Mittelverwendung, Empfänger und haushaltsrechtliche Kontrolle im Bundesprogramm "Demokratie leben!" in den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026

Drucksache 21/7890Antwortauf die Kleine Anfrage 21/753407.09.202625 Seiten17 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendPolitisches Leben, Parteien1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Projekte und Strukturen zur Demokratieförderung, zur Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention. Gefördert wird über die Säule „nachhaltige Strukturen“ mit Kompetenznetzwerken, Landes-Demokratiezentren und kommunalen Partnerschaften für Demokratie sowie über Modellprojekte und den Innovationsfonds. Auch in den Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach– Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis werden daraus Mittel vergeben.

Die Fragesteller interessiert, wie diese Mittel verwendet werden, an wen sie fließen und wie ihre ordnungsgemäße Verwendung haushalts- und zuwendungsrechtlich kontrolliert wird. Die folgenden Fragen beziehen sich auf Finanzflüsse, Empfängerstrukturen, Weiterleitungen, Verwendungsnachweise, Prüfungen, Rückforderungen und mögliche Doppelfinanzierungen; fachliche Wirkungs- und Evaluationsfragen werden hiervon nur erfasst, soweit sie unmittelbar für die Mittelverwendung erforderlich sind. Soweit die Mittel nicht nach Wahlkreisen erfasst werden, bitten die Fragesteller um eine Aufstellung nach Landkreis oder kreisfreier Stadt und Gemeinde mit Zuordnung zu den beiden Wahlkreisen. Wo nicht anders genannt, ist für das Jahr 2026 der 30. Juni 2026 Stichtag.

Frage 1 Seite 2

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für Vorhaben in den Wahlkreisen 192 und 189 beantragt, bewilligt, ausgezahlt, an Dritte weitergeleitet oder zurückgefordert (bitte nach Jahr, Wahlkreis, Säule und Handlungsfeld, Förderformat, Landkreis oder kreisfreier Stadt, Gemeinde, Zuwendungsempfänger und Projekttitel sowie nach beantragter, bewilligter und ausgezahlter Summe, noch offener Mittelbindung und Rückforderungsbetrag aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7168 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Angaben in der Anlage 1* verwiesen.

Die Übersicht der Letztempfänger aus der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern. Aktuelle Projektträger sind unter: www.demokratie-l eben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern veröffentlicht.

Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 7–24 (18 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 3 Seite 2

2Wie hoch war das Gesamtvolumen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils bundesweit und im Freistaat Thüringen, und welcher Anteil davon entfiel auf die Wahlkreise 192 und 189 (bitte nach Jahr, Ebene sowie Säule und Handlungsfeld aufschlüsseln)?

3Welche Erstzuwendungsempfänger mit Sitz, Projektort oder Wirkungsgebiet in den Wahlkreisen 192 und 189 wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 gefördert oder haben Mittel beantragt (bitte nach Träger, Rechtsform, Sitz, Projekt- bzw. Wirkungsort, Wahlkreis, Förderformat, Laufzeit, Förderkennzeichen, Förderstatus, Summe, Eigenanteil bzw. Kofinanzierung und Zuwendungsart aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Anlage 1* verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Wie verteilen sich die je Projekt bewilligten Mittel auf Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten und Verwaltungs- oder Gemeinkosten (bitte nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr und Kostenanteilen an der Gesamtförderung aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.

Frage 5 Seite 2

In welchem Umfang werden aus diesen Fördermitteln Personalstellen finanziert, und wie viele Vollzeitäquivalente entfallen je Träger auf die Förderung (bitte nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Informationen zu Vollzeitäquivalenten werden nicht systematisch erfasst.

Frage 6 Seite 3

In welcher Höhe mussten die geförderten Träger Eigenmittel oder Drittmittel beibringen, und in welchen Fällen wurde auf eine solche Kofinanzierung verzichtet (bitte nach Träger, Wahlkreis, Förderjahr, geforderter Kofinanzierung und tatsächlichem Eigenanteil aufschlüsseln)?

Antwort

Im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden maximal 90 Prozent der Gesamtausgaben durch Bundesmittel gefördert.

Eine Aufschlüsselung der jeweiligen Träger in den benannten Wahlkreisen bezüglich der Kofinanzierung wird in der Antwort zu Frage 3 dargestellt.

Frage 7 Seite 3

Welche der geförderten Erstzuwendungsempfänger durften Mittel an Dritte weiterleiten, und welche Unter- oder Letztempfänger sind der Bundesregierung dazu für die Jahre 2024, 2025 und 2026 bekannt (bitte nach Jahr, Wahlkreis, Erstzuwendungsempfänger, Art der Weiterleitung und weitergeleiteter Summe sowie nach Unter- oder Letztempfänger, Projekttitel, Ort und Förderzweck aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zuwendungsempfänger, die dazu berechtigt waren, Bundesmittel an Dritte weiterzuleiten, sowie die entsprechenden Letztempfänger können der Anlage 1* entnommen werden.

Bezüglich der Letztempfänger für den Programmbereich der Partnerschaften für Demokratie für das Förderjahr 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7168 verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Welche Partnerschaften für Demokratie bestehen in den Wahlkreisen 192 und 189, und wie sind sie jeweils aufgestellt (bitte mit Angaben zu federführender Kommune oder Landkreis, Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Begleitausschuss, Aktions- und Initiativfonds sowie Einzel- oder Mikroprojekten je Jahr aufschlüsseln) (bitte federführende Kommune oder Landkreis, federführendes Amt, zuständige Koordinierungs- und Fachstelle als datenhaltende Stelle, Zusammensetzung des Begleitausschusses, Höhe des Aktions- und Initiativfonds je Jahr sowie Zahl und Volumen der bewilligten Einzel- oder Mikroprojekte je Jahr angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Anlage 1* verwiesen.

Die Höhe des Aktions- und Initiativfonds kann nur für das Förderjahr 2024 ausgewiesen werden (siehe Anlage), da ab dem Förderjahr 2025 diese Finanzplanposition nicht mehr existiert.

Frage 9 Seite 3

Wenn der Bundesregierung keine vollständige Übersicht über die Unter- oder Letztempfänger vorliegt, wie wird dann die ordnungsgemäße Mittelverwendung haushalts- und zuwendungsrechtlich kontrolliert, und welche Berichtspflichten zur Mittelverwendung treffen die Erstzuwendungsempfänger und die Koordinierungs- und Fachstellen (bitte Rechtsgrundlagen, Förderrichtlinie, Nebenbestimmungen, Fristen, Finanzierungs-, Beleg- und Verwendungsnachweise, Datenformate, datenhaltende Stelle und Prüfstelle angeben)?

Antwort

Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in Verbindung (ANBest‑Gk) mit § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde überprüft.

Frage 10 Seite 4

Wie prüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Mittelverwendung bei Unter- und Letztempfängern, insbesondere bei den Partnerschaften für Demokratie in den Wahlkreisen 192 und 189, haushalts- und zuwendungsrechtlich (bitte nach Prüfart, Prüfzuständigkeit, Ergebnis und finanziellen Folgen aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als zuständige Bewilligungsbehörde prüft nur im Rahmen von vertieften Prüfungen die Verwendungsnachweise der Letztempfänger.

Frage 11 Seite 4

Welche Verwendungsnachweise zur Mittelverwendung für Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 aus den Jahren 2024 und 2025 liegen bereits vor, welche werden noch haushalts- oder zuwendungsrechtlich geprüft, und bei welchen gab es Beanstandungen (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Haushaltsjahr, Eingangsdatum, Prüfstatus, Beanstandung und Rückforderung aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 1* verwiesen. Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 2026 liegen noch keine Verwendungsnachweise vor.

Frage 12 Seite 4

Wie viele Förderanträge für das Jahr 2026 mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr beauftragten Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Wahlkreis, Säule bzw. Handlungsfeld, Förderformat, Ort, Eingang und Status aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Welches Finanzvolumen entfällt auf die zum 31. Mai 2026 vorliegenden Förderanträge für das Jahr 2026 (bitte nach Wahlkreis sowie beantragten, bewilligten, ausgezahlten, offenen und rechtlich gebundenen Mitteln aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

In wie vielen Fällen wurden Träger oder Vorhaben in den Wahlkreisen 192 und 189 in den Jahren 2024, 2025 und 2026 anlassbezogen oder vertieft auf Fragen der Mittelverwendung, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Belegführung oder Förderfähigkeit geprüft (bitte abgeschlossene und laufende Prüfungen nach Jahr, Wahlkreis, Handlungsfeld, Art, Anlass, beteiligter Stelle, Ergebnis und finanzieller Auswirkung aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 15 Seite 5

In wie vielen Fällen und in welcher Höhe führten haushalts- oder zuwendungsrechtliche Prüfungen oder andere Erkenntnisse gegebenenfalls zu Kürzungen, Auflagen mit Finanzbezug, Auszahlungsstopps, Rückforderungen, Widerrufen oder zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden gegenüber Trägern in den Wahlkreisen 192 und 189 (bitte nach Jahr, Wahlkreis, Träger, Projekt, Maßnahme, betroffener Summe, Rechtsgrundlage, finanziellem Anlass und Verfahrensstand aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Förderjahre 2024 und 2025 wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Auflagen mit Finanzbezug, wie z. B. der Nachweis einer Stellenbesetzung, vor Auszahlung von Mitteln im Rahmen der Bewilligungen werden regelmäßig erlassen. Dies stellt ein reguläres Vorgehen im Rahmen der Antragsprüfung und anschließender Bewilligung dar. Darüberhinausgehende Vorgänge, die eine Sanktionierung im Sinne der Fragestellung nach sich gezogen hätten, konnten nicht festgestellt werden.

Frage 16 Seite 5

Mit welchen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Verfahren stellt die Bundesregierung sicher, dass identische Ausgabenpositionen bei Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 nicht zugleich aus „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Landes, der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union finanziert werden (bitte nach Eigenerklärungen, Finanzierungsplänen, Belegprüfungen, Datenbankabgleichen, Länderabstimmungen, Nebenbestimmungen und Verwendungsnachweisprüfungen aufschlüsseln)?

Antwort

Landes- und kommunale Mittel sind als Eigenmittel bei den Partnerschaften für Demokratie und den Landes-Demokratiezentren grundsätzlicher Bestandteil der Gesamtfinanzierung. Mit Zuwendungsgebern, die ebenfalls öffentliche Mittel hierfür zur Verfügung stellen, ist nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) 1.4 zu § 44 BHO Einvernehmen herzustellen, insbesondere über die zu finanzierenden Maßnahmen und die zuwendungsfähigen Ausgaben, die Finanzierungsart und die Höhe der Zuwendungen. Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. AN-Best-Gk sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, alle projektbezogenen Einnahmen als Deckungsmittel einzusetzen. Der Zuwendungsempfänger hat nach Nr. 5.1 der ANBest‑P bzw. Nr. 5.1 der ANBest‑Gk unverzüglich mitzuteilen, wenn er weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn er – gegebenenfalls weitere – Mittel von Dritten erhält. Im Programmbereich der Landes-Demokratiezentren wird zusätzlich innerhalb der Anträge bestätigt, dass keine Doppelförderungen zum Landesprogramm vorliegen.

Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und entsprechend ihrer Förderfähigkeit geprüft. Das Prüfergebnis wird den weiteren öffentlichen Mittelgebern zur Kenntnis übermittelt.

Frage 17 Seite 5

Welche Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 erhielten in den Jahren 2024 bis 2026 neben Mitteln aus „Demokratie leben!“ weitere öffentliche Fördermittel, und welche Träger wurden zugleich aus mehreren Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesprogrammen gefördert (bitte je nach Projekt oder Träger gegliedert nach Wahlkreis, Förderjahr, Förderquelle, Förderzweck und Fördersumme)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 18 Seite 6

In wie vielen Fällen gingen der Bundesregierung oder den von ihr beauftragten Stellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 gegebenenfalls Hinweise oder Beschwerden zu einer möglichen Doppelfinanzierung, nicht förderfähigen Ausgabe oder zweckwidrigen Mittelverwendung bei Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 zu (bitte nach Jahr, Wahlkreis, Projekt, Träger, Hinweisart und Quelle, Prüfstatus, Ergebnis, betroffener Summe und ergriffener Maßnahme aufschlüsseln)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.