Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 auf Vorschlag der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, die Einsetzung einer Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission (ENSK) beschlossen (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/entwicklungspolitische-nord-sued-komission-315910; www.bmz.de/de/theme n/ensk).

Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll die Kommission Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden in einer multipolaren Welt erarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Entwicklung neuer Partnerschaftsmodelle, Beiträge zu einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda 2030 sowie Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik (a. a. O.).

Den Co-Vorsitz übernehmen die ehemalige Präsidentin Costa Ricas Laura Chinchilla sowie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Kommission soll unabhängig arbeiten, aus rund 20 Mitgliedern bestehen und durch einen strategischen Begleitkreis unterstützt werden. Der Abschlussbericht ist zum Ende der 21. Legislaturperiode vorgesehen (a. a. O.).

Frage 1 + 15 Seite 1

1Welche konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung übertragen, und welche rechtliche Bindungswirkung entfalten ihre Empfehlungen für die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Empfehlungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission nach deren Vorlage in Regierungshandeln zu überführen, und welche Ressorts sind daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) wurde durch Kabinettsbeschluss der Bundesregierung als beratendes, nicht entscheidungsbefugtes Gremium eingesetzt. Die ENSK soll die entwicklungspolitischen Beziehungen neu bewerten und konkrete, zukunftsorientierte Empfehlungen entwickeln. Die Arbeit der ENSK soll die entwicklungspolitischen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens intensivieren, diversifizieren und zu einem globalen Netzwerk ausbauen.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Welche Gesamtausgaben veranschlagt die Bundesregierung für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission für die Haushaltsjahre von 2026 bis 2028 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln werden die Ausgaben für die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.

Die Ausgaben für die ENSK werden aus dem Titel 2301 89603 „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ finanziert. Die Planungen hierzu sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Frage 4 Seite 2

Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der bzw. dem Co-Vorsitzenden Laura Chinchilla und Olaf Scholz hinsichtlich ihrer Tätigkeit, und welche Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen oder sonstigen geldwerten Leistungen erhalten sie jeweils ((vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte getrennt nach Personen ausweisen)?

Antwort

Die Übernahme der Aufgabe des Co-Vorsitzes ist ehrenamtlich. Die Co-Vorsitzenden erhalten keine Vergütungen, Honorare, Sitzungsgelder oder Aufwandentschädigungen; es werden lediglich die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Kommissionssitzungen entstehenden Kosten erstattet.

Frage 5 Seite 2

Welche Vergütungen, Sitzungsgelder, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstigen Leistungen erhalten die übrigen Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sowie die Mitglieder des strategischen Begleitkreises (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Art und Höhe der jeweiligen Leistungen aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Kommissionsmitglieder gilt das Gleiche wie für die Co-Vorsitzenden, sodass auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen wird.

Die Mitglieder des strategischen Begleitkreises erhalten keine Vergütungen, Sitzungsgelder, Honorare, Aufwandsentschädigungen oder sonstigen Leistungen für ihre Teilnahme.

Frage 6 + 7 Seite 2

6Welche Personen wurden bislang als Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission benannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation, Staatsangehörigkeit und Datum der Berufung angeben)?

7Welche Personen wurden bislang in den strategischen Begleitkreis berufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Name, Funktion, Organisation und Datum der Berufung angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.

Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann dazu derzeit keine Auskunft gegeben werden.

Frage 8 Seite 3

Nach welchen fachlichen, institutionellen, politischen und sonstigen Kriterien erfolgte die Auswahl der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises, und wer traf die jeweilige Auswahlentscheidung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Grundlegend für die Auswahl der Kommissionsmitglieder sollen ihre politische Erfahrung, Analysefähigkeit, regionale Expertise, internationale Netzwerke und Persönlichkeit sein. Eine angemessene Beteiligung junger Vertreterinnen und Vertreter, Geschlechterparität sowie eine regionale Balance der Mitglieder des Globalen Südens aus Afrika, Asien und Lateinamerika sind außerdem angestrebt. Die Mitglieder sollen zudem Wirtschaft, Gewerkschaften, öffentlichen Sektor, Wissenschaft, internationale Organisationen und Zivilgesellschaft spiegeln. Die Kommissionsmitglieder werden unter Leitung der beiden Ko-Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und unter Beteiligung des Auswärtigen Amts benannt.

Die ENSK wird einen strategischen Begleitkreis erhalten, der Vertreterinnen und Vertreter aus Parlament, Bundesministerien, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Politischen Stiftungen, Zivilgesellschaft, Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Jugend zusammenbringen soll. Die Berufung der Mitglieder des Begleitgremiums wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Auswärtigen Amt vorgenommen.

Frage 9 Seite 3

Welche Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderer Bundesministerien oder Bundesbehörden sind derzeit mit der organisatorischen, fachlichen und administrativen Unterstützung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission befasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Behörde, Organisationseinheit, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?

Antwort

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind derzeit sechs Personen mit der entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission befasst (Stab Neue Global Partnerschaften). Angaben zur Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe und Vollzeitäquivalenten wären aufgrund der geringen Personenanzahl und mangels einer dahingehenden Einwilligung mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Einer weiterreichenden Beantwortung der Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Da der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei eingestufter Übermittlung der erbetenen Aufschlüsselung eintreten würde, kommt auch keine eingestufte Beantwortung in Betracht.

Frage 10 Seite 4

Welche externen Beratungs-, Forschungs-, Kommunikations-, Veranstaltungs-, Übersetzungs- oder sonstigen Dienstleistungen wurden bislang im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission vergeben oder beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Vergabeart, Vertragswert und Vertragslaufzeit angeben)?

Antwort

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurde als externer Beratungsdienstleister beauftragt. Auftragsgegenstand ist die Unterstützung des Sekretariates der ENSK bei organisatorischen, prozessbezogenen und fachlichen Aufgaben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Welche Sitzungen der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission sind bis zum Abschluss des Jahres 2026 vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Datum, Ort und voraussichtliche Kosten je Sitzung angeben)?

Antwort

Die Kommission wird erstmals im Oktober 2026 am Rande der Jahrestagung der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Thailand, Bangkok, zusammentreten. Angaben zu Kosten können erst nach Abschluss erfolgen.

Frage 12 Seite 4

Welche konkreten Arbeitsaufträge, Themenfelder und Berichtspflichten wurden der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission bislang durch die Bundesregierung oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die ENSK wird ihre konkreten Themenfelder selbst festlegen, dazu wird insbesondere die erste Sitzung dienen.

Frage 13 Seite 4

Welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche Interessenkonflikte der Mitglieder der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission und des strategischen Begleitkreises offenzulegen und auszuschließen, und bestehen verbindliche Compliance- oder Offenlegungspflichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Kommissionsmitglieder sind laut den internen Richtlinien verpflichtet, mögliche Interessenskonflikte zu Beginn und im Verlauf der Mitgliedschaft offenzulegen. Der strategische Begleitkreis ist ein Konsultations- und Beratungsgremium ohne Entscheidungsbefugnis und ohne besondere Informationsrechte. Daher besteht keine Compliance-Problematik.

Frage 14 Seite 4

Welche bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Gremien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit vergleichbaren Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einrichtung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission dennoch für erforderlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen Gremien, die sich mit entwicklungspolitischen Fragen befassen, darunter insbesondere der Deutsche Bundestag (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), die einschlägigen EU-Institutionen, Gremien der Vereinten Nationen, Organe der multilateralen Entwicklungsbanken sowie Foren wie G7, G20 und OECD DAC (OECD Development Assistance Committee, OECD-Entwicklungsausschuss).

Die Bundesregierung hält die Einrichtung der ENSK gleichwohl für erforderlich, weil sie ein unabhängiges, auf den strategischen Dialog mit Partnern des Globalen Südens ausgerichtetes Beratungsgremium schafft. Die ENSK arbeitet bewusst im Kontext nationaler und internationaler Reformprozesse. Sie soll nationale und internationale Diskussionsstränge bündeln sowie eine mittel- und langfristige Perspektive für die Weiterentwicklung von Entwicklungspolitik eröffnen.

Frage 16 Seite 5

Beabsichtigt die Bundesregierung bereits jetzt eine institutionelle Verstetigung oder Fortführung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission oder vergleichbarer Strukturen nach Abschluss ihrer Tätigkeit, und wenn ja, aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Nein.