Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024

Drucksache 21/6484Antwortauf die Kleine Anfrage 21/593912.06.20268 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert seit dem Jahr 2017 die Beschaffung und Einführung eines einheitlichen Enterprise Resource Planning Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) im Rahmen der entwicklungspolitischen Förderung politischer Stiftungen. Ein erstes Projekt (IATI‑ID [IATI = International Aid Transparency Initiative]: DE‑1‑201728088) lief vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201728088?tit le=Resource+Planning+Systems). Hierfür wurden Mittel in Höhe von 668 490 Euro bewilligt, wovon 667 298,11 Euro abgeflossen sind (a. a. O.).

Ziel der Maßnahme war die Unterstützung der im In- und Ausland ablaufenden Geschäftsprozesse der Stiftung durch ein einheitliches Finanzplanungs-, Abrechnungs- und Controlling-System sowie die Anpassung der Software beispielsweise im Rechnungsworkflow (a. a. O.).

Unmittelbar daran schloss sich eine Folgemaßnahme an (IATI‑ID: DE‑1‑202128403), für die weitere 350 000 Euro für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis zum 30. Dezember 2024 bewilligt wurden (www.trans parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202128403?title=Resource+Planni ng+Systems). Ziel dieser zweiten Phase war erneut die Unterstützung der Geschäftsprozesse durch das ERP-System sowie die Anpassung der Standardsoftware an spezifische Belange der Stiftung (a. a. O.). Insgesamt belaufen sich die bewilligten Mittel für dieses IT-Vorhaben (IT = Informationstechnik) damit auf über 1 Mio. Euro aus dem Haushalt für Entwicklungszusammenarbeit.

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele wurden mit der insgesamt achtjährigen Förderung einer internen Unternehmenssoftware (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung verfolgt, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einordnung dieser rein organisatorischen Maßnahmen über zwei Förderperioden hinweg als „entwicklungspolitisches Vorhaben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Um in der Entwicklungszusammenarbeit einen wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Fördermittel sicherzustellen, kommen moderne EDV-Systeme zum Einsatz, die hohen Ansprüchen in Hinsicht auf eine globale Betriebssicherheit unterliegen. Diese Systeme tragen zugleich dazu bei, dem hier zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Prüfung der Verausgabung so nachvollziehbar wie möglich zu machen.

Bei dem ERP-System handelt es sich um ein notwendiges und den aktuellen Erfordernissen angepasstes Abrechnungstool, welches eine zeitgemäße Abrechnung und Prüfung der für die weltweite Auslandsprojektarbeit der Hanns-Seidel-Stiftung notwendigen Geschäftsprozesse gewährleistet. Es stellt ein Arbeitsmittel („Werkzeug“) und damit eine Voraussetzung dar, um einen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verpflichteten und gut kontrollierbaren Einsatz der Projektmittel in den Projektländern zu ermöglichen.

Frage 2 Seite 2

Warum war nach Abschluss des ersten Projekts im Jahr 2021 (Kosten ca. 667 000 Euro) eine Anschlussförderung von weiteren 350 000 Euro erforderlich, und worin unterschieden sich die Zielsetzungen des Folgeprojekts von der ursprünglichen Maßnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Hanns-Seidel-Stiftung machte geltend, dass die Einführung des neuen ERP-Systems sich gegenüber der ursprünglichen Planung als schwieriger, aufwändiger und langjähriger erwiesen hat. Die neue Softwarekomponente für das Auslandsabrechnungssystem (FundtracLight) wurde während der ersten Förderphase (2017 bis 2021) an den Auslandsprojektstandorten sukzessive eingeführt und kontinuierlich verbessert. Mit der Einführung der Softwarekomponente Fundtrac für das Auslandsabrechnungssystem in der Zentrale in München konnte erst Ende 2021 bzw. Anfang 2022 begonnen werden.

Frage 3 + 4 Seite 2

3Wurden die insgesamt über 1 Mio. Euro für beide Projektphasen zulasten der regulären Projektmittel des Titels „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben politischer Stiftungen“ finanziert oder handelte es sich teilweise um überplanmäßige Zuweisungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Wie hoch beziffert die Bundesregierung den kumulierten tatsächlichen Mittelabfluss für beide Maßnahmen (DE‑1‑201728088 und DE‑1‑202128403) zum aktuellen Stichtag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die Finanzierung beider Projekte erfolgte aus Kapitel 2302, Titel 687 04, Förderung der entwicklungswichtigen Vorhaben der politischen Stiftungen. Die abgerechneten, tatsächlichen Kosten lagen mit für beide Projektphasen zusammen 860,8 Tausend Euro deutlich unter eine Million Euro.

Frage 5 + 6 Seite 3

5Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten beider Maßnahmen exakt auf nach Lizenzgebühren für die Standardsoftware, Kosten für die individuelle Programmierung (Customizing), externen Beratungsleistungen sowie Personalschulungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6In welchem Umfang wurden aus den Mitteln beider Förderphasen Hardware-Komponenten (z. B. Server, Endgeräte für Mitarbeiter) beschafft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gesamtkosten beider Förderphasen lassen sich laut Aufstellung der Hanns-Seidel-Stiftung folgendermaßen aufschlüsseln.

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 2 Spalten
AusgabenpositionBetrag in Tausend Euro*
Konzepterstellung, Customizing, Migration, Installation:405
Technische Unterstützung/Beratung235
Schulungskosten170
Lizenzkosten50

* gerundete Werte

* gerundete Werte

Hardware-Komponenten wurden nicht beschafft.

