Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit

Drucksache 21/755Antwortauf die Kleine Anfrage 21/47404.07.202521 Seiten41 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium der FinanzenArbeit und BeschäftigungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen ihres Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD 2025, Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte steuerfrei zu stellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Attraktivität von Mehrarbeit zu erhöhen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung)“ (www.koalitionsvertrag2025.de/).

Bereits heute leisten Beschäftigte in Deutschland erhebliche Mehrarbeit. Laut einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurden im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Mrd. Überstunden geleistet. Von diesen Überstunden waren mehr als die Hälfte, nämlich 53,6 Prozent, unbezahlt. Dies entspricht einer Arbeitsleistung von über 750 000 Vollzeitstellen (IAB [Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung], 2024, www.iab.de/arbeitszeitrechnung2024; DGB [Deutscher Gewerkschaftsbund], 2024, www.dgb.de/fileadmin/import/Aktuelles/News/DG B-Index-Kompakt_2025-02_Überstunden_C.pdf). Fast die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet regelmäßig Überstunden; 20 Prozent leisten dabei eine bis fünf Stunden pro Woche extra, 24 Prozent sogar noch mehr. Rund jede bzw. jeder Zehnte in Vollzeit arbeitet mehr als 48 Stunden pro Woche (IAB, 2024; DGB, 2024). Diese Zahlen zeigen, dass Mehrarbeit bereits heute einen signifikanten Teil des Arbeitsmarktes ausmacht.

Die geplante Steuerbefreiung betrifft ausschließlich Überstunden von Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet, dass vor allem Männer in Vollzeit davon profitieren würden, weil die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten – vor allem Frauen – von dieser Maßnahme ausgeschlossen bleibt. Die Teilzeitquote von Frauen lag im Jahr 2024 bei 68 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html), was dazu führt, dass die Steuererleichterung voraussichtlich nur eine Minderheit der Erwerbstätigen, vor allem männliche Vollzeitbeschäftigte, erreicht. Frauen sind häufig aufgrund von Sorgearbeit und eingeschränkter Arbeitszeitflexibilität in Teilzeit beschäftigt (Statistisches Bundesamt, 2025), wodurch sie die Vorteile der Steuerbefreiung nicht in gleichem Maße nutzen können wie ihre männlichen Kollegen in Vollzeit.

Die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge könnte die strukturellen Ungleichheiten zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sowie zwischen den Geschlechtern weiter verstärken. Frauen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten und aufgrund familiärer Sorgearbeit eine geringere Erwerbsarbeitszeit leisten, sind im Vergleich zu ihren männlichen Vollzeitkollegen benachteiligt. Es ist zu befürchten, dass eine Maßnahme, die primär Vollzeitbeschäftigte entlastet, bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten und die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit weiter zementiert (DIW [Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung], 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.900064.de/nachrichten/soll en_wir_alle_noch_mehr_arbeiten.html; Hans-Böckler-Stiftung, 2025, www.b oeckler.de/de/boeckler-impuls-arbeitszeitpolitik-auf-dem-holzweg-6803 3.html; Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boeckler.de/fpdf/HBS-008694/p_f ofoe_report_10_2023.pdf).

Fiskalisch könnte die Steuerbefreiung zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt führen. Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge könnte der Verlust an Steuereinnahmen durch diese Maßnahme zwischen 400 Mio. und 600 Mio. Euro jährlich liegen, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Steuerbefreiung (IAB, 2024). In Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der aktuellen Haushaltspläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) könnte die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Finanzen führen (BMF, 2025, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt-2025-und-wachstumsi nitiative-2.pdf; BMF, 2024, www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/dra ft/Vorspann.pdf).

Des Weiteren könnte die Steuerbefreiung in besonders überlasteten Branchen wie der Pflege zu einer noch stärkeren Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen. Diese Berufsgruppen sind ohnehin schon durch eine hohe Anzahl an Überstunden und durch einen Mangel an Fachkräften geprägt. Laut einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Steuerbefreiung zu einer weiteren Ausweitung von Überstunden führen, was sowohl die gesundheitlichen als auch die psychischen Belastungen der Mitarbeitenden erhöhen könnte. Dies könnte zudem den Fachkräftemangel weiter verschärfen, weil übermäßige Arbeitsbelastung in ohnehin schon belasteten Sektoren wie der Pflege den Ausstieg aus dem Beruf fördern könnte (Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boec kler.de/de/auf-einen-blick-17945-arbeitszeit-19844.html). Nachdem erkennbar ist, dass die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge erhebliche neue Ungleichgewichte erzeugen, bestehende geschlechterspezifische und soziale Ungleichheiten im Arbeitsmarkt verstärken und fiskalische Herausforderungen mit sich bringen könnte, die in der aktuellen Haushaltslage problematisch sind,

fragen wir die Bundesregierung:

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundes regierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (LP) ist festgehalten, dass die Sicherung der Fachkräftebasis ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes ist und deshalb alle Register gezogen werden sollen, damit Fachkräftesicherung in den nächsten Jahren gelingt. Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung soll daher in Zusammenarbeit mit den Ländern weiterentwickelt werden. Bestandteil der Fachkräftestrategie sind zahlreiche Maßnahmen in aktuell fünf verschiedenen Handlungsfeldern (Aus- und Weiterbildung, Erschließung von Arbeitskräftepotenzialen, Arbeitsqualität und Einwanderung). Auch der Koalitionsvertrag für die 21. LP sieht sehr viele unterschiedliche Maßnahmen vor, die einen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis leisten können. Eine dieser Maßnahmen zielt auf die Erschließung weiterer Arbeitskräftepotenziale ab. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sieht der Koalitionsvertrag u. a. die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bei Vollzeit sowie die steuerliche Begünstigung einer Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit vor. Mit diesen gezielten steuerlichen Anreizen sollen Arbeitspotenziale genutzt werden, die bisher wegen der steuerlichen Belastung der entsprechenden Arbeitgeberzahlungen nicht genutzt wurden. Eine Erhöhung der arbeitsrechtlich zulässigen Arbeitszeit ist damit ausdrücklich nicht verbunden und auch nicht durch eine Anpassung des Arbeitsrechts in diesem Sinne vorgesehen.

Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages eng mit den Sozialpartnern abstimmen. Hierbei sollen mögliche Konfliktpunkte, aber auch positive Lenkungsinstrumente sowie mögliche Lösungsoptionen aufgegriffen und gemeinsam mit den Sozialpartnern im Ressortkreis erörtert werden. Auch vor dem Hintergrund dieser avisierten Abstimmung ist die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Mehrarbeit gegenwärtig noch nicht finalisiert. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Vorhaben dem Grunde nach bereits Gegenstand der sogenannten Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung, auch unter Beteilung der anfragenden Fraktion, waren.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 in Deutschland geleistet (bitte jeweils die absoluten Zahlen, den Anteil der bezahlten und unbezahlten Überstunden, die jährlichen Veränderungsraten sowie die Umrechnung in Vollzeitäquivalente bei einer 38,5-Stunden-Woche angeben), und wie verteilen sich diese Werte nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten sowie nach Wirtschaftsbranchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut einer gemeinsamen Auswertung des IAB und des DGB im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Mrd. Überstunden geleistet wurden, von denen mehr als die Hälfte unbezahlt war (IAB, 2024; DGB, 2024)?

Antwort

Die folgenden Tabellen 1 bis 4 stellen Umfang und die Verteilung der Überstunden im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 dar. Auf Basis der Datengrundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) sind jedoch keine Aussagen zu den geleisteten Überstunden der Minijob-Beschäftigten möglich.

Tabelle 1: Überstundenvolumen (in Mio. Std.)

Tabelle auf Seite 3 · 8 Zeilen × 3 Spalten
Jahr 2024Q1 2025
Überstundenvolumen insgesamt1189,7274,3
Veränderung zum Vorjahr in %-7,3 %-5,9 %
Bezahltes Überstundenvolumen552,1124,8
Anteil46,4 %45,5 %
Veränderung zum Vorjahr in %-0,7 %-5,4 %
Unbezahltes Überstundenvolumen637,5149,5
Anteil53,6 %54,5 %
Veränderung zum Vorjahr in %-12,4 %-6,3 %

Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung zum Stand 1. Quartal 2025.

Tabelle 2: Überstunden je Arbeitnehmer (in Std.)

Tabelle auf Seite 4 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Jahr 2024Q1 2025
Bezahlte Überstunden13,13,0
Unbezahlte Überstunden15,13,6

Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung zum Stand 1. Quartal 2025, eigene Berechnungen.

Tabelle 3: Verteilung des Überstundenvolumens im Jahr 2024 (in Mio. Std.)

Tabelle auf Seite 4 · 21 Zeilen × 7 Spalten
2024Bezahlte ÜberstundenUnbezahlte Überstunden
GesamtVollzeitTeilzeitGesamtVollzeitTeilzeit
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei4,23,70,55,94,31,6
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden0,70,60,00,40,40,0
C Verarbeitendes Gewerbe102,293,68,6104,996,98,0
D Energieversorgung4,33,70,64,54,10,3
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzungen4,94,70,23,43,10,3
F Baugewerbe29,226,72,528,825,33,6
G Handel; Instandhaltung u. Rep. v. Kfz75,345,330,073,255,417,8
H Verkehr und Lagerei44,336,47,926,621,05,7
I Gastgewerbe14,78,46,415,37,48,0
J Information und Kommunikation17,614,72,926,624,62,0
K Erbringung v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen9,57,22,218,916,52,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen3,32,40,97,35,41,9
M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleister29,922,67,464,255,09,2
N Erbringung v. sonstigen wirtschaftlichen DL50,034,815,230,320,99,5
O Öffentl.Verwaltung; Verteidigung; Sozialversicherung28,722,76,030,623,27,4
P Erziehung und Unterricht23,911,712,297,174,722,3
Q Gesundheits- und Sozialwesen91,258,632,671,543,827,7
R Kunst, Unterhaltung und Erholung5,83,82,05,33,51,8
S Sonstige Dienstleistungen10,46,24,216,210,45,8
T Private Haushalte m. Hauspersonal; Herstellung v. Waren u. Erbringung v. DL d. private HH f. Eigenbedarf o. ausgeprägten Schwerpunkt1,90,41,56,51,15,4
Wirtschaft insgesamt552,1408,1144,0637,5496,9140,6

Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung zum Stand 1. Quartal 2025, eigene Berechnungen. Rundungsbedingte Abweichungen in den Summen möglich.

Tabelle 4: Verteilung des Überstundenvolumens im 1. Quartal 2025 (in Mio. Std.)

Tabelle auf Seite 5 · 21 Zeilen × 7 Spalten
1Q2025Bezahlte ÜberstundenUnbezahlte Überstunden
GesamtVollzeitTeilzeitGesamtVollzeitTeilzeit
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei0,90,80,11,30,90,3
B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden0,10,10,00,10,10,0
C Verarbeitendes Gewerbe22,820,92,024,322,41,9
D Energieversorgung1,00,90,11,11,00,1
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung u. Beseitigung v. Umweltverschmutzungen1,11,10,10,80,70,1
F Baugewerbe6,55,90,66,75,80,8
G Handel; Instandhaltung u. Rep. v. Kfz16,910,16,817,112,94,2
H Verkehr und Lagerei10,18,31,86,34,91,3
I Gastgewerbe3,31,81,43,51,71,8
J Information und Kommunikation4,03,30,76,35,80,5
K Erbringung v. Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen2,21,70,54,53,90,6
L Grundstücks- und Wohnungswesen0,80,50,21,71,30,4
M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleister6,85,11,715,213,02,2
N Erbringung v. sonstigen wirtschaftlichen DL11,07,63,46,94,82,2
O Öffentl. Verwaltung; Verteidigung; Sozialversicherung6,55,11,47,25,51,8
P Erziehung und Unterricht5,52,62,822,917,55,3
Q Gesundheits- und Sozialwesen21,213,57,717,210,56,7
R Kunst, Unterhaltung und Erholung1,30,80,51,20,80,4
S Sonstige Dienstleistungen2,41,41,03,82,41,4
T Private Haushalte m. Hauspersonal; Herstellung v. Waren u. Erbringung v. DL d. private HH f. Eigenbedarf o. ausgeprägten Schwerpunkt0,40,10,31,50,31,3
Wirtschaft insgesamt124,891,833,0149,5116,333,2

Quelle: IAB-AZR zum Stand 1Q2025, eigene Berechnungen. Rundungsbedingte Abweichungen in den Summen möglich. Die Zahl der Überstunden von Beschäftigten, inklusive geringfügig Beschäftigten, auf Basis der Auswertung des Mikrozensus kann der Tabelle 5 der Anlage 1* entnommen werden.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd

PDF-Seite 20 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 6

Wie viele der im Jahr 2024 geleisteten Überstunden entfielen auf Beschäftigte im Homeoffice, und wie unterscheidet sich das Überstundenaufkommen im Homeoffice im Vergleich zu Beschäftigten ohne Homeoffice-Möglichkeit, insbesondere angesichts der Debatte um die Arbeitszeitkontrolle und die Ausweitung von Mehrarbeit im Homeoffice, wie sie in den Arbeitszeitstudien der Hans-Böckler-Stiftung thematisiert wird (Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?

Antwort

Die Zahl der Überstunden auf Basis des Mikrozensus, die von Beschäftigten im Homeoffice geleistet wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle 6: Jährliche Überstunden von abhängig Beschäftigten mit Homeoffice

Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 7 Spalten
Jährliche Überstunden von abhängig Beschäftigten Erstergebnisse des Mikrozensus 2024
ÜberstundenunbezahltbezahltÜberstundenunbezahltbezahlt
1000Anteil in %
Insgesamt611.380358.606252.774100,0100,0100,0
mit Homeoffice272.250228.77743.47344,563,817,2
gewöhnlich141.681121.37420.30723,233,88,0
manchmal130.569107.40323.16721,430,09,2
ohne Homeoffice339.130129.829209.30155,536,282,8
Homeoffice basiert auf dem Merkmal "Arbeit zu Hause" mit Angabe in den letzten 4 Wochen. Gewöhnlich = mindestens die Hälfte der Arbeitstage. Manchmal = weniger als die Hälfte der Arbeitstage.
Frage 3 Seite 6

Wie viele Beschäftigte arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche, und wie verteilen sich diese Zahlen nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut IAB und DGB rund jede bzw. jeder Zehnte in Vollzeit mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?

Antwort

Die Zahl der Beschäftigten auf Basis des Mikrozensus, die im Jahr 2024 regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiteten, kann der nachfolgenden Tabelle 7 entnommen werden.

Tabelle 7: Abhängig Beschäftigte mit überlanger Arbeitszeit

Tabelle auf Seite 6, 7 · 43 Zeilen × 4 Spalten
Abhängig Beschäftige mit überlanger Arbeitszeit* Erstergebnisse des Mikrozensus 2024
Geschlecht / Beschäftigungsumfang / Wirtschaftsabschnitte (WZ2008) /Insgesamtüberlange Arbeitszeit
Bundesländer10001000Anteil in %
Insgesamt39.0851.210100,0
Männer20.26591475,5
Frauen18.82129624,5
Vollzeit26.8341.19899,0
Teilzeit12.252110,9
A - Land- und Forstwirtschaft; Fischerei282161,3
B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden68//
C - Verarbeitendes Gewerbe7.51019215,9
D - Energieversorgung411131,1
E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallents. und Beseitigung von Umweltverschm.277(11)(0,9)
F - Baugewerbe2.341756,2
G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen4.9361028,4
H - Verkehr und Lagerei1.9721149,4
I - Gastgewerbe1.334292,4
J - Information und Kommunikation1.564594,9
K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen1.208453,7
L - Grundstücks- und Wohnungswesen326(9)(0,7)
M - Erbringung von freiberufl., wissenschaftl. und technischen Dienstleistungen1.889907,4
N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen1.740554,5
O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung3.169846,9
P - Erziehung und Unterricht2.75013511,2
Q - Gesundheits- und Sozialwesen5.69813711,3
R - Kunst, Unterhaltung und Erholung425(10)(0,8)
S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1.069342,8
T - Private Haushalte106//
Baden-Württemberg5.57017914,8
Bayern6.51720617,0
Berlin1.651504,1
Brandenburg1.134302,5
Bremen312(7)(0,6)
Hamburg887342,8
Hessen2.9231048,6
Mecklenburg-Vorpommern683181,5
Niedersachsen3.7541129,3
Nordrhein-Westfalen8.25927222,5
Rheinland-Pfalz1.951615,0
Saarland44990,7
Sachsen1.793463,8
Sachsen-Anhalt930191,6
Schleswig-Holstein1.346403,3
Thüringen927231,9
*= normalerweise geleistete Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden. / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher
Frage 4 Seite 8

Wie viele Vollzeitbeschäftigte leisten nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Wirtschaftsbranchen regelmäßig Überstunden, und wie verteilt sich das Ausmaß der bezahlten und unbezahlten Überstunden auf die einzelnen Branchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut DGB und IAB Überstunden vor allem in Branchen mit hohem Arbeitsdruck und mit Arbeitsverdichtung gehäuft auftreten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?

Antwort

Zu Auswertungen auf Basis der IAB-AZR wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Zahl der jährlichen Überstunden von Vollzeitbeschäftigten auf Basis des Mikrozensus kann der nachfolgenden Tabelle 8 entnommen werden. Angaben zur Regelmäßigkeit der geleisteten Überstunden liegen der Bundesregierung nicht vor.

Tabelle 8: Jährliche Überstunden von abhängig Beschäftigten in Vollzeitbeschäftigung

Tabelle auf Seite 8 · 23 Zeilen × 6 Spalten
Jährliche Überstunden von abhängig Beschäftigten in Vollzeitbeschäftigung Erstergebnisse des Mikrozensus 2024
WirtschaftsabschnitteÜberstundenunbezahltbezahltunbezahltbezahlt
1000Anteile in %
Insgesamt500.319305.602194.71661,138,9
A - Land- und Forstwirtschaft; Fischerei/////
B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden/////
C - Verarbeitendes Gewerbe101.07953.94647.13353,446,6
D - Energieversorgung/////
E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen/////
F - Baugewerbe29.90914.09215.81747,152,9
G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen47.44526.61720.82856,143,9
H - Verkehr und Lagerei32.39013.05919.33140,359,7
I - Gastgewerbe/////
J - Information und Kommunikation26.75820.513(6.245)76,7(23,3)
K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen20.54416.441(4.103)80,0(20,0)
L - Grundstücks- und Wohnungswesen/////
M - Erbringung von freiberufl., wissenschaftl. und technischen Dienstleistungen41.87432.4309.44477,422,6
N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen(18.951)(5.935)13.016(31,3)68,7
O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung20.37812.853(7.525)63,1(36,9)
P - Erziehung und Unterricht67.84065.489/96,5/
Q - Gesundheits- und Sozialwesen49.38119.67029.71139,860,2
R - Kunst, Unterhaltung und Erholung/////
S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen12.156(8.726)/(71,8)/
T - Private Haushalte/////
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher
Frage 5 Seite 9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und den tatsächlichen Bedarf an Mehrarbeit (z. B. durch Überstunden) in den Wirtschaftsbranchen mit den meisten Vollzeitstellen sowie in Branchen mit besonders hohem Arbeitsdruck, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung von DGB und IAB (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 6 Seite 9

Wie viele Beschäftigte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 überhaupt Zuschläge für Überstunden, in welcher durchschnittlichen Höhe wurden diese gezahlt, und wie verteilen sich die Anzahl und Höhe dieser Zuschläge nach Wirtschaftszweigen, Tarifbindung, Geschlecht, Beschäftigungsform (Vollzeit, Teilzeit, Minijob), Betriebsgröße sowie Region (z. B. Ost und West)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Weder aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB AZR) noch der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes kann eine Aussage zur Zahl der Beschäftigten, die Zuschläge erhalten haben, noch zu deren Höhe getroffen werden.

Frage 7 Seite 9

Welche unterschiedlichen Formen von Zuschlägen für Mehrarbeit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (z. B. tarifliche, betriebliche, gesetzliche Regelungen), und wie verbreitet sind diese jeweils (bitte nach Tarifbindung, Branche, Beschäftigungsform und Betriebsgröße differenzieren)?

Antwort

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Regelungen bezüglich der Zuschläge für geleistete Mehrarbeit. Eine Ausnahme macht das Arbeitszeitgesetz bezüglich Nachtarbeit. Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen enthalten die Tarifverträge im Allgemeinen detaillierte Bestimmungen über die Bezahlung von Mehrarbeit. Neben der Grundvergütung wird dabei überwiegend ein besonderer Zuschlag gezahlt, der oft nach der Zahl der geleisteten Überstunden gestaffelt wird. Aus einer überschlägigen Sichtung der im Tarifregister des Bundes registrierten Tarifverträge lassen sich folgende exemplarische Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen ermitteln.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 19 Zeilen × 4 Spalten
TarifbereichZuschlägeTarifbereichZuschläge
AbfallwirtschaftMehrarbeit 25 %Druckindustrie Ost und WestMehrarbeit (bei Tag- oder Früh-/Spät-/Nachtschicht) 25/45/70 %
Privates BankgewerbeMehrarbeit bis 8/über 8 Std./W. 25/50 %Einzelhandel BrandenburgMehrarbeit für die ersten 18 Std./Mon. 25 % ab 19 Std/Mon. 40 %
BauhauptgewerbeMehrarbeit 25 %Einzelhandel NRWMehrarbeit ab 2,5 - 4 Std./W. 25 % Mehrarbeit ab der 5. Mehrarbeitsstunde / Woche 40 %
Bekleidungsindustrie WestMehrarbeit 25 %Eisen- und StahlindustrieMehrarbeit bis 2/ab 3. Std./Tag 25/50 % Nachtarbeit als Mehrarbeit (Mo-Fr) 50 %
Brot und Backwaren OstMehrarbeit 25 %EnergieversorgungMehrarbeit bis 2/ab 3. Std./Tag 25/50 %
Chemische IndustrieMehrarbeit 25 %ErfrischungsgetränkeindustrieMehrarbeit 25 %
DachdeckerhandwerkMehrarbeit 25 %Feinkeramische IndustrieMehrarbeit 25 %
Fleischerhandwerk BayernMehrarbeit ab der 3.Std/Woche 20 % zum Stundenentgelt ab der 5.Std/Woche 40 % zum Stundenentgelt für ungeplante Nachtarbeit 50 % zum StundenentgeltHolz und Kunststoff verarbeitende IndustrieMehrarbeit bis zu 2 Std./Tag 25 % ab der 3. Stunde täglich 50 % für Arbeit an Sonnabenden, die zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist, bis zu /über Stunden 25 %/50 %
Floristik West und OstMehrarbeit 33,33 %Hotel- und Gaststättengewerbe BayernMehrarbeit 35 %
Friseurhandwerk NRWMehrarbeit bis zu/über 5 Std./W. 30/50 %Hotel- und Gaststättengewerbe ThüringenMehrarbeit bis zu/über 5 Std./W. 30/50 %
Friseurhandwerk BE, HH, RP, BB, MV, SN, ST, THMehrarbeit bis zu/über 5 Std./W. 30/50 %Kfz-Gewerbe NRWMehrarbeit/ab der 3. tägl. Std. 25/50 %
Garten-, Landschafts- und SportplatzbauMehrarbeit 25 % Nachtarbeit als Mehrarbeit 50 %Kfz-Gewerbe Mecklenburg- VorpommernMehrarbeit bis zu /über der 3. tägl. Std. 20/50 %
GebäudereinigungMehrarbeit 25 %Landwirtschaft BayernMehrarbeit 25 %
Groß- und Außenhandel NRWMehrarbeitszuschlag bei Überschreitung der Arbeitszeit bis zu/über 11Std./T. 25/50 %Maler- und Lackiererhandwerk West und OstMehrarbeit 25 %
Groß- und Außenhandel Sachsen-AnhaltMehrarbeit: bis zu 4 Std./Woche 25 % die folgenden Std. 50 %Metallhandwerk NiedersachsenMehrarbeit 25 %
Metallhandwerk Berlin und BrandenburgMehrarbeit 30 %Metall- und Elektroindustrie BayernMehrarbeit für die ersten 6 Std./W. 25 % ab der 7. Std./W. 50 %
Obst, Gemüse und Kartoffeln Verarbeitende Industrie NRWMehrarbeit bis 2/ab 3. Std. pro Tag 25/30 %Süßwarenindustrie OstMehrarbeit (6 - 22 Uhr) bis 2/ab 3. Std./Tag 25/40 %
Papiererzeugende Industrie Baden-WürttembergMehrarbeit 25 %Privates Transport- u. Verkehrsgewerbe BrandenburgMehrarbeit 25 % von 22 - 6 Uhr 60 %
Versicherungsgewerbe West und OstMehrarbeit 25 % - Mehrarbeit an Samstagen 50 %Wohnungs- und ImmobilienwirtschaftWest und OstMehrarbeit 25 %

Erkenntnisse zu Mehrarbeitszuschlägen aus Betriebsvereinbarungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Weder aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB AZR) noch der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes kann eine Aussage zur Verbreitung der Zuschläge getroffen werden.

Frage 8 Seite 11

Wie viele Beschäftigte erhielten im Jahr 2024 Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit, und in welchem Umfang könnten diese bestehenden Zuschläge ebenfalls von der geplanten Steuerbefreiung betroffen sein oder davon abgegrenzt werden?

Antwort

Rund 6,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhielten im April 2024 Zuschläge für Schichtarbeit, Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Eine Aussage zur Betroffenheit bezüglich der beabsichtigten Steuerbefreiung bzw. einer Abgrenzung der Zuschläge kann die Bundesregierung nicht treffen. Im Übrigen betrifft die Frage, ob Überstundenzuschläge neben den nach § 3b des Einkommensteuergesetzes bereits steuerfrei gestellten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ebenfalls steuerfrei gezahlt werden können, die konkrete Ausgestaltung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 9 Seite 11

Wie plant die Bundesregierung, die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge europarechtskonform, insbesondere mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2023 – C‑660/20 (europarechtswidrige Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten), auszugestalten (Europäischer Gerichtshof, curia.europa.eu/j uris/document/document.jsf?text=&docid=275123&doclang=DE)?

Antwort

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes betrifft einen arbeits- und nicht steuerrechtlichen Ausgangsfall. Mögliche steuerrechtliche Folgefragen werden bei der konkreten Ausgestaltung zu beachten sein.

Frage 10 Seite 11

Sieht die Bundesregierung angesichts der geplanten Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung nach § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), weil scheinbar neutrale Kriterien wie der Vollzeitstatus in der Praxis überwiegend Männer begünstigen, während Frauen – die laut Statistischem Bundesamt zu 68 Prozent in Teilzeit arbeiten – strukturell benachteiligt werden (Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_1 3.html)?

Antwort

Die Bundesregierung wird im Rahmen der konkreten Ausgestaltung eine mögliche mittelbare Diskriminierung von Frauen prüfen.

Frage 11 Seite 11

Welche rechtlichen Prüfungen wurden von der Bundesregierung im Hinblick auf die Vorgaben des AGG und die einschlägige Rechtsprechung vorgenommen?

Antwort

Die rechtlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 12

12Welche Verteilungswirkungen bei verfügbaren Einkommen (jeweils nach Dezilen) werden durch die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge erwartet, die ausschließlich für Überstunden gilt, die über die tariflich vereinbarte bzw. die an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, wobei als Vollzeitarbeit eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung) angesetzt wird,

12azwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten,

12bzwischen Männern und Frauen und

12czwischen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (DIW, 2025; IAB, 2024)?

Antwort

Die Verteilungswirkung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 13 Seite 12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittliche steuerliche Entlastung pro berechtigten Beschäftigten durch die geplante Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (bitte nach Einkommensgruppen, Branchen und Geschlecht differenzieren), und wie viele Personen könnten insgesamt von der Maßnahme profitieren?

Antwort

Die steuerliche Entlastung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 14 Seite 12

In welcher Weise plant die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung einer möglichen Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen zu berücksichtigen, dass insbesondere Vollzeitbeschäftigte und Beziehende hoher Einkommen – die häufiger und mehr Überstunden leisten können und durch höhere Grenzsteuersätze relativ mehr von einer Steuerfreiheit profitieren würden – überproportional entlastet würden, während Teilzeitkräfte und Beziehende niedriger Einkommen, darunter viele Frauen, nicht von der Maßnahme profitieren könnten und dadurch bestehende Einkommensunterschiede weiter verstärkt werden könnten (DIW, 2025; IAB, 2024)?

Antwort

Ob entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind, wird die Bundesregierung prüfen. Hierbei wird auch zu berücksichtigen sein, dass durch die ausschließliche Steuerfreistellung des Zuschlages ein Großteil der Überstundengesamtvergütung weiterhin steuerpflichtig sein wird und wegen des Progressionsverlaufes des Einkommensteuertarifes mit steigendem Einkommen einer höheren Belastung unterliegt.

Frage 15 Seite 12

Wie bringt die Bundesregierung eine mögliche Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen in Einklang mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschriebenen „zentralen“ Anliegen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen, wenn Frauen überwiegend erst gar nicht von der Steuerbefreiung erfasst werden, weil die Teilzeitquote im Jahr 2024 bei Frauen mit 68 Prozent in Teilzeit auf neuem Höchststand ist (Statistisches Bundesamt, 2025)?

Antwort

Für das Anliegen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen sieht der Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen vor, beispielsweise Neubau, Ausbau, die Sanierung und Modernisierung von Krippen, Kita und Ganztagesbetreuung, qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz, die geschlechtergerechte Verteilung von Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben, die Weiterentwicklung der Führungspositionen-Gesetze sowie die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag auch eine steuerliche Begünstigung einer Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeit enthält.

Frage 16 Seite 13

Welche flankierenden Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt nicht verstärkt werden (DIW, 2025)?

Antwort

Die Bundesregierung wird im Rahmen der Ausgestaltung prüfen, welche Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten erwartbar sind und wie diese abgebaut werden können.

Frage 17 Seite 13

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge die besondere Situation von Alleinerziehenden berücksichtigt, die laut Familienreport 2024 aufgrund der überwiegenden Übernahme von Sorgearbeit strukturell in ihrer Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitflexibilität eingeschränkt sind und daher von dieser Maßnahme kaum profitieren können (damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024, www.bmfsfj.de/re source/blob/123456/abcd1234/familienreport-2024-data.pdf)?

Antwort

Der Koalitionsvertrag sieht – neben den steuerlichen Begünstigungen für die Ausweitung der Arbeitszeit – den Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen sowie qualitative Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz vor; zudem wird am Ausbauziel für die Ganztagsbetreuung festgehalten. Diese infrastrukturellen Rahmenbedingungen stärken Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitflexibilität von Alleinerziehenden in besonderem Maße. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags zu verbessern.

Frage 18 Seite 13

Plant die Bundesregierung flankierende Maßnahmen, um die fehlende Möglichkeit zur Inanspruchnahme steuerfreier Überstundenzuschläge für Alleinerziehende zu kompensieren?

Antwort

Ob Alleinerziehende die Steuerfreistellung des beabsichtigten Überstundenzuschlages in Anspruch nehmen können, hängt von der individuellen Erwerbssituation des Einzelnen ab. Losgelöst hiervon beabsichtigt die Bundesregierung nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages, die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags zu verbessern.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 hingewiesen.

Frage 19 Seite 14

Wie soll sichergestellt werden, dass die Steuerbefreiung nicht zu einer Ausweitung unbezahlter Überstunden oder zur Verdrängung regulärer Vollzeitstellen führt?

Antwort

Mit der gegenständlichen Steuerbefreiung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesprochen werden, die insbesondere wegen der bestehenden steuerlichen Belastung von der Ableistung von Überstunden abgesehen haben. Zudem setzt die Steuerbefreiung voraus, dass ein Zuschlag auf die eigentliche Überstundenvergütung gezahlt wird. Nur dieser soll steuerfrei gestellt werden. Die Prüfung der genauen Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 20 Seite 14

Wie will die Bundesregierung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag, in denen es keine eindeutige Definition von Überstunden gibt, nicht von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden und gegenüber tarifgebundenen Beschäftigten nicht systematisch benachteiligt werden?

Antwort

Die Prüfung der genauen Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 21 Seite 14

Wie will die Bundesregierung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte, die zwar regelmäßig Mehrarbeit leisten, aber die vorgesehene Schwelle der tariflichen Vollzeit nicht erreichen, durch die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge nicht systematisch benachteiligt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Gleichbehandlung bei Überstundenzuschlägen fordert?

Antwort

Die Beurteilung durch das Bundesarbeitsgericht betrifft vornehmlich einen arbeits- und nicht steuerrechtlichen Kontext. Mögliche steuerrechtliche Folgefragen werden bei der konkreten Ausgestaltung zu beachten sein.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 22 Seite 14

Wie plant die Bundesregierung, die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit umzusetzen, bei denen Überstunden oft schwer abgrenzbar sind, um eine Benachteiligung von Beschäftigten in solchen Modellen zu vermeiden?

Antwort

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit eine Arbeitszeit vereinbart wird. Bei der noch zu konkretisierenden Ausgestaltung der Regelung wird gleichfalls Sinn und Zweck der Steuerbefreiung zu beachten sein, wonach tatsächlich geleistete Mehrarbeit gefördert werden soll. Detailfragen sind im Rahmen der konkreten Ausgestaltung zu klären.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 23 Seite 15

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen effektiv zu kontrollieren und um Missbrauch und Umwidmung regulärer Arbeitszeit in steuerbegünstigte Überstunden zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Einhaltung des Willkürverbots?

Antwort

Die Bundesregierung wird möglichen missbräuchlichen Steuergestaltungen entgegenwirken. Detailfragen sind im Rahmen der konkreten Ausgestaltung zu klären. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nicht die Überstunden steuerbegünstigt werden sollen, sondern nur zusätzlich durch den Arbeitgeber geleistete Zuschläge.

Frage 24 Seite 15

Wie plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern bei der Kontrolle und Abrechnung der Überstundenzuschläge zu gestalten, insbesondere in Betrieben ohne Tarifvertrag oder mit flexiblen Arbeitszeitmodellen?

Antwort

Es gehört zu den Aufgaben der Träger der Rentenversicherung nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. In diesem Zusammenhang prüfen sie insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen. Bestandteil dieser Prüfung ist es auch, zu kontrollieren, ob gezahlte Entgelte richtigerweise nicht bei der Beitragszahlung berücksichtigt worden sind oder ob hierauf Beiträge zu zahlen waren. Hierunter fallen auch Überstundenzuschläge. Die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger werden auch weiterhin eng bei der Prüfung der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Arbeitgeberpflichten zusammenarbeiten. Besonderheiten bei der Abrechnung der Überstundenzuschläge sind nicht erkennbar.

Frage 25 Seite 15

Welche konkreten Auswirkungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung, wenn – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte steuerfrei gestellt würden (BMF, 2024)?

Antwort

Die konkreten Auswirkungen hängen von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 26 Seite 15

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die potenziellen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte insgesamt im Verhältnis zur angespannten Haushaltslage (BMF, 2024)?

Antwort

Die Bewertung hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 27 Seite 16

Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte im Hinblick auf das Steueraufkommen und die öffentlichen Haushalte, insbesondere angesichts der aktuellen Konjunkturflaute (BIP-Rückgang [BIP = Bruttoinlandsprodukt] 2024 um 0,3 Prozent), der sinkenden Steuereinnahmen (minus 2 Prozent im ersten Quartal 2025), einer prognostizierten strukturellen Haushaltslücke von jährlich rund 15 Mrd. Euro sowie der zusätzlichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel (Ausscheiden von rund 5 Mio. Erwerbstätigen bis 2030) (BMF, 2024)?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 wird verwiesen.

Frage 28 Seite 16

Hält die Bundesregierung den Zeitpunkt für diese steuerliche Entlastung unter diesen Rahmenbedingungen für angemessen, und wie begründet sie diese Einschätzung?

Antwort

Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen der anhaltenden Wachstumsschwäche umgehend entgegenzuwirken und hält daher den Zeitpunkt für angemessen. Hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 29 Seite 16

Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung, um mögliche Mindereinnahmen beim Steueraufkommen, die durch die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte entstehen könnten, im Bundeshaushalt auszugleichen (BMF, 2024)?

Antwort

Die Grundlagen der Prüfung hängen von der konkreten Ausgestaltung ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 30 + 31 + 32 Seite 16

30Plant die Bundesregierung, Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte neben der Steuerbefreiung auch von den Sozialabgaben zu befreien, und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Einnahmen der Sozialversicherungen sowie auf deren langfristige Finanzierung vor dem Hintergrund steigender Beitragsbelastungen und des demografischen Wandels (BMF, 2024)?

31Plant die Bundesregierung, die Sozialabgabenbefreiung für Überstundenzuschläge auf bestimmte Zuschlagssätze oder Branchen zu beschränken, und wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Beschränkung erfolgen (BMF, 2024)?

32Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele, insbesondere die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die langfristige Stabilität der Sozialversicherungssysteme (BMF, 2024)?

Antwort

Die Fragen 30 bis 32 werden zusammen beantwortet.

Eine Beitragsfreiheit von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

Frage 33 Seite 17

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Komplexität und Transparenz des deutschen Steuerrechts durch die Einführung einer weiteren steuerlichen Sonderregelung für Überstundenzuschläge (BMF, 2024)?

Antwort

Die Bundesregierung erwartet mit Blick auf das bereits seit Jahrzehnten bewährten System der Zuschlagsbefreiung für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit keine signifikanten Auswirkungen auf die Komplexität und Transparenz des deutschen Steuerrechts.

Frage 34 Seite 17

Wie begründet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung für Zuschläge auf freiwillige Mehrarbeit, obwohl diese Maßnahme eine Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit darstellt und damit die steuersystematische Gleichbehandlung aller Arbeitseinkünfte durchbricht?

Antwort

Steuerbefreiungen führen zwangsläufig zur Durchbrechung einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Sie können jedoch gerechtfertigt sein, wenn diese einem wirtschafts-, arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Zweck dienen. Die Bundesregierung wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der konkreten Ausgestaltung Rechnung tragen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 35 Seite 17

Wie rechtfertigt sie diese steuerliche Sonderregelung im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele, insbesondere die Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Steigerung der Wirtschaftsleistung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels?

Antwort

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme u. a. mit den in der Frage aufgeführten Rechtfertigungsgründen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 38 hingewiesen.

Frage 36 Seite 17

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Selbstständige für ihre geleistete Mehrarbeit keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Überstundenzuschlägen steuerlich begünstigt werden, obwohl das Leistungsfähigkeitsprinzip und der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eine Gleichbehandlung aller Erwerbseinkünfte fordern?

Antwort

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreistellung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sieht die Bundesregierung in der Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Arbeitnehmer im Verhältnis zu Beziehern anderer Einkunftsarten keinen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (vgl. BVerfG vom 2. Mai 1978 – 1 BvR 174/78, HFR 1978, 383).

Frage 37 Seite 17

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge einkommensabhängig zu staffeln oder auf alle Beschäftigten – einschließlich Teilzeitkräfte – auszuweiten, um eine gleichmäßigere Verteilungswirkung zu erzielen und Diskriminierung zu vermeiden?

Antwort

Die Frage betrifft die konkrete Ausgestaltung der Regelung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 38 Seite 18

Inwiefern hält die Bundesregierung die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Vergleich zu Investitionen in Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur?

Antwort

Die beabsichtigte Maßnahme kann ein Instrument zur besseren Erschließung vorhandener Arbeitskräftepotenziale sein und fügt sich in ein Bündel weiterer im Koalitionsvertrag vorgesehener Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ein, zu dem u. a. auch eine verlässliche und gute Kinderbetreuung, eine Pflegereform und eine Qualifizierungsoffensive für junge Menschen zählt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 39 Seite 18

Wie begründet die Bundesregierung die geplante steuerliche Förderung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte, obwohl wissenschaftliche Studien und Berichte aus der Praxis belegen, dass ein System, das Überstunden systematisch begünstigt, zu erhöhter gesundheitlicher Belastung und einem erhöhten Burnout-Risiko führen kann – insbesondere in bereits stark belasteten Branchen wie der Pflege, in denen Überstunden und Personalmangel laut Statistischem Bundesamt und Hans-Böckler-Stiftung zu den Hauptursachen für gesundheitliche Probleme der Beschäftigten zählen (Statistisches Bundesamt, 2025; Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis und weist ergänzend darauf hin, dass die Ableistung von Mehrarbeit nur in den arbeitsrechtlich vorgebebenen Grenzen möglich ist. Mit der vorgesehenen Steuerbefreiung ist eine Ausweitung dieser Grenzen ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 40 Seite 18

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass durch die steuerliche Begünstigung von Überstunden die Arbeitsbelastung in sensiblen Berufsgruppen wie Pflege, Medizin und Sozialarbeit weiter ansteigt und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich gefährdet wird (Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?

Antwort

Die Bundesregierung wird mögliche Gefährdungspotenziale im Rahmen der konkreten Ausgestaltung prüfen.

Frage 41 + 42 + 44 Seite 19

41Welche Anforderungen werden an die betriebliche Arbeitszeiterfassung gestellt, um eine rechtssichere und lückenlose Dokumentation der steuerfreien Überstunden zu gewährleisten?

42Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD eine Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie eine deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen ist, mit welchen zusätzlichen bürokratischen und administrativen Belastungen für Unternehmen rechnet die Bundesregierung aufgrund der erhöhten Anforderungen an die betriebliche Arbeitszeiterfassung im Zusammenhang mit der geplanten Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen?

44Angesichts der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Bürokratieabbau, insbesondere der Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten, sieht die Bundesregierung in den geplanten zusätzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung einen Zielkonflikt mit dem angestrebten Bürokratieabbau, und wie soll dieser gegebenenfalls aufgelöst werden?

Antwort

Die Fragen 41, 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.

Der Koalitionsvertrag für die 21. LP sieht unter anderem vor, dass eine elektronische Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch geregelt wird. Details zur Ausgestaltung sind derzeit noch Gegenstand von regierungsinternen Überlegungen.

Frage 43 Seite 19

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der steuerlichen Privilegierung von Überstundenzuschlägen auf die betriebliche Praxis des Freizeitausgleichs und der Arbeitszeitkonten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Tarif- und Betriebspraxis der überwiegende Teil der Überstunden durch Freizeit ausgeglichen wird?

Antwort

Die Frage, ob Überstundenzuschläge entsprechend der Lenkungsziele (u. a. Erschließung weiterer Arbeitspotenziale) steuerfrei gezahlt werden können, obwohl die maßgebliche Mehrarbeit bereits durch Freizeit ausgeglichen wurde, betrifft die konkrete Ausgestaltung.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.

Frage 45 Seite 19

Welche Erwartung hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Steuerbefreiung auf das betriebliche Lohngefüge und die Personalpolitik der betroffenen Unternehmen?

Antwort

Die Bundesregierung erwartet, dass Arbeitgeber zunehmend die Instrumente der Überstundenzuschläge sowie Teilzeitaufstockungsprämie nutzen werden, um damit über die Anreizwirkung weitere Arbeitskräftepotenziale zu erschließen und somit die Wirtschaft zu stärken.