Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundesrat für Niederdeutsch, der die Interessen der niederdeutschen Sprechergruppe vertritt, setzt sich seit vielen Jahren für eine Berücksichtigung der Muttersprache im Pflegealltag ein, formuliert u. a. im Jahr 2019 in der „Wittstocker Erklärung“ (www.niederdeutschsekretariat.de/plattdeutsch-in-der-pfleg e-wittstocker-erklaerung). Berufsbildende Schulen haben darauf reagiert und Niederdeutschunterricht in Pflegeausbildungen angeboten. Zudem wurden regionale Initiativen wie das „PlattHart“-Siegel für praxisorientierte Einrichtungen entwickelt. Trotz dieser Praxisbeispiele findet die Berücksichtigung der Muttersprache in den seit 2020 geltenden Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung keine ausdrückliche Erwähnung, obwohl die Ausbildung einen starken Lebensweltbezug verfolgt und die Bedeutung sprachlicher Vertrautheit, etwa für demenziell erkrankte Personen, für die Patientensicherheit und Lebensqualität gut belegt ist. Daher wäre die Ergänzung des Rahmenlehrplans um den Aspekt „Berücksichtigung von Muttersprache“ sowie die Entwicklung eines verbindlichen, auf die Pflegeausbildung zugeschnittenen Konzepts für sprachliche Angebote wünschenswert. Als Muttersprache ist hier nicht nur die Sprachgruppe Niederdeutsch, sondern sind auch die Sprachen der nationalen Minderheiten sowie die Deutsche Gebärdensprache und Sprachen zugewanderter und in Deutschland lebender Menschen zu verstehen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Muttersprache für die pflegerische Versorgung, und welche bundesweiten Maßnahmen zur Integration muttersprachlicher Angebote in der Pflege existieren derzeit?
Im pflegerischen Alltag sind Kenntnisse der Muttersprache der pflegebedürftigen Person für das Pflegepersonal sehr vorteilhaft für die Umsetzung eines Menschen zur Gestaltung der pflegerischen Hilfe, soweit sie angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden soll. Entsprechend gibt es in vielen Pflegeeinrichtungen spezielle Angebote, um auf die jeweiligen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen einzugehen.
Bezogen auf Maßnahmen zur Integration muttersprachlicher Angebote in der Pflege wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Wie viele Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus der zuletzt verfügbaren Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts ergeben sich die Zahlen in der Tabelle der beigefügten Anlage 1.*
PDF-Seiten 6–11 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Pflegebedürftige in der ambulanten und stationären Pflege sind nach Kenntnis der Bundesregierung an Demenz erkrankt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu der Zahl der an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen liegen der Bundesregierung keine regelmäßig erhobenen statistischen Informationen vor. Einer Studie des Robert Koch-Instituts aus dem Jahr 2025 folgend waren im Jahr 2022 2,8 Prozent der Bevölkerung ab 40 Jahren in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen (administrative Prävalenz); dies entspricht nahezu 1,4 Millionen Personen (vgl. www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journalof-Health-Monitoring/GBEDownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2025_01_Demen z.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Laut Berechnungen des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. ergibt sich für Deutschland zum Ende des Jahres 2023 hingegen eine Zahl von rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz (vgl. u. a. www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/fa ctsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf). Am 15. Juni 2026 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln Prognosen veröffentlicht, nach denen die Zahl der Demenzfälle bei steigender Lebenserwartung von etwa 1,3 Millionen im Jahr 2026 auf bis zu 2,1 Millionen im Jahr 2060 zunehmen werde (Quelle: Schüssel K. et al: Forecast of dementia prevalence in Germany and subnational regions until 2060 using microsimulation. European Journal of Epidemiology, Mai 2026). Die Veröffentlichung des WIdO für das Jahr 2060 beinhaltet eine Darstellung der Prävalenzraten nach den 400 Kreisen und kreisfreien Städten. Dabei ergibt sich eine große regionale Bandbreite der Prognosen für das Jahr 2060, die von 1,7 Prozent Demenz-Erkrankten in München bis zu 6,2 Prozent im brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis reicht. Eine Aufschlüsselung nach Ländern liegt nicht vor.
