Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds

Drucksache 21/6875Antwortauf die Kleine Anfrage 21/657506.07.202612 Seiten16 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Arbeit und SozialesWirtschaftÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen Arbeitsplätze, stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen unternehmerische Perspektiven und einen Weg in eine nachhaltige Erwerbstätigkeit. Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen.

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) hat die Bundesregierung ein nachgewiesen erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtert (vgl. Evaluation). Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegte Fonds sichert Kredite bis zu 25 000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Mio. Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze erfolgreich gesichert.

Da es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen revolvierenden Fonds handelt, sind zu dessen Finanzierung keine laufenden Aufstockungen durch Haushaltsmittel erforderlich. Das Fondsvermögen wird durch Rückflüsse aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch die dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich von Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt werden (vgl. Ex-ante Bewertung Mikrokreditfonds Deutschland).

Nun wurde bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds zum 30. Juni 2026 eingestellt werden soll. Die Bundesregierung begründet dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4609 mit „verschärften rechtlichen und regulatorischen Vorgaben (…) für die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms“, „Förderprogramme der Bundesländer mit erheblich überlappenden Zielgruppen“, „steigenden Ausfallquoten“ und der „von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen“.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Stellen werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 in welchen Bundesministerien eingespart (bitte in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der Gesamtbeschäftigtenanzahl angeben)?

Antwort

Kredite über den Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) werden nach dem 30. Juni 2026 noch über einen Zeitraum von bis zu 4,5 Jahren zurückgezahlt, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609. Somit wird der MKF noch bis mindestens Ende 2030 existieren, voraussichtlich etwas länger aufgrund abschließender Tätigkeiten. Dementsprechend wird es unmittelbar zum 30. Juni 2026 keine Möglichkeiten für Stelleneinsparungen im beteiligten Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und im beteiligten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Bezug zum MKF geben. Derzeit wird das Programm in der Summe von einem Vollzeitäquivalent, aufgeteilt auf mehrere Mitarbeitende, die jeweils noch andere Aufgaben übernehmen, umgesetzt.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnten jährlich im Durchschnitt über die Laufzeit des Programms über den Mikrokreditfonds erreicht werden?

Antwort

Für die Anzahl an jährlichen Krediten und damit Kreditnehmenden im Rahmen des MKF wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/4609 verwiesen. Für die vollständigen und einheitlich erfassten Jahre zwischen 2016 und 2025 – im Jahr 2015 erfolgte ein Wechsel der kreditgebenden Bank im Rahmen des MKF – ergibt sich eine durchschnittlich jährliche Anzahl an 1.936 Krediten/Kreditnehmenden.

Die jährliche Anzahl von 1.936 Krediten schließt Folgekredite ein, d. h., Kredite von Personen, die mehrfach einen Kredit aufgenommen haben. Zur Bestimmung der tatsächlichen Anzahl der von der Förderung profitierenden Kreditnehmenden wurden diese Mehrfachkredite für die vollständig und einheitlich erfassten Jahre bereinigt:

Tabelle auf Seite 2 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl Kreditnehmende (einmalige Zählung Folgekreditnehmende)
2016857
2017886
2018774
20191 114
20202 128
20211 514
20222 396
20231 937
20241 593
2025952

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Anzahl von 1.415 Kreditnehmenden.

Demgegenüber stehen 3,8 Mio. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon 3,1 Mio. Kleinstunternehmen (KfW-Mittelstandsatlas 2024; www.kfw.de/P DF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittels tandsatlas/Mittelstandsatlas-2024/KfW-Mittelstandsatlas-2024.pdf).

Des Weiteren ist zur Vergabe der Kredite im Rahmen des MKF zu berücksichtigen, dass die Landschaft der Mikrofinanzinstitute sehr heterogen ist. U. a. ist die Vergabe stark auf wenige Mikrofinanzinstitute konzentriert, sodass aktuell von den 13 aktiven Mikrofinanzinstitute drei Mikrofinanzinstitute für rund 90 Prozent der aktiven Kredite verantwortlich sind.

Frage 3 Seite 3

Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Verwaltungskosten für den Fonds im Verhältnis zum Gesamtbudget, und welcher Anteil davon wird vom Bund getragen (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?

Antwort

Die Verwaltungskosten des Fonds umfassen die Kosten für die Vergütung der Mikrofinanzinstitute (nach Verrechnung mit Zinsen), Zinsen, Stückzinsen für den Wertpapier-Erwerb und die Kostenerstattungen für die Fondsverwaltung. Sie belaufen sich im Jahr 2024 auf 2,2 Mio. Euro und im Jahr 2025 auf 2,3 Mio. Euro, wobei die Angabe für 2025 teilweise noch auf erwarteten Werten basiert, da noch nicht vollständig abgerechnet wurde.

