Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fragesteller bekennen sich zu den Werten und Zielen, die in der am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen UN‑Charta niedergelegt wurden. Laut Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen setzen diese sich dafür ein, den Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu fördern und die internationale Kooperation zu stärken. Die Gründung der Vereinten Nationen war eine Reaktion auf das Scheitern des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit und den Zweiten Weltkrieg mitsamt dem Holocaust.
Gerade aus Respekt vor diesem Gründungsauftrag halten die Fragesteller es jedoch für erforderlich, die Vereinten Nationen grundlegend zu reformieren. Denn in dieser wichtigen internationalen Verhandlungsplattform inklusive UN-Sicherheitsrat als ein Forum der Groß- und Weltmächte grassieren Korruption, Doppelstrukturen, Vetternwirtschaft und Inkompetenz (vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springe 2006). Deutschland hat als viertgrößter Beitragszahler bei den Pflichtbeiträgen und insgesamt durch die sehr hohen freiwilligen Beiträge der Bundesrepublik Deutschland nach den USA gar als zweitwichtigster Geldgeber der Vereinten Nationen das Recht und die Pflicht, auf eine effektive und effiziente Mittelverwendung im deutschen Interesse zu achten (vgl. https://dgvn.de/finanzierung-der-un/rolle-deuts chlands). Laut Recherchen der „Jungen Freiheit“ überweist Deutschland „genau das 30‑fache seines Pflichtbeitrages, nämlich sagenhafte 5,1 Mrd. Euro. Der Pflichtbeitrag liegt eigentlich bei 5,692 Prozent des regulären Haushalts der Vereinten Nationen von 3,45 Milliarden Dollar und macht somit lediglich 196,7 Millionen Dollar (rund 170 Mio. Euro) für Deutschland aus. […] Im Bundeshaushalt 2025 wurde dieser Titel auf 606,91 Mio. Euro festgesetzt, also bereits das Dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages. Denn neben dem regulären UN-Haushalt muss Deutschland auch weitere Pflichtbeiträge, insbesondere für UN-Friedensmissionen, bezahlen. Allein für die Blauhelme sind das 352,1 Millionen Dollar. Darüber hinaus zahlt die Bundesrepublik als ‚freiwillige Leistungen‘ für Programme, Fonds und Projekte der Vereinten Nationen weitere Summen, so dass sich der Gesamtbeitrag laut dem damals noch von Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geführten Auswärtigen Amt bereits im Jahr 2023 auf 5,1 Mrd. Euro summierte. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor“ (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rek ordsumme-zahlt-deutschland-wirklich-an-die-un/).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen nicht zu eigen.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Berechnungen zu den Zahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen (VN) sind nicht korrekt. Die in der Vorbemerkung genannte Gesamthöhe des regulären Haushaltes der Vereinten Nationen von rund 3,45 Mrd. US-Dollar bezieht sich auf den Haushalt 2026. Der aus Pflichtbeiträgen aller Mitgliedstaaten finanzierte reguläre Haushalt der Vereinten Nationen für 2025 betrug rund 3,72 Mrd. US-Dollar. Der deutsche Anteil am regulären Haushalt der Vereinten Nationen sowie an den Haushalten der Friedensmissionen beläuft sich seit dem 1. Januar 2025 auf 5,692 Prozent. Damit belief sich der deutsche Pflichtanteil am regulären Haushalt der Vereinten Nationen im Jahr 2025 (abzüglich etwaiger Guthaben) auf rund 193,8 Mio. US-Dollar. Für die friedenserhaltenden Maßnahmen wurden von der Bundesregierung im Jahr 2025 Pflichtbeiträge von rund 431,4 Mio. US-Dollar gezahlt.
Die in der Vorbemerkung genannte Gesamtsumme der Zahlungen der Bundesregierung an die VN in Höhe von rund 5,1 Mrd. Euro bezieht sich auf das Jahr 2023. Für das Jahr 2025 belief sich die Gesamtsumme der Zahlungen der Bundesregierung an das System der VN auf 3,24 Mrd. Euro.
Für die Aussage, dass Deutschland das „30-fache seines Pflichtbeitrages“ zahle, wird von den Fragestellern der Gesamtbetrag der Zahlungen der Bundesregierung an die VN im Jahr 2023 ins Verhältnis lediglich zu einem Teil des Pflichtbeitrags des Jahres 2025 gesetzt, nämlich dem Pflichtbeitrag zum regulären Haushalt der VN, nicht aber zur Gesamtsumme der auch die Pflichtbeiträge zu den friedenserhaltenden Maßnahmen umfassenden Pflichtbeiträge. Der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Haushaltstitel „Beitrag an die Vereinten Nationen“ reflektiert in seinem veranschlagten Titelansatz diese Pflichtbeiträge, sowie weitere Pflichtbeiträge, wie zum Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe. Darüber hinaus zahlt die Bundesregierung auch Pflichtbeiträge an weitere Organisationen der VN, die einen eigenen regulären Haushalt haben und entsprechend eigene Pflichtbeiträge erheben.
Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung darlegen, dass der Haushaltstitel mit 606,91 Mio. Euro für das Jahr 2025 das dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages ausmache, ist dies nicht korrekt.
Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung gebildet, welchen Kandidaten für das Amt des UN-Generalsekretärs sie unterstützt (wenn ja, bitte begründen; vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/guterres-na chfolge-100.html)?
Nein.
Welche freiwilligen und Pflichtbeiträge hat Deutschland seit 2017 zu UN-Organen, Fonds, Programmen, UN-Sonderorganisationen, sonstigen Organisationen im UN-System aus welchen Haushaltstiteln gewährt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Zahlungen der Bundesregierung an die VN sind auf den Internetseiten des United Nations System Chief Executives Board for Coordination einsehbar (abrufbar unter: https://unsceb.org/fs-revenue-government-donor).
Eine Übersicht über den Anteil der Bundesregierung am regulären Budget der Vereinten Nationen ist auf den Internetseiten des Committee on Contributions einsehbar (abrufbar unter: www.un.org/en/ga/contributions/Scale%20of%20As sessments%20for%20RB%201946-2027.pdf).
Aus folgenden Haushaltstiteln wurden diese Zahlungen geleistet:
0501-517 11, 0501-687 10, 0501-687 12, 0501-687 14, 0501-687 17, 0501-687 21, 0501-687 23, 0501-687 27, 0501-687 32, 0501-687 34, 0501-687 38, 0501-687 40, 0502-119 99, 0502-685 17, 0511-545 01, 0512-539 19, 1503-684 03, 1505-532 04, 1505-686 01, 1505-687 01, 1601-687 01, 2303-687 01, 2303-687 03, 6002-687 03.
Wie hat sich der deutsche prozentuale Anteil bei der Finanzierung der Vereinten Nationen, insbesondere der Peace-Keeping-Missionen, seit 2017 entwickelt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Darüber hinaus kann der deutsche Pflichtanteil an den Budgets der Friedenmissionen für die vergangenen Jahre der Webseite des Committee on Contributions der VN entnommen werden (abrufbar unter: www.un.org/en/ga/contributions/p eacekeeping.shtml).
Wie haben sich die deutschen Ausgaben für humanitäre Programme, Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Des Weiteren sind Informationen über Projekte und geförderte Organisationen über Financial Tracking Services (FTS) des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) öffentlich zugänglich (abrufbar unter: https://fts.unocha.org/). Das Auswärtige Amt veröffentlicht zudem regelmäßig im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/210 6500.pdf) Informationen zur globalen Mittelaufteilung.
Wie hat sich der Reise-Etat der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006. S. 147)?
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf Bereiche, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die Fragestellung liegt im Zuständigkeitsbereich der VN.
Hat sich die Bundesregierung zur Einberufung einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.]: ABC der Vereinten Nationen. Berlin 2020. S. 19 ff.)?
Derzeit liegt keine entsprechende Initiative der Generalversammlung der VN vor.
Konnten sich die Staaten der Genfer Abrüstungskonferenz auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm einigen, und wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück (vgl. ebd., S. 19 ff.)?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz aktiv die von der Präsidentschaft der Abrüstungskonferenz im Januar 2026 vorgeschlagene Entscheidung zu einem Arbeitsprogramm unterstützt. Diese Entscheidung, welche dem Konsenserfordernis unterliegt, wurde von Russland blockiert.
Finanziert die Bundesregierung das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 126)?
Die Bundesregierung verweist auf den jährlichen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Reform des Peacekeepings bei den Vereinten Nationen, und welche Erfolge kann die Bundesregierung hierbei vorweisen (vgl. ebd., S. 91)?
Die Bundesregierung setzt sich als Truppen- und Polizeisteller sowie finanzieller Geber für eine Reform des Peacekeeping ein, welche die Missionen zukunftsfähig macht bei gleichzeitigem Erhalt ihres Kernmandates zum Schutz von Zivilisten sowie einer Verzahnung von Friedenssicherung mit Friedensförderung und Mediation. Als Gastgeber des Peacekeeping Ministerials im Mai 2025 hat die Bundesregierung ihre gestaltende Rolle bei der Fortentwicklung des VN-Peacekeeping unterstrichen und 134 Mitgliedstaaten versammelt, die ihre Unterstützung für die VN-Friedenssicherung in Berlin bekräftigt haben.
In welcher Höhe hat die Bundesregierung den Peacebuilding-Fund sowie andere Programme, Projekte oder Fonds wie den CERF (Zentraler Nothilfefonds) oder die CBPF (Länderbezogene Treuhandfonds) zur Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Rahmen der Vereinten Nationen seit 2017 finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 95; S. 121)?
Die erbetenen Informationen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden.
Peacebuilding Fund:
| Jahr | Betrag in Euro | Haushaltstitel |
|---|---|---|
| 2017 | 22.200.000 | 0501-68734 |
| 2018 | 32.000.000 | 0501-68734 |
| 2019 | 40.000.000 | 0501-68734 |
| 2020 | 38.000.000 | 0501-68734 |
| 2021 | 45.000.000 | 0501-68734 |
| 2022 | 45.000.000 | 0501-68734 |
| 2023 | 20.000.000 | 0501-68734 |
| 2024 | 20.000.000 | 0501-68734 |
| 2025 | 20.000.000 | 0501-68734 |
| 2026 | 20.000.000 | 0501-68734 |
CERF (Central Emergency Response Fund):
| Jahr | Betrag in Euro | Haushaltstitel |
|---|---|---|
| 2017 | 75.000.000 | 0501-687 32 |
| 2018 | 95.000.000 | 0501-687 32 |
| 2019 | 95.000.000 | 0501-687 32 |
| 2020 | 110.000.000 | 0501-687 32 |
| 2021 | 130.000.000 | 0501-687 32 |
| 2022 | 137.000.000 | 0501-687 32 |
| 2023 | 100.000.000 | 0501-687 32 |
| 2024 | 100.500.000 | 0501-687 32 |
| 2025 | 44.000.000 | 0501-687 32 |
CBPFs (Country-Based Pooled Funds):
| Jahr | Betrag in Euro | Haushaltstitel |
|---|---|---|
| 2017 | 177.920.000 | 0501-687 32 |
| 2018 | 153.810.000 | 0501-687 32 |
| 2019 | 149.120.000 | 0501-687 32 |
| 2020 | 197.000.000 | 0501-687 32 |
| 2021 | 337.300.000 | 0501-687 32 |
| 2022 | 401.650.000 | 0501-687 32 |
| 2023 | 165.720.000 | 0501-687 32 |
| 2024 | 218.690.000 | 0501-687 32 |
| 2025 | 67.250.000 | 0501-687 32 |
Der VN-Nothilfefonds (Central Emergency Response Fund – CERF) und die VN-Länderfonds (Country-based pooled funds – CBPF) sind humanitäre Fonds. Zu den humanitären Instrumenten wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2017 für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen, u. a. im Rahmen der Vereinten Nationen, zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln und die Haushaltstitel nennen; vgl. ebd., S. 122–123)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 23. Juli 2025 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/990; für die Jahre 2017 bis 2024) sowie den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Bundestagsdrucksachennummer 21/5850). Die Mittel für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen stammen aus dem Haushaltstitel 0501-687 32.
Arbeitet Deutschland in den UN-Strukturen bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus mit Russland zusammen, und wenn ja, wie (bitte begründen; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 259)?
Deutschland arbeitet im Rahmen der bestehenden VN-Mechanismen zur Bekämpfung des Terrorismus mit den Organen der VN sowie allen VN-Mitgliedstaaten zusammen.
Sieht die Bundesregierung einen Reformbedarf beim UN Global Counter-Terrorism Coordination Compact oder bei den Sanktionsausschüssen der Vereinten Nationen, und wenn ja, welchen, und auf welchem Wege möchte die Bundesregierung diese Reformen verwirklichen (vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 259)?
Die Bundesregierung unterstützt die laufenden umfassenden Reformbemühungen der VN (sog. UN80-Prozess) und die damit verbundenen Reformanstrengungen im Bereich der Anti-Terror-Strukturen der VN, einschließlich des UN Global Counter-Terrorism Coordination Compact.
Der Reformbedarf des Sicherheitsrats der VN schließt nach Auffassung der Bundesregierung auch die Funktionsweise der Sanktionsausschüsse mit ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
Wurden die Vorschläge der UN-Regierungsexpertengruppe zur Überprüfung und Anpassung des UN-Waffenregisters, in der auch Deutschland vertreten war, umgesetzt, und wenn ja, wann, und wie (u. a. besondere Berichtskategorie für Kleinwaffen und die Klarstellung der Kategorie IV zu Drohnen, vgl. ebd., S. 279)?
Eine Vielzahl der Empfehlungen der Regierungsexpertengruppe zum Waffenregister der VN aus dem Jahr 2016 wurden weitgehend umgesetzt. Unter anderem wurden unbemannte bewaffnete Luftfahrzeuge in der Hauptkategorie IV und unbemannte bewaffnete Kampfhelikopter in der Hauptkategorie V aufgenommen. Meldungen zu Ein- und Ausfuhren von Kleinen und Leichten Waffen erfolgen nun in einer besonderen Berichtskategorie, der sogenannten „Siebenplus-eins-Formel“.
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gemeinsame Inspektionsgruppe für Haushalts- und Verwaltungsfragen im UN-System (Joint Inspection Unit, JIU) konkrete Befugnisse zur Durchsetzung von Empfehlungen erhält, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen; vgl. ebd., S. 27)?
Die Kontrollkompetenz des Parlaments im Rahmend des Fragewesens erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Ob sich die Bundesregierung künftig für solch eine Erweiterung der Befugnisse der Joint Inspection Unit einsetzen wird, betrifft die Verhandlungsposition der Bundesregierung bei etwaigen künftigen Haushaltsverhandlungen im 5. Ausschuss der VN und stellt damit aktuelles Regierungshandeln dar.
16Setzt sich die Bundesregierung für eine Änderung der Charta der Vereinten Nationen ein, insbesondere im Hinblick auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für Deutschland sowie die Streichung der Feindstaatenklausel (wenn ja, bitte ausführen, wie, und welche Erfolge sie vorweisen kann, und wenn nein, bitte begründen; vgl. ebd., S. 49)?
17Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche Staaten aus ihrer Sicht aufgrund ihres Beitrags zu Frieden und Sicherheit einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten sollten, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen; vgl. ebd., S. 245)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Partnern der „Group of Four“ (G4) Brasilien, Indien und Japan für eine Reform des VN-Sicherheitsrats ein. Eine Änderung der Charta der Vereinten Nationen ist in den Artikel 108 und 109 der VN-Charta geregelt. Danach ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der VN-Generalversammlung und in einem weiteren Schritt die Ratifikation von zwei Dritteln der Mitglieder der VN einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats erforderlich. Diese erforderlichen Mehrheiten konnte bislang kein Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats hinter sich vereinen. Eine abschließende Entscheidung über die Frage, welche Staaten einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhalten sollten, ist erst im Rahmen einer Änderung der VN-Charta zu treffen.
In Bezug auf die Feindstaatenklausel wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 28 bis 30 des Abgeordneten Martin Hohmann auf Bundestagsdrucksache 19/3847 verwiesen.
18Wie hat sich der deutsche Personalanteil bei den folgenden Organisationen der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)
18aGeneralsekretariat der UN,
18bOCHA (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten),
18cUNHCR (UN-Flüchtlingsfond),
18dUNFPA (UN-Weltbevölkerungsfonds),
18eIAEO (Internationale Atomenergie-Organisation,
18fIOM (Internationale Organisation für Migration),
18gIGH (Internationaler Gerichtshof),
18hIStGH (Internationaler Strafgerichtshof),
18iIWF (Internationaler Währungsfonds),
18jUNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation),
18kWeltbankgruppe,
18lWHO (Weltgesundheitsorganisation),
18mCTBTO (Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)?
Die folgenden Zahlen beziehen sich in der Regel auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergleichbaren höheren Dienst. Zahlen für das Jahr 2026 liegen noch nicht vor.
| Deutscher Personalanteil | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| General sekretariat | 3,9 | 3,9 | 3,9 | 3,8 | 3,8 | 3,6 | 3,6 | 3,5 | keine Daten verfügbar |
| OCHA | 3,9 | 3,7 | 3,7 | 3,7 | 3,5 | 2,9 | 2,9 | 2,8 | keine Daten verfügbar |
| UNHCR | 2,9 | 2,8 | 3,0 | 3,1 | 2,9 | 2,7 | 2,6 | 2,6 | 2,8 |
| UNFPA | 4,0 | 4,1 | 3,4 | 3,1 | 3,4 | 3,0 | 2,9 | 2,8 | keine Daten verfügbar |
| IAEO | 3,5 | 3,3 | 3,0 | 3,4 | 3,3 | 3,0 | 2,6 | 3,4 | keine Daten verfügbar |
| IOM | 2,5 | 2,8 | 3,6 | 2,7 | 2,5 | 2,6 | 2,2 | 1,9 | keine Daten verfügbar |
| IGH | 3,3 | 1,7 | 1,7 | 1,8 | 3,6 | 3,4 | 3,2 | 3,1 | 1,5 |
| IStGH | 3,0 | 3,3 | 3,3 | 3,7 | 4,5 | 4,6 | 5,0 | 5,0 | 4,8 |
| IWF | 4,2 | 4,1 | 4,1 | 3,4 | 4,1 | 4,0 | 3,9 | 3,9 | 3,8 |
| UNESCO | 3,2 | 3,5 | 3,4 | 3,4 | 3,7 | 3,5 | 3,4 | 3,0 | 2,9 |
| Weltbankgruppe | 3,6 | 3,6 | 3,7 | 3,5 | 3,4 | 3,2 | 3,3 | 3,3 | 2,9 |
| WHO | 3,6 | 3,8 | 3,4 | 3,3 | 3,3 | 3,2 | 2,9 | 2,8 | 3,0 |
| CTBTO | 4,8 | 4,4 | 4,4 | 4,4 | 3,7 | 2,4 | 3,1 | 3,7 | keine Daten verfügbar |
Wie hat sich die Übernahmequote deutscher Junior Professional Officers (JPOs) seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 61)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2026 liegen noch nicht vor.
| Jahr | Prozent |
|---|---|
| 2017 | 70 |
| 2018 | 79 |
| 2019 | 76 |
| 2020 | 76 |
| 2021 | 73 |
| 2022 | 74 |
| 2023 | 74 |
| 2024 | 67 |
| 2025 | 67 |
Mit welchen Beträgen finanziert Deutschland die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) bei der UNHCR seit 2014, und wie vielen Flüchtlingen in welchen Staaten wurde hierdurch ein Studium finanziert (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln sowie den Haushaltstitel angeben; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 84)?
