Projekt "Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks Handwerker ohne Grenzen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202310084)

Drucksache 21/7089Antwortauf die Kleine Anfrage 21/676210.07.20264 Seiten10 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2026 das Projekt „Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks – Handwerker ohne Grenzen“ (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20231 0084). Die Maßnahme wurde durch die SEQUA (Stiftung für wirtschaftliche Entwicklung und berufliche Qualifizierung) als Durchführungsorganisation realisiert (ebd.). Das ausgewiesene Finanzierungsvolumen betrug 907 500 Euro (ebd.). Das ausgewiesene SDG (Sustainable Development Goal)-Ziel des Projekts war „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und das Nebenziel laut Projektbeschreibung die „Gleichberechtigung der Geschlechter“ (ebd.).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Kosten sind für das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projekt entstanden (bitte nach Kostenarten, Personal, Projektverwaltung, Beschaffungen, Planungskosten, Evaluierungen etc. aufschlüsseln)?

2Wie hoch beziffern sich die jeweiligen Verwaltungskostenpauschalen und Management Fees, die an SEQUA gezahlt wurden?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.

Frage 3 Seite 2

Aus welchem spezifischen Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde die Finanzierung dieses Projekts geleistet, und war dieses Projekt Teil einer übergeordneten Länderstrategie für Südafrika?

Antwort

Das Projekt wurde über den Haushaltstitel Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft, Kapitel 2302, Titel 68701, finanziert. Als Teil der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ergänzt das Projekt die bilaterale Zusammenarbeit im Schwerpunkt Berufsbildung und Beschäftigung.

Frage 4 Seite 2

Welche Einzelmaßnahmen wurden im Kontext des Projekts umgesetzt?

Antwort

Die 51 europäischen Handwerkerinnen und Handwerker absolvierten insgesamt 35 Einsätze, in denen sie Kolleginnen und Kollegen in den Partnerländern schulten, davon zwei Einsätze in Georgien (Gerüstbau und Maurerhandwerk), sieben in Madagaskar (Schneiderei, Textildesign, Metallbau und Backhandwerk), einen in Moldau (Bauhandwerke), drei in Namibia (Schreinerei und Zahntechnik), zwölf in Polen (für Handwerkerinnen und Handwerker aus der Ukraine und Moldau), einen in Ruanda (Orthopädietechnik), zwei in Sambia (Solartechnik), einen in Togo (Zahntechnik), einen in Tunesien (Korbflechten bzw. Flechtwerkgestalten), zwei in Uganda (Fotografie, Orthopädietechnik) sowie drei mit der Ukraine (Kfz-Mechatronik, Schweißen, Frisörhandwerk).

Frage 5 Seite 2

Wurden im Rahmen des Projekts durch die Bundesregierung lokale Organisationen oder etwaige staatliche Institutionen mit Sachmitteln gefördert, und wenn ja, welche Organisation bzw. Institution wurde mit welchen Sachmitteln zu welchen Kosten gefördert?

Antwort

Nein.

Frage 6 Seite 2

Inwiefern waren ggf. weitere offizielle Behörden teilnehmenden Partnerländer weisungsbefugt in das Projekt eingebunden (bitte nach Staat, Behörde ggf. mit Ortsansässigkeit, Entscheidungskompetenz im Rahmen des Projekts, spezifische Maßnahmenzugehörigkeit und ggf. Eigenleistung im Rahmen von Maßnahmenumsetzungen aufschlüsseln)?

Antwort

Behörden der teilnehmenden Partnerländer waren nicht Teil des Projekts.

Frage 7 Seite 2

Inwiefern wurde ggf. die Lokalbevölkerung in das Projekt eingebunden, und wie viele Personen nahmen insgesamt an dem Projekt teil (bitte nach Land, Teilnehmerzahl bzw. Projektbeteiligte und zugehörige Aktivität aufgliedern)?

Antwort

Durch das Projekt wurden insgesamt 715 Personen geschult. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Weitergehende Aufschlüsselungen liegen nicht vor.

Frage 8 Seite 2

Inwiefern wurde das SDG-Ziel Nummer 8 im Rahmen der Projektumsetzung einbezogen sowie erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Projekt zielt darauf ab, Handwerkerinnen und Handwerker in den Partnerländern zu befähigen, ihren Betrieb effizienter zu führen und neue Fachkenntnisse anzuwenden. Dies soll ihnen einen verbesserten Marktzugang und gesteigerten Umsatz ermöglichen und ihre Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten erhöhen.

Frage 9 Seite 3

Wie viele Frauen, Transpersonen und Personen weiterer marginalisierter Gruppen nahmen an dem Projekt jeweils teil (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, die Gleichberechtigung der Geschlechter war ein Nebenziel des Projekts)?

Antwort

Insgesamt wurden durch das Vorhaben 378 lokale Handwerkerinnen geschult (rund 53 Prozent aller geschulten Personen). Das Projekt arbeitete bei verschiedenen Einsätzen mit geflüchteten Personen zusammen. Weitergehende Aufschlüsselungen liegt nicht vor.

Frage 10 Seite 3

Welche Behörde oder sonstiger Partner der Bundesregierung ist für Evaluierungen des Projekts zuständig, und wann, und wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich Evaluierungen öffentlich in deutscher Sprache einsehbar sein?

Antwort

Das BMZ ist für Evaluierungen des Projekts zuständig. Eine Projektfortschrittskontrolle durch eine externe Gutachterin fand im Juli 2025 statt; der Gutachterbericht liegt dem BMZ vor.

Frage 11 Seite 3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein.