Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Wie bereits im Jahr zuvor sind die Zahlen rechtsextremer Vorfälle bei der Bundeswehr im Jahr 2025 gestiegen (Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten, Bundestagsdrucksache 21/4200). So gab es 333 Vorfälle mit Extremismusbezug von Soldatinnen und Soldaten, wovon allein 275 (2023: 177; 2024: 252) der Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ zugeordnet wurden. Ebenfalls wie im Jahr zuvor erreichten die Vorfälle seit 2016 einen erneuten Höchststand.
Zusätzlich zeigen die gravierenden Missstände bei dem Fallschirmjägerregiment in Zweibrücken, wie neben Sexismus auch rechtsextremes Gedankengut in der Bundeswehr vertreten ist und wie noch immer Meldestrukturen sowie Vorgesetzte beim Umgang damit versagen („Ungereimtheiten“, Die Rheinpfalz vom 27. Januar 2026, S. 2).
Die infolge der sogenannten Zeitenwende angekündigten Verbesserungen der materiellen und besonders personellen Ausstattung der Bundeswehr müssen mit einer erhöhten Sensibilität gegenüber rechtsextremen Vorfällen in der Bundeswehr einhergehen, insbesondere, wenn in Zukunft Hunderte neue Rekrutinnen und Rekruten Teil der Streitkräfte werden sollen. Die Bundeswehr muss immer genau prüfen, wer im Umgang mit Waffen und militärischem Wissen ausgestattet wird. Denn Soldatinnen und Soldaten, die nicht fest auf dem Grund der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, sind nicht nur ein Imageproblem, sondern eine Bedrohung für alle Menschen in Deutschland.
Entsprechend soll die vorliegende Kleine Anfrage das Problemfeld Rechtsextremismus in der Bundeswehr erneut beleuchten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1321 verwiesen.
1Welche Meldungen zu rechtsextremistischen Vorfällen und Vorfällen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2025 bekannt geworden (bitte alle dem Wehrbeauftragten gemeldeten Fälle inklusive etwaiger Nachmeldungen für die Vorjahre einzeln darstellen)?
1aSind die Sachverhalte bestätigt (bitte nach ja, nein, offen aufgliedern)?
1bWelchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistender), und welche Dienstgrade bekleideten sie (bitte nach Mannschaften, Unteroffizieren mit und ohne Portepee, Leutnanten und Hauptleuten, Stabsoffizieren, Generälen unterscheiden)?
1cIn welchen Fällen waren Zivilbeschäftigte der Bundeswehr oder anderer Behörden in die Vorfälle involviert, und wie viele jeweils?
1dWann und wo fanden die Vorfälle statt?
1eWie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?
1fWelche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?
1gHaben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?
1hWerden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Ausbilderinnen und Ausbilder eingesetzt?
1iErteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (ggf. weiterhin) als Vorgesetzte Befehle?
1jWelche Maßnahmen wurden gegen die beteiligten Zivilangestellten eingeleitet?
2Bei wie vielen Soldatinnen bzw. Soldaten oder Zivilangestellten, die Gegenstand von Meldungen aus dem Jahr 2025 sind, wurde eine vorzeitige Entlassung vorgenommen bzw. in die Wege geleitet oder das Beschäftigungsverhältnis beendet (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?
3In wie vielen und welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle kamen die Hinweise von anderen Behörden, Einzelpersonen bzw. Dritten (bitte den Vorfällen in der Antwort zu Frage 1 zuordnen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Im Übrigen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.
Die in Anlage 1 genannten Entlassungen erfolgten nicht immer aufgrund einer Meldung zu einem rechtsextremistischen Vorfall und einem sich daraus ergebenden bestätigten Sachverhalt. Teilweise fanden Entlassungen aus anderen Gründen, wie etwa Nichteignung oder Dienstunfähigkeit, statt.
