Strategie der Bundesregierung zur Wiedervernässung der Moore

Drucksache 21/6708Antwortauf die Kleine Anfrage 21/645924.06.202612 Seiten54 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Moore sind einerseits die effektivsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher des Planeten und andererseits relevanter Treiber des Klimawandels. Obwohl sie in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa 5 Prozent der Fläche darstellen, verursachen sie in ihrem derzeitigen entwässerten Zustand etwa 7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland, was ca. 58 Millionen Tonnen CO -Äquivalente entspricht (www.dehst.de/DE/Theme n/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_node.html). Die großflächige Wiedervernässung dieser Flächen ist damit eine Notwendigkeit für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist der LULUCF-Sektor (LULUCF = Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) verpflichtet, bis zum Jahr 2030 eine Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO - Äquivalenten zu erbringen. Das Thünen-Institut rechnete mit einer jährlichen Emission von 40 Millionen Tonnen CO -Äquivaelnten im Zeitraum von 2027 bis 2030 und damit mit einer massiven Verfehlung der gesetzten Ziele (www.t huenen.de/de/themenfelder/klima-und-luft/emissionsinventare-buchhaltung-fu er-den-klimaschutz/von-der-senke-zur-quelle). Auch aktuelle Projektionsdaten des Umweltbundesamtes und des Expertenrates für Klimafragen deuten auf eine massive Zielverfehlung im LULUCF-Sektor hin (https://expertenrat-klim a.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutz programms-2026). Damit scheint das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht geeignet, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Die Bundesregierung setzt zur Umsetzung der Ziele im LULUCF-Sektor maßgeblich auf die neue Richtlinie zur Förderung der Bewirtschaftung von Moorböden mit klimaschonenden Produktionsverfahren (Palu-Richtlinie, www.bun desumweltministerium.de/download/foerderrichtlinie-palu). Unter dem Primat von Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit soll die landwirtschaftliche Nutzung vernässter Moorstandorte gefördert werden. Dabei erscheinen nach Ansicht der Fragestellenden die angestrebten lediglich 90 000 Hektar (ha) bis 2030 wiederzuvernässender Moorfläche bei einer bundesdeutschen Gesamtfläche von 1,8 Millionen Hektar Moorböden nicht im Verhältnis zu sowohl der Größenordnung der Zielverfehlung als auch zu den enormen CO -Einsparpotenzialen der organischen Böden zu stehen.

Weiterhin wirft die Strategie grundlegende ordnungspolitische und ökonomische Fragen auf. Während in anderen Sektoren hohe Vermeidungskosten für CO in Kauf genommen werden, bleibt die Finanzierung des Moorschutzes trotz der hohen volkswirtschaftlichen Rentabilität nach Ansicht der Fragestellenden hinter dem Bedarf zurück. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Modell mindestens mittelfristiger Ertragsausgleichszahlungen an Privateigentümer fiskalisch effizient ist oder ob alternative Ansätze, wie der Flächenerwerb durch den Bund oder gar die Vergesellschaftung (gemäß Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes [GG]) zur Schaffung großflächiger Biotopverbünde notwendig sind, um den nach Einschätzung der Fragestellenden bestehenden „Flickenteppich“ kleinteiliger Maßnahmen zu überwinden und dem Moorschutz innerhalb des Portfolios der Klimaschutzmaßnahmen die gebührliche Priorität einzuräumen.

Text vor der ersten Frage

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Frage 1 Seite 2

Wie begründet die Bundesregierung das Ziel von 90 000 Hektar Wiedervernässung bis 2030, angesichts einer Gesamtfläche von laut Umweltbundesamt (www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerliche r-Klimaschutz/Moore/moore_node.html) ca. 1,6 Millionen Hektar bis 1,8 Millionen Hektar entwässerter Moorböden?

Antwort

Die Zielsetzung berücksichtigt die aktuelle Situation bei der erforderlichen Transformation der bislang entwässerungsbasierten Bewirtschaftung und Nutzung von Moorbodenflächen. Zugleich werden die bei der konkreten Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen gesammelten Erfahrungen einbezogen.

