Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke

Drucksache 21/723Antwortauf die Kleine Anfrage 21/47930.06.20258 Seiten18 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Berufsständische Versorgungswerke stellen seit Jahrzehnten einen eigenständigen Pfeiler der Altersvorsorge in Deutschland dar. Sie sichern die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Angehörigen freier Berufe wie Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten oder Steuerberatern (www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke.html). Die Pflichtmitgliedschaft in diesen Einrichtungen ergibt sich aus landesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit berufsrechtlichen Vorgaben. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist für diese Berufsgruppen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) möglich.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen die Versorgungswerke keiner zentralstaatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern operieren weitgehend autonom unter der Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbehörden oder Berufskammern. Diese Konstruktion soll die Selbstverwaltung und berufsbezogene Eigenverantwortung stärken, führt jedoch auch zu einer fragmentierten Aufsichtsstruktur und intransparenter Datenlage.

Die berufsständischen Versorgungswerke investieren einen Teil der eingesammelten Beiträge ihrer Mitglieder an den Finanz- und Kapitalmärkten. In jüngster Zeit gab es einige Berichte über finanzielle Schieflagen durch riskante Investitionen oder die Insolvenz der Versicherung ELEMENT Insurance AG (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/versorgungswerke-unter-druck-z ahnaerzteversicherung-verspekuliert-sich-mit-dem-geld-der-mitglieder_id_26 0752869.html, www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/versorgungs werk-informiert-ueber-schieflage/).

Text vor der ersten Frage

Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung berufsständischer Versorgungseinrichtungen entschieden und dabei u. a. den erfassten Personenkreis, das Finanzierungssystem sowie den Leistungskatalog festgelegt. Die Ausführung dieser Landesgesetze ist Einrichtungen des Landes bzw. Selbstverwaltungskörperschaften übertragen, die von Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt werden. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben ihre Finanzierung ohne die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln sicherzustellen.

Die in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen genannten Daten wurden größtenteils vom Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), zur Verfügung gestellt.

Frage 1 Seite 2

Welche genauen Aufgaben und Zuständigkeiten hat das Referat IVb4 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die berufsständischen Versorgungswerke (siehe im Organigramm des BMAS)?

Antwort

Die berufsständische Versorgung ist ein Bestandteil des Altersvorsorgesystems in Deutschland. Die Entwicklung dieser Systeme liegt damit selbstverständlich auch im Blickpunkt des für die Alterssicherung zuständigen Bundesministeriums. Daneben befasst sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. das genannte Referat u. a. mit dem Zusammenspiel und der Abgrenzung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu anderen Versorgungssystemen. Zudem werden europarechtliche Fragestellungen mit Bezug auf die berufsständische Versorgung bearbeitet, etwa im Zusammenhang mit der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.

Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

2Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragszahlenden Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?

3Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl Altersruhegeldempfänger der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Berufsstand aufschlüsseln)?

4Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Altersruhegeld der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?

5Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der ausgezahlten Altersruhegelder der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?

6Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte Beitragsvolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam in der nachfolgenden Tabelle beantwortet (Daten für 2024 liegen noch nicht vor).

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 10 Spalten
201520162017201820192020202120222023
Frage 2822 516835 731849 152862 913880 562895 106906 158919 199938 613
Frage 3229 010242 722254 244265 804279 266293 091306 509321 880340 674
Frage 4 (Euro)2 077,922 099,322 104,262 120,432 121,992 156,952 173,682 205,202 222,27
Frage 5 (Mrd. Euro)5,0585,3755,6866,0386,3746,8037,2047,6108,139
Frage 6 (Mrd. Euro)8,9939,4549,99210,38210,88511,25411,80811,97512,399
Frage 7 Seite 3

Welche beitragsfremden Leistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die berufsständischen Versorgungswerke erbracht (bitte jährlich seit 2015 und nach Art der Leistung aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 8 Seite 3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (Angaben in Mrd. Euro, Daten für 2024 liegen noch nicht vor).

Tabelle auf Seite 3 · 1 Zeilen × 9 Spalten
201520162017201820192020202120222023
184,289196,192206,699218,110231,199241,869256,631270,419286,172
Frage 9 Seite 3

Aus welchen Assetklassen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Anlagevolumen der berufsständischen Versorgungswerke (bitte jährlich seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?

Antwort

Eine aktuelle Übersicht der Vermögensanlage nach Anlageart findet sich auf der Homepage der ABV: https://abv.de/nachhaltige-geldanlage.html.

Frage 10 Seite 3

Welche Steuern und Abgaben entfallen auf Gewinne durch Kapitalanlagen für berufsständische Versorgungswerke (bitte aufschlüsseln)?

Antwort

Öffentlich-rechtliche berufsständische Versorgungseinrichtungen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und § 3 Nummer 11 des Gewerbesteuergesetzes persönlich steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf solche Einkünfte, die diese aus der ihnen gesetzlich erlaubten Anlage ihres Vermögens erzielen. Dies gilt jedoch gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 KStG nicht für inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug für Kapitalerträge unterliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes EStG – Kapitalertragsteuer). Der Steuerabzug hat gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 1 KStG abgeltende Wirkung.

