Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen und Veröffentlichungen des Bundes

Drucksache 21/6872Antwortauf die Kleine Anfrage 21/651403.07.20269 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitStaat und VerwaltungUmwelt1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) hat im Rahmen der Vorbereitung der siebten Phase des Coupled Model Intercomparison Project (CMIP7) einen neuen internationalen Szenarienrahmen für künftige Klimaprojektionen vorgelegt (vgl. van Vuuren et al., The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7 [ScenarioMIP-CMIP7], Geosci. Model Dev. 19 [2026], 2627-2656, S. 2628 f., DOI: 10.5194/gmd-19-2627-2026).

Darin werden die CMIP6-Hochemissionsniveaus am oberen Ende, quantifiziert durch SSP (Shared Socioeconomic Pathway)5‑8.5, als implausibel beschrieben (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2). RCP (Representative Concentration Pathway)8.5 wird als Vorläufer von SSP5‑8.5 eingeordnet (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2629, Abschnitt 1). Für CMIP7 wird ein neues Hochemissionsszenario vorgeschlagen, das unterhalb von SSP5‑8.5 liegen wird (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2633 f., Abschnitt 2.3). Begründet wird dies unter anderem mit veränderten energieökonomischen Annahmen (vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2).

Die als implausibel deklarierten Szenarien RCP8.5 und SSP5-8.5 wurden in den vergangenen Jahren weltweit in der Klimaforschung und in IPCC-Bewertungen als Szenarien für Klimaprojektionen und die Bewertung möglicher künftiger Klimaentwicklungen verwendet (vgl. O’Neill et al., The Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) for CMIP6, Geosci. Model Dev. 9 (2016), 3461-3482, S. 3461 f. und S. 3470 f., DOI: 10.5194/gmd-9-3461-2016; IPCC, Climate Change 2021: The Physical Science Basis, Summary for Policymakers, S. 11 f., Box SPM.1, insbesondere Box SPM.1.1, sowie S. 13, B.1.1/B.1.2).

Es stellt sich den Fragestellern daher die Frage, in welchem Umfang Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes auf diesen Szenarien beruhten, wie die Bundesregierung die fachliche Neubewertung einordnet und welche Konsequenzen sie daraus für bestehende und künftige Bewertungen zieht.

Im Folgenden werden unter „Entscheidungsgrundlagen des Bundes“ Berichte, Gutachten, Strategien, Programme, Fördermaßnahmen, Ressortforschungsprojekte, Behördenunterlagen, Modellierungen, Risikoanalysen, Folgenabschätzungen, Gesetzesbegründungen, Verordnungsbegründungen, Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und sonstige fachliche oder politische Grundlagen des Bundes verstanden.

Unter „Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes“ werden Pressemitteilungen, Internetseiten, Broschüren, Informationskampagnen, Bürgerinformationen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, Social-Media-Beiträge, Reden, Präsentationen, Antworten auf Bürgeranfragen sowie sonstige öffentlich verbreitete Informationen des Bundes verstanden.

Frage 1 Seite 2

In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurden seit 2015 Klimafolgen, Klimarisiken, Klimaanpassungsmaßnahmen oder klimapolitische Maßnahmen auf Grundlage von RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 bewertet, dargestellt oder kommuniziert (bitte nach Ressort, Behörde, Jahr, Dokumentart, Titel, Fundstelle und verwendetem Szenario tabellarisch aufschlüsseln)?

Antwort

RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 bilden keine Grundlage der Berichterstattungspflichten zu den Treibhausgas-Projektionen der Bundesregierung nach EU-Governance-Verordnung und Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Szenarien RCP8.5 bzw. SSP5‑8.5 wurden seit dem Jahr 2015 in den in der Anlage 1 aufgeführten Entscheidungsgrundlagen, Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen berücksichtigt.* Die Verwendung erfolgte insbesondere im Rahmen von Klimarisikoanalysen, Sensitivitätsrechnungen, Fachpublikationen und Visualisierungen.

AnlageAnlage (Tabelle ohne Überschrift: Behörden/Einrichtungen)

PDF-Seiten 7–8 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zur aktuellen fachlichen Neubewertung, wonach RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 im neuen internationalen Szenarienrahmen nicht mehr als plausibler oberer Standardpfad für das 21. Jahrhundert fortgeführt werden soll, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die Klimaforschung aktualisiert regelmäßig ihre Berechnungen und Klimaszenarien auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dies ist ein normaler Vorgang im wissenschaftlichen Prozess. Das so genannte SSP5‑8.5 Szenario (und sein Vorgänger RCP8.5) beschreibt eine mögliche Entwicklung. In diesem Szenario wurde angenommen, dass die fossile Energienutzung und damit die Treibhausgasemissionen stark weiter ansteigen würden. Das Szenario setzt eine erhebliche Ausweitung fossiler Energienutzung voraus, insbesondere bei Kohle, was in der Vergangenheit ein denkbares Szenario war. Diese Annahme ist durch die tatsächliche Entwicklung überholt – wesentlich getrieben durch politische Weichenstellungen: den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien und Klimaschutzmaßnahmen in zahlreichen Staaten, begleitet von entsprechenden Technologie- und Markttrends. Durch aktiven Klimaschutz konnte erreicht werden, dass die Klimaforschung RCP8.5 mittlerweile nicht mehr als plausible Beschreibung der realen Entwicklung bewertet.

Laut des „Emissions Gap Report 2025“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen steuert die Welt bei Umsetzung der aktuell weltweit gültigen Klimaschutzpolitiken und Klimaschutzmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft derzeit aber immer noch auf rund 2,8 Grad globale Erwärmung bis 2100 zu. Die Folgen einer solchen Erwärmung wären gravierend für Menschen, Umwelt und Wirtschaft – weltweit und auch für Deutschland. Daher verfolgt die Bundesregierung weiterhin einen konsequenten Klimaschutz zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Auch wirkungsvolle nationale Klimaanpassungspolitik ist vor diesem Hintergrund unverändert wichtig.

Frage 3 Seite 3

Welche fachlichen, politischen und administrativen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Neubewertung für Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Für künftige Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen wird die Weiterentwicklung des Szenarienrahmens berücksichtigt. Insbesondere soll die neue Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/2029 dem neuen Szenarienset für CMIP7 folgend auf Grundlage von SSP3‑7.0 erstellt werden.

Frage 4 Seite 3

In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurde RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 ausdrücklich als Extrem-, Stress- oder Hochrisikoszenario gekennzeichnet, und in welchen wurde es als Referenz-, Standard- oder „Business as usual“-Szenario verwendet?

Antwort

Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) 2021 für Deutschland erläutert im 1. Teilbericht (vgl. www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/kwra2021_teilbericht_1_grundlagen_bf_211027_0.pdf) detailliert das verwendete Konzept und die Methodik der Analyse und greift dabei auch die Diskussion um die verschiedenen Interpretationen und Bezeichnungen des RCP8.5. auf (vgl. Kapitel 3.4).

Das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) hat in keiner der genannten Publikationen RCP8.5 bzw. SSP5‑8.5 ausdrücklich als Extrem-, Stress- oder Hochrisikoszenario bzw. „Weiter-so-wie-bisher“-Szenario gekennzeichnet. Alle weiteren Publikationen enthalten keinen expliziten Verweis als Extrem-, Stress- oder Hochrisikoszenario.

In der Publikation „Klimabedingte Risiken für die Arbeitswelt. Ökonomische Verluste und die strategische Rolle des Arbeitsschutzes bei der Klimaanpassung.“ wurde RCP8.5 explizit als Hoch-Emissionsszenario gekennzeichnet (S. 15).

Frage 5 Seite 3

Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten Einrichtungen, bundeseigenen Unternehmen und vom Bund finanzierten oder mitfinanzierten Einrichtungen verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 derzeit noch in Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes?

Antwort

Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Weitere derzeitige Verwendungen von RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 in Entscheidungsgrundlagen, Publikationen oder Kommunikationsmaßnahmen des Bundes sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 6 Seite 4

Nach welchen fachlichen, methodischen und politischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung künftig, ob RCP8.5, SSP5‑8.5 oder vergleichbare Hochemissionsszenarien in Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes als plausibler Pfad, Extremfall oder bloßer Stresstest verwendet werden sollen?

Antwort

Die Bundesregierung verwendet aktuelle Daten und Methoden auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Hochemissionsszenarien werden dabei in Klimarisikoanalysen aufgrund des Vorsorgeprinzips verwendet, um weniger wahrscheinliche, aber hohe Risiken einschätzen zu können.

Frage 7 Seite 4

Welche politischen Entscheidungen, Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlichen Maßnahmen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstigen Maßnahmen des Bundes wurden seit 2015 ganz oder teilweise mit Entscheidungsgrundlagen des Bundes begründet, die auf RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 beruhen?

Antwort

Seitens der Bundesregierung werden keine politischen Entscheidungen, Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlichen Maßnahmen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstigen Maßnahmen abgeleitet, die sich allein auf einzelne Szenarien stützen.

Frage 8 Seite 4

Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung von Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie von Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes daraufhin, ob Aussagen, Bewertungen, Warnungen, Empfehlungen oder politische Schlussfolgerungen wegen der Neubewertung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 ergänzt, relativiert, korrigiert oder zurückgezogen werden müssen?

Antwort

Die Bundesregierung überprüft ihre Entscheidungsgrundlagen fortlaufend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes künftig eindeutig zwischen Klimamodellen, Emissionsszenarien, Konzentrationspfaden, Klimaprojektionen und politischen Annahmen unterschieden wird und jeweils klar erkennbar ist, ob eine Klimaprojektion auf einem plausiblen Hauptpfad, einem Hochrisikoszenario, einem Extremfall oder einem methodischen Stresstest beruht?

Antwort

Die Bundesregierung orientiert sich bei der Erstellung von Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationsmaßnahmen an international anerkannten wissenschaftlichen Standards, insbesondere des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC).

Dabei wird darauf geachtet, Emissionsszenarien, Konzentrationspfade, Klimamodelle und daraus abgeleitete Klimaprojektionen klar voneinander zu unterscheiden und jeweils eindeutig zu kennzeichnen.

Frage 10 Seite 5

Welche Auswirkungen hat die Neubewertung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 nach Auffassung der Bundesregierung auf die Kosten-Nutzen-Abwägung politischer Entscheidungen, Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlicher Maßnahmen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstiger Maßnahmen des Bundes, soweit diese auf Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder auf Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes beruhen, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes an den neuen internationalen Szenarienrahmen anzupassen, und welche Übergangsregelungen gelten bis dahin für laufende Projekte, Verfahren und Veröffentlichungen?

Antwort

Die Bundesregierung überprüft ihre Entscheidungsgrundlagen fortlaufend. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die neuen Modellierungen und Szenarien müssen derzeit erst für den nationalen Rahmen entwickelt werden. Dies ist ein fortlaufender und dauernder Prozess, der nicht auf ein bestimmtes Datum abzielt.

Es gibt derzeit noch keine belastbaren neuen Klimaprojektionen aus CMIP7, der jetzt neu vorgeschlagenen globalen Modellierungsstudien. Diese werden erst für den nächsten IPCC-Sachstandsbericht verwendet, der 2028/2029 veröffentlicht werden soll. Anschließend erfolgt die Umrechnung in nationale und regionale Modelle (z. B. durch den DWD).

Frage 12 Seite 5

Welche finanziellen Mittel wurden seit 2015 für Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes aufgewendet, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 verwendet wurde?

Antwort

Es werden keine finanzielle Mittel bereitgestellt, die sich ausschließlich auf ein bestimmtes Szenario beziehen.

Die Kosten für die Erstellung der KWRA lassen sich nicht auf einzelne Szenarien herunterbrechen. Es wird immer die Gesamtheit aller Szenarien zugrunde gelegt.

Frage 13 Seite 5

Welche externen Auftragnehmer, Forschungseinrichtungen, Beratungsgesellschaften, Institute oder sonstigen Dritten wurden seit 2015 durch den Bund beauftragt, Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes zu erstellen, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5‑8.5 verwendet wurde?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung beauftragt die Bundesregierung nicht für ein einzelnes Szenario.

Für die KWRA 2021 wurde ein Konsortium bestehend aus adelphi research (Berlin), Eurac Research (Bozen, Italien) und Bosch & Partner (München) beauftragt. Auftragnehmer für die Berechnung der Klimazwillinge war Eurac Research (Bozen).

Die vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichten Publikationen bzw. Fachbeiträge im Rahmen von der „Zukunft Bau Projekt Auftragsforschung“ wurden durch folgende Auftragnehmenden erstellt: • BBSR (Hg): KLIBAU – Weiterentwicklung und Konkretisierung des Klimaangepassten Bauens, Bonn, 2019 (Auftragnehmer/Autoren: Dr. ‑Ing. Marc-Steffen Fahrion et al.: Werner Sobek Green Technologies GmbH, Stuttgart)

• BBSR (Hg.): Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften. Empfehlungen für Planende, Architektinnen und Architekten sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, Bonn 2023 (Auftragnehmer / Autoren: Prof. Dr. -Ing. Philip Leistner et al.: Institut für Akustik und Bauphysik, Universität Stuttgart, Stuttgart)

• BBSR (Hg.): Risikoszenarien für Gebäude und Bauteile resultierend aus Hitze, Trockenheit und Dürre, Bonn 2025 (Auftragnehmer/Autoren: Dr. Claudia Lösch et al.: Intep – Integrale Planung GmbH, Berlin)

• BBSR (Hg.): Wege zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes 2050. Online-Publikation. Bonn 2021 (Auftragnehmer/Autoren: Dr. Jan Steinbach et al.: IREES – Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien GmbH, Karlsruhe und Charlotte Senkpiel et al.: Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg)

• BBSR (Hg.): Maßnahmenkonzepte für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2045. Online-Publikation. Bonn 2024 (Auftragnehmer/Autoren: Jana Deurer et al.: IREES – Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien GmbH, Karlsruhe; Dr. Charlotte Senkpiel et al.: Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg und Malte Bei der Wieden et al.: Öko-Institut e. V., Freiburg)

• BBSR (Hg.): Ortsgenaue Testreferenzjahre von Deutschland für mittlere und extreme Witterungsverhältnisse, Bonn 2017 (Auftragnehmer/Autoren: Deutscher Wetterdienst – DWD)

Das Gutachten „Klimabedingte Risiken für die Arbeitswelt. Ökonomische Verluste und die strategische Rolle des Arbeitsschutzes bei der Klimaanpassung“ wurde durch Prognos im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt.

Die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen für das Bundesministerium für Verkehr werden in diesem Zusammenhang seitens der jeweils zuständigen Oberbehörden erarbeitet.