Nicht berücksichtigt in den Verwaltungskosten sind insbesondere Kosten, die aus Kreditausfällen entstehen und der größte Kostenfaktor für den MKF sind. Außerdem ist der erhöhte Verwaltungsaufwand, der infolge der gestiegenen Ausfallquote entsteht, nicht enthalten.

Da der MKF keine laufenden Haushaltsmittel bezieht, ist die Bezeichnung eines Gesamtbudgets sowie des Anteils des Bundes daran uneindeutig. Im Sinne der Vergleichbarkeit zur Evaluation des Fonds für den Förderzeitraum zwischen September 2021 und Ende 2023 (siehe Bericht unter www.bmas.de/S haredDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/bericht-react-eu.pdf?__blob=pub licationFile&v=1) werden nachfolgend die Verwaltungskosten am Gesamtbudget der Unterstützung (Summe aus dem Volumen an ausgezahlten Krediten und den Verwaltungskosten) angegeben. Diese Quote beträgt 5,4 Prozent für 2024 und 5,7 Prozent für 2025.

Frage 4 + 5 + 6 Seite 3

4Wie viele Haushaltsmittel des Bundes werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609) eingespart (bitte nach Jahren, Bundesministerien, Art der Kosten (Personalkosten, Betriebskosten etc.) aufschlüsseln)?

5Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung im Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609) dem Haushalt zugeführt werden (bitte nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?

6Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?

Antwort

Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Liquditätsplanung mit erwartbaren Zahlungsflüssen wird derzeit erstellt. Auf Basis dieser Planung kann ermittelt werden, in welcher Höhe Kapitalanlagen möglichweise dem Haushalt zwischen dem 30. Juni 2026 und der endgültigen Einstellung des Fonds zugeführt werden können. Hierbei gilt es zur berücksichtigen, dass der MKF noch bis mind. 2030 existiert und laufende Kosten, die sich insbesondere auf den zu prognostizierenden Kreditausfällen ergeben, aufkommen muss.

Zugleich ist im Hinblick auf die Zuführungsmöglichkeiten rechtlich zwischen Mitteln, die im Rahmen der REACT-EU-Förderung zugeflossen sind, und den Mitteln, die dem Fonds bereits vor dieser Förderung zugeflossen sind, zu unterscheiden (siehe hierzu auch Bundestagsdrucksache 21/4609, Antwort zu Frage 1. Während nach Abzug der noch anfallenden Kosten die noch aktuell im Fonds befindlichen Mittel i. H. v. 57 Mio. Euro aus Mitteln, die dem Fonds vor der REACT-EU-Förderung zugeführt wurden, potenziell dem Haushalt zugeführt werden können, gilt eine Bindung der REACT-EU Mittel bis 2031.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung im Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609) dem Programm REACT‑EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) zurückgeführt werden (bitte nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?

8Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Wie in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 erläutert, wird der Fonds noch bis mind. 2030 existieren und für anfallende Kosten in dieser Zeit, insbesondere für Kreditausfälle, aufkommen müssen. Eine detaillierte Planung dazu, wie die verbleibenden Mittel verwendet werden sollen, erfolgt in den nächsten Jahren, wenn absehbar ist, wie sich der Verzehr des Kapitals entwickelt unter Berücksichtigung der Bindung der REACT-EU-Mittel bis 2031.

Frage 9 Seite 4

Welche Stellen im BMAS, im BMWE und in der Bundesregierung waren an der Entscheidung, den MKF zu beenden, beteiligt, und inwiefern?

Antwort

Das federführende BMAS hat in Abstimmung mit dem kooperierenden BMWE entschieden, die Kreditvergabe im Rahmen des MKF über den 30. Juni 2026 hinaus nicht zu verlängern. Bei der Entscheidung wurde der übliche ministerielle Dienstweg eingehalten und die darin involvierten Stellen beteiligt. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu regierungsinternen Abstimmungen keine Stellung.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 4

10Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF in ein anderes Ressort zu verlagern, beispielsweise ins BMWE, in dem Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen verortet sind?

10aWenn nein, warum nicht?

10bWenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.

Nein, eine Übertragung des Programms auf ein anderes Ressort wurde nicht vertieft geprüft, da die für die Entscheidung gegen eine Fortführung maßgeblichen Gründe (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609, Antwort zu Frage 3) unabhängig von der jeweiligen Ressortzuständigkeit fortbestehen.

Frage 11 + 11a + 11b Seite 4

11Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterzuführen?

11aWenn nein, warum nicht?

11bWenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.

Die KfW verfügt mit dem ERP-Förderkredit Startgeld seit Jahren über ein sehr erfolgreiches Programm. Bei diesem auf kleine Gründungen und junge Unternehmen abzielenden Förderprogramm vergibt die KfW jährlich rund 3.000 Kredite, von denen sich rund 34 Prozent in einer Größenordnung von unter 50.000 Euro bewegen.

Aufgrund der mit der Kreditvergabe verbundenen, weitgehend größenunabhängigen Fixkosten sind Hausbanken bei der Vergabe kleinerer Kreditvolumina oftmals zurückhaltend. Die auf kleinteilige Finanzierungen ausgerichteten Förderprogramme der KfW sind daher so ausgestaltet, dass Finanzierungspartner eine zusätzliche einmalige Vergütung durch die KfW erhalten. Diese dient dazu, die Fixkostennachteile kleinerer Finanzierungen abzumildern und Anreize für deren Vergabe zu schaffen.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 5

12Hat die Bundesregierung vor Einstellung des Fonds geprüft, wie sich die Zugangsbedingungen zu Bankfinanzierungen für die Zielgruppen des Mikrokreditfonds im letzten Jahr entwickelt hat und in naher Zukunft entwickeln wird?

12aWenn ja, auf Grundlage welcher Daten und mit welchen Erkenntnissen?

12bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.

Im Rahmen der Entscheidung im Sommer/ Herbst 2025 wurde mit Blick auf die Bedingungen zur Mikrofinanzierung u. a. Folgendes berücksichtigt:

• Die Entwicklung der Kreditvergabe im Rahmen des MKF anhand der aktuellen Monitoring Daten, insbesondere die bis dato über die letzten zwei Jahre sinkende Nachfrage nach Mikrokrediten (zwischen 2022 und 2024).

• Die Förderlandschaft, insbesondere die Vielzahl von Mikrokreditprogrammen auf Länderebene mit erheblich überlappenden Zielgruppen und teilweise günstigeren Konditionen.

Frage 13 Seite 5

Welche konkreten rechtlichen und regulatorischen Vorgaben haben die Umsetzung des Kreditprogramms (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609) in den letzten Jahren erschwert (bitte für jede einzelne Vorgabe das Jahr ihrer Einführung und die konkreten Folgen für die Umsetzung des Programms ausführen)?

Antwort

Über die Jahre der Umsetzung des Fonds haben insbesondere Prüfungs- und Nachweispflichten zugenommen. Zuletzt verschärfte sich dies durch die Prüfungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen der REACT-EU Förderung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Verordnung (EU) 1303/2013. In jüngster Zeit stand dabei insbesondere der Verwendungsnachweis der einzelnen Kredite im Fokus.

Frage 14 Seite 5

Wie hat sich die Anzahl der für die Umsetzung des Programms zuständigen Stellen seit Verschärfung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?

Antwort

Die Anzahl der für die Umsetzung des Programms zuständigen Stellen ist über die letzten Jahre gleichgeblieben. Auch die Anzahl an Mikrofinanzinstituten hat sich in den letzten Jahren nicht verändert, da es kein nachhaltiges Interesse von neuen Unternehmen gab, sich zu akkreditieren und für den Mikrokreditfonds tätig zu sein.

Frage 15 + 15a + 15b + 15c + 15d Seite 6

15Auf welche konkreten Förderprogramme der Bundesländer können Klein- und Kleinstunternehmen nach Ansicht der Bundesregierung nach Beendigung des Mikrokreditfonds ausweichen, und über welches Fördervolumen verfügen diese Programme jeweils (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15aWelche dieser Förderprogramme sind nach Kenntnissen der Bundesregierung in Bezug auf Kreditvolumen, Verzinsung und Voraussetzungen exakt identisch mit denen des Mikrokreditfonds?

15bWelche dieser Förderprogramme wie der Mikrokreditfonds richten sich neben jungen Unternehmen auch an bereits länger am Markt etablierte Unternehmen?

15cBei welchen dieser Förderprogramme ist gesichert, dass sie auch Kleinstkredite unter bestimmten Ticketgrößen (weniger als 50 000 Euro) gewähren?

15dWelche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auszahlungszeiträume bei diesen Programmen?

Antwort

Die Fragen 15 bis 15d werden zusammen beantwortet.

Eine Auflistung von Kleinkreditländerprogrammen im Vergleich zum MKF mit Blick auf Zielgruppen und Konditionen wie beispielsweise Ticketgrößen kann der Tabelle im Anhang entnommen werden. Nach interner Recherche variieren die Auszahlungszeiträume dieser Programme stark. Auszahlungszeiträume innerhalb einer Woche sind möglich.*

Frage 16 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen im Evaluationsbericht im Auftrag des BMAS vom 30. September 2024, dass „mit relativ hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF nicht in gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“, da sich der MKF „als flächendeckendes, besonders niedrigschwelliges und kleinvolumiges Kreditangebot von alternativen Förderangeboten“ abgrenzt (vgl. Evaluationsbericht 2024; www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arb eitsfoerderung/bericht-react-eu.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?

Antwort

Insbesondere die gestiegenen Prüfungs- und Dokumentationspflichten hätten einen erheblichen Umbau des Programms mit Ablauf des Vertrags mit der kreditgebenden Bank zum 30. Juni 2026 erfordert. Insbesondere wäre eine stärkere Standardisierung der Strukturen mit gravierenden Änderungen für die sehr heterogen agierenden und organisierten Mikrofinanzinstitute erforderlich. Diese Umstrukturierungen hätten sich weiter zulasten der Niedrigschwelligkeit des Förderprogramms ausgewirkt und hätten das Programm den bestehenden Förderprogrammen weiter angeglichen.

Frage 17 Seite 7

Welche der in Frage 15 erfragten Förderprogramme haben zum Zeitpunkt der letzten Evaluation des Mikrokreditfonds vom 30. September 2024 noch nicht existiert und konnten demnach nicht in die Evaluation einfließen?

Antwort

Das Länderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ in Baden-Württemberg wurde bei der Evaluation nicht berücksichtigt.

Frage 18 Seite 7

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, inwiefern Geschäftsbanken Förderkredite (wie jene der KfW) bei Beträgen unter 50 000 Euro Förderkredite, die über das Hausbankprinzip abgewickelt werden, ablehnen oder die Vermittlung verweigern, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Abwicklung der Mikrokreditfondskredite über akkreditierte Mikrofinanzinstitute?

Antwort

Grundsätzlich gilt für KfW-Kredite, dass die Entscheidung zur Vergabe eines Förderkredits und dessen Besicherung die durchleitende Bank in eigenem Ermessen und auf Basis regulatorischer Vorgaben fällt. Wie beim MKF und den involvierten Mikrofinanzinstituten ist die Durchleitung eines KfW-Kredits immer eine individuelle geschäftspolitische Entscheidung des jeweiligen Instituts – trotz staatlicher Bürgschaft oder Haftungsfreistellung. Es kommt daher vor, dass Kreditinstitute die Durchleitung aus Risikogründen oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen. Auf die jeweiligen Entscheidungen der Finanzinstitute können die Behörden aus regulatorischen sowie ordnungspolitischen Gründen keinen Einfluss nehmen.

Frage 19 Seite 7

Bei wie vielen der ERP (Enterprise-Resource-Planning)-Gründerkredite handelt es sich um Kredite von unter 50 000 Euro (bitte nach Jahren und in absoluten Zahlen sowie in Prozent der Gesamtanzahl der vergebenen Kredite aufschlüsseln)?

Antwort

In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wurden in Summe 2.993 Förderkredite im ERP-Gründerkredit StartGeld mit einem Zusagevolumen unter 50.000 Euro vergeben, dies entspricht einem Anteil von 34 Prozent.

Der positive (post-pandemische) Trend in der Kreditnachfrage des ERP-Förderkredits Startgeld bestätigt sich derzeit auch im Jahr 2026. Mit Abschluss der Kalenderwoche 25 liegt bereits ein Zusagevolumen in Höhe von rd. 216 Mio. Euro vor.

Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Gesamtdavon < 50.000 Euro
AnzahlVolumenAnzahlAnzahl in ProzentVolumen
20232 541185 094 892 Euro89235 Prozent33 456 719 Euro
20242 779205 585 101 Euro96735 Prozent37 161 941 Euro
20253 507270 354 047 Euro1 13432 Prozent43 927 172 Euro
Summe8 827661 034 039 Euro2 99334 Prozent114 545 832 Euro
Anlage
AnlageAnlage 1: Übersicht Auswahl Länderkleinkreditprogramme, Stand August/September 2025 (Seite

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