Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Unternehmensstruktur in Deutschland ist vielfältig. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2024 3,5 Millionen rechtliche Einheiten in Deutschland. Davon beschäftigten 84 Prozent weniger als zehn Beschäftigte. Mehr als die Hälfte des gesamten Umsatzes erwirtschafteten hingegen Einheiten mit mehr als 250 Beschäftigten, in denen knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/_aktuell-unternehmenregist er.html).
Wie viele Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen gibt es in den Bundesländern (bitte Betriebsgrößenklassen nach Definition der Europäischen Kommission sowie nach Kreisen aufgeschlüsselt angeben)?
Die Anzahl der Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen verteilt sich auf die Bundesländer wie in der folgenden Tabelle angegeben. Hierbei grenzen das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder die Größenklassen nach der Anzahl der abhängig Beschäftigten ab (Kleinstunternehmen: < zehn Beschäftigte; kleine Unternehmen: zehn bis 49 Beschäftigte; mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte; Großunternehmen: > 249 Beschäftigte). Unternehmen sind in dieser Auswertung rechtliche Einheiten mit Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Beschäftigten im Jahr 2024 sowie mit Sitz in Deutschland. Eine rechtliche Einheit ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung.
| 2024 | Unternehmen (Rechtliche Einheiten) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bundesland | mit ... abhängig Beschäftigten | |||||
| 0 bis 9 | 10 bis 49 | 50 bis 249 | 250 und mehr | Insgesamt | dar.: 0 bis 249 | |
| Anzahl | ||||||
| Baden-Württemberg | 403.474 | 60.034 | 12.311 | 2.752 | 478.571 | 475.819 |
| Bayern | 553.554 | 76.409 | 14.340 | 3.172 | 647.475 | 644.303 |
| Berlin | 165.352 | 18.682 | 3.908 | 892 | 188.834 | 187.942 |
| Brandenburg | 85.211 | 9.847 | 1.911 | 335 | 97.304 | 96.969 |
| Bremen | 21.480 | 3.742 | 907 | 216 | 26.345 | 26.129 |
| Hamburg | 87.418 | 11.985 | 2.659 | 634 | 102.696 | 102.062 |
| Hessen | 238.790 | 32.845 | 6.412 | 1.609 | 279.656 | 278.047 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50.969 | 6.643 | 1.255 | 249 | 59.116 | 58.867 |
| Niedersachsen | 248.527 | 41.265 | 8.175 | 1.591 | 299.558 | 297.967 |
| Nordrhein-Westfalen | 624.315 | 93.439 | 18.463 | 4.289 | 740.506 | 736.217 |
| Rheinland-Pfalz | 138.646 | 20.452 | 3.577 | 725 | 163.400 | 162.675 |
| Saarland | 31.926 | 4.708 | 833 | 190 | 37.657 | 37.467 |
| Sachsen | 133.756 | 17.058 | 3.582 | 728 | 155.124 | 154.396 |
| Sachsen-Anhalt | 58.457 | 8.327 | 1.763 | 357 | 68.904 | 68.547 |
| Schleswig-Holstein | 105.047 | 15.458 | 2.746 | 531 | 123.782 | 123.251 |
| Thüringen | 64.292 | 8.424 | 1.859 | 362 | 74.937 | 74.575 |
| Deutschland | 3.011.214 | 429.318 | 84.701 | 18.632 | 3.543.865 | 3.525.233 |
Quelle: Statistische Bundesamt und statistische Ämter der Länder, Unternehmensregister Tabelle 52111-03-02-4-B, Stand: 24.07.2026, Download durch das IfM Bonn. Nach Kreisen aufgeschlüsselte Daten zu Unternehmen sind der Tabelle in der Anlage 1* zu entnehmen.
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Wie teilen sich die Unternehmen nach Unternehmensformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) auf (bitte nach Betriebsgrößenklassen und Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
Die Rechtsformstruktur der Unternehmen (rechtliche Einheiten) in Deutschland im Jahr 2024 ist der Tabelle in Anlage 2* zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um die Größenklassen nach der Definition der Europäischen Kommission; das heißt, je nach Umsatz- und Beschäftigtenzahl (siehe hierzu: www.ifm-bon n.org/definitionen/kmu-definition-der-eu-kommission). Von den über 3,5 Millionen KMU sind fast 59 Prozent Einzelunternehmen, gefolgt von 24 Prozent Kapitalgesellschaften und über 12 Prozent Personengesellschaften. Großunternehmen hingegen weisen anteilig kaum Einzelunternehmen auf (weniger als 1 Prozent); bei den Rechtsformen überwiegen hier Kapitalgesellschaften (rund 68 Prozent), gefolgt von Personengesellschaften (rund 19 Prozent). Angaben zu Rechtsformen nach Bundesländern werden vom Statistischen Bundesamt und von den statistischen Ämtern der Länder nicht veröffentlicht.
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3Wie gestalten sich die Rechtsformen der Kleinstunternehmen (bitte nach Bundesländern angeben)?
4Wie gestalten sich die Rechtsformen der Kleinunternehmen (bitte nach Bundesländern angeben)?
5Wie gestalten sich die Rechtsformen der Mittelunternehmen (bitte nach Bundesländern angeben)?
6Wie gestalten sich die Rechtsformen der Großunternehmen (bitte nach Bundesländern angeben)?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Unternehmen können ihre Rechtsform grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße frei wählen. Die Anzahl an Unternehmen in den einzelnen Rechtsformen wird in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur durch Abfragen der Handelsregisterbestände bei den Landesjustizverwaltungen ermittelt. Zu beachten ist daher, dass Teil der Bestände auch sogenannte tote Gesellschaften ohne Vermögen sind, die (noch) nicht aus den Registern gelöscht wurden. Speziell bei den Rechtsformen AG, SE und GmbH finden sich zudem sogenannte Vorratsgesellschaften in den Registerbeständen. Umgekehrt ist die Registereintragung nicht bei allen Rechtsformen konstitutiv. Insbesondere können OHG, KG und insbesondere GbR bestehen, ohne in das Handelsregister beziehungsweise das Gesellschaftsregister eingetragen zu sein. Mit dieser Maßgabe ergeben sich zum Stichtag 1. Januar 2026 die Informationen nach Anlage 3* (Lieder/Hoffmann, GmbHR 2026, 785 < Rn. 8, 9 und 24 >).
Die Zahl der eingetragenen Genossenschaften ergibt sich aus der Geschäftsübersicht der Amtsgerichte in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sie liegen der Bundesregierung für das Jahresende 2024 vollständig vor. Für das Jahresende 2025 fehlen noch die Angaben zu Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die vorhandenen Werte können ebenfalls der Anlage 3* entnommen werden.
Eine Aufschlüsselung nach den Betriebsgrößenklassen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission ist dabei nicht möglich. Über die Antwort zu Frage 2 hinaus liegen diese Informationen der Bundesregierung auch anderweitig nicht vor.
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Welchen Anteil hat die jeweilige Betriebsgrößenklasse am Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland insgesamt?
Zum Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auf Betriebs- oder Unternehmensgrößenklassen entfällt, liegen keine Angaben vor. Zwar werden für die Bruttowertschöpfung nach Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) unternehmensgrößenspezifische Schätzungen erstellt (für das Jahr 2023 siehe: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehme n/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Tabellen/wirtschaftsabschnitte-i nsgesamt.html). Die entsprechenden Schätzwerte für die Bruttowertschöpfung können jedoch nicht auf das BIP übertragen werden, da im BIP nicht nur die Bruttowertschöpfung enthalten ist.
Welchen Anteil hat die jeweilige Betriebsgrößenklasse am Bruttoinlandsprodukt des Bundeslandes, in dem der Hauptsitz gemeldet ist?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Wie viele Beschäftigte arbeiten insgesamt in den Betrieben der verschiedenen Beschäftigtengrößenklasse, sowohl absolut als auch relativ zur Gesamtbeschäftigtenzahl (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
Die Informationen können in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit über folgenden Link abgerufen werden (Stichtag 30: Juni 2025): https://statistik.arbe itsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15 23072&topic_f=beschaeftigung-sozbe-bstbetr-bv).
Wie hoch ist die Anzahl an Betrieben, die aktuell nach Betriebsnachfolgern suchen und/oder an Nachfolgegründungen interessiert sind (bitte nach Beschäftigtengrößenklasse und Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
Nach Angaben der KfW strebten in den beiden Jahren 2024 und 2025 hochgerechnet rund 215.000 Unternehmen eine Unternehmensnachfolge an. Angaben zur Anzahl der Nachfolgeinteressierten nach Betriebsgrößenklassen oder Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Das IfM Bonn berechnet allerdings Schätzungen für „erfolgreiche“ Nachfolgeregelungen für den Zeitraum 2026 bis 2030 nach Bundesländern (Anzahl der übergabereifen Unternehmen ohne den Anteil der Unternehmen, deren Interesse an einer Nachfolgeregelung nicht verwirklicht wurde (Angaben siehe Abbildung Nr. 6: www.ifm-bo nn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/daten_und_fakten/dokumente/D aten-und-Fakten-37_2025.pdf)).
Wie viele Unternehmen haben bis zum Stichtag dieser Kleinen Anfrage bei der Betriebsnachfolge und bzw. oder Nachfolgegründung von Programmen der Bundesregierung zur Nachfolge profitiert (bitte nach Beschäftigtengrößenklassen und Bundesländern aufschlüsseln sowie das jeweilige Programm angeben)?
Die Bundesregierung unterstützt Betriebsnachfolgen bzw. Nachfolgegründungen mit zahlreichen finanziellen und nicht-finanziellen Angeboten. Zu weiteren Details wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Probleme bei Betriebsübergaben und Betriebsneugründungen“ auf Bundestagsdrucksache 21/4765 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine nach Beschäftigtengrößenklassen und Bundesländern aufgeschlüsselten Daten zur Anzahl der Betriebe vor, die von einem Angebot oder mehreren Angeboten der Bundesregierung zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen profitiert haben.
Wie viele verschiedene Unterstützungsprogramme seitens der Bundesregierung gibt es aktuell für Betriebe (bitte nach hauptsächlich adressierter Beschäftigtengrößenklasse, bereitgestellten Haushaltsmitteln und maximaler Förderhöhe differenzieren)?
„Unterstützungsprogramm“ ist kein fest definierter Begriff. Sofern damit Fördermaßnahmen gemeint sind, ist auf die Förderdatenbank des Bundes hinzuweisen (siehe: www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html), die einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU bietet. Die Förderdatenbank ermöglicht unter anderem nach Unternehmensgrößen zu filtern und auf die Fördergrundlagen zuzugreifen, aus denen sich die Förderkonditionen für die jeweilige Zielgruppe (zum Beispiel Unternehmen verschiedener Größenordnungen, Hochschulen, Kommunen, Forschungseinrichtungen) ergeben. Haushaltsmittel werden für das jeweilige Förderprogramm insgesamt bereitgestellt. Die Allokation auf die verschiedenen antragsberechtigten Zielgruppen erfolgt erst über die Bewilligungen.
Wie hoch waren Finanzhilfen und Steuervergünstigungen durch den Bund pro Beschäftigtengrößenklasse (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)?
Angaben zu Finanzhilfen und Steuervergünstigungen pro Beschäftigtengrößenklasse und aufgeschlüsselt nach Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor.