Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Drucksache 21/7413Antwortauf die Kleine Anfrage 21/660928.07.202624 Seiten10 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungWirtschaft1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Welcher Stellenwert dem ArbZG zukommt, unterstreicht auch die aktuelle Debatte über Pläne der Bundesregierung, den Achtstundentag und die Tageshöchstgrenze von zehn Stunden aufzuweichen. Ein Absenken des Schutzniveaus wirft die Frage auf, wie das bisherige Niveau eingehalten wurde.

Während bei arbeitsrechtlichen Verstößen wie etwa gegen das Mindestlohngesetz der Bund über die bei der Bundeszollverwaltung angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig ist, sind es beim ArbZG die Aufsichtsbehörden der Länder, die für die Kontrolle zuständig sind.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.

Text vor der ersten Frage

n-Daten-Fakten/SuGA. Im Übrigen veröffentlichen die Länder jeweils – im Vergleich zum SuGA in Teilen detailliertere – Jahresberichte zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, welche über die jeweiligen Internetauftritte der Länder abrufbar sind.

Frage 1 Seite 2

Wie viel Personal (in Vollzeitäquivalenten) stand den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes im Jahr 2025 zur Verfügung, und wie stellt sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren sowie im Jahr 2005 dar (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist für die Jahre 2015 bis 2018 auf ihre Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/11376. Für die Jahre 2005 sowie 2019 bis 2024 wird auf die jeweiligen SuGA-Berichte – dort jeweils Tabelle TG 2, Spalte „Gewerbeaufsichtspersonal“ (2005) bzw. „Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte mit Arbeitsschutzaufgaben“ (2019 bis 2024) – verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe, auf die sich die Kontrollkompetenz der Aufsichtsbehörden erstreckt, seit 2015 entwickelt (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Anzahl der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, auf die sich die Kontrollkompetenz erstreckt, kann der jährlichen Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit entnommen werden, die unter https://statistik.a rbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Beschaeftigung/Bet riebe/Betriebe-Nav.html abrufbar ist.

Frage 3 Seite 2

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes jeweils durchgeführt (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist für die Jahre 2015 bis 2018 auf ihre Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/11376. Für die Jahre 2019 bis 2024 wird auf die jeweiligen SuGA-Berichte – dort jeweils Tabelle TG 1 – sowie auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Jahresberichte der Länder zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden – dort jeweils Tabelle 4, Position 3.1 –verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Welche Kontrolldichte erreichen die Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Zahl der Betriebe, für die eine Kontrollkompetenz besteht; bitte für die Jahre von 2015 bis 2025 darstellen und auch nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontrolldichte?

Antwort

Die Bunderegierung verweist zwecks Ermittlung der Kontrolldichte auf die Werte der Antworten zu den Fragen 2 und 3.

Frage 5 Seite 3

Wie häufig haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Arbeitsstätten betreten oder besichtigt (§ 17 Absatz 5 ArbZG; bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Ein gesondertes Betretens-/ Besichtigungsmerkmal nach § 17 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz wird nicht separat erfasst.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 angezeigt, und wie stellt sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren sowie im Jahr 2005 dar (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren), wie wurden die Verstöße verfolgt, und welche Sanktionen wurden gegebenenfalls verhängt (bitte zwischen Bundesländern, Jahren, Art der jeweiligen Verstöße und Sanktion differenzieren)?

7Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015, und in welchem Umfang wurde den Hinweisen nachgegangen (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Jahresberichte der Länder zu den Tätigkeiten ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, dort jeweils Tabelle 4, Position 3.1 verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Wie oft haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 festgestellt, dass eine Beschäftigung nach § 10 ArbZG (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) nicht zulässig war (§ 13 Absatz 3 Nummer 1 ArbZG; bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die zur Verfügung stehenden Daten können der folgenden Tabelle 1 entnommen werden. In der überwiegenden Anzahl der Länder erfolgt keine statistische Erfassung, weshalb dazu entsprechend keine Angaben gemacht werden können („-“).

Tabelle 1

Tabelle auf Seite 3, 4 · 16 Zeilen × 12 Spalten
Bundesland20152016201720182019202020212022202320242025
Baden-Württemberg-----------
Bayern-----------
Berlin--------317
Brandenburg-----------
Bremen-----------
Hamburg214575118121212
Hessen-----------
Mecklenburg-Vorpommern-----------
Niedersachsen-----------
Nordrhein-Westfalen----14181817304872
Rheinland-Pfalz-----------
Saarland-----------
Sachsen----11386684
Sachsen-Anhalt-----------
Schleswig-Holstein38113011131
Thüringen10011210032
Frage 9 Seite 4

In wie vielen Fällen haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Bewilligungen nach § 13 Absatz 3 bis 5 ArbZG erteilt, und wie viele Beschäftigte waren von den (jeweiligen) Bewilligungen betroffen (bitte nach Tatbestand und Jahren differenzieren)?

Antwort

Die von den Ländern zugelieferten, verfügbaren Daten können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.* In den dort nicht aufgeführten Ländern erfolgt keine statistische Erfassung, weshalb dementsprechend keine Angaben gemacht werden können.

Frage 10 Seite 4

Wie häufig haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes erforderlichen Auskünfte verlangt (§ 17 Absatz 4 ArbZG; bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Daten des Landes Thüringen stellen sich wie folgt dar.

Tabelle 3

Tabelle auf Seite 4 · 1 Zeilen × 11 Spalten
20152016201720182019202020212022202320242025
223566112920

Von den übrigen Ländern liegen mangels statistischer Erfassung keine Angaben vor.

Frage 11 Seite 4

Wie häufig haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Auskunft verpflichtete Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Auskunft gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 17 Absatz 6 ArbZG in den vergangenen zehn Jahren verweigert (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Hierzu liegen mangels statistischer Erfassung keine Angaben vor.

Anlage
AnlageTabellenanhang zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr u. a. und der Fraktion Die L

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