Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2362). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Dem Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus (im Folgenden als „der Beauftragte“ bezeichnet) standen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 4 Planstellen/Stellen mit den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen 1x E 14, 1x A13h, 1x E11, 1x E8 zur Verfügung. Diese waren vollständig besetzt.
Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt im Jahr, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Angaben zu Umsätzen einzelner Unternehmen betreffen das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Aus der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse und dem Schutz des genannten Grundrechts folgt, dass die Preisgabe von Umsatzdaten zur Erreichung des Kontrollzwecks nicht angemessen ist, da sie zu Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen Marktteilnehmer führen würde. Gleiches gilt für die Nennung von Einzelunternehmen und Freiberuflern, da die Offenlegung dieser personenbezogenen Finanzdaten unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) sowie die Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) der Betroffenen eingreift. Die Antwort zu Frage 2 (Anlage 1) wird aus diesem Grund als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
3Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
3ainnerhalb Deutschlands und
3baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.** Zur Größe der Delegationen liegen keine Daten vor.
PDF-Seite 8 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Es entstanden Kosten für folgende Maßnahmen:
| Broschüren zu Henny Brenner Preis | 5 468,05 Euro |
| Henny Brenner Preis | 12 749,30 Euro |
| Leuchtbuchstaben #weremember | 18 445,00 Euro |
| Anzeigen für Pessach und Rosch ha-Schana | 3 927,00 Euro |
| Betreuung der Internetseite des Beauftragten | 458,15 Euro |
Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Nein.
Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
| Organisation | Projekt |
|---|---|
| Mideast Freedom Forum Berlin e. V. | Bildungsbaustein Israel |
| Bürger Europas e. V. | Mazel Tov Quiz |
| Anne Frank Zentrum | Anne Frank Botschafter*innen – Gegen Antisemitismus und für Demokratie |
| Amadeu Antonio Stiftung | Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025 |
| democ e. V. | MAAP – Monitoring und Analyse antisemitischer Protestdynamiken |
| Evangelische Akademie Sachsen‑Anhalt | Entstehung eines außerschulischen Lernortes Judensau Wittenberg |
| Ha-Kesher | Schultour 2024 |
| IIBSA | Regionaltreffen Antisemitismusprävention und -bekämpfung |
| Zeugen der Zeitzeugen e. V. | Aktiv gegen Antisemitismus – Projekttage an Schulen |
| Institut für neue Soziale Plastik | Kultur, Partnerschaften – Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur |
| Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. | Digitalität steigern – Zukunftssicherung der jüdischen Gemeinden |
| Jewish Chamber Orchestra Munich gGmbH | 20 Jahre Jewish Chamber Orchestra Munich |
| Deutscher Chorverbands e. V. | Chormusikalische Erinnerungskultur |
| CER Conference of European Rabbis Stiftung | Jewish Ambassador Program (Welcome a Rabbi) |
| XRbit gUG | „Gesetz zum Leben – Wie jüdische Kontingentflüchtlinge in Deutschland ankamen“ |
| Gegen das Vergessen e. V. | GEGEN DAS VERGESSEN macht Schule |
| Förderverein Usedomer Musikfreunde e. V. | Internationale Tage jüdischer Musik 2025 – Hine ma tov – Wie gut und wie angenehm ist es, wenn Brüder einträchtig miteinander wohnen |
| Lucian Plessner | Vortrag und Konzert zur Geschichte und Bedeutung jüdischer Musik in Deutschland |
| Union progressiver Juden in Deutschland K.d.ö.R. | Offensichtliche Jüdinnen – Interviews, Portraits und Bildungsangebot über das Äußere und Innere von Jüdinnen in Deutschland heute |
| Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. | ExpressJU – Jüdische Identität kreativ entdecken – Kunst als Brücke zu Dialog und Verständnis |
| Dialogue Perspectives. Discussing Religions and Worldviews e. V. | Dagesh-Studio on the Road |
In Bezug auf den in der Frage genannten Zeitraum der 21. Wahlperiode gilt hinsichtlich der Begleitung von Gesetzesvorhaben weiterhin die Aussage in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 127 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171.
Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Das Förderkonzept des Jüdischen Kulturfonds wurde erstellt und auf der Internetseite des Beauftragten veröffentlicht.
Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag adressiert das Thema Antisemitismusbekämpfung an unterschiedlichen Stellen. Der Beauftragte verfolgt die Ziele, die im Koalitionsvertrag bezüglich der Bekämpfung von Antisemitismus und dem Schutz jüdischen Lebens genannt werden, gemäß seiner Zuständigkeit.
Der Arbeitsauftrag des Beauftragten gründet auf konkreten Forderungen, die der Beschluss des Deutschen Bundestages „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ vom 17. Januar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/444) beinhaltet und die auf den Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970) zurückgehen.
Demnach sollte die oder der Antisemitismusbeauftragte sich schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben widmen:
• ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus, • Ansprechpartner/in für Belange jüdischer Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen, auch international mit Blick auf die EU und UN,
• Ansprechpartner/in und Vermittler/in für Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft,
• Koordinierung einer „Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zu Schutz jüdischen Lebens“,
• Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus durch Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und kulturelle Bildung;
Mit exekutiven Befugnissen wurde der Beauftragte nicht ausgestattet.
Dennoch setzt sich der Beauftragte dafür ein, dass Änderungen geprüft und erforderlichenfalls initiiert werden. Exemplarisch wird darauf verwiesen, dass er, gemeinsam mit der „Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (BLK), deren Co-Vorsitz er inne hat, gefordert hatte, dass Schulen von Antisemitismusforschung stärker profitieren und Lehrkräfte befähigt werden, Antisemitismus zu erkennen und dagegen vorzugehen.
Die von der BLK, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Kultusministerkonferenz (KMK) herausgegebene Handreichung zur Verankerung des Themas Antisemitismus in der Lehrkräftebildung wurde von der Bildungsministerkonferenz, der Kommission Lehrkräftebildung sowie der Schulkommission verabschiedet. Ziel der Handreichung ist es, die Befähigung von Lehrkräften in allen Phasen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu stärken, damit sie Antisemitismus erkennen, pädagogisch angemessen darauf reagieren und jüdisches Leben in seiner Vielfalt vermitteln können. Das Dokument bietet wissenschaftlich fundierte Grundlagen, didaktische Empfehlungen sowie praxisorientierte Hinweise zur Prävention und Intervention.
Die Broschüre Qualitätsmerkmale für Bildungsmedien zur Förderung antisemitismuskritischer Kompetenzen, die unter der Schirmherrschaft des Beauftragten veröffentlicht wurde, definiert zentrale Standards für Lehrmaterialien und trägt damit dem wachsenden Bedarf an fundierter Antisemitismusprävention im Bildungsbereich Rechnung. Das Dokument benennt insgesamt 18 Qualitätskriterien, die sicherstellen sollen, dass Bildungsmedien jüdisches Leben differenziert darstellen, stereotype Bilder vermeiden und Empathie sowie historische Kontextualisierung fördern. Es werden dabei nicht nur didaktische, sondern auch ethische und demokratiepädagogische Anforderungen an Bildungsinhalte formuliert. Ziel ist es, antisemitismuskritische Perspektiven systematisch in der Bildungsarbeit zu verankern – von der Elementarstufe bis in die Erwachsenenbildung.
Der Henny Brenner Preis wurde im Dezember 2025 von dem Beauftragten, in Kooperation mit der KMK ausgelobt. Diese Auszeichnung würdigt herausragende Schulbücher, die jüdisches Leben in Vergangenheit und Gegenwart fachlich fundiert, differenziert und didaktisch hochwertig darstellen – und sich zugleich aktiv gegen Antisemitismus richten. Der Preis wurde in zwei Kategorien vergeben. Die erste Kategorie zielte auf Schulbücher ab, die sich an die Primarstufe richten, die zweite Kategorie auf Schulbücher für die Sekundarstufe.
In seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und in seiner täglichen Arbeit hat sich der Beauftragte regelmäßig für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden und für Antisemitismusbekämpfung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt.
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Themen?
Der Beauftragte hat im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 12. November 2025 im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bericht der Bunderegierung zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland“ und am 6. Mai 2026 im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bericht der Bundesregierung über die Bedrohungslage in Deutschland und Europa infolge des Iran-Kriegs, insbesondere für Jüdinnen und Juden sowie israelische Einrichtungen“ vorgetragen. Ein schriftlicher Bericht ist nicht erfolgt.
Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte steht im regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Zudem informiert er die Öffentlichkeit durch seine Internetseite, Veranstaltungen und zahlreiche Interviews.
Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Die Teilnahme des Beauftragten ergibt sich aus der Übersicht auf die Antwort zu Frage 3.
Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus?
Die Aufgaben des Beauftragten sind in der Antwort zu Frage 8 dargestellt. Die dort genannten Aufgaben hat er erfüllt.
Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?
Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
In Bezug auf den in der Frage genannten Zeitraum der 21. Wahlperiode gilt weiterhin die Aussage in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 132 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171.
Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus?
In Bezug auf den in der Frage genannten Zeitraum der 21. Wahlperiode gilt weiterhin die Aussage in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 128 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171.