundsätzlich keine Stellung.

Wie jedem Vertragsstaat des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) ist der Ukraine internationale Zusammenarbeit für friedliche biologische Zwecke gestattet. Im Jahr 2022 haben formelle Konsultationen der Vertragsstaaten des BWÜ stattgefunden. Diese ergaben keine Erkenntnisse zu Aktivitäten, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Ukraine unter dem BWÜ stehen.

Frage 42 + 44 Seite 12

42Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass der israelische Chef der Yad-Vashem-Gedenkstätte auf der „Feinde der Ukraine“-Liste der ukrainischen Organisation Myrotvorets aufgeführt wird, wenn ja, wie bewertet sie diesen Vorgang, und hat sie sich hierzu mit der ukrainischen Regierung in Verbindung gesetzt (vgl. https://ostdeutscheallgemein e.com/article/yad-vashem-chef-auf-ukrainischer-feindesliste-bundesregie rung-erklaert-sich-ahnungslos-10079757)?

44Welche rechtswidrigen Inhalte der ukrainischen Website Myrotvorets wurden wann auf Veranlassung der Bundesregierung gelöscht, bzw. wie war die Reaktion der ukrainischen Regierung auf entsprechende Forderungen seitens der Bundesrepublik Deutschland (gab es staatliche Maßnahmen der ukrainischen Regierung u. a.; vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/2855)?

Antwort

Die Fragen 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/894 wird verwiesen.

Frage 45 Seite 13

Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Beendigung von Waffenlieferungen an die Ukraine durch Bulgarien eine Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, was die Unterstützung der Ukraine durch Mitgliedstaaten der EU angeht (vgl. www.dw.com/de/bulgarien-waffen-armee-ukraine-radew-m unition-rakete-russland-angriff-wehretat-aufstockung-eu/a-77489436?ma ca=de-newsletter_ostfokus-643-xml-newslet-ter&at_dw_language=de&a t_number=20260612&r=57379931595398599&lid=3935999&pm_ln=34 3147)?

Antwort

Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit Bulgarien und weiteren europäischen Partnern zur Unterstützung der Ukraine. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 46 Seite 13

Sind die Zusagen der Bundesregierung sowie von deutschen Unternehmen für die Wiederaufbaukonferenz in Polen (25. und 26. Juni 2026) bekannt, und wenn ja, auf welche Investitionshöhe in welchen Wirtschaftssektoren belaufen sich sie sich (vgl. www.berliner-zeitung.de/article/sele nskyj-faehrt-nicht-zu-wiederaufbaukonferenz-nach-polen-10125286)?

Antwort

Auf der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig wurden keine neuen finanziellen Zusagen getätigt. Die Aktivitäten von deutschen Unternehmen im Kontext der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst.

Frage 47 Seite 13

Hat sich die Bundesregierung eine eigenständige Auffassung zu den möglichen Wiederaufbaukosten der Ukraine gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6845 wird verwiesen.

Frage 48 Seite 13

Wie viele Soldaten der ukrainischen Armee wurden seit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 in Deutschland wo behandelt, und welche Kosten sind hierdurch der Bundesrepublik Deutschland entstanden (bitte Haushaltstitel angeben und gemäß der Fragestellung nach Jahren aufschlüsseln; vgl. www.kvwl.de/mitglieder/abrechnung-honorar/abrechnun g-behandlungskosten-ukrainischer-soldaten)?

Antwort

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022 werden über den sogenannten Kleeblattmechanismus Patientinnen und Patienten aus der Ukraine nach Deutschland evakuiert und in Deutschland behandelt.

Eine Nennung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erfolgt zu ihrem Schutz nicht. Zum Zweck der gesundheitlichen Behandlung und medizinischen Versorgung der ukrainischen Soldatinnen und Soldaten hat der Bund für das Jahr 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. Euro sowie für das Jahr 2026 in Höhe von 25 Mio. Euro durch den parlamentarischen Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind im Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, Kapitel 6002, Allgemeine Bewilligungen, Titel 687 06, Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung entsprechend ausgewiesen.

Über eventuelle Kosten der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 49 Seite 14

In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1991 die Ukraine unterstützt (bitte die Finanzmittel getrennt nach Ressorts angeben)?

Antwort

Für die deutsche Unterstützung von 1991 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1567 verwiesen.

Für die deutsche Unterstützung für die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung verwiesen, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 30. Juni 2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-216 0274.

Frage 50 Seite 14

Wie viele antirussische bzw. antiukrainische Straftaten sind der Bundesregierung Daten bekannt (bitte seit 2022 bis heute nach Jahren aufschlüsseln und die Kategorie der Politisch motivierten Kriminalität angeben; vgl. www.n-tv.de/politik/383-anti-russische-und-181-antiukrainische-Str aftaten-article23251897.html)?

Antwort

Politisch motivierte „anti-russische“ bzw. „anti-ukrainische“ Straftaten werden im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte.

Hilfsweise werden nachfolgend die Gesamtstraftaten im Themenzusammenhang „Ukraine“ dargestellt. Die Zielrichtung der Straftat („anti-russisch“/“antiukrainisch“) ist dem nicht zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 14 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich2022202320242025
Links142775747
Rechts561537379224
Ausländische Ideologie2 7211 147721500
Religiöse Ideologie4323
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen)2 0821 8281 033264
Gesamt5 5103 5922 1921 038

Zusätzlich wurden seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 bis zum Stichtag 30. November 2025 die Fälle des Unterthemenfeldes (UTF) „Ukraine“ des KPMD-PMK händisch ausgewertet.

Aufgrund der signifikanten Abnahme der Fallzahlen in diesem Themenzusammenhang wurden nach dem vorgenannten Stichtag keine Daten in dieser Form mehr erhoben, sodass keine aktuellen Daten vorliegen.

Nachfolgend werden die Fallzahlen des UTF „Ukraine“ für die Tatzeitjahre 2022 bis 2025 dargestellt. Diese wurden bezogen auf die Parameter „anti-russisch“/“anti-ukrainisch“ (Stichtag 31. November 2025) händisch ausgewertet. Diese Fälle bilden eine Teilsumme der vorgenannten Gesamtfälle des UTF „Ukraine“.

Tabelle auf Seite 15 · 7 Zeilen × 5 Spalten
„anti-russisch“Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich2022202320242025
Links353129
Rechts89212517
Ausländische Ideologie4631358750
Religiöse Ideologie02101
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen)434875428
Gesamt1 021247178105
Tabelle auf Seite 15 · 7 Zeilen × 5 Spalten
„anti-ukrainisch“Anzahl PMK-Fälle
Phänomenbereich2022202320242025
Links1521189
Rechts25533525287
Ausländische Ideologie854574376136
Religiöse Ideologie2010
Sonstige Zuordnung (2022: nicht zuzuordnen)36425822992
Gesamt1 4901 188876324
Frage 51 + 53 Seite 15

51Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und seit dem 1. Januar 2026 ausgereist sind, um die ukrainische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland zu unterstützen (bitte die Gesamtzahl der ausgereisten Personen mitsamt ihren Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise, die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben, das Zielland beziehungsweise Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im beziehungsweise die Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?

53Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und ausgereist sind, um die russische Armee in der kriegerischen Auseinandersetzung mit der Ukraine zu unterstützen (bitte gemäß Frage 52 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 51 und 53 werden gemeinsam beantwortet.

Zur Gesamtzahl aller Personen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Kontext der Selbstverteidigung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg erheben die Bundessicherheitsbehörden ausschließlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Wohnsitz in Deutschland mit Extremismus-Bezug bzw. Bezug zur politisch motivierten Kriminalität (PMK), sofern eine Ausreise/Ausreiseabsicht in die Ukraine bzw. der Verdacht einer Teilnahme an Kampfhandlungen bekannt wird. Mit Stand vom 30. Juni 2026 sind den Bundessicherheitsbehörden vor diesem Hintergrund bislang 33 Ausreisen von Personen aus Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 bekannt geworden, die einen Extremismusbezug bzw. Bezug zur PMK aufweisen und bei denen der Verdacht vorliegt, dass die Ausreise zum Zwecke des Anschlusses an eine der beiden Kriegsparteien erfolgte. Unter diesen 33 Personen sind 20 deutsche Staatsangehörige. Zudem sind von diesen 33 Personen nach aktuellem Kenntnisstand 15 Personen pro-ukrainisch und 18 Personen pro-russisch orientiert. Von den 20 deutschen Staatsangehörigen sind zwölf pro-ukrainisch und acht Personen pro-russisch orientiert. Von den 33 Personen, bei denen der Verdacht vorliegt, dass sie zum Zwecke des Anschlusses an eine der beiden Kriegsparteien ausgereist sind, liegen bislang zu 26 Personen konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Beteiligung an Kampfhandlungen auf Seiten einer Konfliktpartei vor.

Frage 52 + 54 Seite 16

52Wie viele der in Frage 51 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

54Wie viele der Personen entsprechend Frage 53 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?

Antwort

Die Fragen 52 und 54 werden gemeinsam beantwortet.

Von den 33 Personen, bei denen der Verdacht vorliegt, dass sie zum Zwecke des Anschlusses an eine der beiden Kriegsparteien ausgereist sind, liegen bislang zu 14 Personen Erkenntnisse hinsichtlich einer Rückkehr nach Deutschland vor.