Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen

Drucksache 21/7309Antwortauf die Kleine Anfrage 21/663823.07.20268 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium für GesundheitGesundheitStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

In der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen sind aktuell zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die sich auf die folgenden Besoldungs- und Entgeltgruppen verteilen: einmal B 3, einmal A 15, einmal E 15, einmal A 13 h, dreimal E 13, einmal E 11, einmal E 9a und einmal E 6.

Frage 2 Seite 2

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?

Antwort

Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen wurden folgende Dienstleistungen beauftragt.

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 2 Spalten
DienstleistungSumme in Euro
IT-Dienstleister14 614,84
Tagungstechnik/-ausstattung3 479,09
Fotografie2 740,91
Presseabonnements2 162,04
Media-Monitoring7 323,55
Fachliche Begleitung2 800,00
Datenaufbereitung14 591,59
Gebärdensprachenvideoproduktion1 738,75
Kreativagentur-Leistung23 728,60
Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

4Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

5Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

6Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen können der Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen steht im engen Austausch zu vielen Institutionen und Personen, die Bezüge zu dessen Aufgabenfeld haben. Dazu gehören unter anderem Ministerien, die Bundestagsfraktionen sowie Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 3

7Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode

7ainnerhalb Deutschlands und

7baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?

Antwort

Die Begleitung einer Dienstreise findet in der Regel durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle statt.

Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden:

– 17. bis 18. Juni 2025: EUDA-Exekutivausschuss in Lissabon, Reisekosten 885,26 Euro

– 15. Juli 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten 455,42 Euro

– 21. Juli 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten 455,42 Euro

– 23. bis 24. April 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten 489,42 Euro

– 19. bis 21. August 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten 537,42 Euro

– 1. bis 4. September2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten 375,42 Euro

– 21. bis 22. September 2025: Gespräche und Kongressteilnahme in Berlin, Reisekosten 279,42 Euro

– 20. bis 21. Oktober 2025: Ministergespräche und andere Termine in Berlin, Reisekosten 116,60 Euro – 24. November 2025: Brandenburg Forum 2025 in Lübbenau, Reisekosten 14,00 Euro

– 9. bis 12. Dezember 2025: EUDA-Exekutivausschuss in Lissabon, Reisekosten 614,55 Euro

– 19. bis 22. Januar 2026: Diverse Gespräche und Termine in Erfurt und Dresden, Reisekosten 397,34 Euro

– 8. bis 10. März 2026: 69. Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen in Wien, Reisekosten 1 224,69 Euro

– 27. April 2026: Veranstaltung „Rauchfrei im Mai“ in Berlin, Reisekosten noch in Abrechnung

– 11. bis 14. Mai 2026: Diverse Gespräche und Termine in Leer (Ostfriesland), Reisekosten noch in Abrechnung

Frage 8 Seite 4

Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen nutzt LinkedIn, Instagram, Bluesky, X und Facebook. Die Kanäle dienen als Informationsangebot und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Im angefragten Zeitraum wurden die unten genannten Kennzahlen erzielt. Für LinkedIn kann abweichend nur ein kürzerer Zeitraum von 28. Juni 2025 31. Mai 2026 angegeben werden.

Instagram (28. Mai 2025 bis 31. Mai 2026): Reichweite: 60 127; Ansichten: 348 972 und Content-Interaktionen: 6.971.

Facebook (28. Mai 2025 bis 31. Mai 2026): Keine Angaben zu Reichweite möglich, Ansichten: 9.755 und Content-Interaktionen: 287.

LinkedIn (28. Juni 2025 bis 31. Mai 2026): Keine Angaben für Reichweite möglich, Ansichten: 170 583, Reaktionen: 3 919 und Kommentare: 391.

Bluesky: Keine Angaben zu Reichweite und Ansichten möglich. Angaben zu Interaktionen nur durch händische Auswertung aller Postings möglich.

X: Keine Angaben zu Reichweite möglich. Angaben zu Ansichten und Interaktionen nur durch händische Auswertung aller Postings möglich.

Frage 10 Seite 4

Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?

Antwort

Es ist die Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, die Politik der Bundesregierung in seinem Feld zu koordinieren und gegenüber Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit zu erläutern und zu vertreten. Hierbei setzt er unter anderem Schwerpunkte bei der Vorbereitung auf eine drohende Opioidproblematik sowie dem problematischen Konsum von Kokain/Crack. Zu beiden Themen hat er Strukturen für die kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung der beteiligten Ressorts eingerichtet. In diesem Zusammenhang konnte eine Vielzahl von Maßnahmen der beteiligten Ressorts begleitet und zum Teil bereits umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem das Verbot von Gamma-Butyrolacton (GBL) und Lachgas (Bundesministerium für Gesundheit (BMG)), der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems für Synthetische Opioide (BMG), neue Kampagnen zu den Themenfeldern Kokain (Bundesministerium des Innern) und Kinder aus suchtbelasteten Familien (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Auch ist es gelungen, die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 auf ein Rekordniveau anzuheben. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen befindet sich in der finalen Abstimmung. Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Beauftragte bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen. Dies trifft auch auf die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen zu.

Frage 11 Seite 5

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat bis dato keine externen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte veröffentlicht. Interne Strategie- und Positionspapiere werden seitens der Bundesregierung nicht veröffentlicht.

Frage 12 Seite 5

Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Ziele, die im Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen sieht sich der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darlegten Ziele im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik verpflichtet und unterstützt die zuständigen Ressorts bei der Umsetzung.

Frage 13 Seite 5

Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat dem Bundestag in seinem ersten Amtsjahr keinen mündlichen oder schriftlichen Bericht erstattet.

Frage 14 Seite 5

Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?

Antwort

Dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen stehen im Rahmen des Bundeshaushalts 2026 110 000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Hieraus werden unter anderem die Kosten für den Internetauftritt, die Social Media-Angebote und ein umfassendes Datenportal zu Sucht- und Drogen getragen. Darüber hinaus nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen die Möglichkeiten der Pressearbeit, um die Öffentlichkeit über sein Handeln zu informieren.

Frage 15 Seite 6

Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht nach allgemeinen Kriterien.

Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?

Antwort

Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner Beauftragter.

Frage 18 Seite 6

Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?

Antwort

Eine Evaluation der Arbeit der Beauftragten ist nicht vorgesehen. Beauftragte der Bundesregierung werden in der Regel durch Kabinettbeschluss bestellt. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher Konstellation die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll, siehe in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 20/5075 – „Beauftragte der Bundesregierung und ihre Aufgaben“ auf Bundesdrucksache 20/5251.

Frage 19 Seite 6

Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?

Antwort

Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.

Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele; das Wirken der Beauftragten orientiert sich an deren allgemeinen Aufgaben, die unter anderem darin liegen, Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren.