Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München - Dimensionierung, menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz

Drucksache 21/6956Antwortauf die Kleine Anfrage 21/661007.07.202612 Seiten42 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am Franz-Josef-Strauß-Flughafen München (MUC) ist der Neubau eines Rückführungsterminals der Bundespolizei im Rahmen eines laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Vorhabenträgerin ist die Flughafen München GmbH (FMG), die das Terminal nach Vorgaben der Bundespolizei im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichten soll. Das Vorhaben steht im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Vor dem Hintergrund zuletzt deutlich rückläufiger Asylzahlen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-z ahlen-maerz-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4) wirft insbesondere die geplante Dimensionierung nach Ansicht der Fragestellenden erhebliche Zweifel an Bedarf, Verhältnismäßigkeit und langfristiger Auslastung der Einrichtung auf. Nach den zuletzt geänderten Planunterlagen wurde der Flächenbedarf der Anlage deutlich ausgeweitet: Die Brutto-Grundfläche soll von ursprünglich rund 5 100 Quadratmetern (m2) auf etwa 6 400 m2 anwach3 Prozentn (Freising lehnt Rückführungsterminal jenseits des Flughafengeb3 Prozentts weit3 Prozenthin ab – neuer Name, mehr Platzbedarf; www.msn.com/d e-de/st%C3%A4dtische-infrastruktur/verkehrsinfrastruktur/freising-lehnt-r%C 3%BCckf%C3%BChrungsterminal-jenseits-des-flughafengebiets-weiterhin-a b-neuer-name-mehr-platzbedarf/ar-AA1YZZt5). Während in früheren Unterlagen noch von rund 100 rückzuführenden Personen pro Tag die Rede war, sprechen die aktualisierten Planungen nun von einer „signifikanten Steigerung“ (Flughafen München GmbH, 2026: Verkehrsflughafen München; Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der Bundespolizei „BPOL Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf [Änderungs-]Planfeststellung, S. 9) der täglichen Rückführungen. Gleichzeitig stieg die prognostizierte Zahl der Fahrzeugbewegungen von ursprünglich etwa 100 auf bis zu 746 Fahrten pro Tag (ebd., S. 10).

Aus Sicht der fragestellenden Fraktion bestehen weiterhin grundlegende Unklarheiten über den Stand des Verfahrens, unter anderem aufgrund mangelnder Transparenz hinsichtlich der Terminierung und Ergebnisse von Sitzungen des Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH sowie im Umgang mit Einwendungen, insbesondere seitens betroffener Kommunen. Diese bislang erkennbare Intransparenz erschwert eine sachgerechte parlamentarische und öffentliche Kontrolle des Vorhabens erheblich.

Darüber hinaus bleiben aus Sicht der fragestellenden Fraktion zusätzliche Fragen zu unabhängigen Verfahrensbeobachtungen, effektiven Beratungszugängen und der Sicherstellung menschenrechtlicher Standards bislang unzureichend beantwortet. Dies wiegt umso schwerer, als dass es sich um ein Verfahren mit erheblicher Grundrechtsrelevanz und sensiblen Eingriffsmaßnahmen handelt, bei dem Transparenz, rechtsstaatliche Kontrolle und die frühzeitige Einbindung unabhängiger Stellen zentrale Voraussetzungen für die Legitimation des Vorhabens sein müssen.

Nicht zuletzt ist auch die Finanzierungsstruktur des Vorhabens unklar. Weder die bisher angefallenen Kosten noch die zu erwartenden Gesamt- und Folgekosten sowie deren Verteilung zwischen Bund, Ländern und weiteren Beteiligten sind bislang nachvollziehbar dargelegt. Dies wirft zusätzliche Zweifel an den allgemeinen Planungen dieses Projektes auf.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Es wird darauf hingewiesen, dass einige der Fragen auf Sachverhalte und Informationen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes abstellen.

Frage 1 Seite 2

Welche Gründe sieht die Bundesregierung als maßgeblich für die Notwendigkeit des Neubaus eines sogenannten Rückführungsterminals am Franz-Josef-Strauß-Flughafen München?

Antwort

Aus Sicht der Bundesregierung ist der Bau eines Rückführungsterminals am Flughafen München notwendig und zweckmäßig, um bestehende Abläufe bei Rückführungsmaßnahmen organisatorisch und räumlich zu bündeln sowie logistische Herausforderungen zu optimieren. Derzeit finden Rückführungsmaßnahmen am Flughafen München an unterschiedlichen Orten statt. In einem eigens hierfür geschaffenen Terminal sollen diese Maßnahmen grundsätzlich zentralisiert werden, wodurch eine bessere Strukturierung der Abläufe möglich wird. Zudem können Belastungen für die Rückzuführenden, insbesondere für vulnerable Gruppen, mit der vorgesehen Raumgestaltung reduziert werden.

Frage 2 Seite 2

Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Vorhaben, insbesondere im Hinblick auf Baubeginn und Inbetriebnahme?

Antwort

Die Flughafen München GmbH (FMG) geht derzeit von einem Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens noch in Jahr 2026 aus. Unmittelbar an das Verfahren anschließend soll ein Generalunternehmer mit der Ausführungsplanung beginnen. Eine Inbetriebnahme des Gebäudes ist gegenwärtig in 2028 vorgesehen.

Frage 3 Seite 2

Welche Verfahrensschritte im Planfeststellungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang abgeschlossen, welche stehen noch aus, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?

Antwort

Soweit bekannt, ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und der Vorhabenbeschreibung abgeschlossen. Eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde erwartet die FMG im Verlauf der nächsten sechs Monate. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahren liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bundes.

Frage 4 Seite 3

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Gremien, insbesondere der Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH, bereits über das Vorhaben entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Beratungen des zuständigen Aufsichtsrats sind nach den §§ 109, 116 des Aktiengesetzes (AktG) i. V. m. § 25 Absatz 1 Nummer 2 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) grundsätzlich vertraulich.

Frage 5 Seite 3

Wurde das Einvernehmen der Gesellschafter der Flughafen München GmbH im Vorfeld des Vorhabens durch die Bundesregierung eingeholt, wenn ja, wann, in welcher Form, und wenn nein, weshalb nicht?

Antwort

Nein, da dieses Vorhaben laut Satzung der FMG nicht zustimmungspflichtig ist.

Frage 6 Seite 3

Wie viele Einwendungen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingegangen (bitte nach Einwendungsgründen getrennt aufschlüsseln)?

Antwort

Die operativ zuständige FMG hat hierzu dem Gesellschafter Bund folgendes mitgeteilt.

Nach Auskunft der, im Rahmen des Änderungsplanfeststellungsverfahrens für die Erteilung der planungsrechtlichen Genehmigung, zuständigen Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, wurden insgesamt 213 Einwendungen (sog. „Mustereinwendungen“ und individuelle Einwendungen) erhoben (38 hiervon waren verfristet). Die eingereichten Einwendungen wurden seitens Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, in verschiedene Kategorien (T1 bis T13) eingeordnet. Dazu, wie viele „Mustereinwendungen“ pro Kategorie tatsächlich eingereicht wurden, liegen der Flughafen München GmbH keine näheren Informationen vor.

Frage 7 Seite 3

Nach welchen Kriterien werden diese Einwendungen geprüft und bewertet?

Antwort

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Einwendungen, über die bei der Erörterung vor der Anhörungsbehörde keine Einigung erzielt worden ist.

Frage 8 Seite 3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit Einwendungen umzugehen, die sich gegen den Standort, die Dimensionierung oder Ausgestaltung des Vorhabens richten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.

Frage 9 Seite 3

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ablehnenden Haltung der Stadt Freising gegenüber dem Vorhaben?