Wie gehen Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell vor, um mit an Demenz erkrankten Menschen in einen sozialen und sprachlichen Austausch zu treten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Berichte aus der Praxis deuten darauf hin, dass Einrichtungen auf unterschiedliche Möglichkeiten zurückgreifen: Neben dem Einsatz von digitalen Übersetzungstools oder Bildkarten mit Vokabeln können auch Angehörige oder Pflegekräfte mit entsprechenden Sprachkompetenzen in den Austausch einbezogen werden. Im Zuge des Fortschreitens einer Demenz gewinnt zudem grundsätzlich der nonverbale Austausch zunehmend an Bedeutung.
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Berücksichtigung der Muttersprache bei an Demenz erkrankten Menschen im pflegerischen Bereich?
Sofern die pflegerische Versorgung der an Demenz erkrankten Menschen in bzw. durch gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen erfolgt, haben sich diese an den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) gemäß § 113 SGB XI der jeweiligen Einrichtungsart auszurichten. Zu den Anforderungen der MuG gehört eine kultursensible Pflege, was auch die Berücksichtigung der Sprachkompetenzen umfasst.
Wie viele Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Pflegebedürftigen die Muttersprache beim Aufnahmeverfahren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der größte Teil der zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Muttersprache der pflegebedürftigen Menschen erfasst. Denn in den MuG sind u. a. Anforderungen an ein Erst- bzw. Informationsgespräch festgeschrieben. Diese umfassen die Feststellung individueller Gewohnheiten und Erwartungen der pflegebedürftigen Person. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang auch die Muttersprache festgestellt wird. Die MuG sind für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich.
Wie viele Einrichtungen in der ambulanten und stationären Pflege berücksichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Biografiearbeit im Pflegealltag die Muttersprache (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Gestaltung der Biografiearbeit obliegt den Einrichtungen.
8Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedeutung der Muttersprache als positive Auswirkung auf die Psyche von an Demenz erkrankten Menschen in der ambulanten und stationären Pflege in den Curricula bzw. Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung berücksichtigt, und wenn nein, was plant die Bundesregierung, um dieses Thema in die Curricula bzw. Rahmenlehrpläne aufzunehmen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10Sieht die Bundesregierung rechtlichen Regelungsbedarf (bundes- oder landesrechtlich) zur Förderung der Muttersprache in der pflegerischen Versorgung oder Ausbildung, wenn ja, welche Regelungen wären denkbar, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keinen rechtlichen Änderungsbedarf. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) hat unter anderem das Ziel, die Kompetenzen zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen zu vermitteln. Die Pflege berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu pflegenden Menschen.
Die Versorgung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, findet in der Ausbildung nach dem PflBG vielfältige Berücksichtigung. Exemplarisch wird darauf verwiesen, dass es zu den Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson nach § 9 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) zählt, dass Absolventinnen und Absolventen Menschen aller Altersstufen sowie deren Bezugspersonen in Phasen fortschreitender Demenz oder schwerer chronischer Krankheitsverläufe sowie am Lebensende pflegen, begleiten, unterstützen und beraten (vgl. Anlage 2 zu § 9 Absatz 1 Satz 2 PflAPrV unter I. Nummer 3 Buchstabe a). Die Rahmenlehr- und Ausbildungspläne der Fachkommission nach § 53 Absatz 2 PflBG, die empfehlende Wirkung haben, konkretisieren den Kompetenzerwerb im Umgang mit demenziell erkrankten Personen. Die Rahmenlehrpläne dienen als Grundlage für die Entwicklung von verbindlichen Lehrplänen durch die Länder sowie für die Erstellung von schulinternen Curricula (vgl. § 6 Absatz 2 PflBG).
Wenn eine Pflegefachfrau, ein Pflegefachmann oder eine Pflegefachperson eine regionale Sprache beherrscht, kann sie dies in die Interaktion mit pflegebedürftigen Personen und in die Kommunikation mit deren Bezugspersonen einbeziehen.
