Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Über Angriffe von Neonazis auf Büros der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wird immer wieder in der Presse berichtet. Sie dienen der Einschüchterung des politischen Gegners und sollen neben dem materiellen Schaden auch den Rückzug politischer Gegnerinnen und Gegner aus der Öffentlichkeit bewirken. Häufig wird ein neonazistischer Hintergrund bei solchen Taten vermutet, zumal aufgesprühte Symbole oder zurückgelassene Botschaften einen solchen politischen Hintergrund nahelegen. So wurden zum Beispiel die Büros der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Die Linke) in Hoyerswerda und Bautzen (Sachsen) seit 2010 Dutzende Male von Neonazis angegriffen (vgl. Bedrohte Politiker – Caren Lay meldet Angriff Nummer 35 | nd-aktuel l.de). In Merseburg (Sachsen-Anhalt) wurde das Büro des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mehrfach angegriffen (vgl. „Grüner in Sachsen-Anhalt: ‚Man will uns Angst einjagen und zum Schweigen bringen‘ – WELT; www.welt.de/politik/deutschland/plus25145342 4/Gruener-in-Sachsen-Anhalt-Man-will-uns-Angst-einjagen-und-zum-Schwei gen-bringen.html). Auf das Wohnhaus des thüringischen Lokalpolitikers Michael Müller (SPD) in Schnepfenthal wurde ein Brandanschlag verübt („Michael Müller nach Brandanschlag: ‚Ist es das wert?‘“ | ZEIT ONLINE; www.zeit.de/2024/13/michael-mueller-brandanschlag-lokalpolitiker-spd-dem os-rechts-thueringen).
terangriffsziel (UAZ) „BSW“ und das UAZ „Freie Wähler“ rückwirkend zum 1. Januar 2024 eingeführt. Bis zu diesem Datum wurden diese Parteien über das UAZ „Sonstige Partei“ abgebildet. Bedingt durch diese Umstellung kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht bei allen Fällen die neuen UAZ genannt sind.
Der in der Fragestellung verwendete Begriff „Angriff“ ist nicht im Sinne des KPMD-PMK definiert. Insofern beinhalten die Ergebnisse der Abfragen überwiegend Straftaten wie z. B. Beleidigungen oder Verleumdungen in sozialen Netzwerken.
Das Abfragedatum für die Beantwortung ist der 17. Juni 2025, jeweils mit Stichtag 31. Januar des Folgejahres, beinhaltet daher alle Nach- und Änderungsmeldungen und ist nicht deckungsgleich mit den Jahresfallzahlen.
Die Fallzahlen PMK aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen.
Wie viele Angriffe auf Büros von im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bzw. von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 (bitte quartalsweise und unter Angabe von Tatzeit, Tatort, Tatmittel, Bundesland, Sachverhalt, Tatverdächtigen, Phänomenbereich, Delikt und betroffener Partei aufschlüsseln)?
Für die Beantwortung der Frage wurde das UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ verwendet. Im Hinblick auf die Erfassungssystematik wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Sachverhaltsdarstellungen des KPMD-PMK beruhen auf Angaben der Länder, die nicht mitgeteilt werden können, da nicht auszuschließen ist, dass sie Informationen enthalten, die laufende Ermittlungsverfahren in Zuständigkeit der Länder gefährden.
Tabelle: Quartalsweise Aufstellung der Straftaten mit Unterangriffsziel „Parteigebäude“ und „Parteieinrichtungen“, alle Phänomenbereiche.
| Jahr | Quartal | Anzahl |
|---|---|---|
| 2021 | 1 | 101 |
| 2 | 111 | |
| 3 | 135 | |
| 4 | 97 | |
| 2022 | 1 | 116 |
| 2 | 107 | |
| 3 | 100 | |
| 4 | 151 | |
| 2023 | 1 | 416 |
| 2 | 284 | |
| 3 | 236 | |
| 4 | 292 | |
| 2024 | 1 | 236 |
| 2 | 211 | |
| 3 | 118 | |
| 4 | 141 | |
| 2025 | 1 | 298 |
| 2 | 32 |
Die weiteren erfragten Daten finden sich in Anlage 1.*
PDF-Seiten 5–313 (309 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Zu welchen der in der Frage 1 erfragten Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Täter bzw. Tatverdächtige ermittelt werden?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
3Wie viele Angriffe auf Wohnungen und Kfz von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 (bitte quartalsweise und unter Angabe von Tatzeit, Tatort, Tatmittel, Bundesland, Sachverhalt, Tatverdächtigen, Phänomenbereich Delikt, und betroffener Partei aufschlüsseln)?
4Zu welchen der in der Frage 3 erfragten Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Täter bzw. Tatverdächtige ermittelt werden?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Politisch motivierte Straftaten gegen „Wohnungen und Kraftfahrzeuge“ werden im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich.
Wie viele Angriffe auf Wahlkampfhelferinnen und Wahlkampfhelfer ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 (bitte quartalsweise und unter Angabe von Tatzeit, Tatort, Tatmittel, Bundesland, Sachverhalt, Tatverdächtigen, Phänomenbereich, Delikt und betroffener Partei aufschlüsseln)?
Für die Beantwortung der Frage wurde das UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ verwendet. Die angefragte Begrifflichkeit „Angriff“ ist nicht definiert im Sinne des KPMD-PMK. Insofern beinhalten die Ergebnisse der Abfrage überwiegend Straftaten wie z. B. Beleidigungen oder Verleumdungen in sozialen Netzwerken. Die Sachverhaltsdarstellungen des KPMD-PMK beruhen auf Angaben der Länder, die nicht mitgeteilt werden können, da nicht auszuschließen ist, dass sie Informationen enthalten, die laufende Ermittlungsverfahren in Zuständigkeit der Länder gefährden.
Da bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind (z. B. „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“), ist ein Aufsummieren mit den Zahlen in der Antwort zu Frage 1 nicht sachgerecht. Insofern wird auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Tabelle: Quartalsweise Aufstellung der Straftaten mit UAZ „Parteirepräsentant“ und „Parteimitglied“ (in allen Phänomenbereichen).
| Jahr | Quartal | Anzahl |
|---|---|---|
| 2021 | 1 | 671 |
| 2 | 377 | |
| 3 | 1145 | |
| 4 | 318 | |
| 2022 | 1 | 434 |
| 2 | 365 | |
| 3 | 411 | |
| 4 | 347 | |
| 2023 | 1 | 549 |
| 2 | 434 | |
| 3 | 717 | |
| 4 | 336 | |
| 2024 | 1 | 807 |
| 2 | 910 | |
| 3 | 450 | |
| 4 | 321 | |
| 2025 | 1 | 1833 |
| 2 | 101 |
Die weiteren erfragten Daten finden sich in Anlage 2.*
PDF-Seiten 314–1991 (1678 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Zu welchen der in der Frage 5 erfragten Taten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Täter bzw. Tatverdächtige ermittelt werden?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*