Lage der christlichen Minderheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten im Kontext zunehmender Übergriffe auf religiöse Einrichtungen und Personen

Drucksache 21/7634Antwortauf die Kleine Anfrage 21/722417.08.202616 Seiten25 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Israel versteht sich als jüdischer und demokratischer Staat mit garantierter Religionsfreiheit. Gleichzeitig berichten internationale Medien, kirchliche Einrichtungen sowie Beobachtungsstellen über zunehmende Spannungen und Übergriffe gegenüber christlichen Einrichtungen und Geistlichen, insbesondere in Jerusalem (s. u.).

So wurde am 28. April 2026 eine katholische Ordensfrau auf dem Berg Zion in Jerusalem tätlich angegriffen. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Mann die Nonne von hinten zu Boden stößt und anschließend auf sie eintritt; sie erlitt Verletzungen im Gesicht. Die israelische Polizei nahm einen Tatverdächtigen fest und erklärte, der Angriff werde als mutmaßlich religiös bzw. rassistisch motivierte Tat bewertet (www.theguardian.com/world/2026/may/-01/video-att ack-french-nun-jerusalem).

Darüber hinaus dokumentieren zivilgesellschaftliche Organisationen eine steigende Zahl antichristlicher Vorfälle. Das Rossing Center for Education and Dialogue weist in seinem Jahresbericht 2025 insgesamt 155 Vorfälle gegen Christen in Israel und Ost-Jerusalem aus, darunter 61 physische Angriffe, 52 auf Kirchenbesitz sowie 28 verbale Belästigungen (https://rossingcenter.or g/attacks-on-christians-in-israel-and-east-jerusalem-annual-report-2025/, vgl Zahlen aus dem Report vom Jahr 2024: https://rossingcenter.org/the-2024-ann ual-report/).

Im regionalen Kontext ist der christliche Bevölkerungsanteil im Nahen Osten insgesamt langfristig stark rückläufig, was nicht zuletzt auf den Bürgerkrieg in Syrien und die US-Intervention und den anschließenden Bürgerkrieg im Irak zurückzuführen ist (vgl. www.kas.de/de/web/auslandsinformationen-/artikel/d etail/content/hoffen-auf-ein-wunder).

Im Kontext des Iran-Kriegs sieht sich das Christentum u. a. im Irak und im Libanon existenzgefährdenden Tendenzen gegenüber (vgl. https://-de.catholic newsagency.com/index.php/news/23561/nahost-krieg-christen-im-libanon-un d-im-irak-furchten-um-existenz).

Für die Palästinensischen Gebiete berichten internationale Organisationen über einen erheblichen Rückgang der christlichen Bevölkerung, insbesondere im Gazastreifen seit der Machtübernahme der islamistischen Hamas im Jahr 2007. Schätzungen zufolge sank die Zahl der Christen dort von mehreren Tausend auf heute nur noch wenige Hundert. Berichte verweisen auf eine Kombination aus sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren, darunter auch religiös motivierter Druck sowie eingeschränkte Entfaltungsmöglichkeiten religiösen Lebens (www.opendoors.org/persecutio n/countries/, https://acninternational.org/religiousfreedomreport/).

Die Gewährleistung der Religionsfreiheit ist ein völkerrechtlich verankerter Kernbestandteil der internationalen Menschenrechtsordnung und ein erklärtes Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Deutschland unterhält enge bilaterale Beziehungen zum Staat Israel und leistet erhebliche finanzielle und humanitäre Unterstützung in den Palästinensischen Gebieten. Vor dem Hintergrund der dokumentierten Übergriffe auf Christen in Jerusalem, des erheblichen demografischen Rückgangs christlicher Gemeinden insbesondere unter der Hamas-Herrschaft im Gazastreifen sowie in den Augen der Fragesteller offener Fragen zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und zur Kohärenz der deutschen Menschenrechtspolitik besteht nach Auffassung der Fragesteller ein berechtigtes parlamentarisches Interesse an einer transparenten, datenbasierten und regional differenzierten Auskunft der Bundesregierung. Dies dient auch der parlamentarischen Kontrolle über den Einsatz deutscher Steuergelder und über die Konsistenz deutscher Interessenpolitik im Nahen Osten.

Frage 1 Seite 2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur aktuellen Sicherheitslage christlicher Minderheiten vor, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach dem Staat Israel, dem Gazastreifen und der Westbank aufschlüsseln)?

Antwort

Die vom Fragesteller zitierten Artikel sind der Bundesregierung bekannt, eine statistische Erfassung von Einzelfällen durch die Bundesregierung erfolgt aber nicht. Gleichwohl thematisiert die Bundesregierung kontinuierlich die Lage der christlichen Minderheiten in der o. g. Region und steht im engen Austausch mit kirchlichen Akteuren, die eine wachsende Gewaltbereitschaft verschiedener Akteure gegen christliche Minderheiten in der Region beschreiben. Zu einer Reihe von Vorfällen – u. a. zu Angriffen auf die christliche Gemeinde Tayhbe im Westjordanland – hat sich die Bundesregierung auch öffentlich geäußert.

Frage 2 Seite 2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Übergriffe auf Christen, christliche Geistliche oder kirchliche Einrichtungen für die Jahre 2023 bis 2026, und wenn ja, welche (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank sowie nach Jahren, Art der Delikte und Tatorten aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Welche eigenen Daten oder Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den im Bericht des Rossing Center dokumentierten 155 Vorfällen im Jahr 2025 vor, und inwieweit werden diese Zahlen gegebenenfalls bestätigt oder abweichend eingeschätzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den Motiven der Täter bei Übergriffen auf Christen vor (bitte differenziert nach politisch, religiös, ethnisch oder anderweitig motivierten Taten und getrennt nach Regionen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Motiven mutmaßlicher Täter vor.

Frage 5 Seite 3

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung der Täter (vgl. Frage 4; bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)?

Antwort

Zu strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung vor Ort liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 6 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Übergriffen, Diskriminierung, Enteignungen oder sonstigem Druck auf christliche Einrichtungen und Personen in den Palästinensischen Gebieten vor (bitte gegebenenfalls nach Art der Vorfälle, Häufigkeit und Regionen differenzieren)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e Seite 3

7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum Rückgang der christlichen Bevölkerung im Gazastreifen seit 2007 vor, und welchen Anteil haben nach Einschätzung der Bundesregierung gegebenenfalls jeweils

7asicherheitspolitische Faktoren,

7bwirtschaftliche Faktoren,

7creligiös motivierter Druck,

7dpolitische Rahmenbedingungen und

7eAuswirkungen der Hamas-Herrschaft und des Krieges seit Oktober 2023?

Antwort

Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 8 + 8a + 8b + 8c + 8d Seite 3

8Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Entwicklung der Religionsfreiheit für Christen im internationalen Vergleich (und wenn ja, welche), differenziert nach

8aSicherheit von Geistlichen,

8bSchutz religiöser Einrichtungen,

8cZugang zu heiligen Stätten und

8dstrafrechtlicher Verfolgung von Tätern, jeweils getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet generell eine tendenzielle Verschlechterung dieser Aspekte vor Ort, die teils auch in Zusammenhang mit der regionalen Sicherheitslage steht.

Frage 9 Seite 4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen religiöser Praxis für Christen (z. B. Zugang zu heiligen Stätten, Durchführung religiöser Feiern, Sicherheitsauflagen), getrennt nach den in Frage 8 genannten Regionen?

Antwort

Christliche Gemeinden waren in der Vergangenheit insbesondere von Zugangsbeschränkungen zu religiösen Stätten in Jerusalem betroffen.

Frage 10 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Entwicklung der Zahlen der christlichen Bevölkerung seit dem Jahr 2000 vor (bitte getrennt nach Israel, Gazastreifen und Westbank und möglichst jährlich aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zur demographischen Entwicklung der christlichen Minderheit keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 11 Seite 4

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für die unterschiedlichen demografischen Entwicklungen christlicher Gemeinschaften in Israel im Vergleich zu den Palästinensischen Gebieten?

Antwort

Ursachen sind aufgrund fehlender eigener Erkenntnisse nicht benennbar.

Frage 12 Seite 4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Gebieten christliche Einrichtungen Ziel von Vandalismus oder Politisch motivierter Kriminalität geworden, und wenn ja, inwieweit (bitte nach Regionen und Deliktarten differenzieren)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Welche Maßnahmen ergreifen nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden des Staates Israel zum Schutz christlicher Minderheiten und religiöser Einrichtungen?

Antwort

Die israelische Unabhängigkeitserklärung und nachfolgende Gesetze garantieren Religionsfreiheit und den Schutz heiliger Stätten. Vandalismus oder Übergriffe auf religiöse Stätten sind nach israelischem Recht strafbewehrt. Dies wird in der Praxis durch diverse Maßnahmen umgesetzt. So ist beispielsweise in der Umgebung christlich-kirchlicher Orte insbesondere in der Altstadt von Jerusalem ein dichtes Netz an Überwachungskameras installiert, um Täter nach Sachbeschädigungen oder Angriffen zu identifizieren. Kirchenvertreter stehen im direkten Kontakt mit lokalen Polizeikommandanten, um bei Großveranstaltungen Sicherheitskonzepte abzustimmen. Im April 2026 ernannte der israelische Außenminister den Botschafter George Deek zum Sondergesandeten für die christliche Welt, der den Dialog zwischen dem Staat Israel und den christlichen Gemeinden – lokal wie weltweit – stärken soll.

Frage 14 Seite 4

Welche Maßnahmen (oder deren Fehlen) sind der Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten zum Schutz christlicher Minderheiten bekannt?

Antwort

Die palästinensische Behörde thematisiert regelmäßig die Lage der Christen in den palästinensischen Gebieten. Sie macht zum Beispiel durch Briefings und Feldbesuche auf die Bedrohung der christlichen Gemeinden durch den israelischen Siedlungsbau und Siedlergewalt aufmerksam. Darüber hinaus bindet die Palästinensische Behörde Christen in die Regierung ein. So gehören drei christliche Politiker dem Kabinett an. Auf der kommunalen Ebene ist per Präsidialdekret vorgesehen, dass in neun christlich geprägten Ortschaften das Bürgermeisteramt mit einem Christen besetzt wird. Auch die Vertretung von Christen in den jeweiligen Gemeinderäten wird durch entsprechende Regelungen sichergestellt. Zu den bekannten Beispielen gehören Bethlehem, Ramallah und Taybeh.

Frage 15 Seite 5

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur Wirksamkeit dieser in Frage 14 erfragten möglichen Maßnahmen im Vergleich zwischen Israel und den Palästinensischen Gebieten anhand konkreter Kriterien (z. B. Rückgang von Übergriffen, Aufklärungsquote, Schutzkonzepte), und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung?

Antwort

Die Bundesregierung hat einen Vergleich im Sinne der Fragestellung nicht vorgenommen.

Frage 16 Seite 5

Welche Rolle spielt gegebenenfalls das Thema Religionsfreiheit für Christen in den bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den beteiligten Akteuren?

Antwort

Die Bundesregierung thematisiert kontinuierlich die Lage der christlichen Minderheiten in der Region gegenüber den beteiligten Akteuren.

Frage 17 Seite 5

Fördert die Bundesregierung Projekte oder Programme zur Unterstützung christlicher Gemeinschaften im Heiligen Land (bitte nach Regionen sowie Haushaltstiteln, Projekttiteln, Zielgruppen, Fördersummen, Zeiträumen, Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)?

Antwort

Derartige Projektförderungen aus Bundesmitteln existieren nicht. Die Bundesregierung fördert aber die Arbeit der Kirchen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit zuletzt insgesamt 10,64 Mio. Euro im Jahr 2025.

Frage 18 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Aktivitäten religiös oder ideologisch motivierter Tätergruppen vor, die sich in den genannten Gebieten gegen Christen richten (bitte nach Regionen differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 19 Seite 5

Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise darauf vor, dass Übergriffe auf Christen in den in Frage 10 genannten Gebieten systematisch zunehmen, und auf welche Datengrundlagen stützt sich diese Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Statistiken der Vereinten Nationen, von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichte und auch lokale Ansprechpartner berichten von einem deutlichen Anstieg der Siedlergewalt im Westjordanland seit dem 7. Oktober 2023, die sich auch (aber nicht ausschließlich) gegen Christen richtet.

Frage 20 Seite 6

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den Berichten internationaler Organisationen über eine steigende Zahl antichristlicher Vorfälle in Jerusalem sowie über den deutlichen Rückgang christlicher Gemeinden im Gazastreifen, und wenn ja, welche (bitte Quellen angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung hat Kenntnis der genannten Berichte. Die Bundesregierung spricht sich stets für den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als wichtiges Grundrecht aus.

Frage 21 Seite 6

Wenn der Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine eigenen Daten vorliegen, werden entsprechende Daten erhoben, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Aufgabe der Bundesregierung ist die Ansprache mit dem Thema verbundener Fragestellungen auf politischer Ebene. Die Bundesregierung stützt sich in Bezug auf die in der Frage genannten Themen auf vorhandene Daten aus verschiedenen Quellen.

Frage 22 + 22a Seite 6

22Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur

22aAnzahl der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln),

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrAsylanträge von Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat an­ erkannt)
2017125
2018216
2019131
2020308
2021563
2022640
2023743
2024634
2025358
Januar bis Juni 2026134
Frage 22b Seite 6

Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017,

Antwort

Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylantragstellenden während des Asylverfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2017
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt125
Christentum1
Islam122
Konfessionslos1
Unbekannt1
Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2018
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt216
Christentum1
Islam206
Konfessionslos1
Unbekannt7
Sonstige1
Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2019
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt131
Islam128
Konfessionslos2
Unbekannt1
Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2020
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt308
Islam296
Konfessionslos3
Unbekannt9
Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2021
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt563
Christentum3
Islam545
Konfessionslos4
Unbekannt11
Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2022
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt640
Christentum1
Islam626
Konfessionslos3
Unbekannt10
Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2023
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt743
Christentum2
Islam714
Konfessionslos9
Unbekannt18
Tabelle auf Seite 8 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2024
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt634
Islam620
Konfessionslos7
Unbekannt7
Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2025
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt358
Christentum2
Islam339
Konfessionslos9
Unbekannt8
Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern aus den palästi­ nensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) nach Religionszugehörigkeit im ersten Halbjahr 2026
Aufschlüsselung nach ReligionszugehörigkeitAsylanträge Gesamt
Religionen Gesamt134
Christentum1
Islam130
Konfessionslos2
Unbekannt1
Frage 22c Seite 9

Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 15 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2017Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre17710
von vier bis unter sechs Jahre321
von sechs bis unter elf Jahre1064
von elf bis unter 16 Jahre752
von 16 bis unter 18 Jahre817
von 18 bis unter 25 Jahre24213
von 25 bis unter 30 Jahre20173
von 30 bis unter 35 Jahre862
von 35 bis unter 40 Jahre853
von 40 bis unter 45 Jahre651
von 45 bis unter 50 Jahre752
von 50 bis unter 55 Jahre431
von 55 bis unter 60 Jahre110
von 60 bis unter 65 Jahre202
Summe1258441
Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2018Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre522824
von vier bis unter sechs Jahre1046
von sechs bis unter elf Jahre22139
von elf bis unter 16 Jahre1477
von 16 bis unter 18 Jahre1174
von 18 bis unter 25 Jahre25178
von 25 bis unter 30 Jahre291910
von 30 bis unter 35 Jahre1789
von 35 bis unter 40 Jahre16511
von 40 bis unter 45 Jahre927
von 45 bis unter 50 Jahre220
von 50 bis unter 55 Jahre541
von 55 bis unter 60 Jahre202
von 60 bis unter 65 Jahre110
65 Jahre und älter101
Summe21611799
Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2019Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre20137
von vier bis unter sechs Jahre220
von sechs bis unter elf Jahre14104
von elf bis unter 16 Jahre734
von 16 bis unter 18 Jahre431
von 18 bis unter 25 Jahre27207
von 25 bis unter 30 Jahre19136
von 30 bis unter 35 Jahre15105
von 35 bis unter 40 Jahre844
von 40 bis unter 45 Jahre532
von 45 bis unter 50 Jahre110
von 50 bis unter 55 Jahre422
von 55 bis unter 60 Jahre101
von 60 bis unter 65 Jahre110
65 Jahre und älter303
Summe1318546
Tabelle auf Seite 10, 11 · 15 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2020Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre21714
von vier bis unter sechs Jahre431
von sechs bis unter elf Jahre844
von elf bis unter 16 Jahre431
von 16 bis unter 18 Jahre110
von 18 bis unter 25 Jahre776611
von 25 bis unter 30 Jahre106988
von 30 bis unter 35 Jahre42348
von 35 bis unter 40 Jahre16142
von 40 bis unter 45 Jahre16115
von 45 bis unter 50 Jahre871
von 50 bis unter 55 Jahre330
von 55 bis unter 60 Jahre110
von 60 bis unter 65 Jahre110
Summe30825355
Tabelle auf Seite 11 · 15 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2021Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre24915
von vier bis unter sechs Jahre1046
von sechs bis unter elf Jahre261214
von elf bis unter 16 Jahre341717
von 16 bis unter 18 Jahre321
von 18 bis unter 25 Jahre1531458
von 25 bis unter 30 Jahre16114912
von 30 bis unter 35 Jahre786513
von 35 bis unter 40 Jahre38326
von 40 bis unter 45 Jahre1596
von 45 bis unter 50 Jahre761
von 50 bis unter 55 Jahre651
von 55 bis unter 60 Jahre651
65 Jahre und älter202
Summe563460103
Tabelle auf Seite 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2022Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre311615
von vier bis unter sechs Jahre1394
von sechs bis unter elf Jahre342410
von elf bis unter 16 Jahre20119
von 16 bis unter 18 Jahre853
von 18 bis unter 25 Jahre20219111
von 25 bis unter 30 Jahre17716413
von 30 bis unter 35 Jahre705416
von 35 bis unter 40 Jahre34259
von 40 bis unter 45 Jahre19172
von 45 bis unter 50 Jahre17116
von 50 bis unter 55 Jahre422
von 55 bis unter 60 Jahre743
von 60 bis unter 65 Jahre220
65 Jahre und älter202
Summe640535105
Tabelle auf Seite 12 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2023Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre382414
von vier bis unter sechs Jahre853
von sechs bis unter elf Jahre1679
von elf bis unter 16 Jahre752
von 16 bis unter 18 Jahre990
von 18 bis unter 25 Jahre29927821
von 25 bis unter 30 Jahre19918910
von 30 bis unter 35 Jahre1029210
von 35 bis unter 40 Jahre25223
von 40 bis unter 45 Jahre19154
von 45 bis unter 50 Jahre1073
von 50 bis unter 55 Jahre431
von 55 bis unter 60 Jahre312
von 60 bis unter 65 Jahre110
65 Jahre und älter312
Summe74365984
Tabelle auf Seite 12 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2024Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre311615
von vier bis unter sechs Jahre532
von sechs bis unter elf Jahre1376
von elf bis unter 16 Jahre15105
von 16 bis unter 18 Jahre17170
von 18 bis unter 25 Jahre2041959
von 25 bis unter 30 Jahre17015515
von 30 bis unter 35 Jahre89809
von 35 bis unter 40 Jahre29227
von 40 bis unter 45 Jahre24159
von 45 bis unter 50 Jahre1376
von 50 bis unter 55 Jahre1174
von 55 bis unter 60 Jahre532
von 60 bis unter 65 Jahre321
65 Jahre und älter523
Summe63454193
Tabelle auf Seite 12, 13 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Jahr 2025Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre452322
von vier bis unter sechs Jahre1165
von sechs bis unter elf Jahre1376
von elf bis unter 16 Jahre633
von 16 bis unter 18 Jahre963
von 18 bis unter 25 Jahre887315
von 25 bis unter 30 Jahre735716
von 30 bis unter 35 Jahre433211
von 35 bis unter 40 Jahre22175
von 40 bis unter 45 Jahre21156
von 45 bis unter 50 Jahre440
von 50 bis unter 55 Jahre651
von 55 bis unter 60 Jahre422
von 60 bis unter 65 Jahre835
65 Jahre und älter532
Summe358256102
Tabelle auf Seite 13 · 15 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller aus den paläs­ tinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2026Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre221210
von vier bis unter sechs Jahre55
von sechs bis unter elf Jahre752
von elf bis unter 16 Jahre1147
von 16 bis unter 18 Jahre743
von 18 bis unter 25 Jahre17152
von 25 bis unter 30 Jahre24195
von 30 bis unter 35 Jahre752
von 35 bis unter 40 Jahre12102
von 40 bis unter 45 Jahre972
von 45 bis unter 50 Jahre725
von 50 bis unter 55 Jahre440
von 55 bis unter 60 Jahre101
von 60 bis unter 65 Jahre101
Summe1349242
Frage 22d Seite 13

Rückführungsquote der Asylbewerber aus den Palästinensischen Gebieten seit 2017 (bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.