9Plant die Bundesregierung, Maßnahmen oder Fördermittel für den berufsbegleitenden Spracherwerb von in der ambulanten und stationären Pflege Beschäftigten bereitzustellen?
11Wie koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur sprachlichen Versorgung mit den Ländern, Pflegeverbänden, Trägern und Bildungsinstitutionen?
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist zu Fragen der pflegerischen Versorgung und ihrer Weiterentwicklung in regelmäßigem Austausch mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Leistungsträgern, den Leistungserbringern, den relevanten Fachverbänden und der Wissenschaft. Bei Gesetzgebungsvorhaben erfolgt die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Im Jahr 2025 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ unter Einbezug der kommunalen Spitzenverbände und auch auf der Grundlage von Anhörungen und Workshops mit den Organisationen in der Pflege und weiterer Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis fachliche Eckpunkte für eine Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeitet.
Kennt die Bundesregierung bereits erprobte Good-Practice-Beispiele für den Einsatz von Muttersprache in der Pflege oder die Integration berufsbezogener Sprachförderung in Ausbildungen, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet für deren Verbreitung, und wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um solche Projekte zu initiieren bzw. Informationen über solche Projekte möglichst schnell allgemein verfügbar zu machen?
Im Rahmen des Projekts „Vielfalt Pflegen“ wurde eine eLearningplattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen für Mitarbeitende in der Pflege entwickelt. Die Lernplattform stand allen ambulanten und stationären Trägern, die Pflegeleistungen in der Kranken- oder Altenpflege anbieten, kostenlos als Ergänzung zu bestehenden Fort- und Weiterbildungsangeboten und auch zum Zwecke der Ausbildung von Pflegekräften zur Verfügung. In verschiedenen eLearning-Modulen wurden Themen wie Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung, Umgang mit Schmerz und Tod, aber auch Management und Netzwerkarbeit aus transkultureller Perspektive betrachtet.
Im Rahmen des Projektes „Digital-interaktive Ausbildung für Pflegepersonal mit Migrationshintergrund – PflegeDigital 2.0“ wurde ein Internet-basiertes mobiles System zur (inter-)aktiven Unterstützung der Pflegeausbildung von Personen mit Zuwanderungsgeschichte entwickelt. In insgesamt 22 interaktiven Lernmodulen werden 26 grundlegende, pflegerische Handlungsprozesse detailliert erläutert. Die Handlungsprozesse können vom Lernenden selbstgesteuert, zeit- und ortsunabhängig durchlaufen und mit einer individuellen Lernkontrolle abschließend eigenständig überprüft werden. Zu jedem Zeitpunkt ist ein Wechsel der Sprache von Deutsch zu den angebotenen Fremdsprachen (derzeit: Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Vietnamesisch und Ukrainisch) möglich. Die Lösung kann sowohl vorbereitend als auch begleitend zum Präsenzunterricht eingesetzt werden und richtet sich an Auszubildende, Lernende und Studierende mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in der Pflegehelferausbildung und der berufsfachschulischen und akademischen Pflegeausbildung sowie an Pflegekräfte, die ihre im Ausland erworbenen Examina anerkennen lassen möchten. Im Hinblick auf die Fachkräftegewinnung im In- und Ausland steht damit ein effektives Selbstlern-Werkzeug, mit dem orts- und zeitunabhängig essenzielle Abläufe und Fachtermini verinnerlicht werden können, zur Verfügung. Außerdem kann die Lösung in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden, um neue Teammitglieder mit und ohne Zuwanderungsgeschichte bei ihrer Einarbeitung zu unterstützen. Weitere Informationen sind im Internet einsehbar (unter www.pflegedigital20.de/).
In mehreren Ländern bestehen zudem Netzwerkstellen und zielgruppenspezifische Beratungsstellen, die sich mit dem Thema Migration und Pflege beschäftigen bzw. entsprechende Beratungsangebote vorhalten.