Antwort

Die Stadt Freising lehnt nicht das Vorhaben generell ab, sondern den konkret von der FMG ausgewählten Standort des Rückführungsterminals auf dem Gebiet der Stadt Freising. Die hierzu vorgetragenen Argumente der Stadt sind aktuell Gegenstand der Erörterungen und Verhandlungen.

Frage 10 Seite 4

In welcher Form werden kommunale Belange und Einwände nach Kenntnis der Bundesregierung im weiteren Verfahren berücksichtigt?

Antwort

Die Art der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren ist für den Freistaats Bayern im BayVwVfG geregelt. Die Durchführung des Verfahrens liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bundes.

Frage 11 Seite 4

Wie ist die geplante Kapazität der Einrichtung konkret ausgestaltet (insbesondere hinsichtlich Einzelrückführungen und Sammelabschiebungsmaßnahmen)?

Antwort

Mit dem neuen Rückführungsgebäude sollen bei maximaler Auslastung eine parallele Abfertigung von zwei Charterflügen (Sammelrückführung) sowie bis zu 100 Einzelrückführungen auf Linienflugverbindungen an einem Tag ermöglicht werden.

Frage 12 Seite 4

Auf welchen tatsächlichen und prognostischen Annahmen basiert die bisherige Dimensionierung der Kapazitäten des geplanten Rückführungsterminals, und wie begründet die Bundesregierung diese Kapazitätsplanung vor dem Hintergrund aktuell rückläufiger Asylzahlen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 11 handelt es sich bei den genannten Werten um eine Maximalangabe bei möglichen Belastungsspitzen. Diese Konzipierung ermöglicht auch bei steigenden Rückführungsbedarfen eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen.

Frage 13 Seite 4

Inwiefern werden bei der Planung mögliche Veränderungen durch das Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems berücksichtigt?

Antwort

Die Rechtsakte der Reform des Gemeinsame Europäische Asylsystems (GEAS) finden seit dem 12. Juni 2026 Anwendung und werden von der Bundespolizei in Bezug auf gegenwärtige sowie zukünftige Prozesse berücksichtigt.

Frage 14 Seite 4

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Inkrafttreten der GEAS-Reform konkret auf Umfang und Struktur von Rückführungen?

Antwort

Inhalte der seit 12. Juni 2026 anzuwendenden GEAS-Rechtsakte sind u. a. das Rückkehrgrenzverfahren sowie die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO), welche zu einer weiteren Optimierung der Rückführungs- und Überstellungsprozesse beitragen können.

Frage 15 Seite 4

Inwiefern wird bei der Dimensionierung des Rückführungsterminals berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil der ausreisepflichtigen Personen über einen Duldungsstatus verfügt?

Antwort

Die Duldung ist lediglich die vorübergehende Aussetzung einer bestehenden Ausreiseverpflichtung. Die Duldung wird widerrufen, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.

Frage 16 Seite 5

Auf welchen Annahmen basiert die Prognose von bis zu 746 Fahrzeugbewegungen pro Tag im Rahmen des Vorhabens, und wie erklärt die Bundesregierung das Verhältnis dieser Verkehrsbelastung zur geplanten Zahl von Rückführungen (Flughafen München GmbH, 2026: Verkehrsflughafen München; Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der Bundespolizei „BPOL Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf [Änderungs-]Planfeststellung, S. 10)?

Antwort

Bei einer Zuführung von Rückzuführenden kommt es zu mehreren Fahrten, die differenziert erfasst werden. Dies umfasst u. a. zeitlich gestaffelt die An- und Abfahrt der Zuführ- und Einsatzkräfte, den Transport der Rückzuführenden zum Luftfahrzeug sowie Logistikfahrten. Die Aussage in den Antragsunterlagen ist im vorgenannten Kontext zu betrachten.