Frage 2 Seite 2

Was konkret beinhaltet die in der Palu-Richtlinie genannten „technischen und hydrologischen Voraussetzungen“, um die Wiedervernässung von bis zu 250 000 Hektar zu ermöglichen (z. B. Entfernung der Drainagen)?

Antwort

Die technischen und hydrologischen Voraussetzungen umfassen insbesondere:

– allgemeine, mit dem Investitionsvorhaben direkt zusammenhängende bauvorbereitende und -begleitende Maßnahmen (insbesondere Bodenschutzkonzepte, bodenkundliche Baubegleitung),

– gutachterlich nachgewiesene Flächenmaßnahmen (z. B. Oberbodenabtrag bei vererdeten Oberböden auf Hochmoorstandorten als Voraussetzung der Minderung der THG-Emissionen, Anlage von Poldern, Flächennivellement),

– die Errichtung von neuen wasserbaulichen Einrichtungen zur Wasserstandsanhebung, die für eine Wiedervernässung zwingend erforderlich sind,

– die Sanierung und die Wiederherstellung von bestehenden wasserbaulichen Einrichtungen zur Wasserstandsanhebung,

– der Rückbau von wasserbaulichen Infrastrukturen, die eine Wiedervernässung verhindern,

– sonstige Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, Wasserstandsanhebung, Vernässung und zur Steuerung des Wasserhaushaltes, einschließlich Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers,

– Maßnahmen zum Schutz von Infrastruktur (z. B. Wege, Leitungen) und zu ihrer Anpassung an die nassen Bedingungen,

– rechtlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweit erforderlich, – die Beschaffung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems für die Überwachung der Entwicklung des Flächenwasserstandes.

Frage 3 Seite 3

Welche Mindestwasserstände (in Zentimeter unter Flur) müssen nach den Vorgaben der Richtlinie dauerhaft erreicht und gehalten werden, um als „Wiedervernässung“ zu gelten?

Antwort

Folgende Jahresmittelwasserstände müssen in Fördermodul 3 eingehalten werden:

Vernässungsstufe 1: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 10 cm unter Flur

Vernässungsstufe 2: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 20 cm unter Flur.

Frage 4 Seite 3

Wie wird eine dauerhafte Einhaltung der Wasserstände sichergestellt, und welche rechtlichen Folgen hat eine Unterschreitung der geforderten Wasserstände für den Fördermittelempfänger?

Antwort

In Fördermodul 3 unterliegen die geförderten Flächen einer Bindefrist. Nur an Unterschreitungen der Zielwasserstände, die durch Maßnahmen im Einflussbereich des Zuwendungsempfangenden verursacht werden, können zuwendungsrechtliche Maßnahmen geknüpft werden.

Frage 5 Seite 3

Gibt es einen weiteren verbindlichen Zeitpunkt, an dem die Wiedervernässung der weiteren 250 000 Hektar erfolgt sein muss, und über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um dies zu prüfen?

Antwort

Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Wiedervernässung der über das 90.000‑Hektar‑Ziel hinausgehenden 160.000 Hektar ist derzeit nicht festgelegt.

Frage 6 Seite 3

Wie viel Hektar müssten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich vernässt werden, um die Land Use, Land-Use Change and Forestry-Sektorziele (LULUCF-Sektorziele) bis 2030 zu erreichen?

Antwort

Die Bundesregierung misst die Zielerfüllung im LULUCF-Sektor in THG-Emissionen.

Frage 7 Seite 3

In welcher Höhe liegen laut Bundesregierung die Vermeidungskosten für den Moorschutz pro CO -Tonnen-Äquivalent?

Antwort

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Vermeidungskosten der Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden liegen mehrheitlich unter 55 Euro pro t CO2-Äqu. Ein Überblick über publizierte Vermeidungskosten geben Buschmann et al. (2025, s. https://lit eratur.thuenen.de/digbib_extern/dn069732.pdf).

Frage 8 Seite 4

Wie begründet die Bundesregierung, dass der Moorschutz trotz der im Vergleich zu anderen Sektoren (beispielsweise Verkehr) niedrigen Vermeidungskosten pro Tonne CO -Äquivalent mit niedrigen finanziellen

Antwort

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Frage 8 (Forts.) Seite 4

Mitteln unterfüttert wird, während in anderen Sektoren erheblich höhere Förderpakete ausgeschüttet werden?

