"Gold Plating" bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Drucksache 21/6779Antwortauf die Kleine Anfrage 21/649429.06.202610 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatEuropapolitik und Europäische UnionLandwirtschaft und Ernährung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben greift zunehmend in das nationale Landwirtschaftsrecht ein und schränkt den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Deutschen Bundestages ein. Gleichwohl verbleiben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelmäßig Spielräume hinsichtlich Ausgestaltung, Intensität und Nutzung fakultativer Optionen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12167 wurden einzelne Fälle nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben benannt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist bis zur Beantwortung ein Fall identifiziert worden.

Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, ob seither weitere Fälle nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben festgestellt oder geprüft worden sind und nach welchen Maßstäben die Bundesregierung dies bewertet.

Frage 1 + 2 + 11 Seite 2

1Welche Umsetzungen von EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des BMLEH werden von der Bundesregierung nach aktuellem Stand als Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben („Gold-Plating“) bewertet (bitte tabellarisch, unter Einbeziehung des auf Bundestagsdrucksache 20/12167 genannten Falles, nach EU-Rechtsakt, Normstelle [Artikel, Absatz], nationaler Norm und Art der Abweichung vom unionsrechtlich zwingenden Mindeststandard aufschlüsseln)?

2Bei welchen EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des BMLEH bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung unionsrechtliche Wahlrechte oder ausdrücklich eröffnete Ermessensspielräume, die in den deutschen Umsetzungsvorschriften nicht genutzt wurden (bitte tabellarisch nach EU-Rechtsakt, Normstelle [Artikel, Absatz], Inhalt des Wahlrechts bzw. der Option und deutscher Umsetzungsentscheidung aufschlüsseln; www. bmleh.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratie-abbau_node.html)?

11Welche Evaluierungen von Regelungen im Zuständigkeitsbereich des BMLEH, bei denen im Rahmen der Umsetzung von EU-Vorgaben nationale Zusatzanforderungen eingeführt oder unionsrechtliche Spielräume ausgeschöpft wurden, wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durchgeführt oder eingeleitet (bitte tabellarisch nach Regelung, EU-Bezug, Anlass, Methodik, Stand und wesentlichen Erkenntnissen aufschlüsseln; www.agrarheute.com/management/groessten-zeitfresser-fuer-landwirte-6 33289)?

Antwort

Die Fragen 1, 2 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

EU-Rechtsakte und deren Umsetzung sind vollständig öffentlich zugänglich. Das EU-Recht umfasst im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Delegierte- sowie Durchführungsrechtsakte. Die beigefügte Anlage 1 zu den Fragen 1, 2 und 11 bietet einen entsprechenden Überblick.*

AnlageAnlage 1 zu Fragen 1, 2 und 11

PDF-Seiten 9–10 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Ist der Bundesregierung bekannt, welche internen Verfahren und Unterlagen das BMLEH nutzt, um Fälle zu erfassen und nachzuhalten, in denen nationale Umsetzungsvorschriften über unionsrechtliche Vorgaben hinausgehen (bitte Form der Unterlage bzw. Verfahrensschritt sowie die dabei typischerweise erfassten Angaben benennen; www.agrarheut e.com/management/groessten-zeitfresser-fuer-landwirte-633289)?

4Wie wird der Bundesregierung zufolge in Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des BMLEH dokumentiert, ob und in welchem Umfang unionsrechtliche Spielräume ausgeschöpft oder überschritten werden (bitte Art der Dokumentation und betroffene Gesetzgebungsvorhaben angeben; www.destatis.de/DE/M ethoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2022/02/hofarbeit-statt-schreib tischzeit-022022.pdf?__blob=publicationFile, S. 71)?

5Welche Verfahrensschritte und internen Vorgaben bestehen im BMLEH bei der Erarbeitung von Umsetzungsgesetzen zu EU-Rechtsakten, um im Rahmen der Umsetzung festzustellen, ob und in welchem Umfang nationale Regelungen über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehen, sowie diese Abweichungen zu begründen und zu dokumentieren (bitte Ablauf, beteiligte Organisationseinheiten, bestehende Leitlinien sowie Form der Dokumentation darstellen; www.destatis.de/DE/Methoden/WI STA-Wirtschaft-und-Statistik/2022/02/hofarbeit-statt-schreibtischzeit-02 2022.pdf?__blob=publicationFile, S. 71)?

6Nach welchen Kriterien stuft das BMLEH eine über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehende nationale Regelung bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten als im gesamtstaatlichen Interesse liegend oder als unverhältnismäßige Zusatzbelastung ein (www.normenkontrollrat.bun d.de/Webs/NKR/SharedDocs/Newsletter/DE/2024/-2024-3/05_artikel_g oldplating.html?mtm_campaign=linksFromNewsletter)?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gesetzgebung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung finden hierbei die Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) Anwendung. Die Vorschriften für die Rechtsetzung sind im Kapitel 6 in den §§ 40 ff. GGO geregelt und gelten für sämtliche Vorhaben, unabhängig vom Regelungsgegenstand und Regelungsanlass. Somit finden die Vorschriften der GGO auch uneingeschränkt auf die legislative Umsetzung und Durchführung von EU-Rechtsakten Anwendung.

Die Vorgaben der GGO für Gesetzesvorlagen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Aspekte in der Gesetzesvorlage aufgeführt sind. Eine Verpflichtung zu darüber hinaus gehenden Ausführungen besteht nicht. Unabhängig von dem Umfang der Informationen einer Gesetzesvorlage bleibt es jedoch dem Gesetzgeber unbenommen, im parlamentarischen Verfahren die aus seiner Sicht noch erforderlichen Informationen einzuholen und die Regelungen des vorgelegten Gesetzentwurfs gegebenenfalls entsprechend anzupassen oder abzuändern.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 3

7Hat das BMLEH im Anschluss an die Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 23. Oktober 2025 bei den Familienunternehmer-Tagen, wonach bereits umgesetzte EU-Richtlinien systematisch auf eine 1 : 1-Umsetzung zurückgeführt werden sollen, eine entsprechende Überprüfung bestehender nationaler Zusatzanforderungen eingeleitet (www.bund esregierung.de/breg-de/aktuelles/familienunternehmer-kanzler-235 2660)?

7aWenn ja, nach welchem Konzept, welchen Prüfkriterien und welchem zeitlichen Rahmen erfolgt diese Überprüfung?

7bWenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Überprüfung bislang nicht eingeleitet?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ab sofort ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird (vgl. https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 18). Zudem arbeitet die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist.

Frage 8 + 8a + 8b + 9 Seite 3

8Besteht im BMLEH ein dauerhaft eingerichtetes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung nationaler Zusatzanforderungen, die bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten eingeführt wurden, auf ihre fortbestehende Erforderlichkeit (www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDo cs/Newsletter/DE/2024/-2024-3/05_artikel_goldplating.html?mtm_camp aign=linksFromNewsletter)?

8aWenn ein solches Verfahren besteht, wie ist es ausgestaltet (bitte Verfahren, Überprüfungsintervalle, Kriterien und Form der Dokumentation angeben)?

8bWenn ein solches Verfahren nicht besteht, aus welchen Gründen ist eine regelmäßige Überprüfung nicht vorgesehen?

9Welche konkreten Vorhaben werden durch das BMLEH ggf. verfolgt, um bestehende nationale Zusatzanforderungen bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten zu reduzieren oder aufzuheben (bitte ggf. tabellarisch nach betroffener nationaler Regelung, zugrunde liegendem EU-Rechtsakt, Gegenstand der beabsichtigten Änderung und aktuellem Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Der Umfang einer gesetzlichen Regelung ergibt sich aus dem vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetz.

Vom Gesetzgeber beschlossene Gesetze sind nach ihrer Verkündung geltendes Recht. Sie gelten grundsätzlich unbefristet, es sei denn, der Gesetzgeber hat ihre Geltung ausdrücklich zeitlich befristet. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Verpflichtung gesetzliche Regelungen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen.

Es steht künftigen Bundesregierungen und dem Deutschen Bundestag grundsätzlich frei, geltendes Recht jederzeit erneut auf den Prüfstand zu stellen bzw. dem Deutschen Bundestag, dieses aufzuheben oder durch anderslautende Regelungen zu ersetzen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 7 verwiesen.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 4

10Werden im BMLEH systematische Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung unionsrechtlicher Umsetzungsspielräume und zur Umsetzungstiefe von EU-Vorgaben geführt oder ausgewertet?

10aWenn solche Vergleiche durchgeführt oder ausgewertet werden, welche EU-Rechtsakte werden dabei betrachtet, welchen Zeitraum erfassen die Auswertungen, welchem Zweck dienen sie, und welche wesentlichen Erkenntnisse liegen hierzu vor (www.normenkontrollra t.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Newsletter/DE/2024/-2024-3/05_ artikel_goldplating.html?mtm_campaign=linksFromNewsletter)?

10bWenn solche Vergleiche nicht durchgeführt oder ausgewertet werden, aus welchen Gründen erfolgt eine solche Analyse nicht?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit den Regierungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der Bandbreite der mit einer Umsetzung oder Durchführung eines EU-Rechtsaktes im Zusammenhang stehenden Fragestellungen erfolgt der fachliche und politische Austausch anlassbezogen und richtet sich nach den durch die jeweiligen Regelungen aufgeworfenen Fragestellungen.

Frage 12 Seite 5

Wurden bei der Erarbeitung oder späteren Bewertung von Umsetzungsgesetzen zu EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des BMLEH unterschiedliche nationale Umsetzungsvarianten oder Umsetzungstiefen geprüft oder miteinander verglichen (bitte Form der Prüfung, betrachtete Alternativen, maßgebliche Entscheidungskriterien sowie Ergebnis der Abwägung nach Gesetzgebungsvorhaben darstellen; www.bmleh.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratie-abbau_node.html)?

Antwort

Der Umfang der Prüfungen unterschiedlicher Handlungsalternativen ergibt sich aus dem Vorblatt und der Begründung des jeweiligen dem Gesetzgeber zugeleiteten Gesetzentwurfs.