Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen

Drucksache 21/6797Antwortauf die Kleine Anfrage 21/652330.06.20264 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungGesundheitVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Schreiben vom 12. Februar 2026 hat das Streitkräfteamt (SKA), Gruppe Übungsplätze und Schießanlagen (Grp ÜbPl/SchAnl), bestimmte „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ auf Standortschießanlagen der Bundeswehr festgelegt. Aufgrund einer angeblich möglichen Gefahrstoffbelastung von Soldaten beim Schießen soll die Exposition auf ein Mindestmaß begrenzt werden, um mögliche Folgeschädigungen zu vermeiden. Genannt werden in dem in der Truppe unter der Bezeichnung „Retzlaff-Erlass“ bekannt gewordenen Schreiben insbesondere Blei und Antimon, welche beim Auftreffen von Projektilen auf Bauteilen der Schießanlagen freigesetzt werden, sowie Kupfer und Kohlenmonoxid, die bei der Schussabgabe direkt an der Waffe freigesetzt werden sollen. Die Sofortmaßnahmen reichen von Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf der Schießanlage über Verhaltensregeln beim Umgang mit persönlicher Bekleidung und Ausrüstung bis hin zu Reinigungshinweisen für Gehörschutz. Wie unter anderem in einem Medienbericht deutlich wurde, kollidieren hier womöglich falsch interpretierte Grundsätze der Inneren Führung mit dem Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr herzustellen (www.welt.de/poli tik/deutschland/plus69b1242552b77f377e19cf9a/bundeswehr-schiessen-nur-n och-mit-iso-matte-wie-buerokratie-die-zeitenwende-ausbremst.html).

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten Erkenntnisse oder Ereignisse haben zu den im Schreiben des SKA vom 12. Februar 2026 genannten Sofortmaßnahmen geführt?

Antwort

Es ist bekannt, dass auf Zielgeländeflächen von Schießständen und Standortschießanlagen grundsätzlich Kontaminationen vorliegen. Bereits in der Vergangenheit wurden deshalb verschiedene Maßnahmen zum Schutz des dort tätigen Personals getroffen und Messungen zur Gefahrstoffbelastung durchgeführt. Messungen auf den Zielgeländeflächen von Schießständen und Standortschießanlagen haben Belastungen durch Blei und Antimon bestätigt.

Frage 2 Seite 2

Seit wann verfügen das SKA und übergeordnete Dienststellen bis hin zum Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über diese Erkenntnisse?

Antwort

Die Ergebnisse der Messungen lagen dem Streitkräfteamt Ende 2025 vor. Das BMVg wurde nach Auswertung über die Ergebnisse und die Sofortmaßnahmen informiert.

Frage 3 Seite 2

Welche Dienststellen der Bundeswehr oder sonstigen Institute (Wehrtechnische Dienststellen (WTDen), Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr usw.) waren und sind an der dem Schreiben zugrunde liegenden Risikoanalyse beteiligt?

Antwort

Die Zentrale Stelle für Arbeitsschutz in der Bundeswehr wurde beteiligt.

Frage 4 Seite 2

Gibt es Erkenntnisse zu Soldaten mit solchen Erkrankungen, die auf beim Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Art, Anzahl und Dauer der Erkrankungen nennen)?

Antwort

Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Frage 5 Seite 2

Welche Handfeuerwaffen, Munitionsarten und Munitionssorten sind von den eingeleiteten Maßnahmen betroffen?

Antwort

Betroffen sind grundsätzlich alle auf Standortschießanlagen zulässigen Handwaffen, Munitionsarten und -sorten.

Frage 6 Seite 2

Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausschließliche Nutzung von Handfeuerwaffenmunition in der Ausbildung, welche der REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)-Verordnung (EG) Nummer 1907/2006 entspricht, nicht ausreichend zur Vermeidung der Exposition der Angehörigen der Bundeswehr gegenüber Gefahrstoffen aus?

Antwort

Die Exposition gegenüber Reaktionsproduktion bei der Verwendung von Handwaffenmunition ist nicht Gegenstand des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), welche die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der Europäischen Union reguliert.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Welche Maßnahmen werden aktuell getroffen, um das Schießen auf Standortschießanlagen wieder ohne die genannten Einschränkungen zu ermöglichen?

8Zu welchem Zeitpunkt (Datum) ist voraussichtlich mit einer Aufhebung der „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ zu rechnen?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.

Das Schreiben zu den Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen wurde durch das Streitkräfteamt am 2. April 2026 aufgehoben.

Rechtliche Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie technische und arbeitsmedizinische Regelungen und Beratungsmöglichkeiten gelten uneingeschränkt. Auch die allgemein geltenden Verhaltenshinweise für die Nutzung von Standortschießanlagen, wie Hygieneregeln beim Schießen und Verpflegen oder Hinweise zum Waschen von Uniformteilen, bestehen fort.

Frage 9 Seite 3

Warum hält es die Bundesregierung für zielführend, einer zur Dienstleistung berufenen Fachbehörde die Befugnis zuzuweisen, anstelle auf dem Fachstrang und unter Umgehung der originären unmittelbaren Vorgesetztenhierarchie der schießenden Truppe konkrete Anweisungen, beispielsweise zur Beschaffung von Material, zur Bereitstellung von Verpflegung und zum Waschen von Uniformen, zu erteilen?

Antwort

Das Streitkräfteamt ist verantwortlich für den streitkräfteseitigen Betrieb von Übungsplätzen und Schießanlagen. Es erlässt Vorgaben und Regelungen zur Nutzung dieser Anlagen für alle Nutzer der Standortschießanlagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.