Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen

Drucksache 21/7521Antwortauf die Kleine Anfrage 21/731807.08.202612 Seiten22 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Libanon befindet sich seit Jahren in einer tiefgreifenden politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Krise. Der Zusammenbruch staatlicher Strukturen, die Folgen der Explosion im Hafen von Beirut 2020, die anhaltende Wirtschaftskrise sowie regionale Konflikte haben zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensbedingungen geführt (www.securitycouncilreport.or g/monthly-forecast/2026-05/lebanon-38.php).

Nach Einschätzung von Human Rights Watch ist der Libanon in der jüngeren Vergangenheit und weiterhin von institutionellem Versagen, wirtschaftlichem Niedergang und zunehmender Unsicherheit geprägt (www.hrw.org/world-repo rt/2025/country-chapters/lebanon).

Zugleich verschärfen militärische Auseinandersetzungen zwischen Israel und der im Libanon operierenden Hisbollah die Lage insbesondere im Süden des Landes. Medienberichte dokumentieren dabei auch Schäden an religiösen Einrichtungen, darunter christliche Gebäude wie Klöster und Kirchen (https://apn ews.com/article/f1eee1a81a4b1eb846efa1f400537c30).

Der Libanon ist historisch ein konfessionell strukturierter Staat, in dem christliche Gemeinschaften – insbesondere Maroniten, griechisch-orthodoxe und andere Kirchen – eine zentrale Rolle im politischen System spielen. Gleichzeitig ist ihr Bevölkerungsanteil seit Jahrzehnten rückläufig, unter anderem durch Auswanderung und demografische Entwicklungen.

Analysen weisen darauf hin, dass sich die Lage christlicher Gemeinden zunehmend durch wirtschaftlichen Druck, politische Marginalisierung, Sicherheitsrisiken sowie die wachsende Bedeutung nichtstaatlicher bewaffneter Akteure verändert (www.opendoors.org/research-reports/country-dossiers/WWL-202 5-Lebanon-Persecution-Dynamics).

Zudem verschärft die humanitäre Lage den Druck auf die Gesamtbevölkerung. Laut internationalen Berichten sind über eine Million Menschen im Libanon von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (www.reuters.com/world/middleeast/more-than-1-million-lebanon-expected-face-acute-food-insecurity-hunge r-monitor-2026-04-29/).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung die Lage der christlichen Gemeinden im Libanon bewertet und welche politischen Schlussfolgerungen sie daraus zieht.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Libanon zeichnet sich durch eine religiös und gesellschaftlich vielfältige Bevölkerung aus. Der libanesische Staat erkennt 18 Religionsgemeinschaften offiziell an. Das politische System basiert auf einem konfessionellen Proporz, der die Beteiligung verschiedener Religionsgemeinschaften an staatlichen Institutionen vorsieht. Christliche Gemeinschaften, insbesondere die maronitische, griechisch-orthodoxe und griechisch-katholische Kirche sowie weitere Kirchen, sind fester Bestandteil dieser verfassungsrechtlichen und politischen Ordnung.

Der Libanon befindet sich weiterhin in einer schweren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise. Die Folgen der seit 2019 andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise, struktureller Defizite staatlicher Institutionen, sowie die Auswirkungen der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hisbollah belasten die Lebensbedingungen der Bevölkerung erheblich. Nach Einschätzung der Bundesregierung wirken sich diese Entwicklungen grundsätzlich auf die Bevölkerung insgesamt aus und betreffen Angehörige aller Religionsgemeinschaften. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, wonach sich die allgemeine Krisenlage oder die Folgen der bewaffneten Auseinandersetzungen spezifisch zulasten der christlichen Gemeinden auswirken. Im Gegenteil kann in Bezug auf den bewaffneten Konflikt von 2024 bis 2026 angesichts der geographischen Schauplätze angenommen werden, dass andere, dort überwiegend beheimatete Religionsgruppen, insbesondere Schiiten, überproportional betroffen waren bzw. unter den Folgen leiden.

Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Libanon kontinuierlich auf Grundlage eigener Erkenntnisse, des Austauschs mit den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), internationalen Partnern und weiterer einschlägiger Quellen. Die Bundesregierung bewertet die Lage dabei im Kontext der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, humanitären und sicherheitspolitischen Entwicklung des Landes.

Der Libanon hat seit 1932 keine landesweite Volkszählung durchgeführt. Aussagen über die Größe einzelner Religionsgemeinschaften, konfessionsspezifische Migrationsbewegungen oder zu konfessionsbezogenen demografischen Entwicklungen können daher nicht belastbar getroffen werden.

