Ausländische Beschäftigte in Engpassberufen

Drucksache 21/7546Antwortauf die Kleine Anfrage 21/712710.08.202635 Seiten13 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor tiefgreifende strukturelle Herausforderungen. In den kommenden Jahren treten große geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand ein, während zugleich deutlich kleinere Kohorten junger Menschen in das Erwerbsleben nachrücken. Zahlreiche Branchen kämpfen bereits heute mit spürbarem Arbeitskräftemangel – eine Entwicklung, die sich nach bisherigen Prognosen weiter verschärfen wird. So erwartet etwa das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung einen Rückgang der Erwerbsbevölkerung um mehrere Millionen Menschen bis Mitte der 2030er-Jahre.

Ausländische Arbeitskräfte sind in diesem Kontext zu einer tragenden Säule geworden – insbesondere für Engpass- und Schlüsselberufe, ohne die zentrale gesellschaftliche Bereiche wie Gesundheitswesen, Pflege, Verkauf, Logistik oder Gastronomie nicht funktionsfähig wären. Besonders in ostdeutschen Bundesländern ist der Beitrag ausländischer Arbeitskräfte heute schon unverzichtbar, weil dort die demografischen Veränderungen früher und deutlicher durchschlagen.

Damit stellt sich für die Fragestellenden die Frage, welche politischen Rahmenbedingungen eine faire und nachhaltige Fachkräftezuwanderung ermöglichen. Ebenso relevant erscheint, welchen Einfluss migrationspolitische Debatten und gesellschaftliche Stimmungen auf die Attraktivität Deutschlands für Arbeitskräfte aus dem Ausland haben – ein Aspekt, den die aktuelle Forschung, wie die DeZIM-Studie (DeZIM = Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung) „Jenseits der Verwertungslogik?“ (www.dezi m-institut.de/publikationen/publikation-detail/jenseits-der-verwertungslogik/), ausdrücklich hervorhebt.

Von besonderem Interesse sind dabei nicht nur die Weiterentwicklung der Sprachförderung und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, sondern ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen, die Möglichkeiten sozialer Teilhabe und langfristiger Bleibeperspektiven.

Frage 1 Seite 2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absoluten Zahlen und der prozentuale Anteil ausländischer Beschäftigter in Engpassberufen (Engpassbewertung ≥2,0) seit 2015 in Deutschland entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Jahren sowie nach Ost und West, Bundesländern und Berufsgruppen differenzieren)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 insgesamt rund 8,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen tätig, darunter rund 1,3 Millionen Beschäftigte bzw. 14,6 Prozent mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen werden.* Für einen konsistenten Vergleich über die Zeitreihe beziehen sich die Ergebnisse auf die Engpassberufe des Jahres 2025.

AnlageTabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) in Engpassberufen1) (2025-Deutschland) KldB 2010

PDF-Seiten 7–34 (28 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 3 Seite 2

2Welchen aufenthaltsrechtlichen Status besitzen die in Engpassberufen beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte jeweils absolut und prozentual für die unterschiedlichen Statusgruppen ausweisen sowie, soweit möglich, für die jeweiligen Engpassberufe und nach Bundesländern differenzieren)?

3Wie viele ausländische Beschäftigte in Engpassberufen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen unbefristeten Aufenthaltstitel, und wie hat sich dieser Anteil innerhalb der letzten zehn Jahre verändert?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu ausländischen Beschäftigten in Engpassberufen nach Aufenthaltsstatus können den Tabellen 3 bis 5 im Anhang entnommen werden.* Für einen konsistenten Vergleich über die Zeitreihe beziehen sich die Ergebnisse auf die Engpassberufe des Jahres 2025.

Für EU‑, EWR‑ und Schweizer Staatsangehörige ist der Aufenthalt durch das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Auswertungen zum Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen sind ab dem Berichtsmonat März 2020 möglich.

Frage 4 Seite 2

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische Beschäftigte in Engpassberufen nach Herkunftsregionen bzw. Herkunftsländern?

Antwort

Statistische Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu ausländischen Beschäftigten in Engpassberufen nach Staatsangehörigkeit können der Tabelle 6 im Anhang entnommen werden.*

Frage 5 Seite 2

Welche jährliche Nettozuwanderung ist nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich, um das Arbeitskräfteangebot in Deutschland langfristig stabil zu halten (bitte auch nach Ost und West differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zur künftigen Entwicklung des Arbeitsangebots in Deutschland insbesondere aus den Projektionen des QuBe-Projekts (gemeinsames Forschungsvorhaben des Bundesinstituts für Berufsbildung – BIBB, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB und der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung – GWS) vor. Die aktuelle Mittelfristprognose bis zum Jahr 2029 für den gesamten deutschen Arbeitsmarkt zeigt, dass der zusätzliche Bedarf zur Besetzung von Arbeitsplätzen (4,81 Millionen) deutlich den Zugang an Personen übersteigt, die aus dem Bildungssystem oder durch Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt kommen (4,37 Millionen).

Dabei konnten noch nicht die inzwischen vorliegenden Ergebnisse des Zensus 2022 berücksichtigt werden. Dies könnte dazu geführt haben, dass die Projektion im Jahr 2024 die Bevölkerungsentwicklung und damit auch die Entwicklung des Arbeitsangebots zu positiv darstellt. Neue Langfristprojektionen für die Bundesländer und Arbeitsmarktregionen befinden sich derzeit in der Erstellung und werden voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen.

Ein Szenario zu jährlichen Bedarfen der Nettozuwanderung, differenziert nach Ost und West, liegt nicht vor. Grundsätzlich ist jedoch zu erwarten, dass in Ostdeutschland – prozentual betrachtet, also in Relation zur Bevölkerung – eine höhere Nettozuwanderung benötigt wird als in Westdeutschland.

Frage 6 Seite 3

Welche Maßnahmen plant oder fördert die Bundesregierung speziell zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration ausländischer Beschäftigter in Engpassberufen?

Antwort

Die Bundesregierung fördert ein breites Spektrum an Initiativen, um die sprachliche, soziale und berufliche Eingliederung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in Engpassberufen zu stärken. Mit dem Gesamtprogramm Sprache besteht ein flächendeckendes Angebot der Deutschsprachförderung, bestehend aus den Integrations- und Berufssprachkursen. Zudem unterstützt der Bund durch das ESF Plus-Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ Projekte zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie Projektverbünde zur Qualifizierung von internationalen Arbeitskräften im Anerkennungskontext und zur Begleitung bei der qualifikationsadäquaten Integration. IQ-Projekte beraten u. a. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und deren Beschäftigte zu Fragen der Gewinnung und dem Halten von internationalen Arbeits- und Fachkräften. Mit der gesetzlichen Verstetigung der in IQ entwickelten und erprobten Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2029 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine nachhaltig tragende Säule in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungslandschaft geschaffen. Das ESF-Plus-Förderprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ unterstützt (formal) geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung bei der Arbeitsmarktintegration. Das ESF-Programm „WIR-Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ unterstützt Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration.

Frage 7 Seite 3

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung kommunaler und landespolitischer Rahmenbedingungen (z. B. Wohnraum, Kita-Plätze, Integrationseinrichtungen) für die erfolgreiche Integration ausländischer Fachkräfte, und wie koordiniert sie sich mit Ländern und Kommunen in diesem Bereich?

Antwort

Für eine erfolgreiche Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte erkennt die Bunderegierung neben kommunalen und landespolitischen Rahmenbedingungen vor allem auch im Engagement der Arbeitgeber eine weitere entscheidende Größe. Im Rahmen der „Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Integration“ findet ein regelmäßiger ressortübergreifender Austausch zu allen integrationsrelevanten Themen statt. Die Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgt im Rahmen der einschlägigen Fachministerkonferenzen, beispielsweise der Integrationsministerkonferenz, und diesen zugeordneten Bund-Länder-Arbeitsformaten.

Frage 8 Seite 4

Welche gesetzlichen Änderungen prüft oder plant die Bundesregierung, um Aufenthaltsqualität und langfristige Bleibeperspektiven ausländischer Arbeitskräfte in Engpassberufen zu verbessern?

Antwort

Die „Aufenthaltsqualität“ ausländischer Arbeitskräfte lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung nur sehr bedingt durch aufenthaltsrechtliche Maßnahmen beeinflussen, hierfür sind eine Vielzahl anderer Rahmenbedingungen und Aktivitäten verschiedener Akteure, z. B. im betrieblichen Zusammenhang und im Wohnortkontext, entscheidend. Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht bestehen für Fachkräfte, die in Engpassberufen arbeiten, abhängig von der Rechtsgrundlage ihres Aufenthaltstitels (Fachkrafttitel nach den §§ 18a oder 18b bzw. Blaue Karte EU gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), Optionen, von geringeren Voraufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu profitieren, vgl. § 18c Absatz 1 und 2 AufenthG. In diesem Zusammenhang sind derzeit keine gesetzlichen Änderungen geplant.

Frage 9 Seite 4

Ist der Bundesregierung die Studie „Jenseits der Verwertungslogik?“ des DeZIM-Instituts bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die Fachkräfteanwerbung und Integration?

Antwort

Der Bundesregierung ist die in der Fragestellung genannte Studie bekannt. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend mit dem wissenschaftlichen Diskurs zur Fachkräftemigration auseinander. Fachkräftegewinnung sollte immer einem ganzheitlichen Ansatz folgen, der sowohl die Bedürfnisse der Fachkräfte als auch die der Arbeitgebenden und der aufnehmenden Gesellschaft in den Blick nimmt. Eine nachhaltige Integration von Fachkräften ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Fachkräftegewinnung.

Frage 10 Seite 4

Ist der Bundesregierung die Studie „Expat Insider 2025“ von InterNations bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus insbesondere mit Blick auf das schlechte Abschneiden Deutschlands insgesamt und bei den Feldern Willkommenskultur bzw. Einfindung (www.internations.or g/content-assets/static/dd4b614d816f1b6777b53d4fe8d0e206/Expat-Insi der-2025-survey-report_by-InterNations.pdf)?

Antwort

Die Studie „Expat Insider 2025“ von InterNations ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend mit dem wissenschaftlichen Diskurs zur Integration auseinander. Dazu gehören auch Fragen der Willkommenskultur.

An strukturellen Hürden, die das Ankommen in Deutschland erschweren, wird kontinuierlich gearbeitet. Dazu wird u. a. auch die weitere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen auf allen staatlichen Ebenen in den Blick genommen.

Frage 11 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Zahlen, nach denen Diskriminierungserfahrungen eine wichtige Rolle spielen, bei der Entscheidung ausländischer Fachkräfte, Deutschland zu verlassen (www.dezim-institu t.de/fileadmin/user_upload/fis/publikation_pdf/FA-6470.pdf)?

Antwort

Die Studie des DeZIM-Instituts liefert einen wichtigen aktuellen Überblick über Auswanderungserwägungen in Deutschland, mit besonderer Betonung der Unterschiede je nach Einwanderungsgeschichte und Herkunft. Sie zeigt, dass Auswanderungserwägungen verbreitet sind, aber konkrete Pläne selten bleiben. Die Motive sind auch im Vergleich zu anderen Studien (u. a. Forschungsbericht 15/2025 des IAB oder das Integrationsbarometer 2024 des Sachverständigenrates für Integration und Migration) ähnlich: Lebensqualität, Beruf/Finanzen, politische Faktoren, Diskriminierung. Die Zahlen bezüglich Auswanderungserwägungen variieren: bei der DeZIM-Studie liegen sie bei 34 bis 37 Prozent für Eingewanderte/Nachkommen, beim IAB-Forschungsbericht bei 26 Prozent für Eingewanderte; beide zeigen aber klar, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung abstrakte Auswanderungserwägungen hat.

Die explizite Erfassung von Diskriminierungserfahrungen als Auswanderungsgrund ist ein wichtiger methodischer Beitrag zur Migrations- und Integrationsforschung, weil sie negative Teilhabeerfahrungen mit Mobilitätsabsichten verknüpft.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat im Dezember 2025 eine Förderrichtlinie zur Förderung von Modellprojekten zur Bekämpfung von Rassismus veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden auch Projekte zur Bekämpfung von Rassismus im Arbeitskontext gefördert. Die seit 2023 durch die Beauftragte geförderte communitybasierte Beratung gegen Rassismus berät bundeweit zu Rassismus in allen Lebensbereichen, dies schließt auch den Bereich Arbeit mit ein.

Frage 12 Seite 5

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Migrationskonferenz der Bundesagentur für Arbeit im Januar 2026 in Berlin?

Antwort

Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrer Bewertung der Umsetzung des geltenden Rechts laufend Erkenntnisse aus Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die einer Gesamtschau unterzogen werden.

Frage 13 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Fortzüge von EU-Staatsangehörigen zuletzt die Zuzüge dieser Gruppe überstiegen hat, und welche Gründe führen laut Bundesregierung zu dieser Entwicklung?

Antwort

Die Nettozuwanderung im Rahmen der EU-Freizügigkeit ist seit dem Jahr 2022 in der Tendenz rückläufig (im Jahr 2022 sind 143 515 nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mehr zu- als abgewandert; im Jahr 2025 waren es nur noch 12 700, vgl. Freizügigkeitsmonitoring des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von 2025).

Wanderbewegungen von nicht-deutschen EU-Staatsangehörigen im Hinblick auf Deutschland basieren auf einer Kombination aus beruflichen, sozialen und familiären Faktoren, aber auch den strukturellen Gegebenheiten und allgemeinen Lebensumständen in Deutschland (z. B. Lebenshaltungskosten) sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in jenen EU-Mitgliedstaaten, aus denen sich bisher die Zuwanderung nach Deutschland vor allem speiste. Für eine umfassende Aufschlüsselung wird auf die Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland – Studie zu Gründen für Zu- und Abwanderung“ vom März 2026 hingewiesen, die von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Auftrag gegeben wurde. Die Entwicklung der EU-Zuwanderung ist für den Arbeitsmarkt in Deutschland und die Arbeitskräftesicherung wichtig. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind daher im migrationspolitischen Diskurs und bei Integrationsangeboten als Zielgruppe besonders zu beachten. Die Studie enthält dafür konkrete Handlungsempfehlungen.

Frage 14 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen ausländerfeindlicher und migrationspolitisch polarisiert geführter Debatten hinsichtlich der Attraktivität Deutschlands für Arbeitskräfte aus dem Ausland, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls, um etwaigen negativen Effekten entgegenzuwirken?

Antwort

Der Bundesregierung sind Studien bekannt, die eine mögliche negative Auswirkung der in der Fragestellung genannten Diskurse auf die Attraktivität Deutschlands für internationale Arbeitskräfte nahelegen (z. B. DeZIM 2025, der „OECD-Talent Attractiveness Report 2023“, „Expat Insider Studie 2025“, IAB 12/25, IAB 2025 „Do xenophobic attitudes influence migrant workers’ regional location choice?“, IAB 2024 „Who wants to live among racists? The impact of local right-wing attitudes on interregional labour migration in Germany“). Deutschland braucht qualifizierte Einwanderung. Die Bundesregierung setzt daher sowohl auf die Gewinnung von internationalen Arbeitskräften, als auch auf das Halten und Fördern bereits eingewanderter internationaler Arbeitskräfte. Mit der branchenübergreifenden Fachkräftestrategie zielt die Bundesregierung mit gesetzlichen wie untergesetzlichen Maßnahmen darauf ab, die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu unterstützen. Insbesondere die Handlungsfelder 4 und 5 („Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern“ und „Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren“) der Strategie sollen auch die Willkommens- und Anerkennungskultur für internationale Arbeitskräfte befördern. Aktuelle Forschung und Praxiserfahrungen greift die Bundesregierung u. a. durch die Förderung „Regionaler Integrationsnetzwerke Willkommenskultur internationaler Arbeitskräfte“ (RINWA) im bereits in der Antwort zu Frage 6 erwähnten IQ-Programm auf. 17 RINWA mit über 60 Teilvorhaben werden im Zeitraum 2026 bis Ende 2028 gefördert. Insbesondere KMU und deren Belegschaften werden zu Fragen der Gewinnung, Einstellung, zur Kooperation mit und dem Halten von internationalen Arbeits- und Fachkräften unterstützt. Themenschwerpunkte sind u. a. das Suchen und Finden internationaler Arbeitskräfte, Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und der Berufsanerkennung, Sensibilisierung von Belegschaften und betrieblichen Akteuren zu Willkommens- und Anerkennungskultur, Diskriminierungsrisiken, Rassismus und Rechtsextremismus, Unterstützung beim Integrationsmanagement in den ersten Monaten der Beschäftigung sowie Verweisberatung zu anderen Angeboten wie der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die INQA Förder- und Beratungsprogramme (INQA-Experimentierräume, INQA-Coaching) initiiert. Sie unterstützen Unternehmen sowie ihre Beschäftigten, gute Arbeitsbedingungen und eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur zu stärken. Zudem bietet INQA aktuelle Informationsangebote für die betriebliche Praxis u. a. auch zur Etablierung einer Willkommenskultur für internationale Arbeitskräfte.