Frage 11 Seite 3

Welche Kosten entstehen den berufsständischen Versorgungswerken nach Kenntnis der Bundesregierung durch Personal, Verwaltung, Sachkosten, etc. (bitte aufschlüsseln)?

Antwort

Den berufsständischen Versorgungswerken sind im Jahr 2023 für Personal, Verwaltung und Sachkosten Kosten in Höhe von 183,9 Mio. Euro entstanden. Eine weitere Aufschlüsselung ist der ABV nicht möglich. Daten für 2024 liegen noch nicht vor.

Frage 12 Seite 4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales Register, wo die Geschäfts- und Rechenschaftsberichte der berufsständischen Versorgungswerke einsehbar sind (bitte aufschlüsseln)?

Antwort

Ein solches Register ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 13 Seite 4

Welche Qualifikationen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidungsträger besitzen, die für berufsständische Versorgungswerke Investitionsentscheidungen treffen, und wie werden diese kontrolliert?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind für die Gremienmitglieder der Versorgungseinrichtungen nach dem jeweiligen Landesrecht Sachkundenachweise vorgesehen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange der Rechtsaufsicht und teilweise auch der Fachaufsicht in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften. Daneben gibt es interne (etwa Aufsichtsausschüsse, Kapitalanlagerichtlinien) und externe (Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Versicherungsmathematikerinnen und -mathematiker) Kontrollinstanzen.

Frage 14 + 15 Seite 4

14Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche interne Risiken in berufsständischen Versorgungswerken identifiziert und gemanagt?

15Welche Regularien, Satzungen, Zertifizierungen oder Gesetze legen nach Kenntnis der Bundesregierung fest, in welche Assetklassen berufsständischen Versorgungswerke investieren dürfen, und welche Kriterien werden für die Anlageoptionen bei den Versorgungswerken verwendet, um eine Vermögensstreuung und Risikominimierung zu erreichen?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 13 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 16 + 17 Seite 4

16Wie viele berufsständische Versorgungswerke sind nach Kenntnis der Bundesregierung in eine finanzielle Schieflage wie zum Beispiel bei der Auszahlung der Altersruhegelder geraten (bitte jährlich seit 2015 und nach Versorgungswerk aufschlüsseln)?

17Wie viele berufsständische Versorgungswerke müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Abschreibungen bei Vermögenswerten tätigen (bitte jährlich seit 2015 nach Höhe der Abschreibungen und Versorgungswerk aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 18 Seite 5

Welche Absicherungen oder Schutzmechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um berufsständische Versorgungswerke vor einer möglichen Insolvenz zu schützen?

Antwort

Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind als öffentlich-rechtliche Einrichtungen nicht insolvenzfähig.

Frage 19 Seite 5

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um berufsständische Versorgungswerke und deren Mitglieder im Falle von Zahlungsausfällen oder einer möglichen Insolvenz zu schützen oder zu unterstützen, und wenn ja, welche?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 20 Seite 5

Gegen welche berufsständischen Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen fehlender Transparenz (bitte aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Meldepflichten nach der Verordnung (EU) 2018/231 der Europäischen Zentralbank vom 26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2) bezieht. Die Deutsche Bundesbank hat Versorgungswerke zu Datenmeldungen nach der genannten Verordnung aufgefordert. Mehrere berufsständische Versorgungswerke sahen sich durch die Verordnung nicht verpflichtet und haben gegen die Deutsche Bundesbank geklagt. Der Europäische Gerichtshof hat die Meldepflicht von Versorgungswerken bejaht; auf das Urteil vom 28. November 2024 in der verbundenen Rechtssache C-758/22 und C-759/22 wird verwiesen.

Frage 21 Seite 5

Welche Gründe veranlassten die BaFin am 23. Dezember 2024, einen Insolvenzantrag gegen die ELEMENT Insurance AG zu stellen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den daraus entstehenden Schaden für die berufsständischen Versorgungswerke?

Antwort

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung der ELEMENT Insurance AG gestellt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen; zum Umfang etwaiger Schäden können keine Aussagen getroffen werden.

Frage 22 Seite 5

Welche Fehler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Geschäftsleitung der ELEMENT Insurance AG gemacht, welche zu deren Insolvenz führten?

Antwort

Die Frage betrifft laufende aufsichtliche Vorgänge zur Insolvenz der ELE-MENT Insurance AG, zu denen keine Stellung genommen werden kann.

Frage 23 Seite 6

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische Versorgungswerke zukünftig stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen, und wenn ja, welche?

Antwort

Derzeit gibt es keine solchen Bestrebungen. Die Aufsicht über berufsständische Versorgungswerke obliegt den Ländern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 24 Seite 6

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, berufsständische Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung stärker in Einklang zu bringen, und wenn ja, welche?

Antwort

Sofern die Frage auf die bestehende Abgrenzung der Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung abzielt, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen beabsichtigt.