Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 27. Mai 2026 beschloss der Kreistag des Ilm-Kreises auf Antrag der AfD mit den Stimmen von CDU und Freien Wählern, für das Haushaltsjahr 2026 vollständig auf Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu verzichten. Projekte von „Demokratie leben!“ werden in Thüringen durch das „Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ kofinanziert (https://apollo-news.net/ilm-kreis-afd-cdu-und-fdp-streichen-gemeinsamgelder-fuer-ngo-programm-demokratie-leben/).
Im Ilm-Kreis obliegt die Weiterleitung dieser Mittel der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm‑Kreis“, die bei der Beauftragten für Ausländer und Behinderte angesiedelt ist. Träger der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“ ist die sogenannte Nichtregierungsorganisation „Kreisjugendring Ilm-Kreis e. V.“ (www.lap-ilmkreis.de/kontakt/impressum/).
Obwohl der Kreistag des Ilm-Kreises entschieden hat, im Haushaltsjahr 2026 keine Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Anspruch zu nehmen, wirbt die Netzseite der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“ mit Stand zum 9. Juni 2026 weiterhin dafür, Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu beantragen (https://web.archive.org/web/2 0260609101853/https://www.lap-ilmkreis.de/downloads/).
Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, will den vom Kreistag beschlossenen Förderstopp nicht hinnehmen. Landrätin Petra Enders will stattdessen die Bürger über den Förderstopp abstimmen lassen (https://taz.de/AfD-und-C DU-streichen-Foerdergelder/!6183625/).
Vor diesem Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller eine umfassende Transparenz über die bisherige Mittelverwendung, die betroffenen Zuwendungsempfänger, konkrete Projekte sowie mögliche Überschneidungen mit anderen Förderprogrammen wie etwa „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung dringend geboten. Nur auf Basis vollständiger Informationen kann eine informierte öffentliche Debatte und eine sachliche Bürgerbefragung stattfinden. Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der Vermeidung von Doppelförderungen und der Aufklärung der Öffentlichkeit über die tatsächliche Verwendung öffentlicher Gelder (Bund, Land, Kommune) im Ilm-Kreis.
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen?
Die Bunderegierung kommentiert keine etwaigen Entscheidungen, die eine Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung getroffen hat.
Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich des Beschlusses des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, zwischen der Bundesregierung mit dem Bundesland Thüringen und dem Ilm-Kreis (bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)?
Im Rahmen von „Demokratie Leben!“ gab es Kontakt. Das federführende Amt teilte schließlich mit, dass am 1. Juli 2026 ein Änderungsantrag zum Kreistagbeschluss vom 27. Mai 2026 angenommen wurde, der die Mittelverwendung für die Partnerschaft für Demokratie bestätigt.
Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich des Beschlusses des Kreistags des Ilm-Kreises vom 27. Mai 2026, keine Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mehr anzunehmen, zwischen der Bundesregierung und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, die vom beschlossenen Förderstopp betroffen sind (bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnisse angeben)?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
Welche Zuwendungsempfänger haben seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ bis heute (Stand: Juni 2026) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten (bitte in maschinenlesbarer Form jeweils nach Jahr und Förderhöhe und insgesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?
Die Zuwendungsempfänger können der Anlage 1* entnommen werden. Die Übersicht der Träger aus der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern. Aktuelle Projektträger (für die Jahre 2025 und 2026) sind unter folgendem Link veröffentlicht: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-w ir-foerdern. Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegt keine Übersicht der Zwischen- und Letztempfänger vor.
PDF-Seiten 6–10 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Teilnehmer des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ haben für das Haushaltsjahr 2026 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beantragt (bitte in maschinenlesbarer Form jeweils nach Förderhöhe, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger und Status des Antrags [beantragt, bewilligt, abgelehnt etc.] auflisten)?
Die Planung und Umsetzung des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ im Rahmen der örtlichen Partnerschaft für Demokratie fallen unter die kommunale Selbstverwaltung. Für das Jahr 2026 wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Haben die in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 genannten Organisationen seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ bis heute (Stand: Juni 2026) von der Bundesregierung weitere Mittel aus anderen Fördertöpfen erhalten (wenn ja, bitte in maschinenlesbarer Form jeweils nach Förderhöhe, Jahr und insgesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?
Es wird auf die Anlage 2* verwiesen.
Hat die Thüringer Ehrenamtsstiftung seit ihrem Bestehen Mittel von der Bundesregierung erhalten (bitte in maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger auflisten)?
Nein.
Wie viele Anträge auf Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat die Bundesregierung im Rahmen der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“ seit dessen Bestehen erhalten?
Durch die Kommune gibt es seit 2015 jährlich einen Antrag zur Durchführung der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ilm-Kreis. Die jeweiligen Bewilligungssummen sind in der Anlage 1* enthalten.
8aÜber wie viele Anträge ist beschieden worden (bitte nach Jahren und jeweils positiver bzw. negativer Entscheidung aufgliedern)?
8bHat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, was der durchschnittliche Umfang eines eingereichten Förderantrags ist (bitte nach Jahren und, soweit vorhanden, durchschnittlicher Zeichenzahl von erfolgreichen bzw. abgelehnten Anträgen aufgliedern)?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Statistiken dazu vor, ob der Umfang des Förderantrags in einem Verhältnis zur Höhe der beantragten Mittel steht (ausführlichere Interessenbekundung bei mehr beantragten Mitteln)?
Nein.
8dWie viele der erfragten Anträge wurden im Vorfeld der Bewilligungsentscheidung zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
8eWie viele der Anträge wurden nach der Bewilligungsentscheidung zurückgezogen (bitte nach Anzahl und Jahren gliedern)?
Die Fragen 8d und 8e werden gemeinsam beantwortet.
Der Landkreis Ilm-Kreis hat keine Anträge zurückgezogen.
Haben Antragsteller juristische Schritte eingeleitet, weil sie das Antragsverfahren angezweifelt haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und Gründen für die juristischen Schritte gliedern)?
Der Landkreis Ilm-Kreis hat als Zuwendungsempfänger keine juristischen Schritte eingeleitet.
Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge beteiligt, wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Nichtregierungsorganisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
Nein.
Welche staatlichen Stellen bzw. Behörden sind an der Entscheidung über Förderanträge beteiligt?
Die Maßnahme wird beim BAFzA angezeigt.
9Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von Förderungen durch den „Lokalen Aktionsplan für Demokratie Ilm‑Kreis“ durch Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen Umständen?
10Hat die Bundesregierung seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ dessen Antragsteller bzw. Empfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes überprüfen lassen, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige Zuordnung gliedern)?
11Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung, und wenn ja, in wie vielen Fällen geschah dies (bitte nach Jahren, Rechtsfolgen [Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer laufenden Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige Zuordnung gliedern)?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (BVerfGE 162, 207 Rn. 116). Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren. Die Bundesregierung nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte „Haber-Verfahren“. Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu konkreten Prüfverfahren und durchgeführten Prüfungen mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte ansonsten beeinträchtigt werden.
Wurden seit Bestehen des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Empfängern von Mitteln des „Lokalen Aktionsplans für Demokratie Ilm-Kreis“ teilnahmen, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Kosten, Ort und Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Empfängern gliedern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.