Zum Stand deutsch-französischer Forschungskooperationen

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die „Junge Freiheit“ brachte in ihrer Ausgabe vom 12. April 2026 (https://jun gefreiheit.de/debatte/interview/2026/deutsch-franzoesische-freundschaft/) ein Interview mit dem Europa- und Verteidigungsexperten Prof. Dr. Markus C. Kerber. Darin erhebt dieser den Vorwurf, dass bei deutsch-französischen Kooperationen im Bereich Rüstung (Airbus, KNDS) die französische Seite es verstehe, sich in nominell gleichberechtigten Kooperationen signifikante Vorteile zu sichern – Zitate: „Sowohl seitens des Bundesverteidigungs- wie des Bundeswirtschaftsministeriums wurde bei der Ausgestaltung der Modalitäten von Airbus nicht auf die eigenen Interessen geachtet, während die Interessen Frankreichs oft als sakrosankt gelten“ sowie „bei den Projekten gibt es keine Parität zwischen Deutschland und Frankreich, sondern die Franzosen zielen darauf ab, deutsches Geld für Entwicklungen unter französischer Führung zu mobilisieren, und damit einseitig französischen Nutzen zu erzielen“.

Prof. Dr. Markus C. Kerber untermauert seine Kritik unter anderem mit dem Verweis darauf, dass bei der derzeit größten Kooperation, Airbus, zentrale Konzernfunktionen sowie wesentliche Entwicklungsbereiche nach Toulouse verlegt wurden. Aus Sicht der Fragesteller sind Führung und Entwicklung die wichtigsten Bereiche im Hinblick auf die Innovations- und Zukunftsfähigkeit, die letztendlich zu volkswirtschaftlichem Nutzen führten. Ein weiterer Beleg für die von Prof. Dr. Markus C. Kerber vorgebrachte Kritik ist nach Ansicht der Fragesteller die Debatte um die Rolle des französischen Luftfahrtkonzerns Dassault im gemeinsamen Projekt FCAS (Future Combat Air System), an dem Deutschland, Frankreich und Spanien beteiligt sind. Medienberichten zufolge verlangte Dassault eine deutlich stärkere Führungsrolle. Konkret ging es um einen 80‑Prozent-Anteil an der Kampfflugzeugentwicklung von FCAS (www. reuters.com/business/aerospace-defense/paris-demands-80-workshare-francogerman-fighter-jet-says-source-2025-07-07/?link_source=ta_bluesky_link&tai d=686bce416b59ab000196472b). Hintergrund ist, dass Dassault militärische Entwicklungen regelmäßig auch für seine Zivilflugzeugsparte verwendet.

Vor diesem Hintergrund soll erfragt werden, ob und in welchem Umfang vergleichbare Ungleichgewichte auch bei staatlich geförderten deutsch-französischen Forschungs-, Technologie- und Innovationskooperationen bestehen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Wissenschaft, Forschung und Technologie sind für Deutschland und Frankreich bedeutende Säulen der Zusammenarbeit. Die Forschungskooperation erfolgt auf den verschiedensten Ebenen und wird von zahlreichen Akteuren getragen. Die deutsch-französischen Forschungsprojekte werden in der Regel paritätisch gefördert, dabei trägt jede Seite ihre eigenen Kosten selbst.

Im Vertrag von Aachen vom 22. Januar2019 kommt das einzigartige Verhältnis von Deutschland und Frankreich zum Ausdruck, dieses zeigte sich bei den anschließenden deutsch-französischen Ministerräten, zuletzt am 29. August 2025 in Toulon. Der Bundesregierung ist dabei die Forschungskooperation mit Frankreich ein besonders wichtiges Anliegen; sie erfolgt bilateral, multilateral und im Format des Weimarer Dreiecks. Mit der Zusammenarbeit mit Frankreich in Wissenschaft, Forschung und Technologie schafft die Bundesregierung eine starke Grundlage für Wohlstand, Wissenschaftsfreiheit, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität in Europa.

Als Maßgabe für die Beantwortung werden ausschließlich laufende Vorhaben zum Stichtag 1. Juli 2026 (Projektförderung und institutionelle Förderung, Mitgliedsbeiträge etc.) im Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt.

Maßgeblich für die Auswahl der 30 in der Anfrage erbetenen Vorhaben sind die Finanzmittel für das Jahr 2026, um einen adäquaten Vergleichsmaßstab der befristeten Projektförderung mit langjähriger institutioneller Förderung herzustellen.

Die Kooperationen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sind als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Deren Daten zu Kooperationen werden daher nicht in den Anlagen 1 bis 3, sondern in separaten Anlagen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 2

1Ist der Bundesregierung die Analyse von Prof. Dr. Markus C. Kerber hinsichtlich der deutsch-französischen Rüstungskooperationen bekannt, und hat sie hierzu eine Position, zum Beispiel ob sie die Analyse bestätigt oder widerlegt?

1aSofern die Bundesregierung die Analyse bestätigt, arbeitet die Bundesregierung daran, hier einen Ausgleich zu schaffen, wenn ja, mit welchen Mitteln und welchen Zielen, und wenn nein, warum nicht?

1bWenn die Bundesregierung die Analyse widerlegt, welche Fakten widersprechen aus Sicht der Bundesregierung den eingangs genannten Schlüssen von Prof. Dr. Markus C. Kerber?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b werden im Zusammenhang beantwortet.

Der Bundesregierung ist die in der Fragestellung genannte Analyse nicht bekannt.

Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Berichterstattung.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 3 + 4 Seite 3

2Welche Kooperationen zwischen Deutschland und Frankreich (gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Partner) gibt es im Bereich der Forschung, Technologie und Innovation, an denen der Bund finanziell, organisatorisch oder über Ressortzuständigkeiten beteiligt ist (bitte die, gemessen am Finanzvolumen, 30 größten nennen)?

2aWelche dieser Kooperationen sind ausschließlich bilateral zwischen Deutschland und Frankreich angelegt?

2bAn welchen dieser Kooperationen haben Deutschland und Frankreich einzeln oder gemeinsam die Mehrheit bei Finanzierung, Steuerungsgremien, Stimmrechten oder strategischer Entscheidungsgewalt?

2cWelche dieser Kooperationen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation sind befristet und welche sind unbefristet angelegt?

3Wie sieht in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen die Verteilung der Finanzierung aus?

4Wie sind in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen die Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Expertenrat etc.) nach Nationalitäten (persönlich und institutionell) zusammengesetzt?

Antwort

Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Antwort ist der Anlage 1 zu entnehmen.* Die Projekte des BMVg werden in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.** Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird hierbei verwiesen.

AnlageAnlage 1: Antwort zu den Fragen 2 bis 4

PDF-Seiten 5–8 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 3

Welche Institutionen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.) sind an den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen in welchem Umfang beteiligt?

Antwort

Die Antwort ist der Anlage 2 zu entnehmen.* Soweit keine Angaben gemacht wurden, liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor bzw. muss die Angabe aus datenschutzrechtlichen Gründen unterbleiben. Die Kooperationen des BMVg werden in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.** Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird hierbei verwiesen.

AnlageAnlage 2: Antwort zu Frage 5

PDF-Seiten 9–11 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 3

Auf welchen Zeitraum ist bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen die Projektdauer angelegt, und wie hoch ist das jeweilige Projektvolumen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antwort ist der Anlage 3 zu entnehmen.* Die Kooperationen des BMVg werden in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.** Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird hierbei verwiesen.

AnlageAnlage 3: Antwort zu Frage 6

PDF-Seiten 12–15 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d Seite 4

7Welche Ergebnisse haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen bisher hervorgebracht

7ain der Grundlagenforschung,

7bbei Produktentwicklungen,

7cbei Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten,

7din den Sozial- und Geisteswissenschaften?

Antwort

Nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis, die grundsätzlich Bestandteil eines Zuwendungsbescheids werden, hat der Zuwendungsempfänger die Ergebnisse im Sachbericht zum Verwendungsnachweis darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Die Sachberichte werden von der Technischen Informationsbibliothek – Deutsche Forschungsberichte – Hannover zentral gesammelt und können dort eingesehen werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der institutionellen Förderung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Institutionen.

Frage 8 Seite 4

Welche Regelungen bestehen bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 genannten Kooperationen zu geistigem Eigentum, zu Patenten, Lizenzen, Datenzugang, Verwertung, Technologietransfer und industrieller Nutzung der Ergebnisse?

Antwort

Die Regelungen zu geistigem Eigentum, Patenten, Lizenzen, Datenzugang, Verwertung, Technologietransfer und industrieller Nutzung der Ergebnisse werden individuell in Konsortialverträgen auf Grundlage der Nebenbestimmungen getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Von welchen Unternehmen oder Institutionen werden die in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7b und 7c genannten Produktentwicklungen und Schutzrechte genutzt bzw. gehalten?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 10 + 11 + 11a + 11b Seite 4

10Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auswertungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen der genannten Kooperationen für die beteiligten Nationen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese (bitte auf Quellen verweisen)?

11Sieht die Bundesregierung Veranlassung, deutsch-französische Forschungskooperationen im Hinblick auf deren Kosten einerseits und deren volkswirtschaftlichen Nutzen andererseits zu evaluieren?

11aWenn ja, wann, und in welcher Form?

11bWenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche Evaluierung für entbehrlich?

Antwort

Die Fragen 10 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein Zusammenhang zwischen den Ergebnissen einzelner Forschungsförderungen und einem volkswirtschaftlichem Gesamtnutzen nicht durch die Betrachtung einzelner Kooperationen darstellbar.