Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe

Drucksache 21/7615Antwortauf die Kleine Anfrage 21/742213.08.202612 Seiten27 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Wirtschaft und EnergieAußenwirtschaftUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet ((https://webarchive. nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-i nternational-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben sich die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher Aufgaben und damit mittelbar auch die Mandatare in der Außenwirtschaftsförderung (Euler Hermes und PwC) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13 Absatz 1 KSG). Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu berücksichtigen. Dabei muss der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen respektiert werden. Mit der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung (www.exportkreditgarantien.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrate gie.html), die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe soll das Glasgow-Statement umgesetzt werden. Beide Dokumente schränken die Vergabe von Bürgschaften, Garantien und Krediten an fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht komplett aus. Aktuell werden die klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft werden.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Antwort zu den Fragen 1 bis 6, die die Geschäfte der Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) betreffen, beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. November 2023 (Inkrafttreten der Sektorleitlinien) bis zum 30. Juni 2026. Dabei werden die Geschäfte jeweils nach dem zum Stichtag 30. Juni 2026 vorliegenden Antragsstadium berichtet.

Zudem werden informelle Anfragen wie Voranfragen für die Exportkreditgarantien und UFK-Garantien nicht derart erfasst, dass diese systemisch ausgewertet werden können. Dementsprechend können hierzu keine Angaben gemacht werden.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien (UFK = Ungebundene Finanzkredite), die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum sind nach den vorliegenden Unterlagen neun Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 125,9 Mio. Euro für Liefergeschäfte eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind.

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 5 Spalten
LandProjektVolumen in Millionen EuroAntragseingangStatus
Vereinigtes KönigreichZubehör/Ersatzteile40,0023. November 2023zurückgezogen
UkraineMaschinen: Erdölförderung2,273. Juli 2024zurückgezogen
KatarKrane/Hebezeuge/Fördermittel22,1523. Juli 2024zurückgezogen
UkraineZubehör/Ersatzteile0,7520. August 2024zurückgezogen
UkraineZubehör/ Ersatzteile16,8120. August 2024grundsätzlich zugesagt
ZypernKrane/Hebezeuge/Fördermittel16,1811. November 2024endgültig zugesagt
PakistanIngenieurleistungen/Projektierungen0,2826. Mai 2025zurückgezogen
TürkeiZubehör/Ersatzteile0,0123. Juni 2025zurückgezogen
ZypernKrane/Hebezeuge/Fördermittel27,4717. Oktober 2025endgültig zugesagt

UFK-Garantien

Im Zuge der Strukturierungsphase von Projekten können die Projektbeteiligten auf Anfrage eine Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung des Projekts für eine UFK-Garantie erhalten. Dabei wird die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Projekts geprüft.

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind.

Direktinvestitionsgarantien

Im betrachteten Zeitraum sind zwei Anfragen für zwei Projekte gestellt worden, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Anfragen werden zunächst ohne Antragsvolumen registriert.

Es sind keine Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien für Projekte gestellt worden, die potenziell direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind.

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 4 Spalten
LandProjektAntragsvolumen in Millionen EuroZeitpunkt der Anfrage
BotsuanaGrundstoffgewinnungnoch nicht bekannt2. April 2025
SüdafrikaGrundstoffgewinnungnoch nicht bekannt2. April 2025
Frage 2a Seite 3

Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen erteilt oder abgelehnt?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum wurden keine Letters of Interest für Liefergeschäfte ausgestellt, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind.

Hinsichtlich der Grundsatzzusagen sowie der zurückgezogenen Anträge wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

UFK-Garantien

Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind.

Direktinvestitionsgarantien

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Zusagen oder Ablehnungen für Neuanträge im Zusammenhang mit Projekten erfolgt, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Bei den Investitionsgarantien werden keine Letters of Interest erteilt.

Frage 2b Seite 3

Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls des Zurückziehens angeben)?

Antwort

Exportkreditgarantien und UFK-Garantien

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2a verwiesen.

Direktinvestitionsgarantien

Voranfragen werden nicht zurückgezogen und erlangen auch nicht im Zeitablauf automatisch Antragstatus. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich eine Vielzahl von Voranfragen auf Projekte bezieht, die schlussendlich nicht realisiert werden.

Frage 3 Seite 4

Hat die Bundesregierung bzw. Euler Hermes oder PwC im Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu Lock-in-Effekten, zur Versorgungssicherheit und bzw. oder zur 1,5‑Grad-Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen, wenn ja, wie oft, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Exportkreditgarantien

Die Einhaltung der Sektorleitlinien und somit auch die Kriterien „Test zu Lockin-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ werden in der Regel erst bei Antragstellung überprüft. Bei Ausstellung eines Letter of Interest würde der Antragsteller explizit darauf hingewiesen, dass eine Indeckungnahme nur bei Einhaltung der Sektorleitlinien möglich ist.