Frage 7 Seite 3

Welche detaillierten Verwendungsnachweise liegen dem BMZ für das abgeschlossene erste Projekt vor, und wurden diese bereits einer abschließenden Tiefenprüfung unterzogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegen alle notwendigen Verwendungsnachweise für die in dieser Anfrage genannten Projekte vor. Die Verwendungsnachweise wurden kursorisch geprüft. Sie fielen nicht unter die gemäß VV Nr. 11.1.3 zu § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung zu bildende Stichprobe.

Frage 8 Seite 3

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Finanzierung einer insgesamt achtjährigen administrativen Binnenmodernisierung einer Stiftung aus Titeln, die primär für die Projektarbeit in Partnerländern vorgesehen sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Finanzierung der Projekte, die Gegenstand dieser Anfrage sind, erfolgte auf Grundlage der jährlichen Haushaltsgesetze in Verbindung mit den jeweils gültigen Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 15 verwiesen.

Frage 9 Seite 3

Wurde vor der Bewilligung des Folgeprojekts (von 2021 bis 2024) geprüft, ob die HSS die weitere Einführung oder den Betrieb des Systems aus Eigenmitteln, Rücklagen oder anderen staatlichen Zuweisungen hätte finanzieren können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Notwendigkeit der von den politischen Stiftungen beantragten Verwendung von Fördermitteln ist regelmäßig Gegenstand der Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber.

Frage 10 Seite 4

In welcher Weise führt die seit 2017 geförderte Anpassung des „Rechnungsworkflows“ in der Münchener Zentrale der Stiftung zu einer messbaren Verbesserung der Lebensumstände von Zielgruppen im globalen Süden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 14 wird verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Erfolgte nach Abschluss der ersten Phase (2021) eine Evaluierung, die den Bedarf für die zweite Phase begründete, und welche Effizienzsteigerungen wurden darin nachgewiesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Hanns-Seidel-Stiftung berichtete über den Verlauf und den Grad der Zielerreichung des Projektes über die Vorlage der jeweiligen Verwendungsnachweise. Im Fortführungsantrag wurde der Bedarf für die notwendige Fortführung begründet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Wie hoch war der von der Hanns-Seidel-Stiftung jeweils eingebrachte Eigenanteil an den Gesamtkosten der ERP-Einführung in beiden Projektphasen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Finanzierung des Projektes aus Haushaltsmitteln erfolgte im Einklang mit den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04 als Vollfinanzierung. Eigenmittel waren nicht vorgesehen.

Frage 13 Seite 4

Wie viele vergleichbare IT- oder Organisationsprojekte politischer Stiftungen mit einer Gesamtlaufzeit von über vier Jahren wurden seit 2017 über das BMZ gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Stiftung, Laufzeit und Gesamtsumme aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Tabelle in der Anlage verwiesen.* Eine direkte Vergleichbarkeit der Projekte ist nicht gegeben, da in diesen unterschiedliche Maßnahmen gebündelt sind.

AnlageAnlage zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AFD 21/ 5939 „Förderung der Bescha

PDF-Seiten 6–7 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 Seite 4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die langjährige Finanzierung interner Verwaltungssysteme aus Projektmitteln die für die eigentliche Projektarbeit vor Ort zur Verfügung stehenden Gelder signifikant gemindert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Eine funktionsfähige und effektive Projektinfrastruktur ist Voraussetzung für eine wirksame und wirtschaftliche Umsetzung der aus Haushaltsmitteln geförderten Projekte der politischen Stiftungen. Die Notwendigkeit und Angemessenheit ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine gute Infrastruktur reduziert etwaige Risiken in der Umsetzung von Projekten.

In den in dieser Anfrage angesprochenen Projekten wurden Maßnahmen der Projektinfrastruktur jeweils in ein gesondertes, begleitendes Projekt ausgegliedert und damit als eigenständige Ausgabe sichtbar. Die Errichtung einer eigenständigen IT-Infrastruktur für jedes einzelne von den politischen Stiftungen durchgeführte Projekt wäre nicht wirtschaftlich gewesen.

Frage 15 Seite 5

Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um die zeitliche Dauer der Förderung von „Organisations- und Infrastrukturmaßnahmen“ zu begrenzen und diese von dauerhaften staatlichen Verwaltungskostenzuschüssen abzugrenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Gemäß den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04 können in begründeten und vorab mit dem Zuwendungsgeber abzustimmenden Einzelfällen notwendige Investitionen in die globale Projektinfrastruktur als projektfördernde Maßnahmen finanziert werden. Voraussetzung, ist, dass diese maßgeblich zur IT-Betriebssicherheit, zur Effizienz oder Steigerung der Qualität der Projektdurchführung beitragen und nicht aus Mitteln für den laufenden Betrieb finanziert werden können. Die geplante zeitliche Dauer ist fallbezogen darzulegen und zu begründen.

Regelmäßige Kosten für notwendige IT-Systeme und die Kosten für die Anbindung an globale IT-Systeme sowie sonstige laufende Ausgaben sind hingegen als allgemeine Kosten im Rahmen der jeweiligen Projektförderung und Projektdauer zuwendungsfähig. Diese für die jeweilige Projektinfrastruktur anfallenden Ausgaben sind von den im Inland anfallenden anteiligen Sach- und Personalausgaben abzugrenzen, die der Auslandsarbeit nach dem Verursacherprinzip zuzuordnen sind. Letztere werden über einen Verwaltungskostenzuschuss gedeckt.