PDF-Seiten 7–35 (29 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche weiteren Aktualisierungen, Korrekturen und Ergänzungen kann die Bundesregierung zu den Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1321 vornehmen (bitte vollständig angeben)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
PDF-Seiten 36–77 (42 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele und welche der im Jahr 2025 vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) neu eingeleiteten Verdachtsfälle sind mit den von der damaligen Wehrbeauftragten genannten Verdachtsfällen identisch?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14002 verwiesen.
Wie viele und welche nicht dem Wehrbeauftragten Henning Otte gemeldeten Vorfälle mit rechtsextremistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund oder politisch rechts konnotierte Fälle fehlender Verfassungstreue sind dem BAMAD oder anderen Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2025 bekannt geworden?
Das BAMAD erhält neben Meldungen aus dem offiziellen Meldewesen der Bundeswehr weitere Informationen und Hinweise aus den unterschiedlichsten Quellen. Das BAMAD geht allen Hinweisen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) nach. Diese Informationen werden jedoch statistisch nicht erfasst, so dass eine zahlenmäßige Darstellung nicht möglich ist.
Wie viele der vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2025 abgeschlossenen Prüfverfahren endeten mit einer Einstufung als „rot“, „orange“ oder „grün“ (bitte jeweils die Bedeutung dieser Kategorien erläutern), und welche Schritte wurden hinsichtlich der als „rot“ oder „orange“ eingestuften Bundeswehrangehörigen unternommen (bitte analog zum Schema in der Antwort zu Frage 1 darstellen)?
Es wird, insbesondere zur Einordnung und Erläuterung der genannten Kategorien, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14002 verwiesen.
Im Phänomenbereich Rechtsextremismus wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 238 Personen in die Kategorie „Grün“, 42 Personen in die Kategorie „orange“ und elf Personen in die Kategorie „rot“ eingestuft.
Es werden jeweils unverzüglich arbeitsrechtliche und disziplinare Schritte eingeleitet, insbesondere Entlassungsverfahren nach dem neuen Entlassungstatbestand des § 46 Absatz 2a SG.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2024 und 2025 Bewerberinnen oder Bewerber bereits im Assessmentverfahren wegen „Zweifeln an der Verfassungstreue“ abgelehnt?
Im Jahr 2024 wurden 131 Bewerbende wegen „Zweifeln an der Verfassungstreue“ abgelehnt, im Jahr 2025 149 Bewerbende.
Wie viele nachrichtendienstliche Prüfoperationen hat das BAMAD im Jahr 2025 durchgeführt?
Das BAMAD hat im Jahr 2025 im Phänomenbereich Rechtsextremismus 323 Prüfoperationen durchgeführt.
9aIn wie vielen Fällen lehnte das BAMAD trotz des Vorliegens ausreichender Anhaltspunkte für extremistisches Verhalten die Bearbeitung des Falls aufgrund mangelnder Zuständigkeit ab?
9bWurden die in Frage 9a genannten Fälle an andere Behörden weitergegeben, und wenn ja, an welche (bitte den Sachverhalt kurz beschreiben und den Grund für die fehlende Zuständigkeit und die Behörde, an die weitergeleitet wurde, auflisten)?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.
Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.
Welche sind die fünf Standorte der Bundeswehr, an denen die meisten rechtsextremistischen Vorfälle gemeldet wurden?
Die meisten Verdachtsmeldungen mit einem möglichen extremistischen Hintergrund im Jahr 2025 kamen aus den Standorten Stetten am Kalten Markt, Munster, Zweibrücken, Neubiberg und Augustdorf.
11Welche Fälle von Bestandsabweichungen von Waffen, Schusswaffen, Munition und Sprengmitteln gab es im Jahr 2025 bei den Beständen der Bundeswehr (bitte alle Fälle einzeln darstellen)?
11aAn welchen Standorten kam es zu den Abweichungen (bitte aufgliedern)?
11bWie sahen die Abweichungen im Detail aus (bei Waffen und Munition bitte die Gattung, Zustand und die Anzahl angeben, bei Sprengmitteln bitte zusätzlich das Gewicht und die Sprengkraft angeben)?
11cIn welche Richtung wichen die Bestände ab (über oder unter dem Soll), und welche Erklärungen dafür gibt es?
11dKonnte der Verbleib bei Minusbeständen geklärt werden, und sind die Waffen, Munition und Sprengmittel wieder in die Bestände der Bundeswehr zurückgeflossen?
Die Fragen 11 bis 11d werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu von der Bundeswehr genutztem Material, insbesondere Angaben zu Waffentypen und Munitionsarten enthalten. Aus diesen Angaben können Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung gezogen werden.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 3 verwiesen.*
11eKonnten einzelne Personen festgestellt werden, die für die Abweichung verantwortlich waren, und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für diese?
11fIn welchen Fällen gab es Ermittlungen durch Disziplinarvorgesetzte wegen des Verdachts auf ein Dienstvergehen, und zu welchem Schluss kamen die Ermittlungen?
11gIn welchen Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen verhängt und welche?
Die Fragen 11e bis 11g werden zusammen beantwortet.
Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.
Wurden weitere Ermittlungsbehörden eingebunden, und in welchen Fällen führte deren Ermittlungen zum Wiederauffinden fehlender Waffen, Munition oder Sprengmitteln?
Konnte bei Überbestand die Herkunft geklärt werden, und wie wurde mit den Überschüssen umgegangen?
Zum Umgang mit Über- und Unterbeständen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3812 verwiesen.
Wurden aufgrund der Bestandsabweichungen Prüfungen aus besonderem Anlass, außerplanmäßige Inventuren und bzw. oder Prüfungen auf Fehlbuchung durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen?
Bei Feststellungen von Bestandsabweichungen von Waffen, Munition oder Explosivstoffen erfolgen Nachforschungen bzw. Ermittlungen zu den Ursachen etwaiger Über- oder Unterbestände. Diese können je nach Ergebnis der Nachforschungen bzw. Ermittlungen etwa zu erweiterten Inventuren oder risikoorientierten fachaufsichtlichen Prüfungen und Dokumentation in Prüfberichten führen.
Bei wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAMAD wurden im Jahr 2025 „extremistische Tendenzen“ festgestellt?
Im Betrachtungszeitraum 2025 wurden keine „extremistischen Tendenzen“ bei MAD-Mitarbeitenden festgestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1321 verwiesen.
13Wie viele und welche Kontakte gibt es zwischen Soldatinnen und Soldaten zu zivilen rechtsextremen Organisationen wie z. B. der Identitären Bewegung und der Dritte Weg (bitte die Fälle einzeln darstellen)?
13aIn welcher Form bestehen die Kontakte, und wie regelmäßig sind sie (bitte jeweils nach selten, regelmäßig und sehr regelmäßig unterteilen)?
13bZu welchen zivilen rechtsextremen Organisationen besteht der Kontakt (bitte zu jedem Fall benennen)?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammen beantwortet.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.
Haben die jeweiligen Soldatinnen und Soldaten Zugang zu Waffen sowie Sprengmitteln oder zu eingestuften Informationen?
Jeder Soldat und jede Soldatin innerhalb des Geschäftsbereichs erhält eine Ausbildung an der Waffe.
Der Zugriff auf Sprengmittel ist nur hierfür ausgebildetem Personal vorbehalten. Jeder Soldat und jede Soldatin hat grundsätzlich Zugang zu eingestuften Informationen mindestens auf der Stufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch“.
Welche Fälle von demütigenden oder anderweitig nicht mit dem Selbstbild der Bundeswehr kompatiblen Aufnahmeritualen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2025 bekannt geworden (bitte die Fälle einzeln darstellen und jeweils Standort, Truppengattung Anzahl der beteiligten Soldatinnen und Soldaten sowie disziplinarischer oder strafrechtlicher Konsequenz aufführen)?
Im Jahr 2025 gab es eine Meldung über ein möglicherweise entwürdigendes Aufnahmeritual. Im Übrigen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden.