Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesopferbeauftragte (BfO) wird bei seiner Tätigkeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die in einem Fachreferat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angesiedelt ist. Dort sind derzeit insgesamt 5 Dienstposten des höheren Dienstes, 3,75 Dienstposten des gehobenen Dienstes und 1 Dienstposten des mittleren Dienstes eingerichtet. Eine differenzierte Aufschlüsselung, welche Anteile der Arbeitszeit von Beschäftigten des Bundesministeriums, die den Beauftragten unterstützen, auf reguläre Linienaufgaben der Referate entfielen und welche auf die Unterstützung des BfO, ist nicht möglich. Auf der Basis einer Schätzung dürfte davon auszugehen sein, dass etwa 80 Prozent der Arbeitszeit der Beschäftigten des BMJV zur Unterstützung des BfO aufgewendet werden (vergleiche auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 262 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171.
Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Der Bundesopferbeauftragte schaltet nach einem Anschlagsgeschehen regelmäßig bei einem externen Dienstleister ein Beratungstelefon als Hotline, um den Betroffenen ein niederschwelliges Angebot der (psychosozialen) Akuthilfe zur Verfügung stellen zu können.
Zu den Aufgaben des Dienstleisters gehört die psychosoziale Beratung durch qualifiziertes, psychologisch geschultes Fachpersonal auch über regelmäßige Dienstzeiten hinaus. Daneben berät er im Bedarfsfall den BfO und seine Geschäftsstelle zu anschlagsbezogenen psychologischen und psychosozialen Fragen.
Seit dem 1. August 2019 bis zum 30. April 2026 war der Dienstleister das Zentrum für Trauma- und Konfliktmanagement in Köln (ZTK), für dessen Dienstleistungen seit Vertragsbeginn Kosten in Höhe von 283.245,25 Euro (brutto) entstanden sind. Seit dem 1. Mai 2026 besteht ein Vertrag mit der Trauma Support GbR in Frankfurt am Main.
Da die Häufigkeit und der Umfang möglicher Inanspruchnahmen des Dienstleisters im Vertragszeitraum vorweg nicht konkret bestimmbar sind, wurde das mögliche finanzielle Volumen auf 1.859.251 Euro (brutto) für die maximale Vertragslaufzeit von sechs Jahren geschätzt. Der Dienstleister rechnet in diesem Rahmen monatliche Fixkosten für die Bereitstellung ab und berechnet im Falle eines Anschlagsgeschehen vorab geregelte Bereitschaftstagessätzen beziehungsweise Sätze für Einzelgespräche.
Der jeweiligen Rahmenvereinbarung haben sich einzelne Länder durch Verwaltungsvereinbarung angeschlossen. Diese beteiligen sich an den Fixkosten sowie im Anschlagsfall bei Betroffenheit an den Kosten (Bund-Länder-Beratungstelefon).
Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
| Datum | Organisation / Institution | Anlass | Ziel |
|---|---|---|---|
| 28.08.2025 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | Austausch mit Referat Vb7, BMAS | Austausch zum Recht der Sozialen Entschädigung |
| 04.09.2025 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) | Allgemeiner Austausch mit der Bundesministerin Dr. Hubig | Austausch zu aktuellen Themen |
Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
| Datum | Organisation / Institution | Anlass | Ziel |
|---|---|---|---|
| 25.03.2025 | Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) | Austausch zur möglichen Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte | Erörterung der fachlichen und praktischen Auswirkungen einer Fachanwaltschaft für Opferrechte sowie Austausch über bestehende Bedarfe von Betroffenen von Straftaten |
| 21.10.2025 | Amadeo Antonio Stiftung (Projekt SVEB – „Selbstbestimmt vernetzen, erinnern und bilden“) und andere Betroffenenvertretungen (Initiative 1. Februar Hanau/ Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt/ Soligruppe 9. Oktober Halle/ Tabash Hanau) | Austausch zum Projekt SVEB sowie zu Belangen von Betroffenen terroristischer und extremistischer Anschläge | Erörterung von Handlungsempfehlungen, Verbesserung der Unterstützung von Betroffenen und Einbringung von Betroffenenperspektiven |
| 04.12.2025 | VOT (Victims of Terrorism) Germany e. V. | Austausch zur regionalen Vernetzung des Vereins sowie zu aktuellen Anliegen von Betroffenen terroristischer Anschläge | Erörterung von Vernetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sowie Austausch zu opferpolitischen Themen |
| 24.02.2026 | Amadeu Antonio Stiftung (Projekt SVEB) | Austausch zu Betroffenenarbeit, Handlungsempfehlungen und Vernetzung | Verbesserung der Unterstützung von Betroffenen, Weiterentwicklung von Beteiligungs- und Vernetzungsstrukturen |
Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
| Datum | Organisation / Institution | Anlass | Ziel |
|---|---|---|---|
| 30.04.2025 | Landesregierung Sachsen-Anhalt und Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalt | 3. Runder Tisch zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt | Abstimmung über die Betreuung und Unterstützung der Betroffenen sowie über weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Anschlag. |
| 22.05.2025 | Landeshauptstadt Magdeburg (Oberbürgermeisterin Simone Borris) | Austausch zu den Folgen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt | Abstimmung über die Einrichtung einer Unterstützungsstelle für Betroffene, die Planung des Nachsorgetreffens sowie Fragen des Gedenkens und der Beteiligung von Betroffenen. |
| 31.07.2025 | Zentrale Anlaufstelle Berlin für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige | Allgemeiner Austausch | Austausch zu aktuellen Themen der Betroffenenbetreuung sowie zur Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Opferunterstützung. |
| 27.-28.10.2025 | Vertreterinnen und Vertreter der Länder, Landesopferbeauftragte | Fachgespräch mit den Ländern | Austausch zu aktuellen Fragen der Opferbetreuung und Nachsorge sowie zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. |
Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Im angefragten Zeitraum nahm der Bundesopferbeauftragte nicht an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil. Er hat sich jedoch vom 12. bis zum 14. Oktober 2025 auf bilateraler Ebene zu einem fachlichen Austausch mit britischen Verantwortlichen getroffen und sich insbesondere über die staatliche Unterstützung für Terroropfer und deren Rechte in Großbritannien informiert.
7Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
7ainnerhalb Deutschlands und
7baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
| Datum | Reiseziel | Inland / Ausland | Zweck | Kosten | Delegations größe | Externe Begleitung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 27.03.2025 | Wiesbaden | Inland | Einladung zur feierlichen Verleihung des zweiten Wissenschaftspreises | 486,12 Euro | 1 | nein |
| 23.05.2025 – 03.06.2025 | Stuttgart | Inland | Fachgespräch des Bundes mit den Zentralen Opferhilfestruktur | 555,44 Euro | 3 | nein |
| 14.- 15.06.2025 | München | Inland | Gespräch mit einer Betroffenen von Straftaten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) | 289,28 Euro | 1 | nein |
| 11.-12.06.2025 | Magdeburg | Inland | Termine im Zusammenhang mit der Tat in Magdeburg 2024 | 169,60 Euro | 1 | nein |
| 09.-11.07.2025 | Bensberg | Inland | Fachtagung „Wenn das Messer trifft… Amoktaten und Anschläge – Aufarbeitung und Unterstützung der Opfer“ | 355,74 Euro | 1 | nein |
| 22.-23.08.2025 | Solingen | Inland | 1. Jahrestag Solingen und Betroffenengespräch | 358,44 Euro | 2 | nein |
| 29.-30.09.2025 | Bonn | Inland | Grußwort und Teilnahme – Bundesamt für Justiz (BfJ) – 1. Fachtagung Opferhilfe und HL | 366,13 Euro | 1 | nein |
| 13.-14.09.2025 | Magdeburg | Inland | Nachsorgetreffen Magdeburg und Austausch für Betroffene | 171,30 Euro | 4 | nein |
| 12.-14.10.2025 | London | Ausland | Austausch mit Terrorismus- und Extremismus- Betroffenen | 1199,31 Euro | 2 | nein |
| 02.10.2025 | Dresden | Inland | Gedenkfeier – 5. Jahrestag | 151,34 Euro | 1 | nein |
| 09.10.2025 | Halle | Inland | Gedenkveranstaltung anlässlich des Anschlags | 0 Euro | 2 | nein |
| 29.10.2025 | Magdeburg | Inland | Anhörung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz | 0 Euro | 2 | nein |
| 04.-05.11.2025 | Dresden | Inland | 3. Netzwerktreffen Opferbeauftragte Sächsische Staatsregierung | 151,34 Euro | 1 | nein |
| 18.-20.11.2025 | Bremen | Inland | Dritter Fachtag Opferschutz | 242,68 Euro | 1 | nein |
| 05.-09.11.2025 | München | Inland | Infogespräch für Betroffene des Anschlags in München | 437,38 Euro | 1 | nein |
| 10.11.2025 | Magdeburg | Inland | Prozessbeginn anlässlich der Tat in Magdeburg | 14 Euro | 3 | nein |
| 25.-26.11.2025 | Bad Breisig | Inland | Keynote beim Workshop „BAO Konzepte“ | 168,29 Euro | 1 | nein |
| 26.-27.11.2025 | Kiel | Inland | Vortrag beim 4. Opferschutztag in Kiel | 267,93 Euro | 1 | nein |
| 20.12.2025 | Magdeburg | Inland | 1. Jahrestag Tat auf Magdeburger Weihnachtsmarkt v. 20.12.24 | 14 Euro | 2 | nein |
| 15.-18.01.2026 | München | Inland | Prozessauftakt München | 373,18 Euro | 1 | nein |
| 26.-27.01.2026 | Magdeburg | Inland | Treffen mit Selbsthilfegruppe Betroffener, Termin Staatssekretär und Gericht Magdeburg | 267,60 Euro | 1 | nein |
| 12.-13.02.2026 | München | Inland | Gedenktag München | 384,48 Euro | 1 | nein |
| 18.-19.02.2026 | Hanau | Inland | Gedenktag Hanau | 315,18 Euro | 1 | nein |
Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Dem Beauftragten sind im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit Kosten in Höhe von 928,20 Euro für die Überarbeitung des Informationsblatts zur Hilfe nach einem terroristischen oder extremistischen Anschlag entstanden.
Nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Der Beauftragte hat einen Kanal auf X, auf dem er zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Beiträge veröffentlicht, nach Anschlagsgeschehen oder an Jahrestagen früherer Anschläge. Reichweiten, Interaktionen und weitere Kennenzahlen können auf der Plattform eingesehen werden.
Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Das für die Hilfe für Opfer von Straftaten zuständige Fachreferat im BMJV, in dem die Geschäftsstelle des BfO angesiedelt ist, hat einen Entwurf über eine gesetzliche Verankerung des Amtes des BfO erstellt, um für diesen eine dauerhafte rechtliche Grundlage zu schaffen und Zuständigkeit und Aufgaben vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen verbindlich festzuschreiben. Der Beauftragte selbst bringt sich hier kontinuierlich mit Expertise aus der Betreuung von Betroffenen vergangener Anschläge ein. Zudem ist das BMJV einer Bitte der Landesjustizministerien gefolgt und hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Ausarbeitung eines Musterentwurfs für Regelungen zum Informations- und Datenaustausch in Großschadenslagen eingerichtet. Bisher hat die BLAG zweimal im BMJV getagt. Die BLAG wird seitens BMJV ebenfalls durch das für die Hilfe für Opfer von Straftaten zuständige Fachreferat betreut. Der Bundesopferbeauftragte wird laufend über den Prozess informiert und bringt sich in diesen ein.
Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Seitens des Beauftragten wurden im angefragten Zeitraum keine Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt. Wie bei früheren Beauftragten ist jedoch auch im Falle des amtierenden Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland für das Ende der Amtszeit ein Abschlussbericht vorgesehen.
Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Der Beauftragte setzt regelmäßig für eine Stärkung der Opferhilfe in Deutschland ein und stärkt die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Belange von Opfern terroristischer und extremistischer Gewalt in Politik und Öffentlichkeit. Er unterstützt die Umsetzung des im Koalitionsvertrags genannten Ziels der Verbesserung des Opferschutzes im Strafprozess. Vor diesem Hintergrund nahm der Beauftragte am 11. Februar 2026 an einer Sitzung der durch das BMJV eingesetzten StPO-Reformkommission teil und setzte sich dort für eine Verbesserung des Schutzes der Daten von Zeuginnen und Zeugen im Strafprozess ein.
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Im angefragten Zeitraum hat der BfO dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keine schriftlichen oder mündlichen Berichte erstattet.
Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte betreibt regelmäßig Pressearbeit und informiert die Öffentlichkeit sowohl durch Interviews als auch durch eigene Pressemitteilungen über seine Tätigkeit. Auch der X-Kanal trägt zur Transparenz seiner Tätigkeit bei. Auf den Websites www.bmjv.de und www.hilfe-info.de sind Informationen über die Arbeit des Beauftragten eingestellt.
Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte hat am 7. Mai 2026 als Zuhörer an einem Sicherheitspolitischen Gespräch an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik mit der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, teilgenommen.
16Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland?
18Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
Die Fragen 16 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage „Beauftragte der Bundesregierung und ihre Aufgaben“ auf Bundestagsdrucksache 20/5251 verwiesen.
17Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?
19Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland?
Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland hat sich keine Jahresziele gesetzt. Vielmehr orientiert sich sein Wirken an seinen allgemeinen Aufgaben und ist zudem geprägt von dem Umstand, ob und welche Anschläge in seine Amtszeit fallen. Im angefragten Zeitraum hat der Beauftragte nachhaltig beigetragen zur Unterstützung der Betroffenen der terroristischen beziehungsweise extremistischen Anschläge am 13. Februar 2025 in München und am 21. Februar 2025 in Berlin. Gleiches gilt für die Unterstützung der Betroffenen der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024, deren Betreuung der Beauftragte wegen der besonderen Bedeutung des schwerwiegenden Vorfalls und seiner Folgen übernommen hat und die auch noch längere Zeit nach der Amokfahrt erforderlich war und bleibt. Der BfO hat in diesen Fällen jeweils die Unterstützung der Betroffenen koordiniert und die relevanten Akteure miteinander vernetzt (vergleiche auch Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 folgende der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171.