Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Drucksache 21/6506Antwortauf die Kleine Anfrage 21/618115.06.20269 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzRechtStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zentrale Fragen zur Steuerung, Zieldefinition und Erfolgskontrolle nach Auffassung der Fragesteller nur unzureichend beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/3817). Unklar bleibt insbesondere, in welchem Umfang externe Beratungsleistungen anhand einheitlicher Kriterien geplant, gesteuert und im Hinblick auf ihre Zielerreichung bewertet werden.

Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2023 strukturelle Defizite bei der Berichterstattung über Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen festgestellt (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blo b=publicationFile&v=2). Hierzu zählen insbesondere fehlende oder unzureichend Dokumentation der Zielvorgaben, eine unzureichende Darlegung zur Überprüfung der Zielerreichung sowie Defizite bei der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse externer Beratungsleistungen.

In seinem aktuellen Bericht hat der Bundesrechnungshof darüber hinaus festgestellt, dass eine ressortübergreifende Strategie zum Einsatz externer Beratungsleistungen weiterhin fehlt, die Ausgaben trotz entsprechender Vorgaben gestiegen sind und wesentliche Teile externer Leistungen – insbesondere im IT-Bereich (IT = Informationstechnik) – nicht von der Berichterstattung erfasst werden (www.politico.eu/wp-content/uploads/2025/06/18/BRH_extern e-Beratungs-und-Unterstutzungsleistungen.pdf). Zudem sieht der Bundesrechnungshof die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Verwaltung von externen Dienstleistern.

Eine belastbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen setzt voraus, dass messbare Ziele festgelegt und deren Erreichung nachvollziehbar überprüft wird.

Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller weiterhin ein parlamentarisches Aufklärungsinteresse hinsichtlich der Steuerung, der Zieldefinition, der Erfolgskontrolle und der Konsequenzen aus nicht erreichter Zielerfüllung bei externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen in Umsetzung der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses zugrunde gelegt.

Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen Informationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwändigen Beteiligungen, Abstimmungen und der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das BMJV die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens hinsichtlich der Daten zum Jahr 2025 ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen ist der Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Wirtschaftlichkeitsbewertung (Bewertung anhand voraussichtlicher Kosten) durchgeführt und dokumentiert?

2In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 1 genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Untersuchung verzichtet?

3In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor der Beauftragung externer Beratungsleistungen eine dokumentierte Prüfung vorgenommen, ob die Leistung durch eigenes Personal erbracht werden könnte?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.*

Frage 4 Seite 2

Findet seit dem 5. Mai 2023 eine systematische Erfassung der Arbeitszeit und der auf die verschiedenen Aufgaben entfallenden Arbeitszeitanteile der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätigen Juristen statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6680)?

Antwort

Nein.

Frage 5 + 6 + 7 + 8 Seite 3

5In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Beauftragungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine entsprechende Prüfung verzichtet?

6In wie vielen Fällen wurden im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vor dem Beginn externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen schriftliche und messbare Zielvorgaben festgelegt?

7In wie vielen Fällen wurde für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen eine Bewertung der Zielerreichung durchgeführt und dokumentiert?

8In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Leistungen keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde auf eine Bewertung der Zielerreichung verzichtet?

Antwort

Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.*

Frage 9 Seite 3

Nach welchen einheitlichen Kriterien wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zielerreichung externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen bewertet?

Antwort

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich abhängig von der konkreten Maßnahme und den angestrebten Zielen.

Frage 10 Seite 3

Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Erfolgskontrolle bei externen Beratungsleistungen erfolgt nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der geltenden Verwaltungsvorschriften. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 11 + 12 + 13 + 14 Seite 3

11In wie vielen Fällen wurde im Haushaltsjahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 festgestellt, dass vereinbarte Ziele nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht wurden?

12In wie vielen Fällen liegen für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen dokumentierten Gründen wurde in diesen Fällen auf eine entsprechende Dokumentation verzichtet?

13In wie vielen Fällen wurden aufgrund nicht erreichter Zielvorgaben (Frage 11) Vergütungen gekürzt, zurückbehalten oder Rückforderungen geltend gemacht?

14In wie vielen Fällen liegen für die in Frage 13 genannten Sachverhalte keine entsprechenden Dokumentationen vor, und aus welchen jeweils dokumentierten Gründen wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet?

Antwort

Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam mit der anliegenden Tabelle beantwortet.*

Frage 15 + 16 + 16a + 16b + 16c + 17 + 18 Seite 4

15Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 zur Verbesserung der Dokumentation der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen sowie ggf. zur Verbesserung der Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen ergriffen?

16Welche der seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2025

16avollständig umgesetzt,

16bbefinden sich noch in Umsetzung und

16cwurden nicht umgesetzt?

17Besteht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Strategie zum Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen, und wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und Zeitvorgaben sind darin enthalten?

18Inwieweit wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ggf. erfasst und bewertet, in welchen Bereichen eine strukturelle oder wiederkehrende Abhängigkeit von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen besteht?

Antwort

Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.

Die Beauftragung von externen Beratern erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen und in Bezug auf konkrete Bedarfe.

In diesem Rahmen werden externe Berater weiterhin in den Bereichen beauftragt, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know-how aufzubauen, weil es sich um nur punktuell oder unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt. Bei der Beauftragung externer Berater werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt. Die Beauftragungen werden angemessen dokumentiert.

Frage 19 Seite 4

In welchem Umfang werden externe Leistungen im IT-Bereich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfasst, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abgrenzung?

Antwort

Die Abgrenzung erfolgt nach der vom Bundesministerium der Finanzen in Umsetzung der Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses vorgegebenen Definition.

Anlage
AnlageAnlage zu den Fragen 1 bis 3, 5 bis 8, 11 bis 14 der Kleinen Anfrage 21/6181

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