Für die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) wurden aus den Haushaltstiteln 0504-68 111 und 0501-68 732 folgende Mittel bereitgestellt.
| Jahr | Haushaltmittel in Euro |
|---|---|
| 2014 | 3.700.000 |
| 2015 | 3.400.000 |
| 2016 | 8.900.000 |
| 2017 | 15.000.000 |
| 2018 | 15.200.000 |
| 2019 | 16.300.000 |
| 2020 | 15.400.000 |
| 2021 | 13.400.000 |
| 2022 | 14.300.000 |
| 2023 | 16.100.000 |
| 2024 | 10.100.000 |
| 2025 | 6.000.000 |
Wie viele Flüchtlinge in welchen Staaten durch DAFI gefördert wurden, lässt sich den öffentlich zugänglichen Jahresberichten des UNHCR zum DAFI-Programm entnehmen (abrufbar unter: www.unhcr.org/media/dafi-annual-report-2024).
21Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ein, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung hierfür seit 2018 aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt (bitte gemäß der Fragestellung jährlich aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 111)?
22In welcher Höhe und in welchen Jahren (für welchen Zeitraum) wurde bzw. wird der Migration Multi-Partner Trust Fund (MPTF) für welche Vorhaben bzw. Projekte in welchen Staaten aus welchen Haushaltstiteln von der Bundesregierung gefördert (vgl. ebd., S. 189)?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten.
Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgt dies insbesondere durch entwicklungspolitische Maßnahmen, die sich an den Zielen des Globalen Pakts für eine gesicherte, geordnete und reguläre Migration (GCM), der Agenda 2030 und weiteren multilateralen Vereinbarungen orientieren. Eine gesonderte Kennzeichnung sämtlicher Maßnahmen mit GCM-Bezug erfolgt im BMZ-Haushalt nicht. Das BMZ hat die Umsetzung des GCM in Partnerländern insbesondere über Beiträge zum 2019 eingerichteten Migration Multi-Partner Trust Fund MMPTF sowie das Globalvorhaben „Migration entwicklungspolitisch gestalten“ (47,7 Mio. Euro) direkt unterstützt.
Die Förderung über den Migration Multi-Partner Trust Fund (MMPTF) in Höhe von 15,25 Mio. Euro in den Jahren seit 2019 erfolgte jeweils mit Zweckbindung für folgende 5 Themenfelder („Fenster“): 1) Diskurs, Migrationspolitik und fakten- und datengestützte strategische Planung stärken; 2) Menschenrechte, Sicherheit und Unversehrtheit von Migrantinnen und Migranten schützen; 3) irreguläre Migration reduzieren, u. a. durch gemeinsames Grenzmanagement und die Bekämpfung transnationaler krimineller Strukturen; 4) reguläre Zuwanderungswege sowie angemessene Arbeitsbedingungen fördern und das entwicklungspolitische Potenzial von Migration ausschöpfen; 5) soziale Einbindung und Integration von Migrantinnen und Migranten verbessern.
Im Einzelnen erfolgten folgende Zahlungen.
| Jahr | AA | |
|---|---|---|
| 2019 | 1 Mio. Euro | Fenster 3; Haushaltstitel 0501-68734 |
| 2020 | 2,5 Mio. Euro | Fenster 2, 3 und 5; Haushaltstitel 0501-68734 |
| 2021 | 2,5 Mio. Euro | Fenster 1 und 2; Haushaltstitel 0501-68734 |
| 2022 | 0,5 Mio. Euro | Fenster 2; Haushaltstitel 0501-68734 |
| 2023 | 2 Mio. Euro | Fenster 2; Haushaltstitel 0501-68734 |
| BMZ | ||
| 2019 | 1 Mio. Euro | Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 |
| 2020 | 1,5 Mio. Euro | Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 |
| 2021 | 2,5 Mio. Euro | Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 |
| 2023 | 2,5 Mio. Euro | Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 |
| BMI | ||
|---|---|---|
| 2019 | 1,25 Mio. Euro | Fenster 1; Haushaltstitel 0603-68415 |
In welchen Jahren hat Deutschland das Sekretariat (Support Unit) des Migrationspakts finanziert, und mit welchen Beträgen (bitte auch die Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 189)?
Eine Finanzierung des Sekretariats – über die Unterstützung des MMPTF hinaus – hat nicht stattgefunden.
Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, welche, und mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2014 gemäß der Fragestellung aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)?
Für Projekte der humanitären Hilfe wird auf Antwort zu Frage 4 verwiesen, für andere Projekte auf die Anlage 1*. Mit Blick auf die Aufbewahrungsfrist für im Sinne der Fragestellung relevantes Schriftgut bis zu maximal 10 Jahre sind in der Anlage zu Frage 24 Projekte ab 2016 aufgelistet. Die Antwort beinhaltet Projekte, die durch IOM umgesetzt wurden, und Projekte, zu deren Umsetzung IOM beigetragen hat.
PDF-Seiten 17–31 (15 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Migranten konnten durch die Projekte der IOM seit 2014 aus Deutschland in welche Staaten zurückgeführt werden (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?
Projekte zu Rückführungen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Wie hat sich der deutsche Anteil (Quote, die für den Stimmenanteil entscheidend ist) beim Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 2017 entwickelt (vgl. ebd., S. 149 ff.)?
Die deutsche Quote beim Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich seit 2017 auf 26,6344 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR) und entspricht damit rund 5,69 Prozent der Gesamtquote.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Quote der ursprünglichen fünf BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika)-Staaten seit 2017 entwickelt hat (wenn ja, bitte darstellen)?
Die gegenwärtigen Quoten der IWF-Mitgliedstaaten können im Internet unter www.imf.org/en/about/executive-board/members-quotas abgerufen werden.
Welche Staaten haben gemäß den Kriterien des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) wann den Status der am wenigsten entwickelten Staaten (LDCs) überwunden, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dieser sozio-ökonomische Aufstieg zurückzuführen ist (bitte begründen; vgl. ebd., S. 175 bis 176)?
Die Bundesregierung verweist auf die folgende offizielle Webseite der VN, welche diese Staaten auflistet und das Jahr nennt, in dem betroffene Staaten die VN-Klassifikation der am wenigsten entwickelten Staaten überwunden haben: www.un.org/ldcportal/content/countries-approaching-graduation-and-gradu ated.
Welche Themen bzw. Prioritäten hat Deutschland bei seinen Mitgliedschaften im UN-Menschenrechtsrat seit 2014 gesetzt (bitte begründen; vgl. S. 186)?
Deutschland setzte sich während seiner Mitgliedschaften im VN-Menschenrechtsrat für die Förderung der universellen Geltung der Menschenrechte ein. Dazu gehörte unter anderem der Einsatz für die Aufklärung schwerer Menschenrechtsverletzungen. Im Übrigen wird auf die periodischen Menschenrechtsberichte der Bundesregierung verwiesen.
Welchen Nichtregierungsorganisationen hat Deutschland wann und aus welchem Anlass die Verleihung des Konsultativstatus durch den ECOSOC verweigert (vgl. ebd., S. 200)?
Die Verleihung oder Verweigerung des Konsultativstatus erfolgt nicht durch Deutschland, sondern durch den Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC).
31Haben sich die Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den folgenden Themen beschäftigt, und wenn ja, wann, in welchen Gremien, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte angeben, wann und in welchen Gremien sich die Bundesregierung selbst für eine Beschäftigung mit den o. g. Themen eingesetzt hat)
31a„Christenverfolgung und Christophobie“,
Resolutionen der VN-Generalversammlung und des VN-Menschenrechtsrats, die sich mit Formen religiöser Intoleranz oder der Verfolgung religiöser Minderheiten befassen, verurteilen ausdrücklich auch Christianophobie sowie Fälle von Christenverfolgung. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt.
„Antisemitismus“,
Das Thema Antisemitismus wird in zahlreichen VN-Formaten thematisiert: Im Holocaust-Gedenkprogramm der VN in New York, welches ganzjährige Gedenkveranstaltungen durchführt, von der UN Alliance of Civilizations, die regelmäßig Veranstaltungen mit jüdischen und anderen Organisationen auch zu Antisemitismus durchführt, und dem Büro des Sondergesandten des Generalsekretärs der VN für Genozidprävention, welches mit jüdischen und anderen Organisationen Veranstaltungen gegen Hass, Hetze, Desinformation und Antisemitismus organisiert. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, äußert sich regelmäßig zu Antisemitismus, u. a. zu Gedenktagen aber auch zu aktuellen Anlässen. Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte hat zudem 2022 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antisemitismus veröffentlicht (“Taking Action to Combat Antisemitism: Follow-up Action Plan for Advancing the Implementation of the Recommendations of the UN Special Rapporteur on Freedom of Religion or Belief in his 2019 Report to the UN General Assembly”), die United Nations Alliance of Civilizations veröffentlichte 2025 einen “Action Plan to Enhance Monitoring and Response to Antisemitism”.
Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen und setzt sich in verschiedener Weise dafür ein: Durch regelmäßige aktive Teilnahme an und Co-Sponsoring und Ausrichtung von Side Events im Menschenrechtsrat wie auch in den VN in New York und der UNESCO, durch Veranstaltungen und Gedenkstättenfahrten, auch in Kooperation mit anderen Ländern, anlässlich der entsprechenden Gedenktage. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in einschlägigen Resolutionstexten und -Verhandlungen Antisemitismus zu thematisieren, zuletzt konnte etwa in die Anti-Rassismus-Resolution der Afrikanischen Gruppe zur Umsetzung der Durban Declaration and Programme of Action im Herbst 2025 erstmals ein Absatz zu Antisemitismus aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat auch als Co-Sponsor zusammen mit Israel 2022 die VN-Resolution zu Holocaust-Leugnung mit eingebracht.
„Schutz der traditionellen Ehe und Familie“,
Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte bestimmen, dass Familien als grundlegende Einheit der Gesellschaft Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat haben. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt.
„Demografische Krise“,
Eine eigenständige Befassung mit dem Begriff „demografische Krise“ in den Vereinten Nationen ist der Bundesregierung nicht bekannt; eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt.
„Prävention von Massenmigration“,
Die VN setzen sich mit dem Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration für sichere, geordnete und reguläre Migration und durch ihren Einsatz für Frieden für die Verhinderung konfliktbedingter Flucht- und Migrationsbewegungen ein.
„Linksextremismus und linksextremistischer Terrorismus“?
Die VN verurteilen und bekämpfen alle Formen von gewalttätigem Extremismus. Grundlage ist vor allem die „Globale Strategie der UN zur Terrorismusbekämpfung“ (GCTS) und der „Aktionsplan des Generalsekretärs zur Prävention von gewalttätigem Extremismus“.
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Abschaffung des nach Ansicht der Fragesteller überflüssigen Treuhandrats gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wie wirkt die Bundesregierung auf die Abschaffung hin (vgl. ebd., S. 261)?
Der Treuhandrat hat seine Tätigkeit am 1. November 1994 eingestellt. Deutschland war nie Mitglied des Treuhandrats.
Wann und für welchen Zeitraum wurden deutsche Völkerrechtler von der Generalversammlung in die Völkerrechtskommission gewählt, und um welche Personen handelt bzw. handelte es sich (vgl. ebd., S. 277)?
Folgende deutsche Völkerrechtler wurden von der VN-Generalversammlung in die VN-Völkerrechtskommission gewählt: Prof. Dr. Georg Nolte (2007–2021), Prof. Dr. Bruno Simma (1997–2002), Prof. Dr. Christian Tomuschat (1985– 1996). Prof. Dr. Bernhard Graefrath gehörte von 1986 bis 1991 für die Deutsche Demokratische Republik der VN-Völkerrechtskommission an.
Wie oft wurde das ICSID (International Centre for the Settlement of Investment Disputes) von ausländischen Investoren zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 282)?
Bislang haben ausländische Investoren in sechs Fällen Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig gemacht. Die Fälle wurden in den Jahren 2009, 2012, 2019, 2021 und 2023 registriert.
Welche Erfolge konnte die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für einen (rechtsverbindlichen) internationalen Kodex zum Verhalten im Weltraum erzielen (Principles for Responsible Behaviour in Outer Space (PORBOS) u. a., vgl. ebd., S. 293)?
Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/5850 verwiesen.
36Werden die nachfolgenden deutschen Nichtregierungsorganisationen mit UN-Bezug von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2017 gemäß der Fragestellung angeben, vgl. ebd., S. 314 bis 315, sowie https://dgvn.de/fileadm in/user_upload/DOKUMENTE/DGVN/Mitgliederversammlung_2023/D GVN-Taetigkeitsbericht_2022-2023_Mitgliederversammlung2023.pdf):
36aDeutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e. V., d) Deutsches Komitee für das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), e) Deutsches Komitee für UNICEF,
Die Organisationen unter 36a, 36d und 36e erhielten im fragegegenständlichen Zeitraum keine Förderung durch die Bundesregierung. Für das Jahr 2026 handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Deutsche Welthungerhilfe,
| Jahr | Förderung in Euro |
|---|---|
| 2017 | 43.617.156 |
| 2018 | 41.713.569 |
| 2019 | 44.606.426 |
| 2020 | 62.331.602 |
| 2021 | 74.969.209 |
| 2022 | 86.010.635 |
| 2023 | 90.269.754 |
| 2024 | 88.028.322 |
| 2025 | 81.589.458 |
| 2026 | 55.878.725 |
Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge,
| Jahr | Förderung in Euro |
|---|---|
| 2017 | 0 |
| 2018 | 0 |
| 2019 | 0 |
| 2020 | 0 |
| 2021 | 43.253 |
| 2022 | 146.161 |
| 2023 | 146.161 |
| 2024 | 146.561 |
| 2025 | 102.507 |
| 2026 | 108.888 |
f) UN Women (Nationales Komitee Deutschland),
| Jahr | Förderung in Euro |
|---|---|
| 2017 | 268.375 |
| 2018 | 268.375 |
| 2019 | 310.254 |
| 2020 | 697.713 |
| 2021 | 852.354 |
| 2022 | 626.358 |
| 2023 | 626.358 |
| 2024 | 781.465 |
| 2025 | 934.042 |
| 2026 | 934.042 |
g) Zentrum für Internationale Friedenseinsätze,
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (keine Nichtregierungsorganisation)
| Jahr | Förderung in Euro | Haushaltstitel |
|---|---|---|
| 2017 | 10.022.000 | 0501-685 22 |
| 2018 | 15.049.000 | 0501-685 22 |
| 2019 | 15.225.000 | 0501-685 22 |
| 2020 | 24.270.000 | 0501-685 30 |
| 2021 | 30.770.000 | 0501-685 30 |
| 2022 | 32.596.000 | 0501-685 30 |
| 2023 | 34.696.000 | 0501-685 30 |
| 2024 | 35.196.000 | 0501-685 30 |
| 2025 | 35.196.000 | 0501-685 30 |
| 2026 | 35.196.000 | 0501-685 30 |
h) Deutsche UNESCO-Kommission e. V.,
Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (Mittlerorganisation in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik)
| Jahr | 68714 EN 7.1 | 68714 EN 8 | 68715 EN 3 | 68717 EN 3 | 68718 | 68747 EN 1.4 |
| 2017 | 331.410,27 | 0,00 | 318.991,00 | 5.205.732,23 | 125.673,00 | 1.648.000,00 |
| 2018 | 209.470,17 | 0,00 | 318.991,00 | 5.668.888,03 | 109.870,00 | 2.152.000,00 |
| 2019 | 258.022,00 | 6.962,60 | 300.358,00 | 5.689.893,78 | 94.857,85 | 3.253.000,00 |
| 2020 | 122.891,00 | 0,00 | 310.513,00 | 3.577.048,50 | 89.968,44 | 3.547.620,00 |
| 2021 | 64.334,00 | 0,00 | 0,00 | 3.674.590,88 | 91.457,95 | 4.014.550,00 |
| 2022 | 146.305,00 | 0,00 | 0,00 | 6.043.100,65 | 75.606,24 | 4.200.000,00 |
| 2023 | 68.958,02 | 0,00 | 0,00 | 6.405.094,39 | 158.024,40 | 4.332.249,00 |
| 2024 | 140.023,94 | 0,00 | 0,00 | 5.662.835,78 | 0,00 | 4.360.000,00 |
| 2025 | 69.996,20 | 0,00 | 0,00 | 4.992.312,92 | 0,00 | 4.420.000,00 |
| 2026 | 234.264,70 | 0,00 | 0,00 | 5.172.845,25 | 0,00 | 4.420.000,00 |
i) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.,
| Jahr | Förderung in Euro | Haushaltstitel |
|---|---|---|
| 2017 | 987.000 | 0502-685 20 |
| 2018 | 996.000 | 0502-685 20 |
| 2019 | 1.034.000 | 0502-685 20 |
| 2020 | 1.045.500 | 0502-685 20 |
| 2021 | 1.234.000 | 0502-685 20 |
| 2022 | 1.309.000 | 0502-685 20 |
| 2023 | 1.371.039 | 0502-685 20 |
| 2024 | 1.299.000 | 0502-685 20 |
| 2025 | 1.344.000 | 0502-685 20 |
| 2026 | 1.344.000 | 0502-685 20 |
j) gegebenenfalls andere (bitte angeben)?
Im Übrigen wird bezüglich der Haushaltstitel auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Nimmt bzw. nahm die Bundesrepublik Deutschland an der UN Alliance of Civilizations teil, und wenn ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung hierbei unterstützt bzw. an welchen hat sie teilgenommen (bitte auch Erklärungen, Pressemitteilungen etc. aufführen und gegebenenfalls angeben, ob, und wenn ja, in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Alliance of Civilizations aufgewendet wurden, und wenn ja, aus welchem Haushaltstitel; vgl. P. Robinson: Russia`s World Order. How Civilizationism explains the conflict with the West. Ithaca und London 2025. S. 133)?
Die Bundesregierung steht in Austausch mit der UN Alliance of Civilizations (UNAOC), u. a. zu Themen wie Antisemitismus und Religionsfreiheit, und nimmt an Veranstaltungen von UNAOC teil. Die Bundesregierung ist Mitglied der Alliance of Civilizations Group of Friends. Im Rahmen einer zeitlich beschränkten zweckgebundenen Projektförderung hat das Auswärtige Amt von 2015 bis 2020 den Teil Nahost und Nordafrika des UNAOC Fellowship-Programms mit Mitteln in Höhe von 1,67 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 EN 17 finanziert.
38Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Gründen des erstmaligen Scheiterns der Bundesrepublik Deutschland bei der Wahl für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/rie sen-blamage-fuer-die-bundesregierung-deutschland-verfehlt-sitz-im-un-s icherheitsrat-6a203ac39d434f719fddf933)?
39Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu der Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred Pentz (CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für die Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn ja, wie lautet diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw. Organisationen bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung dies gegebenenfalls tun (bitte gegebenenfalls begründen; vgl. https://jung efreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahlt-deutschla nd-wirklich-an-die-un/)?
Die Fragen 38 und 39 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/6834 verwiesen.
Wie begründet die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung zum UN-Mandat für UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees), vor dem Hintergrund der nach Auffassung der Fragesteller berechtigten Kritik des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, wonach es bei UNRWA „eine nicht akzeptable Zusammenarbeit zum Teil mit Gruppierungen gegeben (habe), die sich gegen Israel gewandt und Feindseligkeiten geschürt hätten“, und wäre es vor dem Hintergrund dieser Kritik nicht angemessener gewesen, die Verlängerung des Mandats abzulehnen (bitte begründen, vgl. www.zeit.de/n ews/2025-11/19/deutschland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaenge rung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/3136 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen.