Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015

Drucksache 21/6317Antwortauf die Kleine Anfrage 21/595505.06.202630 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernArbeit und BeschäftigungMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Jahr 2024 erhielten rund 160 000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Anwerbung oder Förderung ausländischer Fachkräfte (z. B. über § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 18a AufenthG) oder wurden im Rahmen von Anwerbeprogrammen wie THAMM Plus oder African Skills 4 Germany durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach Deutschland vermittelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/2141, S. 53 ff.).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l Seite 1

1Wie viele Personen erhielten seit dem Jahr 2015 über folgende Verfahren ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis

1aBerufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG),

1bMaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG),

1cFachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG),

1dFachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG),

1eForschung (§ 18d Forschung),

1fKurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG),

1gAufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG),

1hBlaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und

1isonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG),

1jChancenkarte (§ 20a AufenthG),

1kselbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) und

1lAufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG) (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln darstellen und nach den Top-10-Nationalitäten für jeden Aufenthaltstitel differenzieren)?

Antwort

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Daten zur Zuwanderung nach Deutschland im Allgemeinen und zur Erwerbs- und Bildungsmigration im Speziellen dem jährlichen Migrationsbericht der Bundesregierung (www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migrationsberich t.html) und speziellen Publikationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wie z. B. dem Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration (www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Veroeffentlichungen/BerichtsreihenMi grationIntegration/MonitoringBildungsErwerbsmigration/monitoring-bildungserwerbsmigration-node.html) entnehmbar sind.

Infolge mehrerer Gesetzesänderungen hat sich die Systematik der in Frage 1 genannten Aufenthaltstitel im gewünschten Auswertungszeitraum geändert. Die Änderungen betrafen sowohl strukturelle Modifikationen bestehender Normen als auch die Einführung einer zusätzlichen Norm. Die nachfolgenden Auswertungen berücksichtigen die nachgefragten Aufenthaltserlaubnisse in der gegenwärtig geltenden Fassung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Ihnen wurden grundsätzlich jeweils die Zeiträume zwischen dem 1. Januar 2015 bis 30. April 2026 zugrunde gelegt. Erteilungszahlen für Zeiträume, bevor die Normen in der gegenwärtig geltenden Fassung durch Umsortierung noch andere Paragraphennummern hatten, dem Sinn nach aber nicht verändert wurden, werden also nicht erfasst.

Sofern die Rechtsgrundlage für einen Aufenthaltstitel jedoch nicht im gesamten Zeitraum bestand bzw. erst seit wenigen Jahren existiert (beispielsweise die Chancenkarte nach § 20a AufenthG, die zum 1. Juni 2024 eingeführt wurde), entfallen die anderen Jahre des Beobachtungszeitraums jeweils ersatzlos.

Hier nicht erfasst ist die Zahl der für die erfragten Aufenthaltszwecke erteilten Einreisevisa. Erfasst sind – im Sinne der Fragestellung – nur erteilte Aufenthaltserlaubnisse. Bei der Beurteilung der Zahlen zu im Inland erteilten Aufenthaltstiteln ist zu berücksichtigen, dass Einreisevisa im Bereich Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit seit Sommer 2023 in der Regel für zwölf Monate ausgestellt werden.

Die genannten Zahlen in den nachfolgenden Tabellen bilden jeweils die erstmaligen Erteilungen im genannten Zeitraum pro Person ab.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG erhalten haben
Gesamt135.448
davon:
20207.020
202111.174
202213.829
202320.479
202429.782
202543.417
2026 (bis 30. April)9.747
Tabelle auf Seite 3, 4 · 70 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020Vietnam1.319
Bosnien und Herzegowina407
Indonesien350
Georgien302
Ukraine296
Madagaskar249
Marokko239
China227
Kosovo200
Brasilien189
2021Vietnam2.082
Marokko630
Bosnien und Herzegowina558
Kosovo507
Indonesien472
Georgien447
Ukraine401
Madagaskar371
Tadschikistan294
Albanien281
2022Vietnam2.399
Marokko1.021
Indonesien655
Kosovo650
Tadschikistan503
Georgien489
Indien456
Kirgisistan418
Madagaskar401
Bosnien und Herzegowina392
2023Vietnam3.882
Marokko2.098
Indien1.255
Indonesien964
Kosovo709
Kamerun605
Tadschikistan604
Tunesien540
Kirgisistan537
Madagaskar507
2024Vietnam4.786
Marokko4.004
Indien2.483
Indonesien1.533
Kamerun1.425
Tunesien925
Madagaskar898
Kosovo700
Iran692
Tadschikistan620
2025Vietnam8.473
Marokko5.317
Indien5.177
Kamerun2.383
Indonesien1.816
Madagaskar1.434
Tunesien1.367
Iran1.284
Ukraine1.274
Philippinen685
2026 (bis 30. April)Vietnam2.060
Marokko1.324
Indien1.262
Kamerun601
Madagaskar364
Tunesien357
Ukraine342
Indonesien295
Iran264
Türkei137
Tabelle auf Seite 4 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG erhalten haben
Gesamt44.489
davon:
20202.586
20214.882
20226.537
20238.023
20248.290
202511.070
2026 (bis 30. April)3.101
Tabelle auf Seite 4, 5, 6 · 70 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020Philippinen444
Serbien429
Bosnien und Herzegowina374
Syrien103
Brasilien102
Indien94
Tunesien90
Mexiko80
Kosovo59
Vietnam58
2021Philippinen971
Bosnien und Herzegowina595
Serbien577
Syrien366
Tunesien261
Indien229
Kosovo161
Mexiko147
Marokko134
Brasilien129
2022Philippinen1.164
Syrien916
Bosnien und Herzegowina547
Tunesien501
Indien450
Serbien375
Iran248
Kosovo214
Mexiko207
Marokko165
2023Philippinen1.187
Syrien1.085
Tunesien632
Indien622
Bosnien und Herzegowina560
Iran401
Kosovo387
Türkei330
Mexiko270
Serbien241
2024Syrien1.068
Tunesien867
Philippinen754
Indien618
Türkei596
Iran467
Bosnien und Herzegowina410
Kosovo355
Marokko307
Kolumbien236
2025Syrien1.668
Indien1.216
Tunesien968
Türkei781
Philippinen717
Iran489
Kosovo459
Algerien435
Marokko424
Bosnien und Herzegowina338
2026 (bis 30. April)Syrien519
Indien341
Tunesien251
Türkei198
Philippinen190
Marokko156
Iran155
Algerien120
Kosovo107
Brasilien100
Tabelle auf Seite 6 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erhalten haben
Gesamt117.283
davon:
20207.141
202110.038
202213.710
202316.737
202425.278
202535.260
2026 (bis 30. April)9.119
Tabelle auf Seite 6, 7 · 70 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020Bosnien und Herzegowina1.698
Serbien1.147
Philippinen432
Albanien419
Vietnam409
Türkei355
Kosovo333
Ukraine253
China243
Indien216
2021Bosnien und Herzegowina1.963
Serbien1.486
Philippinen1.005
Albanien757
Vietnam702
Kosovo405
Ukraine380
Indien371
China246
Nordmazedonien221
2022Bosnien und Herzegowina1.941
Philippinen1.924
Serbien1.504
Vietnam1.093
Albanien868
Kosovo651
Indien595
Ukraine396
Tunesien367
China334
2023Philippinen2.257
Bosnien und Herzegowina1.771
Serbien1.261
Vietnam1.205
Indien947
Albanien911
Tunesien779
Kosovo773
Türkei639
Ukraine431
2024Philippinen2.829
Vietnam2.121
Bosnien und Herzegowina2.047
Tunesien1.847
Türkei1.440
Indien1.363
Serbien1.265
Kosovo1.263
Albanien1.087
Marokko949
2025Vietnam3.589
Tunesien2.829
Philippinen2.441
Türkei2.270
Bosnien und Herzegowina2.218
Indien2.213
Marokko2.144
Kosovo1.607
Albanien1.258
Serbien1.229
2026 (bis 30. April)Vietnam888
Tunesien883
Marokko681
Türkei661
Indien616
Philippinen503
Bosnien und Herzegowina442
Kosovo372
Iran, Islamische Republik306
Albanien290
Tabelle auf Seite 8 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG erhalten haben
Gesamt231.081
davon
202018.191
202133.274
202256.167
202367.010
202418.438
202529.251
2026 (bis 30. April)8.750
Tabelle auf Seite 8, 9 · 69 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020Indien4.466
China2.120
Russische Föderation1.006
Vereinigte Staaten von Amerika861
Türkei847
Brasilien652
Ukraine644
Iran549
Korea (Republik)416
Ägypten396
2021Indien8.939
China3.085
Türkei1.924
Russische Föderation1.773
Vereinigte Staaten von Amerika1.476
Ukraine1.058
Iran998
Brasilien937
Ägypten730
Pakistan729
2022Indien15.689
Russische Föderation4.247
Türkei3.963
China3.605
Iran2.317
Brasilien1.588
Vereinigte Staaten von Amerika1.586
Pakistan1.544
Ägypten1.399
Ukraine1.288
2023Indien16.723
Russische Föderation6.310
Türkei4.963
China4.166
Iran3.251
Pakistan1.902
Ägypten1.609
Vereinigte Staaten von Amerika1.595
Brasilien1.393
2024Indien2.299
Türkei1.568
China1.369
Ukraine1.206
Iran1.068
Russische Föderation818
Ägypten418
Vereinigte Staaten von Amerika393
Syrien385
Albanien369
2025Indien3.733
Ukraine3.006
Türkei2.696
China1.681
Iran1.661
Russische Föderation961
Syrien910
Usbekistan730
Ägypten721
Tunesien606
2026 (bis 30. April)Indien1.147
Ukraine1.072
Türkei869
Iran532
China478
Syrien296
Usbekistan262
Russische Föderation242
Vietnam230
Ägypten220
Tabelle auf Seite 9 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d AufenthG erhalten haben
Gesamt34.060
davon
20201.686
20213.691
20225.004
20236.104
20246.424
20258.903
2026 (bis 30. April)2.248
Tabelle auf Seite 10, 11 · 70 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18d AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020China479
Indien207
Vereinigte Staaten von Amerika124
Brasilien98
Iran89
Russische Föderation77
Türkei70
Ukraine37
Kanada36
Korea (Republik)35
2021China1.007
Indien480
Vereinigte Staaten von Amerika261
Iran231
Türkei181
Russische Föderation139
Brasilien121
Japan79
Korea (Republik)72
Mexiko69
2022China1.346
Indien657
Iran303
Vereinigte Staaten von Amerika300
Russische Föderation248
Brasilien240
Türkei188
Japan132
Korea (Republik)120
Mexiko93
2023China1.659
Indien920
Iran380
Vereinigte Staaten von Amerika329
Türkei285
Russische Föderation273
Brasilien210
Japan136
Korea (Republik)121
Mexiko113
2024China1.546
Indien1.092
Iran421
Türkei328
Vereinigte Staaten von Amerika311
Russische Föderation265
Brasilien248
Japan148
Korea (Republik)144
Pakistan123
2025China2.400
Indien1.673
Iran572
Türkei408
Vereinigte Staaten von Amerika342
Russische Föderation299
Brasilien237
Korea (Republik)186
Pakistan184
Japan168
2026 (bis 30. April)China570
Indien417
Iran142
Türkei118
Russische Föderation72
Vereinigte Staaten von Amerika68
Brasilien60
Korea (Republik)57
Vereinigtes Königreich49
Japan46
Tabelle auf Seite 11 · 8 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18e AufenthG erhalten haben
Gesamt127
davon:
20218
202221
202324
202427
202538
2026 (bis 30. April)9
Tabelle auf Seite 12, 13 · 69 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18e AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2021Iran3
Jordanien2
Indien1
Türkei1
China1
2022Iran5
China3
Pakistan3
Russische Föderation2
Belarus1
Marokko1
Kanada1
Benin1
Mexiko1
Türkei1
Slowenien1
Mauritius1
2023China5
Indien3
Iran3
Pakistan3
Argentinien1
Tunesien1
Japan1
Spanien1
Russische Föderation1
Australien1
Belarus1
Brasilien1
Indonesien1
Kolumbien1
2024China6
Indien4
Pakistan3
Iran2
Kuba2
Brasilien2
Vereinigtes Königreich1
Ukraine1
Libanon1
Mexiko1
Russische Föderation1
Simbabwe1
Kenia1
Ecuador1
2025Indien9
Ecuador4
China4
Iran3
Tunesien2
Türkei2
Algerien2
Indonesien1
Vereinigtes Königreich1
Bosnien und Herzegowina1
Syrien1
Brasilien1
Ukraine1
Marokko1
Albanien1
Philippinen1
Nepal1
Kasachstan1
Pakistan1
2026 (bis 30. April)Indien2
Türkei2
China2
Pakistan2
Benin1
Tabelle auf Seite 13 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG erhalten haben
Gesamt65
davon:
20205
20218
202219
202312
202410
202510
2026 (bis 30. April)1
Tabelle auf Seite 13, 14, 15 · 49 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18f AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020China3
Tunesien1
Indien1
2021Indien2
China2
Kolumbien1
Marokko1
Ukraine1
Brasilien1
2022Indien3
Türkei2
Iran2
China2
Ruanda1
Russische Föderation1
Japan1
Libanon1
Vereinigte Staaten von Amerika1
Malaysia1
Ägypten1
Kosovo1
Kasachstan1
Brasilien1
2023Indien3
Vereinigtes Königreich2
Mexiko2
Israel1
Iran1
Jordanien1
Ghana1
Russische Föderation1
2024Indien2
Nigeria1
Ukraine1
Türkei1
Australien1
Kanada1
Pakistan1
Japan1
Vereinigte Staaten von Amerika1
2025Iran2
Indien2
Australien1
Kolumbien1
Libanon1
Kanada1
Ecuador1
Vereinigte Staaten von Amerika1
2026 (bis 30. April)China1
Tabelle auf Seite 15 · 6 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18g AufenthG erhalten haben
Gesamt125.845
davon:
20234.884
202452.404
202554.951
2026 (bis 30. April)13.606
Tabelle auf Seite 15, 16 · 40 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 18g AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2023Indien1.216
Türkei404
China364
Russische Föderation359
Iran251
Pakistan138
Ukraine116
Ägypten111
Tunesien108
Vereinigte Staaten von Amerika108
2024Indien12.733
Türkei4.404
Russische Föderation3.647
China3.541
Iran2.938
Ukraine1.631
Pakistan1.470
Syrien1.349
Ägypten1.277
Vereinigte Staaten von Amerika1.248
2025Indien12.733
Türkei4.356
China3.729
Iran3.004
Russische Föderation2.856
Syrien2.204
Ukraine2.195
Vereinigte Staaten von Amerika1.423
Ägypten1.407
Pakistan1.387
2026 (bis 30. April)Indien3.099
Türkei1.049
China876
Iran774
Syrien631
Russische Föderation546
Ukraine477
Vereinigte Staaten von Amerika382
Pakistan375
Ägypten353
Tabelle auf Seite 16 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c AufenthG erhalten haben
Gesamt9.262
davon:
2020943
20211.444
20221.546
20231.703
20241.639
20251.654
2026 (bis 30. April)333
Tabelle auf Seite 16, 17, 18 · 70 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2020China143
Indien109
Japan75
Brasilien70
Vereinigte Staaten von Amerika51
Korea (Republik)48
Russische Föderation46
Türkei45
Philippinen18
Iran18
2021China184
Indien168
Vereinigte Staaten von Amerika110
Japan105
Brasilien93
Russische Föderation77
Türkei73
Vereinigtes Königreich47
Korea (Republik)42
Iran38
2022Indien195
China171
Russische Föderation139
Brasilien126
Türkei89
Vereinigte Staaten von Amerika68
Japan55
Philippinen49
Südafrika46
Iran41
2023Russische Föderation224
Indien211
China175
Türkei131
Brasilien91
Südafrika81
Philippinen70
Japan50
Vereinigte Staaten von Amerika43
Serbien41
2024China173
Türkei165
Indien152
Russische Föderation135
Südafrika111
Brasilien104
Philippinen75
Vereinigte Staaten von Amerika52
Japan43
Vereinigtes Königreich40
2025China263
Indien214
Türkei178
Südafrika101
Brasilien89
Philippinen80
Russische Föderation70
Vereinigte Staaten von Amerika44
Ukraine34
Iran32
2026 (bis 30. April)Türkei44
Indien40
China31
Südafrika24
Philippinen19
Brasilien17
Russische Föderation17
Pakistan10
Ukraine9
Vereinigte Staaten von Amerika9
Tabelle auf Seite 18 · 5 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG erhalten haben
Gesamt6.915
davon:
20241.659
20254.045
2026 (bis 30. April)1.211
Tabelle auf Seite 18, 19 · 30 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2024Indien384
Türkei98
China91
Vereinigte Staaten von Amerika88
Pakistan82
Russische Föderation69
Iran53
Kolumbien45
Brasilien40
Mexiko39
2025Indien873
Türkei247
China191
Iran175
Vereinigte Staaten von Amerika175
Pakistan151
Tunesien148
Russische Föderation132
Syrien100
Kolumbien90
2026 (bis 30. April)Indien243
Türkei100
Tunesien61
Iran53
China52
Russische Föderation45
Pakistan43
Vereinigte Staaten von Amerika43
Syrien37
Nigeria31
Tabelle auf Seite 19 · 14 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG erhalten haben
Gesamt8.882
davon:
2015634
2016690
2017759
2018875
2019801
2020641
2021739
2022703
2023720
2024898
20251.137
2026 (bis 30. April)285