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anträge in diesen Anwendungsbereich gefallen.

UFK-Garantien

Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, bei denen die Kriterien „Test zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ geprüft werden mussten.

Direktinvestitionsgarantien

Für Voranfragen und Anträge auf Investitionsgarantien für fossile Projekte wurden keine Tests zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit oder 1,5‑Grad-Kompatibilität durchgeführt, da entweder die erforderlichen Informationen noch fehlten oder das Vorhaben die Stilllegung fossiler Infrastruktur betraf.

Frage 4 Seite 4

Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas) bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektarten differenzieren und jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum sind weder Anfragen nach einem Letter of Interest noch Anträge für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.

UFK-Garantien

Im betrachteten Zeitraum ist eine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien eingegangen, für die die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Im genannten Zeitraum sind keine entsprechenden Anträge auf UFK-Garantien eingegangen.

Direktinvestitionsgarantien

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.

Frage 5a Seite 5

Wie vielen dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen Letter of Interest, eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen?

Antwort

UFK-Garantien

Im betrachteten Zeitraum wurde bei einer Anfrage für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Im genannten Zeitraum sind keine entsprechenden Anträge auf UFK-Garantien eingegangen (s. o.).

Frage 5b Seite 5

Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Projektarten und jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen nach einem Letter of Interest für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.

Im betrachteten Zeitraum sind keine Anträge für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen worden.

UFK-Garantien

Im betrachteten Zeitraum wurde keine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen.

Frage 6 Seite 5

Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2‑Readiness-Kriterium beantragt wurden)?

Antwort

Allgemein:

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum sind sieben Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Mrd. Euro für Liefergeschäfte in Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen. Bei Antragstellung ist gemäß Sektorleitlinien zu prüfen, ob Gaskraftwerke entweder die Anforderungen der Sektorleitlinien zum Einsatz von Carbon Capture oder zur H2‑Readiness erfüllen. Sechs der sieben Anträge wurden mit H2‑Readiness-Kriterium beantragt. Ein Geschäft zu Zubehör/Ersatzteilen für ein bestehendes Gaskraftwerk in Argentinien wurde ohne H2‑Readiness-Kriterium beantragt, da der Antragsteller wegen seines sehr niedrigen Auftragswerts keinen Einfluss auf die H2‑Auslegung des Gesamtkraftwerks hat, seine Lieferungen für den Kernprozess des Kraftwerks nur von geringer Bedeutung sind und das Geschäft damit keinen Einfluss auf das Netto-Null-Ziel der Exportkreditgarantien hat.

Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 4 Spalten
LandProjektVolumen in Millionen EuroAntragseingang
UsbekistanGaskraftwerke165,0010. Mai 2024
IrakGaskraftwerke490,0628. August 2025
IrakGaskraftwerke416,5028. August 2025
ArgentinienZubehör/ Ersatzteile0,0311. März 2026
UsbekistanGaskraftwerke19,9512. Juni 2026
UsbekistanGaskraftwerke20,0213. Juni 2026
UsbekistanGaskraftwerke24,8015. Juni 2026

UFK-Garantien

UFK-Garantien werden zur Absicherung von Rohstoffvorhaben eingesetzt. Entsprechend ist eine Nutzung für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken nicht vorgesehen.

Direktinvestitionsgarantien

Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen.

Frage 6a Seite 6

Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum wurden 15 Letters of Interest für Liefergeschäfte mit einem potenziellen Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. Euro mit Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken ausgestellt. Bei einem Letter of Interest handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Standardschreiben.

Im betrachteten Zeitraum wurden zwei Liefergeschäfte in Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 165 Mio. Euro endgültig in Deckung genommen (s. o.).

Frage 6b Seite 6

Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?

Antwort

Exportkreditgarantien

Im betrachteten Zeitraum wurden keine Anfragen nach einem Letter of Interest oder Anträge für Liefergeschäfte mit Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken zurückgezogen.

Frage 7 Seite 7

Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie Gesprächsaufnahmen gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen, gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie (verbänden) an die Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte jeweils nach Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)?

Antwort

Exportkreditgarantien und UFK-Garantien

Es erfolgt keine systematische Erfassung von Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen zur Überarbeitung der Sektorleitlinien von Industrie (verbänden). Aktuell liegen vier schriftliche Eingaben von Industrieverbänden und Unternehmen der weiterverarbeitenden Industrien vor, die sich in der Mehrzahl auf gasbezogene Aspekte der Sektorleitlinien beziehen. Gespräche vor allem am Rande von Veranstaltungen und Terminen werden i. d. R. nicht verschriftlicht.

Direktinvestitionen

Keine.

Frage 8 Seite 7

Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals oder LNG‑Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind seit Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektarten differenzieren)?

Antwort

Seit Dezember 2023 erfolgten keine Zuweisungen bzw. Beauftragungen der KfW seitens der Bundesregierung zur Durchführung von Geschäften für den dem Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminal oder LNG-Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken. Nach heutigem Stand sind auch keine entsprechenden Zuweisungen geplant.

Frage 9 + 9a Seite 7

9Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierende Gaskraftwerke?

9aGibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende Gaskraftwerke, wenn ja, welche umfasst dies, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

In den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW unter dem Sektor Stromerzeugung werden Voraussetzungen für die Finanzierung von Erdgaskraftwerken formuliert. Erdgaskraftwerke bzw. deren Komponenten sind auf Basis einer umfassenden kriterienbasierten Einzelfallprüfung finanzierbar, die zum einen die technische Ausgestaltung auf Anlagenebene und zum anderen die Klimapolitik auf Länderebene (d. h. im Investitionsland) betrachtet.

Ein Gaskraftwerk wird als vereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel betrachtet und ist unabhängig von der Länderebene finanzierbar, wenn vertraglich vereinbart ist, dass der Betrieb spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) zu 100 Prozent mit Wasserstoff stattfindet, einschließlich eines Konzepts für Beschaffung, Anschluss und Wasserstoff-Businessplan. Gleiches gilt für eine vertragliche Vereinbarung auf einen Betrieb mit CO -Ab-2 scheidung und -Nutzung (CCU) oder CO -Abscheidung und -Speicherung 2 (CCS) spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) mit Nachweis über Anbindung an eine zertifizierte CO -Spei-2 cherstätte, CO₂-Schwellenwert und Prüfungs- und Berichterstattungspflicht.

In Ländern, in denen die klimapolitischen Rahmenbedingungen derart ausgestaltet sind, dass sie die Voraussetzungen für eine künftige 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität schaffen, bzw. diese bereits sicherstellen, können Gaskraftwerke auch finanziert werden, wenn sie technisch so ausgelegt sind (Anlage und Peripherie, u. a. Brennstoffversorgungssystem), dass die Anlage zu maximal 20 Prozent der Errichtungskosten spätestens in 2035 (Industrieländer) bzw. in 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) auf 100 Prozent Wasserstoff-Betrieb umgerüstet werden kann. Dies muss durch geeignete Unterlagen belegbar sein. Außerdem wird vertraglich festgehalten, dass keine Vereinbarungen vorliegen dürfen, die dem Betrieb mit Wasserstoff oder CCS/CCU entgegenstehen. Die 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität ergibt sich in dieser Konstellation durch die Annahme, dass die nationale Klimapolitik zur tatsächlichen Umstellung des Betriebs führen wird.

Frage 9b Seite 8

Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise nachweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem auf das 1,5‑Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, wenn ja, bitte differenzieren, welche Kriterien für Produktion, Transport und Stromerzeugung gelten, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Erdgas sind über die Sektorleitlinie Öl- und Erdgassektor und die Ausschlussliste des KfW-Konzerns von der Finanzierung ausgeschlossen.

Mit Blick auf den Transport von Erdgas ist der Neubau von Erdgasnetzen und -pipelines grundsätzlich ausgeschlossen, wobei es hier wenige Ausnahmen gibt (siehe Sektorleitlinien Öl- und Erdgassektor). Hierzu zählen beispielsweise Gasleitungen im Zusammenhang mit Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Gasen. Es handelt sich hierbei um spezifische Finanzierungsgegenstände, die losgelöst vom nationalen Dekarbonisierungspfad mit den 1,5 Grad Celsius vereinbar sind.

Für Gaskraftwerke gilt die oben beschriebene Prüfungslogik der Sektorleitlinie Stromerzeugung (siehe die Antwort zu Frage 9a). Bei Gaskraftwerken, die vertraglich auf 100 Prozent Wasserstoff-Betrieb ab einem Netto-Null-Emissionen-(NZE-)kompatiblen Zeitpunkt verpflichtet sind, wäre ein Abgleich mit dem nationalen Dekarbonisierungspfad redundant, da das Kraftwerk für sich allein mit den 1,5 Grad Celsius kompatibel ist. Bei Gaskraftwerken, die für den Wasserstoff-Betrieb bereit sind („H2‑ready“) sind, und bei denen die nationale Klimapolitik als 1,5 Grad Celsius kompatibel eingestuft wird, wird davon ausgegangen, dass die nationale Klimapolitik auch so umgesetzt wird. Die Prüfung der Vereinbarkeit des einzelnen Kraftwerks mit dem nationalen Dekarbonisierungspfad ist entsprechend Aufgabe der nationalen Regierung.

Frage 10 Seite 9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der KfW im Jahr 2045 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis 2050 und somit fünf Jahre später, ein (bitte Hochrechnung nach dem von der KfW genutzten PCAF-Standard [PCAF = Partnership for Carbon Accounting Financials], Scope 3 Kategorie 15 angeben)?

Antwort

Die KfW ist ein international agierender Konzern und nutzt daher bei der Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts mittels der Sektorleitlinien das „Net Zero by 2050“(NZE)-Szenario der Internationalen Energie Agentur (IEA). Die KfW veröffentlicht ihren Treibhausgas-Fußabdruck nach PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials), führt aber keine Schätzung der finanzierten Emissionen durch. Die zur Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts verwendeten Sektorleitlinien der KfW leiten ihr Ambitionsniveau aus dem „Net Zero by 2050“(NZE)-Szenario der IEA ab. Dieses zielt zwar auf weltweite Klimaneutralität bis 2050, sieht aber für Industrieländer ausdrücklich ein höheres Ambitionsniveau (Umsetzung bis 2045) als für Entwicklungs- und Schwellenländer vor. Zudem berücksichtigt das NZE-Szenario unterschiedliche Dekarbonisierungsziele je Industriesektor.

Frage 11 Seite 9

Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen auf wesentliche Industrieländer, und wie viele auf Entwicklungs- und Schwellenländer?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Mit der Orientierung am NZE-Szenario stellt die KfW sicher, dass ihre Geschäftstätigkeit sowohl mit der weltweit erforderlichen Paris-Kompatibilität als auch mit der Klimazielsetzung der Bundesregierung im Einklang steht.

Frage 12 Seite 9

Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität (THG = Treibhausgas) bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen?

Antwort

Die Steuerung der 1,5-Grad-Celsius-Kompatibilität der KfW Finanzierungen erfolgt im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgas-Neutralität bis Mitte des Jahrhunderts über die 1,5‑Grad-kompatiblen Sektorleitlinien der Neufinanzierungen und das korrespondierende Steuerungselement, die Sektorleitlinien der KfW. Diese Ausrichtung des Neugeschäfts soll die langfristige Reduktion der finanzierten Emissionen im Gesamtportfolio sicherstellen. Vor diesem Hintergrund hat die KfW derzeit keine gesonderten Zwischenziele für finanzierte Emissionen definiert.

Frage 13 Seite 9

Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die absoluten THG-Emissionen aus Scope 3 Kategorie 15 („Finanzierte Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und 2040 gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (rd. 121 908 800 Tonnen CO -

Antwort

2

Frage 13 (Forts.) Seite 9

Äquivalente [CO e]) reduziert werden?

Antwort

2

Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 10

In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in den Jahren 2026, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem Erwerb von Emissionszertifikaten umgesetzt werden?

Antwort

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft sowie dem zentralen internationalen Referenzrahmen – etwa dem „Net Zero by 2050“-Szenario der IEA – kann die Annahme getroffen werden, dass der überwiegende Teil der zur Erreichung der Net‑Zero‑Ziele erforderlichen Emissionsminderungen durch realwirtschaftliche Dekarbonisierung erfolgen muss. Bei der KfW impliziert dies, dass ein Großteil der Dekarbonisierung durch das Finanzierungsportfolio zu erzielen ist.

Kompensationsmaßnahmen – einschließlich des Erwerbs von Emissionszertifikaten – sind lediglich zur Kompensation verbleibender Restemissionen vorgesehen.

Frage 15 Seite 10

Wann werden die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe überarbeitet?

Antwort

Ende 2025 wurde ein regulärer Aktualisierungsprozess für die Sektorleitlinien der KfW begonnen, um Lernerfahrung in der Anwendung zu berücksichtigen und das Klimaszenario zu aktualisieren. Im zweiten Halbjahr 2026 ist eine Veröffentlichung der ersten Anpassungen geplant.

Frage 16 Seite 10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C‑kompatiblen Verbesserung der Klimaschutzanforderungen führen?

Antwort

Gemäß den Statuten der KfW obliegen Entscheidungen über etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien dem Vorstand der KfW. Selbstverständlich werden die Ergebnisse der Aktualisierung, wie in der Vergangenheit, gemeinsam mit der Bundesregierung erörtert.

Frage 17 Seite 10

Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Leitlinien geben?

Antwort

Die KfW schätzt die Perspektiven und das Fachwissen der zivilgesellschaftlichen Organisationen sehr und pflegt über verschiedene Kanäle einen direkten konstruktiven Austausch über Nachhaltigkeit und Sustainable Finance. So wurde unter anderem im März 2026 der Nachhaltigkeitsbeirat „Nachhaltigkeit verbindet“ gegründet, der externe Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammenbringt. Darüber hinaus wird es keine offizielle zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung der KfW-Sektorleitlinien geben.

Frage 18 Seite 11

Welche seit Einführung der Sektorleitlinien im Jahr 2021 neu aufgesetzten oder verlängerten inländischen Förderprogramme sind vor dem Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft werden (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kunde nversion_Paris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), mit den jeweils geltenden Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte jeweils nach Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität auflisten, und wenn sie nicht kompatibel sind, bitte jeweils den Grund dafür angeben)?

Antwort

Folgende inländische Förderprogramme fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Sektorleitlinien (in Klammern: einschlägige Sektorleitlinien-Sektoren):

• KfW-Umweltprogramm (Automobilsektor, Eisen- und Stahlerzeugung, Strom, Öl und Erdgas)

• Umweltinnovationsprogramm (alle Sektoren)

• Erneuerbare Energien Standard (Strom)

• KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/prozesse (alle Sektoren)

• Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Automobil, Eisen- und Stahlerzeugung, Öl und Erdgas)

• Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Automobilsektor, Eisen- und Stahlerzeugung, Strom, Öl und Erdgas)

• KfW-Wohneigentumsprogramm (Gebäude)

• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Gebäude)

• Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Gebäude)

• Wohneigentum für Familien – Neubau (Gebäude)

• Altersgerecht Umbauen (Gebäude)

• Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Gebäude)

• Gewerbe zu Wohnen (Gebäude)

• Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Gebäude)

• Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (Schifffahrt, Automobil, Eisen & Stahl, Gebäude, Strom, Öl und Erdgas)

• Venture Tech Growth Financing (Öl und Erdgas)

• Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (Avale) (Automobil, Strom, Öl und Erdgas)

• IKK – Investitionskredit Kommunen (Gebäude)

• IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Gebäude, Strom, Öl und Erdgas)

• Klimafreundlicher Neubau Kommunen (Gebäude, Öl und Erdgas)

• Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Kommunen (Öl und Erdgas)

• Investitionskredit Nachhaltige – Unternehmen (Öl und Erdgas)

• Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite (alle Sektoren).

Die Anwendung der Sektorleitlinien erfolgt, bis auf zwei Ausnahmen, in allen oben gelisteten Förderprogrammen. Im KfW-Wohneigentumsprogramm erfolgte bislang keine Anpassung des Programms an die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien; die Prüfung und Umsetzung erfolgen sukzessive. Das Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite wendet die Sektorleitlinien der Bundesregierung/Euler Hermes an.

Frage 18a Seite 12

Welche inländischen Förderprogramme wurden nach Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 jeweils nach Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den Förderrichtlinien auflisten)?

Antwort

Eine Vielzahl der inländischen Förderprogramme war bereits vor Einführung der Sektorleitlinien (2021) so ausgestaltet, dass sie die Anforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien erfüllten; daher war im jeweiligen Fall keine Anpassung der Förderrichtlinien erforderlich (z. B. Erneuerbare Energien Standard, Bundesförderung für Effiziente Gebäude).

Weitere in den Anwendungsbereich fallende Programme wurden, wie es bei der Einführung der Sektorleitlinien vorgesehen war, sukzessive (vor allem bei Einführung neuer Programme bzw. Programm-Verlängerungen) auf ihre Kompatibilität mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien hin geprüft und, falls notwendig, die Anforderungen der Sektorleitlinien in die programmspezifischen Regelungen übernommen.

Frage 18b Seite 12

Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes Instrument, um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu reduzieren, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, und wenn nein, wieso nicht?

Antwort

Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien gelten bereits heute verbindlich für neue Zusagen des KfW-Konzerns – einschließlich inländischer Förderprogramme. Zur Sicherstellung der 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität von Neufinanzierungen dienen die konzernweit gültigen Paris-kompatiblen Sektorleitlinien als zentrales Steuerungsinstrument.

Frage 18c Seite 12

Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für den innerdeutschen Markt zu übertragen?

Antwort

Entsprechende Planungen der Bundesregierung bestehen gegenwärtig nicht.