Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Castor-Transporten zwischen Jülich und Ahaus

Drucksache 21/7121Antwortauf die Kleine Anfrage 21/637610.07.20264 Seiten8 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zwischen dem Standort des ehemaligen Kernforschungszentrums in Jülich und dem Zwischenlager in Ahaus erfolgen bzw. sind Transporte von radioaktiven Materialien geplant oder bereits durchgeführt worden. Diese Transporte erreichen aufgrund der eingesetzten Transportbehälter und Sicherungstechnik ein Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen.

Die vorgesehenen Transportstrecken führen über zahlreiche Straßenabschnitte und Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen. Medienberichte sowie Einschätzungen von Fachleuten weisen darauf hin, dass ein Teil der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen als sanierungsbedürftig oder strukturell belastet gilt. Schwerlasttransporte können dabei eine zusätzliche Beanspruchung darstellen.

Im Zusammenhang mit dem Transport am 24. und 25. März 2026 berichtete der Westdeutscher Rundfunk, dass der Transport auf seinem Weg rund 200 Brückenbauwerke passiert, von denen sich einige in einem so schlechten baulichen Zustand befinden, dass sie lediglich mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit (etwa 5 km/h) befahren werden konnten (https://cdn.tickaro o.com/embed/v4/fullpage/5fc636993ecf7c8b4efb8738/fpl2axIAeRJsXZFdXk gjGsF7nfQ6vo.html).

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Transportstrecke, der Tragfähigkeit der betroffenen Brückenbauwerke, der Risikobewertung durch die zuständigen Behörden sowie der Vorsorgemaßnahmen im Falle von Schäden oder Unfällen.

Text vor der ersten Frage

tung des geplanten Streckenverlaufs. Die Bekanntgabe des Streckenverlaufs könnte Unbefugten dabei helfen die Transporte zu sabotieren oder die transportierten Kernbrennstoffe zu entwenden. In Kombination mit den hier angefragten Besonderheiten der von der Transportstrecke betroffenen Brückenbauwerke könnten potentielle Täter in die Lage versetzt werden, die Örtlichkeit für einen Anschlag derart zu optimieren, dass die übrigen ergriffenen Sicherungsmaßnahmen in ihrer Wirkung eingeschränkt sein könnten. Ein dahingehend optimierter Angriff könnte sich schädlich auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder auswirken. Diese Informationen werden den Mitgliedern des Deutschen Bundestages daher nur auf Nachfrage hin in Form einer als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuften Unterlage über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 7a + 7b + 8 + 9 + 10 + 11 Seite 2

1Welche konkreten Transportstrecken zwischen Jülich und Ahaus wurden für Atomtransporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 130 Tonnen bislang genutzt oder sind vorgesehen?

2Welche Brückenbauwerke werden auf diesen Strecken jeweils passiert (bitte einzeln auflisten)?

3In welchem baulichen Zustand befinden sich die einzelnen Brücken entlang der Transportstrecke nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die jeweiligen Zustandsnoten gemäß Brückenbewertungssystem angeben)?

4Bei welchen dieser Brücken besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Sanierungs- oder Erneuerungsbedarf, und wie wird dieser jeweils zeitlich eingeordnet?

5Welche Brücken entlang der Strecke weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Schäden wie Rissbildungen, Materialermüdung oder Korrosionsprobleme auf (bitte differenziert darstellen)?

6Für welche Brücken entlang der Strecke gelten derzeit Lastbeschränkungen oder besondere Nutzungsauflagen?

7Welche statischen Nachweise wurden im Vorfeld der Transporte für die betroffenen Brückenbauwerke durchgeführt?

7aIn welchen Fällen wurden keine gesonderten statischen Prüfungen im Vorfeld durchgeführt, und wie wird dies jeweils begründet?

7bWelche regelmäßigen Kontrollen der betroffenen Brücken finden statt, in welchen zeitlichen Abständen erfolgen diese, und wurden diese im Zusammenhang mit den Transporten angepasst?

8Welche Sicherheitszuschläge wurden bei der Berechnung der Tragfähigkeit im Hinblick auf die Schwertransporte angesetzt?

9Gab es im Zuge der Transportplanung besondere Begutachtungen einzelner Brücken (z. B. Sonderprüfungen), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10In welchen Fällen wurden für die Durchführung der Atomtransporte Ausnahmen von bestehenden Gewichtsbeschränkungen erteilt?

11Inwieweit wurden temporäre Sicherungsmaßnahmen (z. B. Verkehrseinschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begleitfahrzeuge) speziell für die Atomtransporte angeordnet, auf welchen konkreten Brückenbauwerken oder Streckenabschnitten wurde die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit (z. B. etwa 5 km/h) reduziert, und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?

Antwort

Die Fragen 1 bis 11 werden entsprechend der Vorbemerkung der Bundesregierung nicht in offener Form beantwortet.“*.

Frage 12 Seite 3

Welche Behörden auf Bundes- und Landesebene waren in die Genehmigung und Bewertung der Transportstrecke eingebunden?

Antwort

Im Rahmen der atomrechtlichen Genehmigungserteilung waren auf Bundesebene das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Genehmigung der Transportstrecke befasst.

In diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch die Innenbehörden der von einem Kernbrennstofftransport betroffenen Länder durch das BASE beteiligt; in diesem Fall das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.

Eine Liste der involvierten Landesbehörden, insbesondere der nachgeordneten Behörden, liegt der Bundesregierung nicht vor.

Im Zuge des Antragsverfahrens für genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte werden von der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde die für den jeweiligen Streckenteil zuständigen Straßenbauverwaltungen angehört. Für die Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind das die Autobahn GmbH des Bundes für die Autobahnen und der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für die in Nordrhein-Westfalen liegenden Bundestraßen.

Frage 13 Seite 3

Welche Rolle spielte das Land Nordrhein-Westfalen bei der Festlegung und Prüfung der Transportwege?

Antwort

Der Beförderer schlägt im Rahmen der Antragstellung Routen vor, die von den für die Genehmigungserteilung zuständigen Behörden geprüft werden. Hierbei sind auch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Für die Rolle bei der Genehmigung als Großraum- und Schwertransport wird darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 3

Welche Risikoanalysen wurden im Hinblick auf mögliche Brückenschäden oder ein mögliches Versagen von Brücken während eines Transports durchgeführt?

Antwort

Als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte wurde für alle Brückenbauwerke im Zuge des Fahrtweges die Prüfung der Befahrbarkeit durch einen statischen Nachweis erbracht. Die Fahrerlaubnis für eine Brücke wird dabei gegebenenfalls unter Fahrauflagen nur erteilt, wenn diese vom betreffenden Transport schadlos passiert werden kann. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 verwiesen.

Frage 15 Seite 4

Welche Notfall- und Evakuierungspläne bestehen für den Fall eines Unfalls auf einer Brücke während eines Atomtransports?

Antwort

Zwischen Unfällen auf Brücken und sonstigen Straßen wird diesbezüglich nicht unterschieden.

Frage 16 Seite 4

Sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen es im Zusammenhang mit vergleichbaren Schwertransporten zu Schäden an Brücken gekommen ist?

Antwort

Nein, der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt.

Frage 17 Seite 4

Inwieweit wurden alternative Transportwege (z. B. Schiene) geprüft, und aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls verworfen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage 18 Seite 4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sicherheit zukünftiger Atomtransporte über die bestehende Infrastruktur zu gewährleisten?

Antwort

Über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an die Beförderung von Kernbrennstoffen hinaus plant die Bundesregierung aktuell keine Maßnahmen.