Antwort

Für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen (Förderrichtlinie Palu) stellt die Bundesregierung im Zeitraum 2026 bis 2029 rund 1,75 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Auch in den Folgejahren nach 2030 sollen entsprechend des beschlossenen Klimaschutzprogramms 2026 weitere neue Vorhaben angestoßen werden, die ebenfalls einer Finanzierung bedürfen. Als Teil des Klimaschutzprogramms 2026 wurde auch beschlossen zu prüfen, wie zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden können.

Bei der Planung und Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen sind sowohl die personellen Kapazitäten der Verwaltung als auch die Verfügbarkeit geeigneter Fachunternehmen (Planungsbüros, Bauunternehmen) zu berücksichtigen. Hier muss sich erst ein Markt entwickeln.

Frage 9 Seite 4

Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Höhe der Fördermittel, obwohl laut Umweltbundesamt bis 2049 Investitionen von 21 Mrd. Euro für die Wiedervernässung von Mooren erforderlich sind und dadurch Klimaschäden im Wert von 67,5 Mrd. Euro vermieden werden könnten (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikatio nen/cc_44-2022_entwickeln_von_anreizen_fuer_paludikultur_zur_umset zung_der_klimaschutzziele_2030_und_2050.pdf)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Warum wurde in der Palu-Richtlinie kein weiteres Vorgehen für das Erfüllen der Sektorziele bis 2045 verankert?

Antwort

Die Förderrichtlinie Palu ist ein Förderinstrument. In einer Förderrichtlinie werden keine Hinweise auf politische Planungen gegeben.

Frage 11 Seite 4

Für wie wahrscheinlich schätzt die Bundesregierung eine Zielverfehlung im LULUCF-Sektor für das Jahr 2030 nach aktueller Projektion unter Berücksichtigung der Palu-Richtlinie ein?

Antwort

Laut den Projektionsdaten 2026 können die Ziele nach § 3a des Klimaschutzgesetzes für den LULUCF-Sektor mit den bis zum Herbst 2025 beschlossenen und im Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) abgebildeten Maßnahmen (ohne zusätzliche Maßnahmen) voraussichtlich nicht eingehalten werden: Im Jahr 2030 liegen die Emissionen bei 25 Millionen Tonnen CO -Äquivalenten. Das ent-2 spricht einer Zielverfehlung in Höhe von knapp 50 Millionen Tonnen CO - 2 Äquivalenten.

Die für die perspektivische Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, die im Klimaschutzprogramm 2026 verankert sind, benötigen teilweise erhebliche Zeit, ehe sie ihre volle Wirkung entfalten. Daher kommt auch der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) zu dem Schluss, dass das LULUCF-Ziel für 2030 in keinem der betrachteten Szenarien als realistisch erreichbar erscheint. (www.wissenschaftlicher-beirat-fuer-natuerlichen-klimasc hutz.de/veroeffentlichungen/wbnk-veroeffentlichungen/optionenzur-weiterentw icklung-des-ank/, dort S. 70).

Wie die Klimaziele im LULUCF-Sektor perspektivisch erreicht werden sollen, beschreiben die im Klimaschutzprogramm 2026 (Seite 59 folgende) enthaltenen Zielpfade. Damit wird die bestehende Ziellücke ab dem Jahr 2045 geschlossen.

Frage 12 Seite 5

Verfügt die Bundesregierung über Daten zur personellen Ausstattung der unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen Bundesländern, und wie stellt sie sicher, dass die Antragsflut aus der Palu-Richtlinie nicht an fehlenden Planungskapazitäten scheitert?

Antwort

Die Bundesregierung verfügt über keine Daten zur personellen Ausstattung der unteren Wasserbehörden und Planungsämter in den betroffenen Bundesländern.

Die mit der Wiedervernässung befassten Behörden sollen gestärkt werden. Im Austausch mit den Ländern werden bestehende Bedarfe aufgezeigt und darauf aufbauende und pragmatische Ansätze sowie Lösungen entwickelt.

Frage 13 Seite 5

Hat die Bundesregierung Pläne für den Fall, dass die Antragszahlen für Wiedervernässung hinter den Erwartungen zurückbleiben, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Förderrichtlinie wird spätestens ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung auf ihre Wirksamkeit und Effizienz überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Frage 14 Seite 5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Vorbereitungsflächen“ (Modul 1.A) tatsächlich zeitnah in die reale Wiedervernässung überführt werden?

Antwort

Der Bund fördert erstmalig vollständig die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften Wiedervernässung.

Frage 15 Seite 5

Warum wird der Wertverlust (Modul 3.A) einmalig entschädigt, ohne dass der Bund im Gegenzug Eigentumsanteile oder ein Vorkaufsrecht an diesen strategisch wichtigen Flächen erhält?

Antwort

Das Förderprogramm Palu bietet umfangreiche Förderanreize und Kompensationszahlungen, die eine ganzheitliche und wirkungsvolle Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen. Die geförderten Flächen unterliegen einer Bindefrist (vgl. auch Antwort zu Frage 4). Ein Erwerb von Eigentumsanteilen oder die Verankerung eines Vorkaufsrechtes sind deshalb nicht erforderlich.

Frage 16 Seite 5

Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten für den Bund durch die laufenden Ertragsverlustausgleiche (Modul 3.B) über einen Zeitraum von 30 Jahren?

Antwort

Die Gesamtkosten des Fördermoduls 3 B für den Zeitraum 2026 – 2056 hängen wesentlich von der künftigen Mittelausstattung des Programms und von möglichen Anpassungen der Förderrichtlinie ab.

Frage 17 Seite 6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Landwirte durch die spezialisierten Investitionen in Paludikultur-Technik (Modul 4) in eine Pfadabhängigkeit geraten, die bei einem Regierungswechsel oder bei Haushaltskürzungen nach 2030 zum wirtschaftlichen Ruin führt?

Antwort

Die Förderung in Modul 4 (Unterstützung der land‑ und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach Wiedervernässung) ergänzt die Förderung in Modul 3 B (Ausgleich für Ertragsverluste). Bezuschusste Landwirte haben nach Bewilligung einen Rechtsanspruch auf Zahlung der Zuwendung im Rahmen der Bescheidung. Für diese werden keine Pfadabhängigkeiten oder Kürzungsdrohungen gesehen.

Frage 18 Seite 6

Warum fördert Modul 4 zwar die Technik, aber nicht den Aufbau großindustrieller Abnahmeketten für Biomasse aus nassen Mooren?

Antwort

Die Bundesregierung entwickelt unter Federführung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ein Marktanreizprogramm für die Wertschöpfungsketten auf nassen Moorböden.

Frage 19 Seite 6

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Richtlinie zu einer „ökologischen Gentrifizierung“ führt, bei der nur finanzstarke Großagrarier die Bürokratie bewältigen können?

Antwort

Die Bundesregierung hat Unterstützungsstrukturen etabliert, die die praktische Umsetzung der Förderrichtlinie vor Ort begleiten (z. B. Regionalbüros, Moormanager).

Frage 20 Seite 6

In welchem Umfang profitieren große Agrarholding-Gesellschaften im Vergleich zu familiengeführten Betrieben von den in der Palu-Förderrichtlinie bezeichneten Modulen 3 und 4?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Welche landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden, hängt von der lokalen Agrarstruktur in Gebieten mit Moorböden ab. Einen Eindruck vermitteln aktuelle Übersichten des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Untern ehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/Tabellen/betriebsgroessenstruktur-landwirtschaftliche-betriebe.html?templateQ ueryString=Betriebsgr%C3 ProzentB6 ProzentC3 Prozent9Fe) und das Statistische Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.bmel-statisti k.de/archiv/statistisches-jahrbuch).

Frage 21 Seite 6

Plant die Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden („Moor-Steuer“), um die Anreizstruktur der Richtlinie zu verstärken und dem Verursacherprinzip nachzukommen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden („Moor-Steuer“) ist nicht geplant. Die Bundesregierung setzt auf freiwillige Maßnahmen bei der Wiedervernässung und auf den Aufbau von Märkten für Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion auf nassen Standorten.

Frage 22 + 23 Seite 7

22Inwieweit ist das Prinzip der Freiwilligkeit mit der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar, wenn die Ziele absehbar verfehlt werden (www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/22/315341/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170047.pdf)?

23Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Interessen der Moorbodeneigentümer und der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Klimaschutz?

Antwort

Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.

In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Umsetzung von Maßnahmen auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der Flächeneigentümer und Bewirtschafter erfolgt. Dies ist auch in der Nationalen Moorschutzstrategie der Bundesregierung verankert.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Wiedervernässung entwässerter Moorböden zunächst maßgeblich über Förder- und Marktanreizprogramme zu erreichen, ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen. Ziel dieser Überlegungen war, möglichst zeitnah eine möglichst große Minderung der entwässerungsbedingten Emissionen zu erreichen.

Wiedervernässungsprojekte haben aufgrund komplexer Planungs- und Umsetzungsprozesse häufig lange Vorlaufzeiten. Außerdem benötigen sie nach erfolgter Umsetzung vergleichsweise lange Zeiträume, bis sich ihre volle Wirkung auf die Emissionsbilanz des LULUCF-Sektors einstellt. Umso wichtiger ist es, die tatsächliche Umsetzung so schnell wie möglich herbeizuführen. Hierfür sind Förderungen das geeignete Instrument.

Die Freiwilligkeit der Maßnahmen ist zu Beginn derart weitreichender Transformationsprozesse ein Beschleunigungsfaktor. Insofern steht sie auch im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris.

Frage 24 Seite 7

Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Wiedervernässung aus Sicht der Privateigentümer?

Antwort

Die dauerhafte Wiedervernässung von Flächen ist zunächst mit einem Wertverlust verbunden. Ohne attraktive Förderangebote für die Transformation gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer von Moorbodenflächen kaum Anreiz und kein wirtschaftliches Interesse, die entwässerungsbasierte Nutzung aufzugeben und stattdessen auf eine klimaverträgliche Nutzung umzustellen.

Frage 25 Seite 7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Flächen, auf denen eine Wiedervernässung technisch möglich wäre, aber am Veto einzelner Eigentümer scheitert?

Antwort

Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 26 Seite 7

Warum wird gegenüber den Landwirten kommuniziert, die Wiedervernässung sei „freiwillig“, wenn nach Ansicht der Fragestellenden absehbar ist, dass bei Zielverfehlung ohnehin harte ordnungsrechtliche Auflagen folgen werden?

Antwort

Es wir auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.

Frage 27 Seite 8

Wie viele Hektar entwässerte Moorböden befinden sich derzeit im öffentlichen Eigentum (bitte nach Bund, Land, Kommune, militärischen Liegenschaften und sonstigen Liegenschaften aufschlüsseln), und wie viele Hektar dieser Flächen sind bislang (Stand: heute) vollständig oder teilweise wieder vernässt (bitte getrennt angeben)?

Antwort

Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 28 Seite 8

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung für Flächen in öffentlicher Hand?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung für Flächen in öffentlicher Hand.

Frage 29 Seite 8

Warum verzichtet die Bundesregierung auf ein generelles Verbot der Neu-Entwässerung von Moorböden?

Antwort

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die geltenden rechtlichen Vorgaben hinreichend. Moore sind darüber hinaus insbesondere nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Biotope gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu ihrer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.

Ein präventives Verbot mit Erlaubsnisvorbehalt im Sinne der Fragegestellung gibt es insbesondere auch im Rahmen der durch die Begünstigten der EU-Agrarförderung zu beachtenden Standards zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).

Frage 30 Seite 8

Welche ordnungspolitischen Instrumente hält die Bundesregierung bereit, wenn die freiwilligen Maßnahmen bis 2028 nicht die notwendigen Zwischenschritte erreichen?

Antwort

Es werden keine ordnungspolitischen Instrumente bereitgehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage 31 Seite 8

Hat die Bundesregierung geprüft, ob Artikel 15 GG für die Überführung der Moorflächen in das Gemeineigentum verwendet werden kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn sie dies verneint, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine solche abstrakte Prüfung.

Frage 32 Seite 8

Hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit geprüft, Wiedervernässung als Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums (Artikel 14 Absatz 2 GG) ohne volle Entschädigung einzufordern, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine solche abstrakte Prüfung.

Frage 33 Seite 9

Wird aus Sicht der Bundesregierung die Vergesellschaftungsmaßnahme primär aus Sicht der Eigentümerinnen und Eigentümer bewertet (Interpretation, wo sich Artikel 14 und 15 GG in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis gegenüberstehen), und wenn ja, wie vereinbart sich diese privatwirtschaftliche Lesart mit der vom Parlamentarischen Rat beschlossenen neutralen Wirtschaftsform der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.

Frage 34 Seite 9

Sieht die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlichen Nutzen die Wiedervernässung von Mooren oder die Wirtschaftlichkeit von Flächen als wichtiger an, und wenn ersteres, wird sich die Bundesregierung für eine Vergesellschaftung der Böden einsetzen, welche nicht eine Bewirtschaftung von Böden, sondern die Wiedervernässung als zentral sieht?

Antwort

Ziel ist, auf Basis freiwilliger Kooperationen neue wirtschaftliche Grundlagen für wiedervernässte Flächen zu schaffen. Dort, wo entwässerte Moorböden wirtschaftlich genutzt werden, soll in Zusammenarbeit mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Bewirtschaftenden die Einführung alternativer, teils neuer, nachhaltiger Bewirtschaftungsformen entwickelt werden.

Frage 35 Seite 9

Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Vergesellschaftung ohne Eigentumswechsel im Fall der Moorböden, in dem die formalen Eigentumsverhältnisse beibehalten werden, aber keinen oder einen stark reduzierten Spielraum für privatwirtschaftliche Betätigung geben (beispielsweise bei Brachlegung), und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.

Frage 36 Seite 9

Hat die Bundesregierung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, die die Kosten der dauerhaften Alimentierung privater Eigentümer mit den Kosten eines einmaligen Flächenerwerbs (Vergesellschaftung) vergleicht?

Antwort

Für das Förderprogramm Palu wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchgeführt.

Eine dauerhafte Alimentierung privater Eigentümer ist in der Förderrichtlinie nicht vorgesehen.

Frage 37 Seite 9

Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob die langfristige Pacht- und Ertragsausgleichszahlung fiskalisch ineffizienter ist als der direkte Grunderwerb, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.

Frage 38 Seite 9

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Flächenankaufs durch den Staat, um großflächige Biotopverbünde zu schaffen, die über das mögliche zerstückelte „Flickenteppich-Modell“ hinausgehen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 34 und 36 verwiesen.

Frage 39 Seite 10

Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob eine Vergesellschaftung nach dem Modell einer „Klima-Rente“ (einmalige Entschädigung plus lebenslanges Bewirtschaftungsrecht) die sozialverträglichere Lösung wäre, um den Landwirten den unternehmerischen Druck zu nehmen, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.

Frage 40 Seite 10

Inwiefern plant die Bundesregierung, Landwirten den Vorzug bei der Bewirtschaftung (Management-Verträge) von staatlich angekauften Flächen zu geben, um ein Modell zu schaffen, das Einkommenssicherheit ohne Bodenrisiko garantiert?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.

Frage 41 Seite 10

Wie viele zertifizierte Verarbeitungsanlagen für Paludikultur-Produkte (z. B. Schilfdämmung, Torfmoos-Substrate) existieren derzeit in Deutschland?

Antwort

Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlagen zur Verarbeitung von Paludikultur-Produkten bedürfen keiner Zertifizierung.

Darüber hinaus kann Paludikultur-Biomasse auch anteilig in bestehende Produktionsprozesse integriert werden.

Frage 42 Seite 10

Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, bis 2029 eine Verwertungsindustrie von Paludikulturen aufzubauen?

Antwort

Derzeit befindet sich der Aufbau von Wertschöpfungsketten und Vermarktungswegen noch am Anfang. Fragen zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit werden im Rahmen von geförderten Projekten umfassend adressiert (insb. Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Modell- und Demonstrationsprojekte des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.

Frage 43 Seite 10

Werden sich Paludikulturen aus Sicht der Bundesregierung bis zum Auslaufen der Förderung betriebswirtschaftlich rechnen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 34 und 42 verwiesen.

Frage 44 Seite 10

Wie hoch ist die aktuelle Marktnachfrage nach Produkten aus Paludikulturen im Vergleich zum potenziellen Angebot bei Vernässung von 90 000 Hektar?

Antwort

Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 45 Seite 10

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bauordnung so anzupassen, dass Baustoffe aus Paludikulturen standardmäßig eingesetzt werden können?

Antwort

Bei bauaufsichtlichen Zulassungen handelt es sich um eine Länderzuständigkeit.

Frage 46 Seite 11

Wie stellt die Bundesregierung in der geförderten Verarbeitungsindustrie der Paludikulturen faire arbeitsrechtliche Bedingungen sicher?

Antwort

Es werden keine branchenspezifischen Maßnahmen für die Verarbeitungsindustrie der Paludikulturen entwickelt. Die Sicherstellung fairer arbeitsrechtlicher Bedingungen erfolgt daher über die in Deutschland allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Schutzgesetze und -standards, die für alle Branchen verbindlich sind.

Frage 47 Seite 11

Wird die Bundesregierung im Gegenzug zu Investitionen in die Verarbeitungsindustrie von Paludikulturen Anteilseigner der Unternehmen werden?

Antwort

Die bislang geförderten Projekte unterstützen die Wiedervernässung von Moorflächen und die Etablierung von Wertschöpfungsketten, jedoch noch nicht die Verarbeitungsindustrie als solches. Dass die Bundesregierung Anteilseigner von Unternehmen wird, ist nicht vorgesehen.

Frage 48 Seite 11

Gibt es staatliche Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen, um den Landwirten Planungssicherheit zu geben, und sind diese Abnahmegarantien an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft?

Antwort

Es gibt keine staatlichen Abnahmegarantien für Produkte aus Paludikulturen.

Frage 49 Seite 11

Plant die Bundesregierung, Gelder für die Forschung von Züchtung standortangepasster Paludikultur-Pflanzen bereitzustellen (bitte begründen)?

Antwort

Aufgrund des niedrigen Innovationsgehaltes, unzureichender Anschlussfähigkeit und der Tendenz zur Bildung von Mischbeständen plant die Bundesregierung aktuell nicht, Gelder für die Forschung von Züchtung standortangepasster Paludikulturpflanzen bereitzustellen.

Frage 50 Seite 11

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Zahlen, welche die gesamtgesellschaftliche Zustimmung zur Moorwiedervernässung beschreiben?

Antwort

Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 51 Seite 11

Wird sich die Bundesregierung für ein einheitliches Label einsetzen, welches Lebensmittel mit Komponenten, die auf Moorböden produziert wurden, als besonders klimaschädlich markiert?

Antwort

Ein staatliches Klimalabel für Lebensmittel ist derzeit nicht geplant.

Frage 52 + 53 Seite 11

52Hat die Bundesregierung die Einsparung von Verwaltungskosten beziffert, wenn statt tausender Einzelverträge großflächige staatliche Mooreinheiten bewirtschaftet würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

53Welche Zinskosten fallen für den Bund an, um die langfristigen Förderzusagen gegenüber der sofortigen Finanzierung eines Flächenfonds (z. B. durch ein Sondervermögen) abzusichern?

Antwort

Die Fragen 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 36 und 38 verwiesen.

Frage 54 Seite 12

Wie bewertet die Bundesregierung die Konkurrenz zwischen Paludikultur und der Nutzung von Flächen für Photovoltaik (Agri-PV) auf Moorböden?

Antwort

Durch die Photovoltaik-Nutzungen auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) können zusätzliche Einkommensoptionen geschaffen werden. Insgesamt bewertet die Bundesregierung Paludikultur und Moor-PV als potenziell kombinierbare Nutzungsformen. Entscheidend ist, dass die Wiedervernässung und die damit verbundenen Klimaschutzziele dauerhaft gewährleistet bleiben. Die praktische Erprobung von Agri-PV-Konzepten auf wiedervernässten Moorstandorten befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium. Die Bundesregierung unterstützt daher Forschung und Pilotvorhaben, um die Vereinbarkeit von Moor-Klimaschutz, Paludikultur und erneuerbarer Stromerzeugung weiter zu untersuchen.

Frage 55 Seite 12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Differenz zwischen Plan und Bedarf bei den wiederzuvernässenden Flächen faktisch die Nichterreichung des Klimaziels 2030 in Kauf nimmt?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen.