Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Nachrichtenportal nius.de einen Artikel über die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt a. M. mit dem Titel: „Unter dem Tarnnamen Anne Frank finanziert die Bundesregierung Wahlempfehlung gegen Rechts“ (www.niu s.de/politik/news/anne-frank-tarnname-bundesregierung-wahlempfehlung-geg en-rechts/9c26042b-09bb-42e3-81f3-cbcba7ec10af, letzter Zugriff am 21. Februar 2025).
Darin werden mehrere Beispiele genannt, wie die (laut Vereinsnamen) Bildungsstätte auf ihren Soziale-Medien-Kanälen Tipps für die Bundestagswahl gibt, um gezielt die Alternative für Deutschland (AfD) und auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu schwächen. Sie wirbt beispielsweise dafür, „taktisch“ zum Beispiel Die Linke zu wählen, damit diese in den Deutschen Bundestag einzieht und dadurch die Zahl der AfD-Bundestagsabgeordneten verringert wird (ebd. oder www.instagram.com/p/DF7fZRYM5_P/?utm_sourc e=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==, letzter Zugriff am 21. Februar 2025).
Die Bildungsstätte Anne Frank e. V. genießt den steuerbegünstigten Status der Gemeinnützigkeit (vgl. www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/verein, letzter Zugriff am 28. Februar 2025) und wird nach eigenen Angaben zu fast 80 Prozent aus öffentlichen Zuschüssen von Stadt, Land und Bund finanziert (vgl. www.b s-anne-frank.de/ueber-uns/transparenz/transparenz-2023, letzter Zugriff am 21. Februar 2025). Ihr Budget für 2023 betrug 3 703 640,68 Euro, wovon 3 029 085,37 Euro auf solche Zuschüsse entfielen. Der Verein konnte auf dieser Grundlage 19 Vollzeitangestellte, 37 Teilzeitangestellte, eine Person im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und 33 Teamer finanzieren (vgl. ebd.). Für das Jahr 2024 wurden bisher keine Angaben auf der Internetseite der (laut Vereinsnamen) Bildungsstätte veröffentlicht.
Mehrere Bundesministerien und von der Bundesregierung abhängige Institutionen werden als Förderer und Partner des Vereins angegeben: das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragte für Kultur und Medien sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Deutsche Welle (www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/foerderer-partner, letzter Zugriff am 21. Februar 2025).
Die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit des Vereins und die finanzielle Förderung durch den Bund sind nach Auffassung der Fragesteller nicht mit seinem gemeinnützigen Status zu vereinbaren. Gemeinnützige Vereine dürfen nämlich „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ (§ 55 Absatz 1 Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung).
Die Brisanz der Bundesförderung für den möglicherweise parteipolitisch tätigen Verein erhöht sich nach Auffassung der Fragesteller durch die Kuratoriumsmitgliedschaften des Amtschefs der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Andreas Görgen, der Ehefrau des amtierenden Bundespräsidenten und Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, Elke Büdenbender, sowie der Präsidentin des Goethe-Instituts, Dr. Carola Lentz (www.bsanne-frank.de/ueber-uns/verein/kuratorium, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Diese Personen sind nach der Rechtsauffassung der Fragesteller aufgrund ihres Richter- oder Beamtenstatus zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet und müssten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Kuratorium die Vereinsführung darauf hinweisen, dass eine parteipolitische Tätigkeit aufgrund der Förderung mit Steuergeldern und des Status der Gemeinnützigkeit zu unterlassen ist. Gemäß § 10 der Satzung des Vereins „Bildungsstätte Anne Frank e. V.“ berät das Kuratorium den Vorstand und das Direktorium. „Seine Mitglieder sollen herausragende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben sein“ und „dabei unterstützen, […] Zugang zu Projekten und Fördermitteln zu erhalten“ (www.bs-anne-frank.de/fileadmin/content/Verein/Satzung__16.11.2 022.pdf, letzter Zugriff am 28. Februar 2025).
Des Weiteren deuten auch die Kuratoriumsmitgliedschaften des ehemaligen EU-Abgeordneten des Bündnisses 90/die Grünen, Daniel Cohn-Bendit, und des ehemaligen CDU-Mitglieds Michel Friedman nach Befürchtung der Fragesteller auf eine bewusste parteipolitische Instrumentalisierung des Vereins gegen die oppositionelle AfD hin. Michel Friedman hatte bereits im Oktober 2024 bei einer Gedenkstunde an Oskar Schindler im hessischen Landtag die AfD mit Nazivergleichen angegriffen und damit nach Ansicht der Fragesteller die NS-Vernichtungspolitik gegen die europäischen Juden verharmlost (www. hessenschau.de/politik/landtag/oskar-schindler-wuerde-sie-verachten-wie-mic hel-friedman-mit-der-afd-abrechnete-v3,friedman-rede-landtag-afd-100.html, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Seinen Austritt aus der CDU im Januar 2025 begründete er mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag über einen CDU-Entschließungsantrag für den Schutz der Grenzen gegen illegale Einwanderung, der dank der Stimmen der AfD angenommen worden war (www.t agesschau.de/inland/regional/hessen/friedman-cdu-austritt-100.html, letzter Zugriff am 28. Februar 2025).
Die Kleine Anfrage dient daher dem Zweck, der Möglichkeit einer parteipolitischen Instrumentalisierung des Vereins und des Gedenkens an Anne Frank nachzugehen.
1Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der Aufruf zum taktischen Wählen gegen die AfD eine parteipolitische Tätigkeit dar, und wenn nein, warum nicht?
2Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller sowie in den Medien beschriebenen Tätigkeiten des Vereins im Rahmen der Bundestagswahl 2025, insbesondere der Aufruf zum taktischen Wählen gegen die AfD, einen Verstoß gegen § 55 Absatz 1 Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) dar (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliegt nach der verfassungsmäßigen Ordnung der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor. Daher kann nur eine allgemeine Antwort erfolgen.
Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Körperschaft ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden, § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Eine parteipolitische Betätigung ist immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Allerdings ist es nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus).
Diese untergesetzliche Regelung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum politischen Engagement gemeinnütziger Körperschaften (zuletzt BFH-Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17, Bundessteuerblatt (BStBl) 2021 II S. 55).
3Plant die Bundesregierung, die Verwendung von Steuermitteln aufgrund der möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit des Vereins während des Bundestagswahlkampfes 2025 zu prüfen (bitte begründen)?
3aWenn ja, auf welche Weise?
3bWenn nein, warum nicht?
4Plant die Bundesregierung, die Förderung des Vereins aufgrund seiner möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit einzustellen?
4aWenn ja, ab wann?
4bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Zuwendungsempfänger werden fortlaufend durch die zuständige Bewilligungsbehörden hinsichtlich der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) Nummer 2 und Nummer 2.2 zu § 7 sowie VV-BHO Nummer 11a zu § 44) sowie im Rahmen des Verwendungsnachweises (vgl. § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO, VV-BHO Nummer 10 und Nummer 11 zu § 44) geprüft.
Im Zuge der bisherigen Antragsstellungen und im Rahmen der Projektbegleitung haben sich keine Anzeichen für eine parteipolitische Tätigkeit des Vereins ergeben.
In welcher Höhe hat der Verein innerhalb der letzten zehn Jahre Fördermittel des Bundes erhalten (bitte bis zum letzten Stichtag der Datenerfassung die jeweilige Jahressumme, das beteiligte Ressort der Bundesregierung sowie den Projektnamen aufführen, und wie hoch waren die Personalkosten, die die Bundesregierung in diesen Projekten trug, bitte zudem nach Projekt aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage* verwiesen.
PDF-Seiten 9–13 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
6Auf Grundlage welches Beschlusses des Deutschen Bundestages wird der Verein durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert, und handelt es sich dabei um eine institutionelle Förderung?
6aWenn ja, in welcher Höhe wird der Verein institutionell gefördert?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
Wenn nein, um welche Art der Förderung handelt es sich, und zu welchem Zweck?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert den rechtlich anerkannten Verein über die Titelstelle 0601 685 19 der Deutschen Islam Konferenz (DIK). Die DIK ist ein politisches Dialogforum im Rahmen der Exekutive, das auf ministerieller Initiative und Zuständigkeit basiert.
Die nachstehenden Projekte werden im Rahmen der projektbezogenen Förderung unterstützt.
| Projektname | Bewilligte Fördersumme in € | dar. für Personalausgaben in € | Ressort |
|---|---|---|---|
| #Nahostkonflikt: Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus im Netz bekämpfen | 2024: 150.000,00 2025: 150.000,00 | 2024: 69.881,47 2025: 91.215,09 | BMI |
| Jüdisch-muslimischer Dialog in Zeiten der Krise | 2024: 150.000,00 2025: 150.000,00 | 2024: 109.865,68 2025: 110.239,00 | BMI |
| Webvideoreihe „muslimisch und mehr“ | 2024: 41.998,39 2025: 108.001,00 | 2024: 22.429,26 2025: 67.287,49 | BMI |
| Zwischen den Zeilen – antimuslimischer Rassismus im Journalismus | 2024: 16.010,79 2025: 105.277,00 2026: 58.711,00 | 2024: 13.122,94 2025: 78.737,66 2026: 39.368,84 | BMI |
7Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Löhne für die 19 Vollzeitangestellten, die 37 Teilzeitangestellten und die 33 Teamer, die der Verein im Jahr 2023 zahlte?
7aWelches Gehalt erhalten die Direktoren des Vereins (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)?
7bWie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Vollzeitangestellten (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)?
7cWie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Teilzeitangestellten (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)?
7dWie hoch ist das Durchschnittsgehalt der 33 Teamer (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)?
7eWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Angestellten- und Gehaltsstruktur für das Jahr 2024?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bildungsstätte Anne Frank unterliegt, wie grundsätzlich alle Zuwendungsempfänger, dem Besserstellungsverbot, dessen Einhaltung im Zuge der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörden sichergestellt wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung insbesondere für Stellen, die nicht über die Projektförderung abgerechnet werden, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel vom durch den Bund geförderten Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt?
8aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Bildungsstätte Anne Frank gehört zum Praxisnetzwerk des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Im Rahmen der Kooperation wurden und werden verschiedene Forschungs- und Transferaktivitäten sowie Veranstaltungsformate zu zusammenhaltsrelevanten Fragestellungen durchgeführt, darunter wechselseitige Beteiligungen an Tagungen, Workshops, Podiumsdiskussionen, Podcasts und Publikationen.
9Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund finanzierten Deutschen Welle?
9aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
9bWenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Welle hat keine Fördermittel an die Bildungsstätte Anne Frank vergeben. Die Zusammenarbeit basiert auf Beauftragungen zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Schulungen im Bereich der Antisemitismus-Prävention.
10Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Deutschen Nationalbibliothek?
10aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
10bWenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Verein erhielt keine Fördermittel durch die Deutsche Nationalbibliothek. Die Zusammenarbeit besteht in der gegenseitigen (nicht vergüteten) Teilnahme an Programmen der jeweils anderen Institution (siehe Antwort zu Frage 11).
11Auf welche Art und Weise kooperiert der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung mit der durch den Bund geförderten Deutschen Nationalbibliothek?
11aWenn nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit besteht, worauf basiert sie, und welche Projekte wurden gemeinsam durchgeführt?
11bWenn nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zusammenarbeit besteht, worauf basiert die Verbindung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Nachfolgende Veranstaltungen wurden gemeinsam durchgeführt:
13. Juni 2022 Beteiligung des Deutschen Exilarchivs 1933 bis 1945 der Deutschen Nationalbibliothek (DEA) am Anne Frank Tag mit dem Beitrag: „Die Zukunft der Erinnerung – interaktive Zeitzeugnisse“ Präsentation und anschließende Podiumsdiskussion mit Dr. Sylvia Asmus, Prof. Dr. Micha Brumlik, Marc Grünbaum, Karen Jungblut, Moderation: Dr. Regina Oehler
15. September 2022 Beteiligung der Bildungsstätte Anne Frank an den von der Körber-Stiftung in Kooperation mit dem DEA ausgerichteten „Tagen des Exils“ mit dem Beitrag „Oh, ich bin so froh, dass ich dich mitgenommen habe!“ (15. September 2022, 19 Uhr).
19. April 2024 Beteiligung des DEA an der von der Bildungsstätte Anne Frank ausgerichteten Tagung „KI & Demokratie – Über die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz für die offene, vielfältige Gesellschaft“. Beitrag: Dr. Sylvia Asmus und Dr. Anna Nübling: „Frag nach! Künstliche Intelligenz und Zeitzeug*innenschaft“.
29. Januar 2025 Besuch von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Bildungsstätte im Exilarchiv und kollegialer Austausch zum Thema „Frag nach! Digitale interaktive Interviews mit Inge Auerbacher und Kurt S. Maier“.
14. Juni 2025 Beteiligung des DEA am Anne Frank Tag, der von der Bildungsstätte ausgerichtet wird. Beitrag: D. Jesko Bender: „Frankfurter Kinder und Jugendliche im Exil. Stadtrundgang für Familien“.
Im Rahmen der aufgeführten Beiträge sind keine Mittel geflossen.
12Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)?
12aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
12bWenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bildungsstätte Anne Frank hat von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in den letzten 10 Jahren folgende Förderungen erhalten.
| Nr. | Projektbezeichnung | Jahr | Summe |
|---|---|---|---|
| 1 | Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer antisemitismuskritischen Fachtagung aus der Reihe „Blickwinkel“ in Kassel 2015 | 2015 | 68.772,30 € |
| 2 | Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ in Kassel 2016 | 2015 | 71.048,00 € |
| 3 | Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“, Aufstockung für Publikation der Ergebnisse der Tagungsreihe 2014 - 2016 | 2016 | 18.152,00 € |
| 4 | 8. und 9. Tagung der Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ 2017 und 2018 | 2016 | 50.000,00 € |
| 5 | Mach dich zum Profi! Qualifizierungsprogramm für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der historisch-politischen Bildung | 2017 | 72.925,00 € |
| 6 | Eignungsanalyse: Digitale Simulationen für die historisch-politische Bildung | 2018 | 18.200,00 € |
| 7 | 10. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 2019 | 2019 | 17.823,00 € |
| 8 | The Game's Not Over - Ein Serious Game zur Radikalisierungsprävention im Bereich Antisemitismus und Verschwörungsideologien | 2019 | 87.884,00 € |
| 9 | 11. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 2020 | 2020 | 10.000,00 € |
| 10 | Umsetzung einer antisemitismuskritischen Bildungsinitiative und Social Media Kampagne auf TikTok | 2021 | 299.997,00 € |
| 11 | Angebote für die öffentliche Verwaltung im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus; gezielte Beratungs- und Fortbildungsangebote | 2021 | 250.000,00 €* |
| 12 | Publikation zur Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ 2020 - 2021 | 2021 | 10.000,00 € |
| 13 | Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft. Tagung 2023 | 2023 | 30.000,00 € |
| 14 | Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und Rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft. Online, offline und mit Künstlicher Intelligenz. Politische Bildung gegen Antisemitismus und Rassismus im digitalen Zeitalter | 2024 | 30.000,00 € |
| 15 | Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft | 2025 | 25.000,00 € |
13Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der Bundeszentrale für politische Bildung?
13aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
13bWenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Da die Aufbewahrungsfrist für Akten gemäß der Registratur-Richtlinie (RegR) fünf Jahre beträgt, beschränkt sich die Antwort der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) auf den Zeitraum 2021 bis 2025. Die BpB hat in diesen Jahren Bildungsmaßnahmen der Bildungsstätte Anne Frank im Rahmen der Modellprojektförderung gefördert. Nachfolgend sind die entsprechenden Projekte und die jeweils verausgabten Haushaltsmittel benannt:
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 62 195,50 Euro (2021)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 79 228,00 Euro (2022)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 69 998,94 Euro(2023)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 70 000,00 Euro(2024)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 32 000,00 Euro (2025)
– „Ab ins #netz. Digitale Formate für die politische Bildung“: 52 416,20 Euro
– „Empower Dich für Vielfalt!“: 328 540,27 Euro
– „Train To Empower“: 293 798,83 Euro
– „Stop right here! Aktionsprogramm für Nutzer/-innen / Multiplikator/-innen in Facebook- und Telegram-Gruppen“: 432 526,45 Euro.
Im Rahmen der veranstaltungsbasierten Richtlinienförderung erhielt die Bildungsstätte Anne Frank als anerkannter Träger der politischen Bildung der BpB zudem festgelegte Jahreskontingente wie folgt:
| Jahr | Bewilligtes Jahreskontingent | Verausgabte Mittel |
|---|---|---|
| 2021 | 7.550,00 € | 1.302,00 € |
| 2022 | 1.700,00 € | 1.630,00 € |
| 2023 | kein Kontingent | |
| 2024 | kein Kontingent | |
| 2025 | 13.632,75 € (davon aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt 10.899,00 €) | 6.130,69 € |