Frage 1 Seite 2

Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur aktuellen Lage der christlichen Gemeinden im Libanon vor, insbesondere seit 2023, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Lage christlicher Gemeinden wird im Rahmen der allgemeinen Lagebeobachtung verfolgt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Auswirkungen der wirtschaftlichen und staatlichen Krise im Libanon auf christliche Gemeinden, kirchliche Einrichtungen und soziale Infrastruktur, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Nach Auffassung der Bundesregierung wirken sich die anhaltende Wirtschafts- und Staatskrise sowie die Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen auf die Bevölkerung des Libanon insgesamt aus. Dies betrifft somit auch religiöse Gemeinschaften und von ihnen getragene Einrichtungen. Erkenntnisse zu einer besonderen Betroffenheit christlicher Gemeinden liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse über die Abwanderung christlicher Bevölkerungsteile aus dem Libanon vor, und wenn ja, welche (bitte dabei auch auf deren Umfang und Ursachen eingehen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Schäden an christlichen Kirchen, Klöstern oder anderen religiösen Einrichtungen infolge militärischer Auseinandersetzungen im Libanon vor (bitte gegebenenfalls auch angeben, durch welche Konfliktpartei nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden verursacht wurden, wenn hierzu Erkenntnisse vorliegen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Rahmen der allgemeinen Lagebeobachtung sind der Bundesregierung Schäden an ziviler Infrastruktur infolge bewaffneter Auseinandersetzungen bekannt. Eine belastbare Zuordnung einzelner Schäden zu Konfliktparteien ist der Bundesregierung nicht in allen Fällen möglich.

Frage 5 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der militärischen Aktivitäten der Hisbollah auf die Sicherheitslage christlicher Gemeinden, insbesondere im Süden des Libanon?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach christliche Gemeinden im Libanon aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gezielt durch militärische Aktivitäten der Hisbollah betroffen wären. Die Sicherheitslage, insbesondere im Süden des Libanons, wird durch die bewaffneten Auseinandersetzungen insgesamt erheblich beeinträchtigt und betrifft die dort lebende Zivilbevölkerung unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise dazu vor, dass christliche Gemeinden im Libanon womöglich politisch oder gesellschaftlich an Einfluss verlieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ungeachtet langfristiger demografischer Entwicklungen bleibt ihre Rolle im konfessionell geprägten politischen System des Libanon und in den staatlichen Institutionen durch die verfassungsmäßige Ordnung weiterhin fest verankert.

Frage 7 Seite 4

Welche internationalen Berichte (z. B. von Human Rights Watch, Open Doors, Vereinten Nationen oder von anderen Organisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage der Christen im Libanon heran?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 8 Seite 4

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zur langfristigen Entwicklung des konfessionellen Gleichgewichts im Libanon im Hinblick auf die Stellung der christlichen Bevölkerung, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der langfristigen Entwicklung des konfessionellen Gleichgewichts im Libanon vor.

Frage 9 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über regionale Unterschiede innerhalb des Libanon hinsichtlich der Sicherheits- und Lebenslage christlicher Gemeinden?

Antwort

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unterscheidet sich die allgemeine Sicherheitslage regional. Besonders betroffen von den Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen sind Gebiete im Süden des Landes. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Libanon gegebenenfalls, um den Schutz religiöser Gemeinschaften zu unterstützen?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit für die Stärkung staatlicher Institutionen, die Achtung der Menschenrechte sowie die Wahrung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Ihre Unterstützung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Begünstigten.

Frage 11 Seite 4

In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union) gegebenenfalls für Stabilität und den Schutz religiöser Vielfalt im Libanon?

Antwort

Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der EU und der VN für die Stabilisierung des Libanon, die Stärkung staatlicher Institutionen, Reformen sowie die Wahrung der Menschenrechte und der gesellschaftlichen Vielfalt. Die Bundesregierung verfolgt dabei einen inklusiven Ansatz, der allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zugutekommt.

Frage 12 Seite 4

Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit auch christlichen Gemeinden oder kirchlichen Organisationen im Libanon zugute?

Antwort

Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute, einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden.

Frage 13 Seite 5

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Rolle christlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser) bei der Stabilisierung des Landes?

Antwort

Die Bundesregierung erkennt die wichtige gesellschaftliche Rolle von Bildungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unterschiedlicher Träger im Libanon an. Ihre Unterstützung richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nach Bedarf und politischen Zielsetzungen, nicht vorrangig nach konfessioneller Zugehörigkeit der Träger oder der Begünstigten.

Frage 14 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der Flüchtlingssituation (insbesondere syrische Flüchtlinge) auf das konfessionelle Gleichgewicht im Libanon vor?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 15 Seite 5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, den Fortbestand religiöser Vielfalt und insbesondere christlicher Gemeinden im Libanon langfristig zu unterstützen?

Antwort

Die Bundesregierung sieht den langfristigen Erhalt der religiösen und gesellschaftlichen Vielfalt insbesondere durch die Stärkung staatlicher Institutionen, wirtschaftliche Stabilisierung, die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte sowie die Unterstützung eines inklusiven politischen Prozesses gefördert. Insofern tragen die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit Libanon zum Fortbestand religiöser Vielfalt bei.

Frage 16 Seite 5

Gibt es Projekte oder Vorhaben, welche von der Bundesregierung finanziert werden und im Sinne der Fragestellung aus Frage 15 wirken, und wenn ja, welche (bitte die Haushaltstitel, Projekttitel, Zielgruppen, Fördersummen und den Zeitraum sowie die Durchführungs- und Trägerorganisationen angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung fördert keine Projekte, die im Sinne der Fragestellung aus der vorherigen Frage wirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

Frage 17 Seite 5

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum politischen Willen staatlicher Institutionen im Libanon, zum konfessionellen Gleichgewicht und zum Schutz religiöser Gemeinschaften gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die staatlichen Institutionen im Libanon Verantwortung für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 18 Seite 6

Inwieweit macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für den Libanon gegebenenfalls von Fortschritten bei der staatlichen Stabilisierung, der Gewährleistung der inneren Sicherheit und beim Schutz der religiösen Vielfalt abhängig?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt den Libanon bei der Stärkung staatlicher Institutionen, der Umsetzung notwendiger Reformen sowie der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Dabei verbindet die Bundesregierung ihre Unterstützung mit der Erwartung, dass die libanesische Regierung Fortschritte unter anderem in den Bereichen Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilisierung, innere Sicherheit und Schutz der religiösen Vielfalt erzielt. Diese Erwartung bringt die Bundesregierung gegenüber der libanesischen Regierung regelmäßig zum Ausdruck.

Frage 19 + 19a Seite 6

19Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur

19aAnzahl der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bittet nach Jahren aufschlüsseln),

Antwort

Die Anzahl der Asylanträge von Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrAsylanträge von Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit
20171 324
2018805
2019918
2020694
2021843
20221 945
20231 471
20241 299
2025733
Januar bis Juni 2026412
Frage 19b Seite 6

Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017,

Antwort

Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*

AnlageAnlage 1

PDF-Seite 11 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 19c Seite 6

Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln) und

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre282136146
von vier bis unter sechs Jahre371621
von sechs bis unter elf Jahre884246
von elf bis unter 16 Jahre653827
von 16 bis unter 18 Jahre523814
von 18 bis unter 25 Jahre21116843
von 25 bis unter 30 Jahre16713136
von 30 bis unter 35 Jahre1298445
von 35 bis unter 40 Jahre1197841
von 40 bis unter 45 Jahre683533
von 45 bis unter 50 Jahre452916
von 50 bis unter 55 Jahre22148
von 55 bis unter 60 Jahre1468
von 60 bis unter 65 Jahre945
65 Jahre und älter1679
Summe1 324826498
Tabelle auf Seite 7 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre21498116
von vier bis unter sechs Jahre16106
von sechs bis unter elf Jahre442420
von elf bis unter 16 Jahre533221
von 16 bis unter 18 Jahre22166
von 18 bis unter 25 Jahre1178433
von 25 bis unter 30 Jahre1118625
von 30 bis unter 35 Jahre573621
von 35 bis unter 40 Jahre502921
von 40 bis unter 45 Jahre392514
von 45 bis unter 50 Jahre351817
von 50 bis unter 55 Jahre251510
von 55 bis unter 60 Jahre1082
von 60 bis unter 65 Jahre615
65 Jahre und älter642
Summe805486319
Tabelle auf Seite 7 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre21812197
von vier bis unter sechs Jahre21147
von sechs bis unter elf Jahre754926
von elf bis unter 16 Jahre492128
von 16 bis unter 18 Jahre20173
von 18 bis unter 25 Jahre12910425
von 25 bis unter 30 Jahre1249331
von 30 bis unter 35 Jahre795524
von 35 bis unter 40 Jahre734429
von 40 bis unter 45 Jahre331815
von 45 bis unter 50 Jahre401921
von 50 bis unter 55 Jahre26206
von 55 bis unter 60 Jahre1587
von 60 bis unter 65 Jahre972
65 Jahre und älter734
Summe918593325
Tabelle auf Seite 7, 8 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1718586
von vier bis unter sechs Jahre211110
von sechs bis unter elf Jahre291910
von elf bis unter 16 Jahre19910
von 16 bis unter 18 Jahre18144
von 18 bis unter 25 Jahre1018120
von 25 bis unter 30 Jahre957124
von 30 bis unter 35 Jahre583820
von 35 bis unter 40 Jahre503416
von 40 bis unter 45 Jahre432617
von 45 bis unter 50 Jahre35287
von 50 bis unter 55 Jahre231310
von 55 bis unter 60 Jahre17134
von 60 bis unter 65 Jahre422
65 Jahre und älter1055
Summe694449245
Tabelle auf Seite 8 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1478463
von vier bis unter sechs Jahre321616
von sechs bis unter elf Jahre753936
von elf bis unter 16 Jahre462521
von 16 bis unter 18 Jahre241311
von 18 bis unter 25 Jahre12911019
von 25 bis unter 30 Jahre1007624
von 30 bis unter 35 Jahre825527
von 35 bis unter 40 Jahre693930
von 40 bis unter 45 Jahre624220
von 45 bis unter 50 Jahre35278
von 50 bis unter 55 Jahre21165
von 55 bis unter 60 Jahre963
von 60 bis unter 65 Jahre532
65 Jahre und älter743
Summe843555288
Tabelle auf Seite 8 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre20712384
von vier bis unter sechs Jahre694128
von sechs bis unter elf Jahre1549163
von elf bis unter 16 Jahre1437964
von 16 bis unter 18 Jahre462818
von 18 bis unter 25 Jahre38932663
von 25 bis unter 30 Jahre24721037
von 30 bis unter 35 Jahre22115962
von 35 bis unter 40 Jahre1368650
von 40 bis unter 45 Jahre1277354
von 45 bis unter 50 Jahre856025
von 50 bis unter 55 Jahre603723
von 55 bis unter 60 Jahre281612
von 60 bis unter 65 Jahre20911
65 Jahre und älter1349
Summe1.9451.342603
Tabelle auf Seite 9 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1678483
von vier bis unter sechs Jahre402515
von sechs bis unter elf Jahre1196950
von elf bis unter 16 Jahre915140
von 16 bis unter 18 Jahre685018
von 18 bis unter 25 Jahre28824741
von 25 bis unter 30 Jahre19816434
von 30 bis unter 35 Jahre14510441
von 35 bis unter 40 Jahre1036934
von 40 bis unter 45 Jahre875334
von 45 bis unter 50 Jahre664125
von 50 bis unter 55 Jahre433310
von 55 bis unter 60 Jahre271710
von 60 bis unter 65 Jahre1174
65 Jahre und älter18117
Summe1.4711.025446
Tabelle auf Seite 9 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1336568
von vier bis unter sechs Jahre402317
von sechs bis unter elf Jahre803644
von elf bis unter 16 Jahre583919
von 16 bis unter 18 Jahre574215
von 18 bis unter 25 Jahre22619531
von 25 bis unter 30 Jahre17914237
von 30 bis unter 35 Jahre14710839
von 35 bis unter 40 Jahre1017031
von 40 bis unter 45 Jahre784929
von 45 bis unter 50 Jahre714823
von 50 bis unter 55 Jahre573126
von 55 bis unter 60 Jahre29209
von 60 bis unter 65 Jahre21813
65 Jahre und älter22913
Summe1.299885414
Tabelle auf Seite 9, 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1126547
von vier bis unter sechs Jahre1688
von sechs bis unter elf Jahre412219
von elf bis unter 16 Jahre241311
von 16 bis unter 18 Jahre33285
von 18 bis unter 25 Jahre15413222
von 25 bis unter 30 Jahre1119714
von 30 bis unter 35 Jahre926725
von 35 bis unter 40 Jahre362214
von 40 bis unter 45 Jahre311912
von 45 bis unter 50 Jahre36279
von 50 bis unter 55 Jahre18117
von 55 bis unter 60 Jahre1477
von 60 bis unter 65 Jahre945
65 Jahre und älter615
Summe733523210
Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2026Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre522626
von vier bis unter sechs Jahre422
von sechs bis unter elf Jahre19910
von elf bis unter 16 Jahre19118
von 16 bis unter 18 Jahre27234
von 18 bis unter 25 Jahre83749
von 25 bis unter 30 Jahre655411
von 30 bis unter 35 Jahre29218
von 35 bis unter 40 Jahre31229
von 40 bis unter 45 Jahre23158
von 45 bis unter 50 Jahre26179
von 50 bis unter 55 Jahre1486
von 55 bis unter 60 Jahre1147
von 60 bis unter 65 Jahre422
65 Jahre und älter532
Summe412291121
Frage 19d Seite 10

Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln) und wenn ja, über welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.