Kirchenasyl in Deutschland - Stand: 31. März 2025

Drucksache 21/67Antwortauf die Kleine Anfrage 21/2223.04.20254 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium des Innern und für HeimatMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Kirchenasyl in Deutschland – Stand: 31. Oktober 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/9673 wurde unter anderem erfragt, wie viele Personen sich im Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Oktober 2023 für jeweils welchen Zeitraum im sogenannten Kirchenasyl befanden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen aktualisiert und ergänzt werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. März 2025 für jeweils welchen Zeitraum im Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Eine Arbeitsübersicht der in das sogenannte Kirchenasyl aufgenommenen Personen geordnet nach Bundesländern wird im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 1. August 2016 geführt. Die jeweilige Dauer des Aufenthalts im Kirchenasyl wird nicht erfasst.

Eine Auswertung ist nur bis einschließlich Februar 2025 möglich. Für März 2025 liegen noch keine abschließenden Daten vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland01.08.– 31.12.2016 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2017 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2018 (Kirchenasylfälle)01.01.– 31.12.2019 (Personen)01.01.– 31.12.2020 (Personen)
Baden- Württemberg81523125
Bayern13435726913658
Berlin251131656945
Brandenburg1192483417
Bremen11337486
Hamburg449892526
Hessen2111015512896
Mecklenburg- Vorpommern1298674124
Niedersachsen30871156933
Nordrhein- Westfalen37214318267175
Rheinland-Pfalz1775611812
Saarland26401330
Sachsen83111101
Sachsen-Anhalt1254352410
Schleswig-Holstein32112692513
Thüringen35243205
Gesamtergebnis4211 5611 521956506
Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland01.01.– 31.12.2021 (Personen)01.01.– 31.12.2022 (Personen)01.01.– 31.12.2023 (Personen)01.01.– 31.12.2024 (Personen)01.01.– 28.02.2025 (Personen)
Baden-Württemberg221432354
Bayern17331440631968
Berlin9911221720438
Brandenburg3142554411
Bremen203110124815
Hamburg7511116411421
Hessen223238427482106
Mecklenburg-Vorpommern743649294
Niedersachsen508215914619
Nordrhein-Westfalen3275587691 028175
Rheinland-Pfalz181961344
Saarland231750
Sachsen296242
Sachsen-Anhalt4751647015
Schleswig-Holstein36851128419
Thüringen32586410010
Gesamtergebnis1 2311 7632 7032 966511
Frage 2 + 4 Seite 2

2Bei wie vielen Personen lief im Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. März 2025 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte analog zu Frage 1 auflisten)?

4Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen wurde die Abschiebung durch das Kirchenasyl verhindert (bitte analog zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Die Fragen 2 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die Antwort kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Ob ein Zuständigkeitsübergang durch Ablauf der Überstellungsfrist im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) als Folge des Kirchenasyls anzusehen ist oder aus anderen Gründen eine Überstellung nicht erfolgen konnte, wird nicht erfasst.

Die Erfassung der Kirchenasylfälle für die einzelnen Länder erfolgte erst ab August 2016. Die erhobene Anzahl der Kirchenasylfälle für das Jahr 2016 zu Frage 4 umfasst daher einen längeren Zeitraum und somit mehr Kirchenasylfälle als die Übersicht in der Antwort zu Frage 1.

Eine Aufschlüsselung nach Personen ist erst ab 2019 möglich.

Die Diskrepanz der Anzahl an Personen in der Übersicht der Antwort zu Frage 1 für die Zeiträume vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 ergibt sich aus dem Umstand, dass sich noch 82 Kirchenasylverfahren für insgesamt 87 Personen und 53 Kirchenasylverfahren für insgesamt 203 Personen aus den jeweiligen Zeiträumen in Bearbeitung befinden. Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen die Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
ZeitraumAnzahl der Personen im Kirchenasyl, bei denen die Bundesrepublik zuständig wurdeAnzahl der Kirchenasylfälle, bei denen die Bundesrepublik zuständig wurde
01.05.2016–31.12.2016527
01.01.2017–31.12.20171 480
01.01.2018–31.12.20181 415
01.01.2019–31.12.2019856
01.01.2020–31.12.2020471
01.01.2021–31.12.20211 215
01.01.2022–31.12.20221 734
01.01.2023–31.12.20232 690
01.01.2024–31.12.20242 866
01.01.2025–28.02.2025308
Frage 3 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass sich die in Frage 1 erfragten Personen im Kirchenasyl befunden haben, und wer musste diese Kosten tragen (bitte analog zu Frage 1 auflisten)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.