Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei

Drucksache 21/7699Antwortauf die Kleine Anfrage 21/741724.08.20268 Seiten14 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenRecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind durch enge historische, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Verflechtungen geprägt. Gleichzeitig hat sich die Lage von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Kritische Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker werden zunehmend repressiven Maßnahmen ausgesetzt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/tuerkei-2025 und www.spiegel.de/ausland/tuerkei-menschenrechtlerin-kritisiert-verhaftungs welle-vor-nato-gipfel-a-f95e4e45-4794-497b-b5ff-2c75031c427e; abgerufen: 29. Juli 2026).

Besonders sichtbar wird diese Entwicklung im Vorgehen gegen die größte Oppositionspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP). Trotz ihres Wahlerfolgs bei den Kommunalwahlen im Jahr 2024 wurden führende Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker systematisch unter Druck gesetzt. Die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 sowie die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 stehen beispielhaft für die politische Instrumentalisierung der Justiz (www.bpb.de/the men/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuer kei/ und www.fr.de/politik/gfbv-experten-warnen-justiz-in-der-tuerkei-staatsh oerig-gleichgeschaltet-erdogan-proasyl-gutachten-zr-93297404.html; abgerufen: 29. Juli 2026). Hinzu kommt die Absetzung zahlreicher oppositioneller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Einsetzung staatlicher Zwangsverwaltungen, die demokratische Strukturen und kommunale Selbstverwaltung weiter aushöhlen.

Das Vorgehen gegen die CHP reiht sich in eine länger bestehende Praxis politischer Repression ein. Bereits seit 2016 richtet sich dieses insbesondere gegen die damalige, prodemokratische Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP). Führende Politikerinnen und Politiker wie die ehemaligen Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ wurden aus politischen Gründen inhaftiert. Auch zahlreiche Bürgermeisterinnen und Parteimitglieder wurden abgesetzt oder strafrechtlich verfolgt, insbesondere in den kurdischen Gebieten. Viele von ihnen befinden sich bis heute in Haft – obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Beispiel im Fall Selahattin Demirtaş wiederholt seine Freilassung gefordert hat (www.tagesschau.de/ausland/asien/de mirtas-egmr-urteil-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026).

Parallel zu den zunehmend autoritären Entwicklungen eröffnete die im Juli 2025 eingeleitete freiwillige Entwaffnung der Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK) erstmals seit Jahrzehnten eine realistische Perspektive auf eine friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Ein dauerhafter Frieden setzt jedoch mehr voraus als das Schweigen der Waffen. Er erfordert aus Sicht der Fragestellenden die Achtung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen sowie die Freilassung politisch Inhaftierter. Nur so kann eine glaubwürdige und nachhaltige Friedensperspektive entstehen.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 Seite 2

1Inwiefern thematisiert die Bundesregierung, die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei, insbesondere die willkürlichen Inhaftierungen von Künstlerinnen und Künstlern, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitikern (beispielsweise www.amnesty.de/informi eren/amnesty-report/tuerkei-2025#section-23742661, abgerufen: 29. Juli 2026), gegenüber der türkischen Regierung, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie, um auf eine Verbesserung hinzuwirken?

2Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung, dass die Tatsache, dass „die stärkste Oppositionspartei CHP und viele ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen und Verfahren, auch Inhaftierungen und Absetzungen, konfrontiert seien, […] irritierend [sei] und […] kritische Fragen [aufwerfe]“ (www.deutsch landfunk.de/auswaertiges-amt-kritisiert-vorgehen-gegen-oppositionspart ei-chp-102.html, abgerufen: 1. Juli 2026), für die bilateralen Beziehungen zur Türkei ab?

3Wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 mit den verbindlichen Kopenhagener Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vereinbar (vgl. www.t agesschau.de/ausland/asien/tuerkei-opposition-bundesregierung-10 0.html, abgerufen: 1. Juli 2026)?

4In welchen konkreten politischen Maßnahmen schlägt sich das Bekenntnis der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nieder, dass ein „zentrales Element“ der Türkeipolitik eine „grundlegende Verbesserung der demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Situation ist“?

5Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 politisch motiviert sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der Vorwürfe der politisierten Justiz (vgl. www.proasyl.de/material/gutachten-zur-lage-der-justiz-in-der-tuerkei-rec htsunsicherheit-in-strafverfahren-mit-politischem-bezug/ und www.bp b.de/themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-j ustiz-der-tuerkei/, abgerufen: 1. Juli 2026) und der Einflussnahme auf Personalentscheidungen der Opposition?

Antwort

Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung thematisiert die innenpolitischen Entwicklungen und die Defizite im Bereich der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei anlassbezogen presseöffentlich, regelmäßig in diplomatischen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Türkei sowie in internationalen Gremien. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung äußern gegenüber ihren türkischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern angesichts rechtsstaatlicher Defizite in der Türkei regelmäßig die Erwartung, dass die Türkei ihren Verpflichtungen gemäß der von ihr ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachkommt und dafür Sorge trägt, dass Strafverfahren in der Türkei rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards genügen. Darüber hinaus verfolgen Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei viele Gerichtsverfahren vor Ort. Die Bundesregierung erinnert die türkische Regierung regelmäßig daran, dass die Kopenhagener Kriterien als Kondition im Beitrittsprozess zur Europäischen Union (EU) derzeit nicht ausreichend erfüllt sind. Der EU-Beitrittsprozess steht deshalb seit dem Jahr 2018 still. Die türkische Regierung hat wiederholt betont, an dem Ziel einer Vollmitgliedschaft in der EU festhalten zu wollen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Bundesregierung, genauso wie von Seiten der EU-Kommission, wiederholt deutlich gemacht, dass die innenpolitischen Entwicklungen im Widerspruch zu diesem erklärten Politikziel der türkischen Regierung stehen.

Frage 6 Seite 3

Liegen der Bundesregierung Informationen über die Vorwürfe des Stimmenkaufs, des Drucks auf Delegierte und der Jobversprechen im Zusammenhang mit der Wahl von Özgür Özel zum Parteivorsitzenden der CHP vor (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-chp-widerstand-prote ste-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026), und inwiefern wurden diese Vorwürfe von unabhängiger Seite überprüft?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zu diesen Vorwürfen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen vor.

Frage 7 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Amtsenthebung von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und die Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der CHP im Jahr 2024, und wenn ja, welche, und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

Antwort

Der Bundesregierung sind Amtsenthebungen folgender (Bezirks-)Bürgermeisterinnen und (Bezirks-)Bürgermeister der CHP seit den Kommunalwahlen 2024 bekannt (Stand 10. August 2026):

Ahmet Özer (Esenyurt/Istanbul), Mustafa Sarıgül (Ovacık), Rıza Akpolat (Be-şiktaş/Istanbul), Alaattin Köseler (Beykoz/Istanbul), Ekrem İmamoğlu (Istanbul), Mehmet Murat Çalık (Beylikdüzü/Istanbul), Resul Emrah Şahan (Şişli/Istanbul), Hakan Bahçetepe (Gaziosmanpaşa/Istanbul), Utku Caner Çaykara (Avcılar/Istanbul), Hasan Akgün (Büyükçekmece/Istanbul), Kadir Aydar (Ceyhan/Adana), Oya Tekin (Seyhan/Adana), Niyazi Nefi Kara (Manavgat/Antalya), Muhittin Böcek (Antalya), Zeydan Karalar (Adana), Abdurrahman Tutdere (Adıyaman), Özgür Kabadayı (Şile/Istanbul), Hasan Mutlu (Bayrampaşa/Istanbul), Hasbi Dede (Görele/Giresun), Tanju Özcan (Bolu), Ömer Günel (Kuşadası), Özkan Yalım (Uşak), Mustafa Bozbey (Bursa), Yılmaz Tozan (Eşme/Uşak), Onursal Adıgüzel (Ataşehir/Istanbul), Fikret Albayrak (Akçakoca/Düzce), Mustafa Günay (Güzelbahçe/Izmir), Görkem Duman (Buca/Izmir), Bora Balcıoğlu (Silivri/Istanbul), Mustafa Turgut (Silifke), Ali Ercan Akpolat (Adalar/Istanbul), İsmail Yetişkin (Seferihisar/Izmir), Hüseyin Can Güner (Çankaya/Ankara), Sinem Serhan Dedetaş (Üsküdar/Istanbul) und Erdal Beşikçioğlu (Etimesgut/Ankara).

(Hinweis: Abdurrahman Tutdere ist seit dem 5. August 2025 wieder im Amt).

Soweit bekannt, wurden in folgenden Kommunen Zwangsverwalter eingesetzt: Esenyurt (Istanbul), Ovacık und Şişli (Istanbul).

Es kommt derzeit weiterhin zu Amtsenthebungen und Zwangsverwaltungen von Kommunen in der Türkei. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 8 Seite 4

Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Parallelen zwischen dem Vorgehen gegen die CHP und dem früheren Vorgehen gegen die prodemokratische HDP, insbesondere den Inhaftierungen von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ im November 2016?

Antwort

Die Bundesregierung beurteilt das Vorgehen gegen die CHP und HDP anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

Frage 9 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Amtsenthebungen von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und die Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der Partei Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi nach 2024, und wenn ja, welche, und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

Antwort

Der Bundesregierung sind Amtsenthebungen, einschließlich Zwangsverwaltungen, folgender (Bezirks-) Bürgermeisterinnen und (Bezirks-) Bürgermeister der DEM-Partei seit den Kommunalwahlen 2024 bekannt (Stand 10. August 2026):

Mehmet Sıddık Akış (Hakkâri), Ahmet Türk (Mardin), Gülistan Sönük (Batman), Mehmet Karayılan (Halfeti/Sanliurfa), Cevdet Konak (Tunceli/Dersim), Ayvaz Hazır (Bahçesaray/Van), Hoşyar Sarıyıldız (Akdeniz/Mersin), Nuriye Arslan (Akdeniz/Mersin) – beide Ko-Bürgermeister – Sofya Alagaş (Siirt), Abdullah Zeydan (Van).

(Hinweis: Die Amtsenthebung von Ayvaz Hazır wurde im Januar 2026 durch ein Berufungsgericht aufgehoben.)

Seit der Amtsenthebung von Mehmet Alkan am 24. Februar 2025 sind keine weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der DEM-Partei festgenommen oder ihres Amts enthoben worden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der im Juli 2025 eingeleiteten selbstbestimmten Entwaffnung der PKK, und welche Bedeutung hat diese aus Sicht der Bundesregierung für einen nachhaltigen Frieden im türkisch-kurdischen Konflikt?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt den andauernden Lösungsprozess der türkischen Regierung mit der PKK eng. Eine abschließende Bewertung des Prozesses und seiner möglichen Wirkung im Falle eines Gelingens ist derzeit noch nicht möglich.

Frage 11 Seite 5

Welche Rolle kann die Bundesregierung bei der Unterstützung eines umfassenden Friedensprozesses in der Türkei spielen bzw. plant sie zu spielen, der über das „Schweigen der Waffen“ hinausgeht und die Freilassung politisch Inhaftierter sowie die Achtung der Menschenrechte einschließt?

Antwort

Die Bundesregierung hat Unterstützung des Prozesses angeboten, wenn dies gewünscht ist.

Frage 12 Seite 5

Welche Position vertritt die Bundesregierung ihrerseits im Zuge der Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026, angesichts der innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei und der Forderung nach Sanktionen durch Oppositionspolitiker wie Özgür Özel (vgl. www.spiegel.de/au sland/oezguer-oezel-wir-werden-saemtliche-mittel-ausschoepfen-um-rec ep-tayyip-erdogan-zu-besiegen-a-712d6d6c-86a4-4bd3-b9c7-55f660fe 94a8, abgerufen: 2. Juli 2026)?

Antwort

Die Bundesregierung vertritt die Position, dass die türkische Regierung Verantwortung trägt für die Einhaltung der rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze, denen sie sich auch international verpflichtet hat – als Mitglied im Europarat genauso, wie mit Blick auf die erhofften Fortschritte im EU-Beitrittsprozess. Dies gilt unabhängig von bilateralen oder multilateralen Treffen in der Türkei.

Frage 13 Seite 5

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rolle der Türkei als „Global Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“ (www.spiegel.de/ausland/nato-gipfel-in-der-tuerkei-recep-tayyip-erdoga n-der-unbequeme-gastgeber-a-90ef3f4e-3e8e-4743-8d20-bff7c2d9fb98; abgerufen: 29. Juli 2026) im Kontext ihrer innenpolitischen Entwicklung, insbesondere der Menschenrechte, vor, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Der zitierte Artikel beschreibt Einschätzungen zur Rolle der Türkei als „Global Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“ sowie zur innenpolitischen Entwicklung der Türkei inklusive der Lage der Menschenrechte; beides ist der Bundesregierung bekannt. Die Türkei betreibt eine aktive, am Leitbild „strategischer Autonomie“ orientierte Außenpolitik in ihrer Region und darüber hinaus. Sie tritt zudem zunehmend als Vermittlerin in internationalen Konflikten in Erscheinung.

Frage 14 Seite 5

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Auswirkungen die nach Auffassung der Fragestellenden widersprüchliche Außenpolitik der Türkei (z. B. Verweigerung von Sanktionen gegen Russland bei gleichzeitiger Waffenlieferung an die Ukraine, Mitgliedschaft in der NATO und Dialogpartnerschaft in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit) auf die Zusammenarbeit innerhalb der NATO und die Beziehungen Deutschlands zur Türkei hat, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Die Bundesregierung und die türkische Regierung stehen in einem kontinuierlichen Austausch zu aktuellen außenpolitischen Fragestellungen. Dabei werden auch die gegen die Russische Föderation gerichteten EU-Sanktionen und ihre Umgehung durch Privatunternehmen regelmäßig thematisiert.

Frage 15 Seite 6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Agieren der türkischen Regierung in der Region Kurdistan-Irak, insbesondere die Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region, mit Blick auf ihre bilateralen Beziehungen mit der Türkei?

Antwort

Die Türkei unterhält enge wirtschaftliche und politische Beziehungen zur Region Kurdistan-Irak. Zuletzt wurde dies an der Verlängerung des Abkommens über die Kirkuk-Ceyhan-Pipeline deutlich. Mit dem Lösungsprozess der türkischen Regierung mit der PKK und der angestrebten Auflösung und Entwaffnung der PKK verbindet sich die Hoffnung auf eine Verbesserung der sicherheitspolitischen Lage in der Region.

Frage 16 Seite 6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die mögliche Verflechtung von Rüstungsunternehmen in der Türkei mit dem Staat und der Familie Recep Tayyip Erdoğans fernab der öffentlichen Berichterstattung (vgl. www.stern.de/politik/ausland/vererbt-erdo%C4%9Fan-sein-praesidenten amt-an-den-schwiegersohn--34619060.html, abgerufen: 1. Juli 2026), wenn ja, welche, und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Rüstungsexporte der Türkei und die internationale Sicherheit?

Antwort

Der Bundesregierung liegen über die öffentliche Berichterstattung hinaus derzeit keine weiteren Informationen vor.

Frage 17 Seite 6

Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen können, dass die Türkei als NATO-Partner ihren Verpflichtungen nachkommt und nicht durch Handlungen wie die Drohung mit Militärschlägen gegen den NATO-Partner Griechenland die Allianz schwächt, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich aktiv für Maßnahmen zur Krisenprävention in der Ägäis ein und unterstützt entsprechende Bemühungen.

Frage 18 Seite 6

Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zur Rolle der Türkei im Zusammenhang mit islamistischen und terroristischen Organisationen im Nahen Osten vor, wenn ja, welche Erkenntnisse liegen dieser Bewertung zugrunde, und welche Auswirkungen hat sie auf die politische, sicherheits- und naschrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung mit der Türkei?

Antwort

Der Bundesregierung ist bekannt, dass der sog. Islamische Staat und al-Qaida die Türkei als logistischen Knotenpunkt nutzen. Unterstützernetzwerke ermöglichen z. B. Schleusungen von Mitgliedern oder die Generierung finanzieller Ressourcen. Türkische Sicherheitsbehörden führen regelmäßig Razzien gegen die Terrororganisationen durch, dennoch sind die Strukturen im Land nicht vollständig zerschlagen.

Die Türkei ist an den Friedensverhandlungen zum Gazastreifen beteiligt und unterhält Verbindungen zu hochrangigen HAMAS-Mitgliedern. Die HAMAS wird von der Türkei nicht als Terrororganisation eingestuft.

Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6785 verwiesen.