Förderung touristischer Infrastruktur in Bayern

Drucksache 21/7551Antwortauf die Kleine Anfrage 21/733510.08.20268 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieSport, Freizeit und TourismusWirtschaft1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019 (dem Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bunde swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von entscheidender Bedeutung, da er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Standortqualität in ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung. Gleichzeitig stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt die Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische Potenzial unserer Regionen zu sichern. Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an sinkenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschert ourismusverband.de/presse/detail/dtv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderu ng-des-bundes). Es ist entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente optimal genutzt werden, um den Fortbestand, regionale Wertschöpfung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Entwicklungspotenziale des Tourismus in strukturschwachen Regionen zu stärken.

Frage 1 Seite 2

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Bayern vor (bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025, jeweils beantragtem Volumen, bewilligtem Volumen und tatsächlich abgeflossenen Mitteln sowie nach Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)?

Antwort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Zeitraum 2020 bis 2025 die Fördermaßnahmen LIFT, LIFT Wissen, LIFT Klima und LIFT Transformation umgesetzt. Für Bayern liegen folgende Informationen vor.

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 6 Spalten
JahrAnzahl der laufenden FörderfälleArt der Förderungbeantragtes Volumenbewilligtes Volumentatsächlich abgeflossene Mittel
20204Projektförderung325.316,11 Euro325.316,11 Euro325.316,11 Euro
20218Projektförderung367.602,94 Euro367.602,94 Euro302.576,34 Euro
20224Projektförderung140.054,61 Euro140.054,61 Euro140.054,61 Euro
2023–––––
20241Projektförderung157.871,88 Euro157.871,88 Euro157.871,88 Euro
20251Projektförderung49.204,08 Euro49.204,08 Euro49.204,08 Euro

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren für tourismusrelevante Projekte im Land Bayern bzw. anderen Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor.

Für die GRW ist auf Bundesseite federführend das BMWE zuständig.

In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1)* sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung in Bayern für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.

Soweit im Folgenden Angaben zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gemacht werden, beruhen diese auf der Berichterstattung zum Vollzug der GAK (BMLEH-Statistik: https://bme l-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbess erung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes).

Im Rahmen der GAK wurden im Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, in Bayern in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturprojekte gefördert. Angaben zu Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüssen liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor.

AnlageAnlage: Bewilligte GRW-Mittel für gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur (Bayern)

PDF-Seiten 6–7 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 3

Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können tourismusrelevante Unternehmen, insbesondere Unternehmen des Gastgewerbes in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

Antwort

Zur GRW wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der Tabelle zu Frage 2 (Anlage 2)* sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.

Eine Aufschlüsselung der Beantragungen, Bewilligungen und Mittelabflüsse nach Landkreisen, Art der Förderung sowie Haushaltstiteln liegt der Bundesregierung im Rahmen der GAK nicht vor. Im Übrigen wird zur GAK auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Für Unternehmen in Bayern bestehen grundsätzlich außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Der Europäische Sozialfonds Plus adressiert keine branchenspezifischen Förderansätze. Gleichwohl besteht für Beschäftigte aus dem Tourismus – wie aus allen anderen Branchen auch – die grds. Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt grundsätzlich die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den weiteren gefragten Sachverhalten vor.

Im Rahmen der Fördermaßnahme Mittelstand-Digital des BMWE unterstützt ein bundesweites Netzwerk an Mittelstand-Digital Zentren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und das Handwerk bei der sicheren digitalen Transformation. Direkt gefördert werden nur die Zentren als nicht-gewinnorientierte Konsortien (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände), nicht hingegen die KMU. Bayerische KMU aus der Tourismusbranche können sich mit spezifischen touristischen Fragestellungen, Informations- oder Qualifizierungsbedarf zur Digitalisierung und KI-Anwendungen an das bundesweit tätige Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus (mit den Standorten Berlin, Aachen und Stuttgart) wenden. Daneben unterstützen die beiden in Bayern aktiven regionalen Zentren (Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg und Mittelstand-Digital Zentrum Franken) KMU vor Ort in Bayern durch praxisnahe und kostenfreie Angebote bei der digitalen Transformation. Beide Zentren sind an mehreren Standorten in Bayern (Augsburg, München, Regensburg, Ansbach und Nürnberg) präsent und grundsätzlich branchenübergreifend tätig.

Die bewilligte Gesamtfördersumme der beiden in Bayern aktiven Zentren stellt sich wie folgt dar:

• Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg: ~ 8,7 Mio. Euro Gesamtfördersumme (1. März 2022 bis 31. Dezember 2026)

• Mittelstand-Digital Zentrum Franken: ~ 4,7 Mio. Euro Gesamtfördersumme (1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2026).

Tabelle auf Seite 4 · 2 Zeilen × 9 Spalten
Mittelstand- Digital ZentrumTitel20222023202420252026Art der FörderungBundesanteil (BMWE)
Augsburg0901/686221.7481.4772.5021.7411.248Projektförderung100 Prozent
Franken0901/68622./.2781.5131.4771.406Projektförderung100 Prozent

(jeweils in Tausend Euro)

Frage 3 Seite 4

Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Landkreise und Kommunen im Land Bayern oder deren Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich Beantragung, Genehmigung und Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte jeweils regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

Antwort

Wie bereits unter der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die Durchführung der GRW Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Bayern oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor.

In den Jahren 2020 bis 2025 wurden in Bayern keine GRW-Mittel für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus bewilligt.

Im GAK-Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“, Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, wurden in Bayern in den Jahren 2020 bis 2024 sowie nach vorläufigem Stand auch im Jahr 2025 keine touristischen Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen, Art der Förderung oder Haushaltstiteln entfällt insoweit.

Für Landkreise und Kommunen in Bayern oder deren Stadtmarketinggesellschaften, die zu 100 Prozent kommunal getragen werden, bestehen grundsätzlich außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Energieeffizienz) und des Europäischen Sozialfonds Plus (für den Europäischen Sozialfonds Plus nur im Bereich der beruflichen Weiterbildung). Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung im Bereich der GAK-Diversifizierungsförderung „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ für Bayern für die Jahre 2020 bis 2025 vor (bitte jeweils nach Anzahl der Förderfälle, Art der Förderung, tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben, Landesanteil, privatem Eigenanteil und Bundesanteil aufschlüsseln)?

Antwort

Im Rahmen der GAK können landwirtschaftliche Unternehmen im Fördergrundsatz „Diversifizierung“ Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen fördern lassen. Hierzu zählen auch Investitionen in die Gästebeherbergung auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten.

Nach der Berichterstattung zum Vollzug der GAK ergeben sich für Bayern im Fördergrundsatz „Diversifizierung“ für die Förderung der Gästebeherbergung auf dem Bauernhof folgende Daten.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 6 Spalten
JahrFörderfälleFörderfähiges Investitionsvolumen (Mio. Euro)Öffentliche Ausgaben
Neubewilligungenlaufende VerfahrenNeubewilligungen GAK (Bund und Land) (Mio. Euro)laufende Verfahren GAK (Bund und Land) (Mio. Euro)
2020102k. A.0,5180,002
20211926,8490,7580,063
20221203,7980,4310
20231817,6090,8750,033
20241605,5570,5760

Darüber hinaus wurden für die geförderten Vorhaben mit der GAK verbundene ELER-Mittel eingesetzt. Diese beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,518 Mio. Euro für Neubewilligungen; für laufende Verfahren wurden keine ELER-Mittel ausgewiesen. In den Jahren 2021 bis 2024 entsprachen die ELER-Mittel jeweils den ausgewiesenen öffentlichen GAK-Ausgaben.

Für das Jahr 2025 liegen nach vorläufigem Stand noch keine abgeschlossenen Vollzugsdaten vor.

Eine Aufschlüsselung der tatsächlich abgeflossenen öffentlichen Ausgaben nach Bundesanteil, Landesanteil und privatem Eigenanteil liegt der Bundesregierung nicht vor.