Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung

Drucksache 21/7719Antwortauf die Kleine Anfrage 21/752425.08.202612 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloa ds/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__ blob=publicationFile&v=2).

Die Kommission nennt in der ersten Empfehlung, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen. In die Betrachtung sollen demnach nicht nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Leistungen der betrieblichen und privaten beziehungsweise kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen werden.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umzusetzen (https://taz.de/Diskusss ion-um-Rentenreform/!6189916/).

Daraus resultiert für die Fragesteller die Frage, welche konkrete Bedeutung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent für die einzelnen Versicherten hat, unter welchen Voraussetzungen sie erreicht werden kann und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Vorsorgesparer und Steuerzahler damit verbunden sein können.

Nach Auffassung der Fragesteller besteht Klärungsbedarf, ob es sich bei der Nettoersatzquote um eine individuell erreichbare Zielgröße oder lediglich um einen statistischen Modellwert handelt. Unklar ist ihnen außerdem, welcher Anteil der angestrebten Gesamtversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung, eine obligatorische kapitalgedeckte Vorsorge, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge erbracht werden soll.

Besonders bedeutend ist in den Augen der Fragesteller, ob auch Menschen mit niedrigen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose, pflegende Angehörige oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien die angestrebte Quote erreichen können. Zudem sollte transparent sein, welche Beitragssätze, Bundesmittel, zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen oder Kapitalmarktrenditen den Berechnungen zugrunde liegen.

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 2c + 2d + 2e + 2f + 2g + 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 4 + 5 + 5a + 5b + 5c + 5d + 5e + 5f + 5g + 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 7 + 8 + 9 + 10 + 10a + 10b + 10c + 10d + 10e + 10f + 11 + 12 + 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 14 + 14a + 14b + 14c + 14d + 15 + 16 + 16a + 16b + 16c + 16d + 16e + 17 + 17a + 17b + 17c + 17d + 17e + 18 + 19 + 26 + 27 + 27a + 27b + 27c + 27d + 27e + 27f + 27g + 28 + 28a + 28b + 28c + 28d + 28e + 29 + 31 + 35 + 44 + 44a + 44b + 44c + 44d + 44e + 44f + 44g + 44h + 44i + 45 + 45a + 45b + 45c + 45d + 46 + 49 + 50 + 50a + 50b + 50c + 50d + 51 + 51a + 51b + 51c + 51d + 51e + 51f + 53 + 54 Seite 2

1Mit welcher Arbeitsdefinition der angestrebten Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent arbeitet die Bundesregierung in Details?

2Werden bei der Berechnung der Alterseinkünfte nach Planung der Bundesregierung folgende Leistungen berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form

2agesetzliche Altersrente,

2bgesetzliche Kapitalrente,

2cbetriebliche Altersversorgung,

2dstaatlich geförderte private Altersvorsorge,

2enicht geförderte private Altersvorsorge,

2fsonstige Kapital- und Vermögenseinkünfte,

2gEinkommen eines Ehe- oder Lebenspartners, und bezieht sich nach Definition der Bundesregierung die Nettoersatzquote auf Einzelpersonen, auf einen Haushalt, auf einen Durchschnittsverdiener, auf einen Medianverdiener oder auf eine andere Modellperson beziehungsweise Modellgruppe?

3Welcher Zeitraum wird nach Planung der Bundesregierung für die Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens zugrunde gelegt

3ader letzte Monat vor dem Renteneintritt,

3bdas letzte Kalenderjahr,

3cein durchschnittliches Einkommen mehrerer Jahre,

3ddas durchschnittliche Einkommen während des gesamten Erwerbslebens?

4Wie werden nach Planung der Bundesregierung bei der Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens insbesondere Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, variable Vergütungen, Sachbezüge, Überstundenvergütungen, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Entgeltersatzleistungen berücksichtigt?

5Wie werden nach Planung der Bundesregierung folgende Faktoren bei der Bestimmung der Nettoersatzquote berücksichtigt:

5aFamilienstand,

5bSteuerklasse,

5cKinderzahl,

5dKrankenversicherungsstatus,

5eBeitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,

5fBeitrag zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung und

5gnachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte?

6Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent

6aum eine individuelle Leistungszusage,

6bum eine durchschnittliche statistische Zielgröße,

6cum einen unverbindlichen politischen Orientierungswert,

6dum eine zukünftig gesetzlich abzusichernde Mindestquote?

7Gibt es Planungen der Bundesregierung, einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent einzuführen, und wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck entsteht, dass jeder Versicherte im Alter mindestens 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhält?

8In welchem Kalenderjahr soll die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach den Planungen oder Modellrechnungen der Bundesregierung erstmals erreicht werden?

9Für welche Geburtsjahrgänge, Modellfälle, Modellbiografien oder Zugangsjahre soll die Zielgröße nach Planung der Bundesregierung erstmals gelten (bitte aufschlüsseln)?

10Welche Mindestvoraussetzungen muss eine Person nach Planung der Bundesregierung erfüllen, um die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen, insbesondere hinsichtlich

10ader Anzahl der Versicherungsjahre,

10bder Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens,

10cder Dauer der betrieblichen Altersversorgung,

10dder Dauer der kapitalgedeckten Vorsorge,

10eder Höhe der zusätzlichen Vorsorgebeiträge,

10fdes Renteneintrittsalters?

11Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 (bitte jährlich aufschlüsseln)?

12Wie entwickelt sich nach Planung der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote von Bestandsrentnern der Geburtsjahrgänge ab 1920 (bitte jährlich aufschlüsseln)?

13Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung die jeweilige in Frage 12 genannte Nettoersatzquote bei einem heutigen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt, wenn dieses während des gesamten Arbeitslebens rückwirkend inflationsbereinigt konstant war, von

13a2 000 Euro monatlich,

13b3 000 Euro monatlich,

13c4 000 Euro monatlich,

13d5 000 Euro monatlich,

13e6 000 Euro monatlich?

14Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen jeweils

14ader Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung,

14bder Anteil der gesetzlichen Kapitalrente,

14cder Anteil der betrieblichen Altersversorgung und

14dder Anteil der privaten Altersvorsorge an der angestrebten Nettoersatzquote?

15Welche zusätzlichen monatlichen Eigenbeiträge bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen sind nach Schätzung der Bundesregierung erforderlich, um eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen?

16Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Personen mit

16a45 Versicherungsjahren ohne Erwerbsunterbrechung,

16b40 Versicherungsjahren,

16c35 Versicherungsjahren,

16d30 Versicherungsjahren,

16e25 Versicherungsjahren?

17Wie viele Personen beziehungsweise welcher Anteil der Versicherten wird nach den Modellrechnungen der Bundesregierung bei Renteneintritt voraussichtlich eine Nettoersatzquote von

17amindestens 70 Prozent,

17b60 bis unter 70 Prozent,

17c50 bis unter 60 Prozent,

17d40 bis unter 50 Prozent und

17eweniger als 40 Prozent erreichen?

18Wie viele Personen werden nach Schätzung der Bundesregierung trotz Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Alter voraussichtlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein (bitte für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 aufschlüsseln)?

19Wie werden sich nach Planung der Bundesregierung zukünftig Zeiten der Schul-, Berufsschul-, Fachschul- und Hochschulausbildung ab dem 17. Lebensjahr auf die Höhe der zukünftigen Nettoersatzquote auswirken (bitte aufschlüsseln)?

26Welcher zusätzliche Finanzbedarf des Bundes ergibt sich nach Schätzung der Bundesregierung gegenüber dem geltenden Recht aus der Umsetzung der 70‑Prozent-Zielgröße (bitte bis 2040 aufschlüsseln)?

27Welche Auswirkungen hat nach Schätzung der Bundesregierung der zusätzliche Finanzbedarf bis 2040 auf den Haushalt des Bundes in den Bereichen

27aBildung und Forschung,

27bVerkehrsinfrastruktur,

27cDigitalisierung,

27dVerteidigung,

27einnere Sicherheit,

27fkommunale Investitionen,

27gSchuldendienst?

28Wird es nach Planung der Bundesregierung Bestrebungen geben, zur Finanzierung der Rentenreform

28abestehende Steuern zu erhöhen,

28bneue Steuern oder Abgaben einzuführen,

28cAusgaben in anderen Bereichen zu kürzen,

28ddie Kreditaufnahme zu erhöhen oder

28eVermögenswerte des Bundes zu veräußern (wenn ja, bitte nach Art der Finanzierung und nach Höhe der Änderung beziehungsweise Neuerhebung aufschlüsseln)?

29Welcher prozentuale Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei gesetzlich Versicherten wird nach Planung der Bundesregierung vorausgesetzt, damit eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreicht werden kann?

31Mit welchen Maßnahmen soll nach Planung der Bundesregierung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent bei Beschäftigten erreicht werden, deren Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet?

35Welche Auswirkungen hat es nach Einschätzung der Bundesregierung auf die erreichbare Nettoersatzquote, wenn die jährliche Rendite der kapitalgedeckten Altersvorsorge um 1, 2 oder 3 Prozentpunkte niedriger ausfällt als erwartet?

44Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihren langfristigen Berechnungen zur Nettoersatzquote zugrunde hinsichtlich

44ader Geburtenrate,

44bder Lebenserwartung,

44cder Nettozuwanderung,

44dder Erwerbsbeteiligung,

44eder Beschäftigungsquote von Zuwanderern,

44fder Arbeitslosenquote,

44gder Produktivitätsentwicklung,

44hder nominalen und realen Lohnentwicklung,

44ides durchschnittlichen Renteneintrittsalters?

45Wie verändert sich nach Berechnung der Bundesregierung die Finanzierbarkeit der 70‑Prozent-Zielgröße bei einem der folgenden Basisszenarien:

45aum 100 000 Personen geringere jährliche Nettozuwanderung in den Arbeitsmarkt,

45bum 1 Prozentpunkt niedrigere Erwerbsquote,

45cum 1 Prozentpunkt niedrigerer jährlicher Lohnanstieg,

45dum ein Jahr erhöhte Lebenserwartung?

46Welches Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern legt die Bundesregierung ihren Berechnungen für die Jahre 2030, 2040, 2050, 2060 und 2070 zugrunde?

49Mit welchen Kenngrößen, Berichtspflichten, Evaluationsintervallen und gesetzlichen Nachsteuerungsmechanismen plant die Bundesregierung die Überprüfung und die Kontrolle der Reform der Altersversorgung, damit das Ziel einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent tatsächlich erreicht wird?

50Welche Planungen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Alterssicherung gibt es, falls die Nettoersatzquote aufgrund

50aniedrigerer Kapitalmarktrenditen,

50bgeringerer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung,

50cniedrigerer Lohnentwicklung,

50dungünstigerer demografischer Entwicklung nicht erreicht wird?

51Welche Maßnahmen sind nach Planung der Bundesregierung gegebenenfalls nötig, falls die in Frage 50 genannten Szenarien eintreten, um

51adie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen,

51bden Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente zu erhöhen,

51czusätzliche Bundesmittel bereitzustellen,

51ddas Renteneintrittsalter anzuheben,

51edie Leistungen zu reduzieren,

51fhöhere private Vorsorgeleistungen der Versicherten vorauszusetzen?

53Werden nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzespakets Modellrechnungen veröffentlicht, aus denen für unterschiedliche Einkommen und Erwerbsbiografien hervorgeht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreichen werden?

54Für welche typisierten Erwerbsbiografien erwartet die Bundesregierung, dass die Nettoersatzquote von 70 Prozent trotz Umsetzung der Empfehlung der Rentenkommission voraussichtlich nicht erreicht wird, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten, Niedriglohnbeschäftigten, Selbstständigen mit unterbrochener Vorsorge und pflegenden Angehörigen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 19, 26 bis 29, 31, 35, 44 bis 46, 49 bis 51 sowie 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben, in dem sie ausführt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem empfiehlt die Alterssicherungskommission, eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen (Empfehlung 1). Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (zum Beispiel Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand – und zwar als Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland hinweg – ersetzt wird, und regelmäßig ausgewiesen werden (Empfehlung 2).

Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen. Sie bezieht dabei alle Erwägungen aus dem Bericht der Alterssicherungskommission ein. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 20 + 21 + 22 + 22a + 22b + 22c + 23 + 24 + 24a + 24b + 24c + 24d + 24e + 24f Seite 6

20Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nach den Berechnungen der Bundesregierung nach geltendem Recht oder bei Umsetzung aller Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis zum Jahr 2070 entwickeln (bitte jährlich bis 2070 aufschlüsseln)?

21Welcher Anteil des künftig zu erwartenden Beitragssatzes entfällt nach Planung der Bundesregierung jeweils auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung und auf die geplante obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente (bitte aufschlüsseln)?

22Wird es nach Planung der Bundesregierung entsprechend der Empfehlung der Alterssicherungskommission einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitragssatz von 2 Prozent für eine gesetzliche Kapitalrente geben, und wenn ja,

22aab welchem Jahr soll dieser zusätzliche Beitrag erhoben werden,

22bin welchen Schritten soll er eingeführt werden,

22cwelche Beitragsbemessungsgrenze soll gelten?

23Wie hoch wird nach Planung der Bundesregierung die prozentuale Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem umlagefinanzierten Rentenversicherungsbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente, und wie entwickelt sich dadurch die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge bis 2070 (bitte aufschlüsseln)?

24Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die steigende Entwicklung der Altersversorgungskosten (vgl. Frage 24) auf

24adie Arbeitskosten,

24bdie Nettolöhne,

24cdie Beschäftigung,

24ddie Investitionstätigkeit,

24edie internationale Wettbewerbsfähigkeit,

24fbeschäftigungsintensive kleine und mittlere Unternehmen?

Antwort

Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.

Die Beitragssatzentwicklung nach geltendem Recht kann dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen werden (www.bmas.de/DE/Sozi ales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html). Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor.

Die Ausgestaltung der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bleibt abzuwarten. Daher sind aktuell keine Aussagen zur Beitragssatzentwicklung sowie zu weiteren Auswirkungen unter Berücksichtigung der Umsetzung der Empfehlungen möglich.

Frage 25 Seite 7

Wie hoch werden nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die gesamten Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung bis 2070 sein (bitte jährlich nach einem allgemeinen Bundeszuschuss, einem zusätzlichen Bundeszuschuss, Erstattungen für nicht beitragsgedeckte Leistungen und sonstigen Zahlungen des Bundes aufschlüsseln)?

Antwort

Die vorausgeschätzte Entwicklung der Bundeszuschüsse nach geltendem Recht kann dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen werden (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherung sbericht-art.html). Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor.

Frage 30 + 30a + 30b + 30c + 30d + 30e Seite 7

30Welche Statistiken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur aktuellen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, aufgeschlüsselt nach

30aEinkommensgruppen,

30bGeschlecht,

30cVollzeit- und Teilzeitbeschäftigung,

30dUnternehmensgröße,

30eWirtschaftszweigen?

Antwort

Eine entsprechend differenzierte Statistik zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung liegt nicht vor. Es wird auf die Berichterstattung der Bundesregierung zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im Alterssicherungsbericht und die dort genannten Quellen verwiesen (www.bmas.de/Shared Docs/Downloads/DE/Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=publicati onFile&v=3).

Frage 32 + 33 Seite 8

32Wird es nach Planung der Bundesregierung zukünftig eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte geben oder eine automatische Einbeziehung der Beschäftigten mit Widerspruchsmöglichkeit, und welche Auswirkungen hätte das auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Lohnnebenkosten und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

33Welche zusätzlichen Belastungen werden nach Planung der Bundesregierung Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung entstehen?

Antwort

Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zur weitergehenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten, die im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen (Empfehlung 29). Ein Obligatorium in der zweiten Säule der Alterssicherung oder leichter zugängliche Entgeltumwandlungsmodelle in der betrieblichen Altersversorgung mit Opt-out-Möglichkeit für Beschäftigte werden dabei als mögliche Optionen genannt.

Frage 34 + 34a + 34b + 34c + 34d + 34e + 34f + 34g + 36 + 37 + 38 Seite 8

34Welche Annahmen und Planungen legt die Bundesregierung bei der kapitalgedeckten Altersversorgung zugrunde hinsichtlich

34ader nominalen Rendite,

34bder realen Rendite,

34cder Inflation,

34dder Verwaltungs- und Vertriebskosten,

34eder Anlagedauer,

34fdes Renteneintrittsalters,

34gder durchschnittlichen Lebenserwartung?

36Wird es nach Planung der Bundesregierung einen Risikoschutz aus Haushaltsmitteln geben, falls die tatsächliche Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung geringer ausfällt, als in den Modellrechnungen angenommen wird?

37Ist nach Planung der Bundesregierung eine staatliche Garantie für die eingezahlten Beiträge oder für eine bestimmte Mindestleistung der gesetzlichen Kapitalrente vorgesehen, und wenn ja, wie wird diese strukturiert sein?

38Welche Maßnahmen sollen nach Planung der Bundesregierung verhindern, dass Verwaltungs-, Anlage- und Vertriebskosten einen erheblichen Teil der Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung aufzehren?

Antwort

Die Fragen 34 und 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt insgesamt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen (Empfehlung 27). Empfohlen wird daher auch die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (Empfehlung 28).

Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung dieser Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 39 + 40 Seite 9

39Wie werden nach Planung der Bundesregierung zukünftig Leistungen aus der gesetzlichen Kapitalrente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter angerechnet?

40Gibt es Planungen der Bundesregierung, bestehende Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter auszuweiten, damit zusätzliche Vorsorge nicht vollständig oder weitgehend auf staatliche Leistungen angerechnet wird, und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?

Antwort

Die Fragen 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge gezahlt haben. Daher soll auch für Personen, bei denen nicht mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind, ein Freibetrag für gesetzliche Renten eingeführt und bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform berücksichtigt werden (Empfehlung 19).

Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung dieser Kommissionsempfehlung sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 41 + 41a + 41b + 41c + 41d + 42 Seite 9

41Welche zusätzlichen Belastungen entstehen nach Schätzung der Bundesregierung den Geburtsjahrgängen 1960 bis 2030 durch

41asteigende Rentenversicherungsbeiträge,

41bden zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente,

41csteigende Steuerzuschüsse,

41dweitere private oder betriebliche Vorsorgeaufwendungen?

42Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig die kumulierte, zusätzliche, prozentuale Belastung eines Durchschnittsverdieners bezogen auf das Bruttoeinkommen bis zum jeweiligen Renteneintritt (bitte für die Geburtsjahrgänge 1970, 1980, 1990, 2000, 2010, 2020 und 2030 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.

Entsprechende Berechnungen der Bundesregierung liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen.

Frage 43 Seite 10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine übermäßige Belastung der jüngeren Generationen durch die Finanzierung der Rentenansprüche der geburtenstarken Jahrgänge zu verhindern?

Antwort

Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die langfristige Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist eine nachhaltige und generationengerechte Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems.

Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 47 + 48 + 48a + 48b + 48c + 48d Seite 10

47Welche der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission will die Bundesregierung nach aktueller Planung vollständig, teilweise oder nicht umsetzen?

48Welchen konkreten Zeitplan bezogen auf Frage 47 verfolgt die Bundesregierung für

48adie Vorlage eines Referentenentwurfs,

48bdie Kabinettsbefassung,

48cdie Einbringung in den Deutschen Bundestag,

48ddas Inkrafttreten der einzelnen Reformbestandteile?

Antwort

Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.

Der Koalitionssauschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit mit Hochdruck die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen.

Frage 52 Seite 10

Wird nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des angekündigten Gesetzespakets eine vollständige Generationenbilanz veröffentlicht, aus der die Belastungen und Leistungen der einzelnen Geburtsjahrgänge hervorgehen?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine Veröffentlichung einer Generationenbilanz.