Frage 17 Seite 5

Welche Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur und Anwohnerinnen und Anwohner erwartet die Bundesregierung durch diese Verkehrsbelastung?

Antwort

Mit einer spürbar erhöhten Verkehrsbelastung ist nicht zu rechnen.

Frage 18 Seite 5

Welche zusätzlichen Emissionen, insbesondere durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und den Betrieb der Einrichtung, erwartet die Bundesregierung infolge des Vorhabens?

Antwort

Das Gebäude wird nach modernsten energetischen Standards (EGB 40) geplant. Es ist eine Photovoltaikanlage unter maximal möglicher Ausnutzung der zu errichtenden Dachflächen vorgesehen. Das Gebäude wird außerdem unter Berücksichtigung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften geplant und betrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

Frage 19 Seite 5

Welche Auswirkungen auf Umwelt und Natur erwartet die Bundesregierung durch den Neubau des Rückführungsterminals am Flughafen München?

Antwort

Die Auswirkungen auf Umwelt und Natur hat der Vorhabenträger (FMG) in der Vorhabenbeschreibung ausführlich dargestellt, ebenso die bisher vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die für den Umwelt- und Naturschutz zuständigen bayerischen Behörden haben diese Kompensationsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren als ausreichend erachtet. Die darüber hinaus gehenden Einwendungen zu den Auswirkungen des Vorhabens, auch auf Umwelt und Natur, werden im Planfeststellungsverfahren behandelt.

Frage 20 Seite 5

Welche artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden bislang durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese?

Antwort

Es wird auf das laufende Planfeststellungsfahren der zuständigen Landesbehörden verwiesen.

Frage 21 Seite 6

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Umweltbelastungen sowie Eingriffe in Natur und Artenschutz zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.

Frage 22 Seite 6

Wie gestaltet sich die Personalplanung für den geplanten Betrieb des Terminals?

Antwort

Das Kräftemanagement der Bundespolizeidirektion München bedient sich der in der Bundespolizei ausgebildeten Personenbegleiter Luft. Eine feste Zuordnung zu einer Flughafendienststelle dieser örtlich flexibel einsetzbaren Kräfte gibt es nicht. Die personellen Stärken für die Bodenmaßnahmen der Rückführung sind abhängig von den täglich vorgeplanten Rückführungsmaßnahmen und unterliegen dem Kräftemanagement der Bundespolizeiinspektion Flughafen München.

Frage 23 Seite 6

Wie erklärt die Bundesregierung ihr Vorhaben, kein Mehraufkommen im Personalbestand für das Terminal aufzubringen, bei geplanter Schaffung deutlich erhöhter Rückführungskapazitäten (vgl. Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Leon Eckert auf Bundestagsdrucksache 21/2876)?

Antwort

Die Bundespolizei verfügt bereits über ausreichend qualifiziertes Personal. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

Frage 24 Seite 6

Wie viel Personal soll nach aktuellem Planungsstand seitens des Freistaates Bayern für den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen München bereitgestellt werden?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung mangels Zuständigkeit keine Erkenntnisse vor.

Frage 25 Seite 6

Welche damit verbundenen Personal- und Betriebskosten werden für den Einsatz bayerischer Behörden veranschlagt (bitte nach Kostenarten aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen

Frage 26 Seite 6

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den bayerischen Behörden beim geplanten Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen München konkret ausgestaltet?

Antwort

Eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den bayerischen Behörden beim liegenschaftlichen Betrieb des Rückführungsterminals ist aktuell nicht geplant. Das Rückführungsterminal wird ausschließlich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von der FMG angemietet und im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements von der Bundespolizei genutzt.

Frage 27 Seite 7

Ist vorgesehen, dass das Terminal auch für koordinierte Rückführungen im europäischen Kontext genutzt wird?

Antwort

Das Terminal kann neben nationalen Rückführungsmaßnahmen auch für europäische Rückführungsmaßnahmen genutzt werden.

