Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
1Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung?
1aWie viele dieser Stellen waren besetzt?
1bWelche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
1cMit welchen Aufgaben sind die jeweiligen besetzten Planstellen und Stellen betraut?
1dWenn Stellen unbesetzt waren, warum wurden sie nicht besetzt?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget des Beauftragten sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzungen von Referaten stetigen Veränderungen.
PDF-Seiten 13–22 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
2Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt?
2aWenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
2bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragesteller präzisieren nicht näher, was sie unter „Aufträge an externe Dienstleister“ verstehen. Bei der Beantwortung der Fragen wird deshalb davon ausgegangen, dass es sich insofern um entgeltliche Leistungen handeln soll, die unter die Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ fallen würden, die ressortübergreifend gemäß Beschluss 19(8)8733 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021 bei der jährlichen Erstellung des sogenannten Beraterberichts der Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Die erfragten Angaben werden im Rahmen dieses umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zusammengestellt.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegen die Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der nachgefragten Form vor. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2025 erst zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2027 (voraussichtlich im Herbst 2026) vorzulegen.
3Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil?
3aWenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
3bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
3cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen traf sich im Sinne der Fragestellung im betroffenen Zeitraum mit einer Vielzahl von Vertretern der Bundesministerien. Die erfragten Informationen können dem beigefügten Tabellenanhang entnommen werden, digitale Treffen sind nicht aufgeführt.*
4Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil?
4aWenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten)?
4bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen traf sich im Sinne der Fragestellung im betroffenen Zeitraum mit einer Vielzahl von Vertretern von Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen. Die erfragten Informationen können dem beigefügten Tabellenanhang entnommen werden, digitale Treffen sind nicht aufgeführt.*
5Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil?
5aWenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)?
5bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen traf sich im Sinne der Fragestellung im betroffenen Zeitraum mit mehreren Vertretern der Landesregierungen. Die erfragten Informationen können dem beigefügten Tabellenanhang entnommen werden, digitale Treffen sind nicht aufgeführt.*
6Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil?
6aWenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)?
6bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen traf sich im Sinne der Fragestellung im betroffenen Zeitraum mit mehreren Vertretern internationaler Organisationen. Die erfragten Informationen können dem beigefügten Tabellenanhang entnommen werden, digitale Treffen sind nicht aufgeführt.*
7Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren?
7aWenn ja, welche?
7bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nahm im betroffenen Zeitraum an mehreren internationalen Konferenzen teil, dies waren: Global Disability Summit, UN-Staatenkonferenz, EACD/IAACD-Weltkongress für Childhood-onset Disabilities, Europäische Konferenz der Inklusionsfirmen (CEFEC), Internationale Konferenz anlässlich der 29. Europäischen Woche für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (SEEPH), BA-Launch-Event „Kick-off-Veranstaltung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen mit Behinderungen“.
8Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode?
8aWie viele davon innerhalb Deutschlands?
8bWie viele davon außerhalb Deutschlands?
8cWenn keine Dienstreisen stattfanden, warum nicht?
8dWelche Kosten entstanden hierbei jeweils gegebenenfalls (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)?
8eWelche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht?
8fWie groß waren die jeweiligen Delegationen?
8gWurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen und warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8g werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unternahm im betroffenen Zeitraum eine Vielzahl von Dienstreisen. Die erfragten Informationen können dem beigefügten Tabellenanhang entnommen werden, Dienstreisen am Amtssitz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Berlin sind dabei nicht aufgeführt.*
Die Assistenzpersonen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen werden nicht als Teil der Delegation verstanden und bei der Anzahl der begleitenden Personen nicht aufgeführt. Bei allen Dienstreisen bestand die jeweils aufgeführte Delegation aus Mitgliedern des Arbeitsstabes des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Eine Begleitung durch externe Personen ist zur Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht erforderlich.
Die Auswertung der Kosten der jeweiligen Dienstreisen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Fragestellung war innerhalb der vorgegebenen Frist und auch im Rahmen einer etwaigen Fristverlängerung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. Die entsprechenden Informationen liegen in der Regel nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden. Diese Auswertungen würden die Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage weit überschreiten und die Arbeitsfähigkeit des Arbeitsstabes stark einschränken.
Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Die Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ein wesentlicher Bestandteil des politischen Wirkens seines Amtes. Im maßgebenden Zeitraum wurden zur Pflege der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen rd. 77.000 Euro aufgewendet. Weitere rd. 18.000 Euro wurden für die Erstellung und Verbreitung von Publikationen aufgewendet. Auf den erforderlichen Social-Media-Support entfielen rd. 61.000 Euro. Auf die Bewirtung von Besuchergruppen sowie die Planung und Durchführung eigener barrierefreier Veranstaltungen wie die regelmäßigen Regionalkonferenzen, Gedenkveranstaltungen oder den Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen entfielen 517.000 Euro. Für die Erstellung barrierefreier Videobotschaften wurden im betroffenen Zeitraum insgesamt rd. 6.000 Euro aufgewendet.
10Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien?
10aWenn ja, welche, zu welchem Zweck und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen (eigene Posts, Kommentare etc.) wurden hierbei erzielt (bitte nach den jeweiligen Plattformen bzw. sozialen Medien aufschlüsseln)?
10bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nutzt die sozialen Netzwerke Instagram und Facebook, um der Öffentlichkeit
• ein Bild seiner konkreten Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung zu vermitteln (z. B. mit Fotos von Podiumsdiskussionen oder Projektbesuchen, an denen der Beauftragte teilgenommen hat),
• Statements des Beauftragten zu Gesetzesvorhaben oder anderen aktuellen Inklusionsthemen (Zitatkacheln) zu vermitteln, die auch in Reden oder Pressemitteilungen relevant sind,
• allgemeine News, Jahrestage, Kritikpunkte und auch Erfolge aus der Inklusionslandschaft zu vermitteln und
• Hinweise auf eigene Veranstaltungen (wie den Tag der offenen Tür) und weitere Angebote zu geben.
In dem angeführten Zeitraum wurden auf Facebook und Instagram 82 Posts veröffentlicht.
Die Follower-Zahlen und die Reichweiten entstehen bei beiden Kanälen organisch, d. h. ohne geschaltete Werbung oder Social-Media-Marketing. Die Follower-Zahlen lagen im betreffenden Zeitraum an zwei Terminen in folgender Höhe:
| Stand 18. August 225 | Stand 3. Dezember 2025 | |
|---|---|---|
| 16 041 | 17 415 | |
| 13 121 | 13 811 |
Die Reichweite der Onlinepräsenz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Facebook lag in dem betroffenen Zeitraum bei 1,8 Millionen Aufrufen, 44.512 Interaktionen und 2.946 Link-Klicks.
Für den Kanal des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Instagram können nicht alle Angaben ermittelt werden, da Meta für Instagram nur Daten sechs Monate in die Vergangenheit speichert. Dadurch liegen nur Daten vom Dezember 2025 bis März 2026 vor. Demnach waren es 927.428 Aufrufe, 34.580 Interaktionen und 489 Link-Klicks.
11Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angestoßen oder umgesetzt?
11aWenn ja, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet?
11bWenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
11cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Nach § 18 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat der Beauftragte die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben. Die Begleitung komplexer Gesetzesvorhaben gehört also zu den Hauptaufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Dazu prüft der Beauftragte alle Vorhaben und unterbreitet konkrete Vorschläge und ergreift Maßnahmen und Initiativen, um die Position zu untermauern. Hier wird insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 10 verwiesen.
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde bei den nachfolgend aufgeführten Gesetzesvorhaben beteiligt:
• Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)
• Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
• Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
• Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
• Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
• Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
• Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
• Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
• Gesetz zur Modernisierung des Designrechts
• Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
• Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) • Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)
• Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
• Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
• Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
• Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG)
• Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
• Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
• Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
• Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
• Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
• Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
• Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
• Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
• Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
• Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
• Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
• Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG)
• Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
• Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
• Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
• Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
• Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
• Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
• Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
• Infrastruktur-Zukunftsgesetz
• Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
• Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG)
• Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
• Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
• Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
• Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
• Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
• Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
• Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
• Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
• Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
• Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
• Steueränderungsgesetz 2025
• Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
• Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)
• Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
• Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
• Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
• Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
• Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege • Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
• Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
• Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
• Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
• Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
• Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
• Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG)
• Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
• Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
• Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
• Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau.
12Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt?
12aWenn ja, um welche handelt es sich?
12bWenn ja, wurden diese veröffentlicht?
12cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat folgende Papiere veröffentlicht.
| Bezeichnung | Veröffentlichung |
|---|---|
| 1. Gemeinsames Positionspapier der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: „Wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen stärken!“ | 23. Mai 2025 |
| 2. Gemeinsames Positionspapier der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: „Digitale Teilhabe sicherstellen!“ | 6. November 2025 |
13Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden?
13aWenn ja, um welche Ziele handelt es sich?
13bWenn ja, konnten diese bereits umgesetzt werden?
13cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Ziel des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Dementsprechend verfolgt er insbesondere die im aktuellen Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Inklusion“ genannten Ziele (Randziffern 644–678).
Entsprechende Gesetzesvorhaben, wie beispielsweise die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, befinden sich teilweise im parlamentarischen Verfahren und teilweise in den ressortinternen Beratungen. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe von Bund, Ländern und Kommunen wurde inzwischen abgeschlossen.
14Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet?
14aWenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
14bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Im angefragten Zeitraum hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen weder dem Deutschen Bundestag noch dessen Ausschüssen schriftlich oder mündlich Bericht erstattet. Aus behindertenpolitischer Sicht bestand im betroffenen Zeitraum keine Erforderlichkeit für eine persönliche Vorsprache, da keine Sachverhalte vorlagen, die eine entsprechende Terminwahrnehmung notwendig gemacht hätten.
15Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen?
15aWenn ja, welche?
15bWenn nein, warum nicht?
16Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen?
17Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?
18Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgesehen?
18aWenn ja, wann, und durch wen?
18bWenn nein, warum nicht?
19Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen?
Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Das Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen selbst sowie dessen/deren Aufgaben und Befugnisse sind in den §§ 17 und 18 des Behindertengleichstellungsgesetzes geregelt. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist Teil der Bundesregierung. Für die Darstellung seiner Arbeit ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen selbst verantwortlich. Da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt, sind auch keine Kriterien für die Wirksamkeitsbewertung der Beauftragten festgelegt worden. Das Wirken des Beauftragten orientiert sich an dessen allgemeinen Aufgaben. Die Bundesregierung bewertet weder die Wirksamkeit der Tätigkeit, noch die Erreichung von Zielen, noch messbare Ergebnisse gesondert. Auch eine Evaluation durch Dritte ist nicht geplant.