Alkoholausschank auf Regierungsflügen

Drucksache 21/7639Antwortauf die Kleine Anfrage 21/704917.08.20268 Seiten15 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach Kenntnis der Fragesteller werden bei Regierungsflügen mit der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung alkoholische Getränke als Teil der Bordverpflegung bereitgestellt. Nachzugehen ist dabei auch der Frage, ob diese möglicherweise übermäßig ausgeschenkt werden. Auf diesen Flügen werden neben Mitgliedern der Bundesregierung auch Staatssekretäre, Beamte und Delegationsmitglieder sowie Journalisten und weitere Begleitpersonen teilweise auf Steuerzahlerkosten befördert.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am Wirtschaftstag 2025, die Bevölkerung müsse „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“ (https://wirtschaf tsrat.de/de/presse/medienresonanzen/merz-beim-wirtschaftstag-wir-müssen-i n-diesem-land-wieder-mehr-und-vor-allem-effizienter-arbeiten/). Der Gürtel gehöre enger geschnallt. Wir lebten „seit Jahren über unsere Verhältnisse“ (www.welt.de/politik/deutschland/article68b2c1531824004325ee5a35/cdu-lan desparteitag-wir-leben-seit-jahren-ueber-unsere-verhaeltnisse-merz-spricht-vo n-epochenbruch.html).

Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Bundesregierung für sich den gleichen Maßstab anlegen sollte, den sie von der Bevölkerung einfordert. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit der Ausschank von teurem Wein und Spirituosen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist.

Trotz des in den Augen der Fragesteller erheblichen öffentlichen Interesses liegen keine aktuellen, detaillierten und öffentlich einsehbaren Zahlen zu Umfang und Kosten des Alkoholkonsums auf Regierungsflügen vor.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Welche haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen (insbesondere Bundeshaushaltsordnung, Vergabeverordnung, Verwaltungsvorschriften) gelten für die Beschaffung, Bereitstellung und Abrechnung alkoholischer Getränke auf Flügen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung?

2Welche internen Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften regeln den Umgang mit alkoholischen Getränken auf Regierungsflügen (bitte relevante Dokumente benennen), und welche Regelungen gelten dabei für die Bewirtung, insbesondere von mitreisenden Journalisten, Delegationsmitgliedern und sonstigen Nicht-Regierungsangehörigen?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Es gelten die allgemeinen haushalts- und vergaberechtlichen Grundlagen. Lebensmittel, zu denen auch alkoholische Getränke zählen, werden nach den allgemein gültigen Vergabe- und Beschaffungsvorschriften (Bundeshaushaltsordnung, Unterschwellenvergabeordnung) beschafft. Spezifische interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften, die den Umgang mit alkoholischen Getränken auf Regierungsflügen regeln, gibt es nicht.

Der Umgang mit alkoholischen Getränken bestimmt sich nach den Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt.

Aufwendungen für Mahlzeiten und Getränke (Catering) sind durch die Anforderungsberechtigten nach Ziffern 2.1 bis 2.9 sowie deren Begleitung nach Ziffern 6.1 bis 6.5 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs vom 10. März 2021 und den Erläuterungen zu deren Anwendung vom 19. Mai 2021 zu erstatten.

Frage 3 Seite 2

Nach welchen vergaberechtlichen Verfahrensarten (insbesondere Direktvergabe) und mit welchen Vertragsarten (Einzelvertrag, Rahmenvertrag etc.) werden welche Getränke beschafft, und welche Vertragslaufzeiten und Vertragsvolumina lagen bzw. liegen den Vergaben zugrunde (bitte alle Angaben seit 2021 tabellarisch auflisten)?

Antwort

Die Caterings (Mahlzeiten und Getränke) werden auf Basis von Direktaufträgen auf einen einzelnen Flug bezogen von auf Flughafencatering spezialisierten Dienstleistern (besondere Anforderung an die Akkreditierung/Sicherheit im Flughafen) beschafft. Die Grundbeladung ist an die Grundbeladung der Deutschen Lufthansa AG angelehnt. Die Rechnungen werden an die anfordernden Stellen weitergeleitet, diese überweisen die Rechnungsbeträge unmittelbar an die Dienstleister. Die „Vertragslaufzeit“ bezieht sich bei Direktaufträgen auf die Dauer des jeweiligen Fluges.

Informationen zu Vertragsvolumina können nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Daten nicht zentral erfasst werden und eine händische Auswertung der Vielzahl der einzelnen Aufträge und Rechnungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Die mithin erforderliche händische Auswertung von Aufträgen seit 2021 bis zum ersten Halbjahr 2026 im dreistelligen Bereich pro Jahr würde rund 1.004 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von insgesamt rund 125 Arbeitstagen durch die zuständigen Stellen in den einzelnen Ressorts erfordern. In dieser Zeit müssten andere für die Bundesregierung dringliche Projekte zurückstehen.

Frage 4 Seite 3

In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln wurden Mittel für alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet (bitte für die Jahre von 2021 bis 2025 nach Jahren getrennt auflisten)?

Antwort

Es gibt keine spezifischen Titel in den Einzelplänen, aus denen Mittel für alkoholische Getränke veranschlagt und Ausgaben geleistet werden.

Frage 5 Seite 3

Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen in den Jahren von 2021 bis 2025 (bitte nach Jahr, Ressort, Getränkearten, Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten, für die Flugrouten gegebenenfalls anonymisiert durch Angabe der groben Zielregion, auflisten)?

Antwort

Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die angefragten jährlichen Gesamtkosten für alkoholische Getränke stehen für die Jahre 2021 bis 2025 für eine elektronische Auswertung nicht zur Verfügung und liegen nicht zentral vor. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Abrechnungen – sofern noch vorhanden – von den Dienstleistern manuell gezogen, geprüft und die angefragten Daten differenziert nach Jahr, Ressort, Getränkearten, Reiseanlass, Teilnehmeranzahl und Flugrouten zusammengestellt werden.

Eine Auswertung würde die Fristen zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage weit überschreiten und die Arbeitsfähigkeit ganzer Organisationseinheiten einschränken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 147, 50, Randnummer 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Aus den oben dargelegten Gründen kann vorliegend die Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Werden alkoholische und nichtalkoholische Getränke in der Abrechnung gegenüber den Ressorts gesondert ausgewiesen, und wenn ja, welche weitere Untergliederung wird vorgenommen?

7Wenn eine getrennte Ausweisung alkoholischer Getränke in der Abrechnung nicht möglich ist, warum wurde bisher keine getrennte Erfassung und Ausweisung eingeführt, obwohl insbesondere die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit dies nahelegen?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.

Die berechtigten Stellen erhalten eine Gesamtrechnung des Dienstleisters über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Die Rechnung ist gesondert nach alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aufgelistet und nach Warengruppen untergliedert.

Frage 8 Seite 3

Plant die Bundesregierung, künftig die Bewirtungskosten für alkoholische Getränke gesondert auszuweisen und regelmäßig zu veröffentlichen?

Antwort

Nein.

Frage 9 Seite 4

Welche Personengruppen sind berechtigt, alkoholische Getränke auf Steuerzahlerkosten zu konsumieren (wenn Personengruppen berechtigt sind, bitte die Gründe angeben und auch angeben, welche Personengruppen ausdrücklich nicht berechtigt sind)?

Antwort

Alkoholische Getränke sind grundsätzlich verfügbar.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 10 + 11 + 12 Seite 4

10Wer trägt in welcher Höhe die Kosten für den Alkoholkonsum, insbesondere von mitreisenden Journalisten, Delegationsmitgliedern und sonstigen Nicht-Regierungsangehörigen?

11Gibt es mengenmäßige und bzw. oder finanzielle Begrenzungen zum Ausschank alkoholischer Getränke, und wenn ja, wie werden diese kontrolliert?

12Wie wird der tatsächliche Verbrauch alkoholischer Getränke dokumentiert, und wer bestätigt die Verbrauchsmengen nach dem Flugende?

Antwort

Die Fragen 10, 11 und 12 werden zusammen beantwortet.

Durch eine entsprechende Beladung des Luftfahrzeuges ist die Menge an Getränken beschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 13 + 14 + 15 + 16 Seite 4

13Erfolgt die Bereitstellung alkoholischer Getränke standardmäßig durch die Flugbereitschaft oder nur auf ausdrückliche Anforderung des jeweiligen Ressorts?

14Welche Stelle im jeweiligen Ressort entscheidet über Bestellung, Zulassung oder Ablehnung alkoholischer Getränke sowie über Art und Umfang der alkoholischen Bewirtung?

15Welche Ressorts haben seit 2021 gegebenenfalls ausdrücklich auf alkoholische Getränke verzichtet bzw. deren Bereitstellung abgelehnt (bitte gegebenenfalls nach Ressort und für die Jahre von 2021 bis 2025, getrennt nach Jahren, auflisten)?

16Welche Ressorts haben seit 2021 alkoholische Getränke bestellt oder deren Bereitstellung ausdrücklich gebilligt?

Antwort

Die Fragen 13 bis 16 werden zusammen beantwortet.

Da die Bereitstellung von Getränken standardmäßig im Rahmen der Beladung erfolgt, ist eine individuelle Entscheidung der Ressorts nicht erforderlich.

Frage 17 Seite 4

Nach welchen Kriterien werden die alkoholischen Getränke ausgewählt (bitte nach Preis, Herkunft und Qualität aufschlüsseln)?

Antwort

Die Auswahlkriterien ergeben sich aus den anwendbaren Vergabevorschriften.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.

Frage 18 Seite 5

Welche Rolle spielen gegebenenfalls protokollarische bzw. repräsentative Erwägungen bei der Bereitstellung alkoholischer Getränke auf Regierungsflügen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 19 Seite 5

Hat die Bundesregierung oder haben einzelne Ressorts geprüft, den Ausschank vollständig einzustellen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 20 Seite 5

Plant die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, die Kosten für alkoholische Getränke auf Regierungsflügen künftig vollständig von den Verbrauchern bezahlen zu lassen?

Antwort

Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 8 verwiesen.

Frage 21 Seite 5

Ist der Bundesregierung Kritik am Ausschank alkoholischer Getränke auf Regierungsflügen bekannt geworden, wenn ja, was wurde kritisiert, und wie wurde damit umgegangen?

Antwort

Nein.

Frage 22 Seite 5

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Bewirtungsregelungen für Alkoholkonsum auf Regierungsflügen unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Akzeptanz?

Antwort

Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.