Frage 28 Seite 7

Wie ist die Finanzierungsstruktur des Vorhabens ausgestaltet (insbesondere hinsichtlich der Rollen von Bund, Flughafen München GmbH und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)?

Antwort

Die FMG errichtet das Terminal auf eigene Kosten und vermietet dieses an die BImA. Die BImA vermietet das Terminal im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements an die Bundespolizei.

Frage 29 Seite 7

Welche vertraglichen Grundlagen bestehen oder sind geplant für die Nutzung des Terminals durch die Bundespolizei?

Antwort

Die vertragliche Grundlage für die Nutzung durch die Bundespolizei ist ein Mietvertrag zwischen Bundespolizei und BImA im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements.

Frage 30 Seite 7

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Errichtung und den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen München (bitte nach einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln)?

Antwort

Die abschließenden Kosten für die Errichtung des Terminals stehen erst nach dessen Fertigstellung fest. Die voraussichtlichen Kosten sind Gegenstand von Berechnungen der FMG, die noch nicht abgeschlossen sind.

Frage 31 Seite 7

Welche Kosten entfallen nach Wissen der Bundesregierung dabei auf den Freistaat Bayern (bitte ebenfalls nach einzelnen Kostenpositionen differenzieren)?

Antwort

Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 32 Seite 7

Über welchen Zeitraum ist die Nutzung des Terminals vertraglich vorgesehen?

Antwort

Bisher ist die Nutzungsdauer für das Terminal nicht vertraglich geregelt.

Frage 33 Seite 7

Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt, insbesondere im Vergleich zu Alternativen wie der Nutzung bestehender Infrastruktur?

Antwort

Die BImA eruiert im Rahmen sogenannter Erkundungsverfahrens die für den Bund wirtschaftlichste Art der Bedarfsdeckung. Für die dauerhafte Unterbringung des Rückführungsbereiches am Flughafen München hat die BImA ein solches Erkundungsverfahren durchgeführt. Zur Deckung des Flächenbedarfs der Bundespolizei stehen keine geeigneten Alternativen für die Erfüllung der Aufgabe am Flughafen München zur Verfügung.

Frage 34 Seite 8

Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Unterauslastung der Einrichtung?

Antwort

Die Bundesregierung erwartet bei einer nicht vollständigen Auslastung keine finanziellen Risiken.

Frage 35 Seite 8

Inwiefern wurden Szenarien mit sinkenden Rückführungszahlen bei der wirtschaftlichen Bewertung berücksichtigt?

Antwort

Bei der Bemessung der Kapazitäten des Rückführterminals wurden alle aktuell vorliegenden Zahlen berücksichtigt. In künftigen Jahren gegebenenfalls eintretende Veränderungen, beispielsweise der geopolitischen Lage, die Einfluss auf Migrationsbewegungen haben, können nicht valide vorhergesagt werden.

Frage 36 Seite 8

Welche Zugangs- und Beratungsangebote zu Rechtsbeiständen für betroffene Personen sind im Terminal vorgesehen?

Antwort

Alle Rückzuführenden haben jederzeit die Möglichkeit mit einem Rechtsbeistand oder einer anderen Person ihrer Wahl in Kontakt zu treten. Eine räumliche Unterbringung von Beratungsstellen innerhalb der Liegenschaften der Bundespolizei ist nicht vorgesehen.

Frage 37 Seite 8

In welchem Umfang sind Räumlichkeiten für die Rechtsberatung der betroffenen Personen vorgesehen?

Antwort

Das Terminal ist ausschließlich für den Vollzug von rechtskräftigen Abschiebeentscheidungen vorgesehen. Eine Rechtsberatung ist in aller Regel bereits im Vorfeld erfolgt.

Frage 38 Seite 8

Ist eine medizinische Versorgung in der Einrichtung sichergestellt (wenn ja, bitte konkretisieren)?

Antwort

Die medizinische Versorgung ist sowohl durch begleitende Ärzte, als auch den medizinischen Dienst am Flughafen München bei jeder Rückführungsmaßnahme sichergestellt. Darüber hinaus soll das Terminal über ausreichend räumliche Kapazitäten für vulnerable Personen sowie gesonderte Arzt- und Untersuchungszimmer verfügen, um ein Höchstmaß an Diskretion zu gewährleisten.

Frage 39 Seite 8

Welche baulichen Vorkehrungen sind für die Unterbringung minderjähriger Personen getroffen (beispielsweise Spielanlagen oder separate Sozial- und Erziehungsräume)?

Antwort

Sowohl in Form von separaten Räumlichkeiten, als auch in Form von bedürfnisorientierter Ausstattung wird bei der Planung des Gebäudes die Unterbringung von vulnerablen Personengruppen besonders berücksichtigt.

Frage 40 + 41 + 42 + 43 Seite 8

40Welche unabhängigen Stellen und Kontrollinstanzen sollen Zugang zur Einrichtung erhalten?

41Ist die Einrichtung einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine solche unabhängige Beobachtungsstelle verzichtet?

42Wie wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit vor Ort wahrnehmen können?

43In welchem Umfang sind Räumlichkeiten vorgesehen, in denen zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit vor Ort wahrnehmen können (etwa für Beratungs- und Betreuungsdienste)?

Antwort

Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.

Rückführungsmaßnahmen am Flughafen München unterliegen verschiedenen Formen der Beobachtung und Beaufsichtigung. Insofern wird der Zugang zur Einrichtung während der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen jederzeit sichergestellt.

Sammelchartermaßnahmen werden regelmäßig von unabhängigen Beobachterinnen und Beobachtern begleitet, etwa im Rahmen des europäischen Rückführungsmonitorings durch Frontex. Darüber hinaus wird die soziale Betreuung rückzuführender Personen von kirchlichen Diensten am Flughafen München sichergestellt, welche zugleich die Aufgabe einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung wahrnehmen. Auch Einrichtungen wie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sowie das European Committee for the Prevention of Torture (CPT) nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate Aufgaben der Beobachtung und Überprüfung entsprechender Einrichtungen und Abläufe wahr.

Für unabhängige Stellen und Kontrollinstanzen sind zur Beobachtung und Beaufsichtigung von Rückführungsmaßnahmen Räume und Flächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes vorgesehen.

Frage 44 Seite 9

Welche weiteren vergleichbaren Rückführungs- oder Abschiebeinfrastrukturprojekte verfolgt die Bundesregierung derzeit – insbesondere mit Hinblick auf Neubauten (bitte nach Unterbringungskapazitäten und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Am Flughafen Frankfurt am Main wird aktuell ein Bestandsgebäude für die spätere Nutzung als Rückführungsgebäude für die Bundespolizei hergerichtet.

Am Flughafen Berlin Brandenburg befindet sich der Neubau eines Rückführungsgebäudes in Planung. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft ein europaweites Vergabeverfahren zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines entsprechenden Gebäudes.

Ebenso wie am Flughafen München sollen bei den vorgenannten Vorhaben Kapazitäten für eine parallele Abfertigung von zwei Charterflügen sowie bis zu 100 Einzelrückführungen geschaffen werden.

Frage 45 Seite 9

Inwiefern unterscheiden sich diese bestehenden oder geplanten Einrichtungen hinsichtlich Kapazität, baulicher Ausgestaltung, Nutzungskonzept und Planungsstand von dem geplanten Rückführungsterminal am Flughafen München?

Antwort

Für das Rückführungsgebäude am Flughafen Frankfurt am Main ist eine Nutzungsaufnahme durch die Bundespolizei Mitte 2027 geplant. Für das Rückführungsgebäude am Flughafen Berlin Brandenburg ist eine Inbetriebnahme Mitte 2029 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.