Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Medienberichten soll der islamistisch motivierte Attentäter Abdul Ballout vor dem Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention Network gGmbH geführt haben (www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1621 132.html?utm_source=chatgpt.com). Die Organisation war zuvor als Verein organisiert. Ob bereits eine eigentliche Deradikalisierungsmaßnahme begonnen hatte, ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig geklärt.
Der Anschlag wirft bei den Fragetellern dennoch Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungs- und Präventionsangebote sowie der Evaluation öffentlich finanzierter Maßnahmen auf (https://violenc e-prevention-network.de/ueber-uns/jahresberichte-und-mehr/ und https://gang way.de/ueber-uns/spenden-unterstuetzen/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung, der Erfolgskontrolle und der staatlichen Aufsicht über entsprechende Zuwendungsempfänger.
Welche Bundesmittel wurden seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder mittelbar an den früheren Violence Prevention Network e. V. und die heutige Violence Prevention Network gGmbH bewilligt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Bundesministerium, Förderprogramm, Projektbezeichnung sowie bewilligter und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 74 der
Hat die Bundesregierung nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der gegebenenfalls laufenden oder abgeschlossenen, durch den Bund geförderten Projekte des Violence Prevention Network eingeleitet oder veranlasst, wenn ja, wann, durch welche Stelle, mit welchem konkreten Prüfauftrag, welchem Bearbeitungsstand und welchen bisherigen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Nach Befragung des Projektnehmers besteht kein Anlass zur Einleitung einer Sonderprüfung.
Welche bereits bewilligten Bundesmittel wurden seit dem Anschlag an das Violence Prevention Network ausgezahlt beziehungsweise sollen noch ausgezahlt werden, und wurde geprüft, diese Zahlungen bis zum Abschluss einer Sonderprüfung auszusetzen oder mit zusätzlichen Auflagen zu versehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Mittel werden wie vorgesehen gemäß Bewilligung und Mittelanforderung ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Anzahl, Datum, Anlass und Inhalt der Kontakte Abdul Ballouts mit staatlich geförderten Trägern vor, und handelte es sich dabei jeweils um Kontaktgespräche, eine Eignungsprüfung, eine Aufnahmephase oder die tatsächliche Teilnahme an einer Deradikalisierungs- oder Präventionsmaßnahme?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Hatte Abdul Ballout nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu weiteren vom Bund unmittelbar oder mittelbar finanzierten Deradikalisierungs- oder Präventionsprojekten, unabhängig davon, ob er dort aufgenommen, abgelehnt, nur geprüft oder eine Teilnahme später abgebrochen wurde (bitte Träger, Förderprogramm, Zeitraum und Status des jeweiligen Kontakts angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen, Beanstandungen, Rückforderungen, Kürzungen oder Auszahlungsstopps gab es seit 2014 gegebenenfalls bei Bundesförderungen des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. (bitte nach Jahr, Träger, Projekt, Betrag, Anlass, Ergebnis und gegebenenfalls noch laufendem Verfahren aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 BHO hat es für diese Zeitraum keine Beanstandungen gegeben.
Sind Bundesmittel seit 2014 unmittelbar oder mittelbar an Gangway e. V. geflossen, und bestanden dabei gemeinsame Projekte, Unteraufträge, Personalgestellungen oder Weiterleitungen von Mitteln zwischen Gangway e. V. und dem Violence Prevention Network (bitte nach Jahr, Projekt, Förderstelle und Betrag aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Nicole Hess und auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Anschlags die Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte insgesamt zu überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung arbeitet stetig daran, Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit weiterzuentwickeln. So zum Beispiel im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Rahmen der Arbeit des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises Islamismusprävention und -bekämpfung.
Welche Bundesmittel wurden seit 2014 für Maßnahmen der Islamismusprävention bewilligt und/oder ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Programm, Projekt, Zuwendungsempfänger, Zahl der vorgesehenen Teilnehmer und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsjahre bis einschließlich des Jahres 2023 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/13216, 20/4404, 20/145 verwiesen. Für die Zeit ab dem Jahr 2024 finden sich die Zahlen unter www.demokratie-leben.de/dl/foerderun g/fruehere-foerderperioden; für die Jahre 2025 und 2026 unter www.demokrati e-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Darüber hinaus wurden ab 2024 Mittel bewilligt, welche in einer Übersicht in Anlage 1* genauer dargestellt werden.
PDF-Seiten 5–11 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, viele Personen seit 2014 an unmittelbar oder mittelbar vom Bund finanzierten Maßnahmen der Islamismusprävention teilgenommen haben, die später wegen islamistischer oder terroristischer Straftaten als Beschuldigte geführt oder rechtskräftig verurteilt wurden, und falls diese Angaben nicht systematisch erhoben werden, aus welchen Gründen wird auf eine solche Nachverfolgung verzichtet, und auf welcher Datengrundlage bewertet die Bundesregierung dann die nachhaltige Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3712, auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Steffen Kotré 21/7509 sowie auf die Schriftliche Frage 74 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache21/7573 verwiesen.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen Verantwortliche oder Mitarbeiter des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. derzeit Ermittlungsverfahren wegen förderrelevanter Sachverhalte geführt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen dem Violence Prevention Network, Gangway e. V. und weiteren aus Bundesmitteln geförderten Organisationen?
13Welche Funktionen übt der Mitbegründer des Violence Prevention Network, Thomas Mücke, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in öffentlich geförderten Organisationen aus?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung Informationen im Sinne der Fragestellungen zu erfassen und zu bewerten.