Tabelle auf Seite 19, 20, 21, 22 · 120 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 21 AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2015China241
Russische Föderation54
Vereinigte Staaten von Amerika44
Korea (Republik)30
Ukraine29
Türkei25
Iran22
Japan22
Indien16
Kanada11
2016China236
Russische Föderation66
Vereinigte Staaten von Amerika48
Iran37
Türkei32
Korea (Republik)29
Indien25
Syrien20
Japan18
Ukraine16
2017China262
Vereinigte Staaten von Amerika52
Iran49
Russische Föderation49
Türkei44
Korea (Republik)31
Japan22
Indien22
Kanada15
Syrien14
2018China308
Iran77
Türkei58
Russische Föderation45
Korea (Republik)42
Vereinigte Staaten von Amerika41
Japan34
Indien31
Ukraine24
Syrien18
2019China230
Iran78
Türkei59
Korea (Republik)57
Vereinigte Staaten von Amerika48
Russische Föderation40
Indien38
Japan25
Ukraine20
Syrien14
2020China147
Iran55
Vereinigte Staaten von Amerika50
Korea (Republik)44
Indien34
Türkei31
Russische Föderation25
Japan23
Ukraine18
Bosnien und Herzegowina17
2021China125
Türkei76
Iran74
Vereinigte Staaten von Amerika57
Korea (Republik)39
Indien35
Russische Föderation34
Ukraine21
Japan20
Kosovo16
2022China88
Türkei74
Iran59
Russische Föderation42
Vereinigte Staaten von Amerika38
Korea (Republik)35
Indien32
Albanien22
Serbien20
Japan20
2023China92
Türkei86
Iran66
Russische Föderation59
Vereinigte Staaten von Amerika50
Korea (Republik)37
Indien27
Kosovo22
Albanien22
Kanada13
2024Türkei128
China118
Iran97
Indien46
Russische Föderation45
Vereinigte Staaten von Amerika40
Ukraine29
Albanien29
Korea (Republik)24
Kosovo23
2025China148
Türkei144
Iran83
Indien82
Russische Föderation60
Ukraine58
Vereinigte Staaten von Amerika44
Albanien39
Korea (Republik)35
Ägypten28
2026 (bis 30. April)Türkei39
China33
Indien19
Ukraine18
Vereinigte Staaten von Amerika14
Iran14
Russische Föderation12
Korea (Republik)11
Albanien10
Kosovo9
Tabelle auf Seite 22 · 14 Zeilen × 2 Spalten
ErteilungsjahrAnzahl der Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG erhalten haben
Gesamt69.251
davon:
20151.467
20161.804
20172.401
20183.468
20194.712
20204.967
20215.572
20226.080
20237.656
202411.767
202515.761
2026 (bis 30. April)3.596
Tabelle auf Seite 22, 23, 24 · 120 Zeilen × 3 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach § 38a AufenthG, nach ErteilungsjahrAnzahl Personen
2015Kosovo216
Italien209
Albanien125
Nordmazedonien101
Bosnien und Herzegowina95
Vietnam90
Pakistan86
Marokko81
Ghana58
Indien54
2016Kosovo294
Albanien196
Italien144
Pakistan127
Nordmazedonien126
Bosnien und Herzegowina115
Vietnam107
Indien98
Marokko82
Ghana59
2017Kosovo441
Albanien217
Bosnien und Herzegowina206
Nordmazedonien185
Vietnam166
Pakistan159
Indien139
Italien133
Marokko117
China66
2018Kosovo769
Albanien350
Nordmazedonien259
Vietnam243
Bosnien und Herzegowina243
Pakistan221
Indien212
Marokko147
Italien132
Türkei93
2019Kosovo854
Albanien534
Pakistan356
Vietnam351
Nordmazedonien328
Indien318
Bosnien und Herzegowina278
Marokko258
Italien176
Bangladesch139
2020Kosovo835
Albanien676
Pakistan378
Bosnien und Herzegowina357
Indien354
Vietnam348
Nordmazedonien341
Marokko260
Bangladesch167
Italien162
2021Kosovo846
Albanien710
Indien524
Pakistan486
Vietnam414
Nordmazedonien355
Bosnien und Herzegowina322
Marokko279
Bangladesch176
Italien176
2022Albanien917
Kosovo740
Indien574
Pakistan562
Vietnam414
Bosnien und Herzegowina355
Marokko322
Nordmazedonien259
Bangladesch249
Türkei203
2023Albanien1.135
Kosovo871
Pakistan768
Indien702
Vietnam501
Bosnien und Herzegowina438
Marokko363
Nordmazedonien356
Bangladesch355
Türkei268
2024Albanien1.592
Kosovo1.330
Pakistan1.319
Indien1.014
Vietnam848
Bosnien und Herzegowina669
Bangladesch546
Nordmazedonien540
Marokko521
Ghana465
2025Kosovo2.128
Pakistan1.933
Albanien1.716
Vietnam1.393
Indien1.044
Bosnien und Herzegowina929
Bangladesch739
Ghana737
Nordmazedonien594
Marokko568
2026 (bis 30. April)Kosovo502
Pakistan449
Albanien363
Vietnam325
Indien248
Bosnien und Herzegowina215
Ghana181
Bangladesch160
Nigeria134
Marokko131
Frage 2 Seite 25

Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland auf (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)?

Antwort

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erst nach Einreise nach Deutschland erfolgen kann. Gemäß Ausländerzentralregister hielten sich am Stichtag 30. April 2026 604.978 Personen auf, die seit 2015 einen der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel im Bundesgebiet erhalten haben.

Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18d, 18e, 18f, 18g, 19c, 20a, 21, 38a AufenthGAnzahl aufhältiger Personen zum Stichtag 30. April 2026
Indien91.009
Vietnam35.348
Türkei34.865
China31.409
Russische Föderation22.896
Marokko22.828
Iran22.672
Bosnien und Herzegowina19.454
Kosovo19.264
Ukraine19.223
Frage 3 Seite 25

Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), gehen aktuell (letzter Datenstand) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte nach Voll- und Teilzeit sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da eine Auswertung nach Einreisedatum aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich ist und im Ausländerzentralregister keine Erfassung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt.

Hilfsweise können Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die zum Stichtag 30. September 2025 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, differenziert nach Aufenthaltstitel der Tabelle im Anhang entnommen werden.

AnlageAnlage zur KA 21/5955 - Tabelle zu Frage Nr. 3

PDF-Seite 29 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 26

Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für 226 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein aktueller Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Ausländerzentralregister gespeichert war.

Die Meldung des Bezugs von existenzsichernden Leistungen an das Ausländerzentralregister ist erst seit 1. November 2025 rechtlich vorgesehen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist das Datum der Entscheidung über die Gewährung von existenzsichernden Leistungen; damit ist eine Nacherfassung von Leistungsgewährungen, über die vor dem 1. November 2025 entschieden wurde, rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund dieser Tatsache und des erst kurzen Bestehens des Speichersachverhaltes sind die Angaben nicht als valide einzuschätzen.

Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für den Leistungsbezug nach SGB IIAnzahl Personen
Ukraine41
Pakistan16
Marokko13
Kosovo13
Indien12
Türkei10
Tunesien9
Nordmazedonien7
Iran7
Vietnam6
Kamerun6
Nigeria6
Afghanistan6
Algerien6
Frage 5 Seite 26

Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise, die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in Deutschland aufhalten), beziehen aktuell (letzter Datenstand) Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (bitte insgesamt darstellen und nach den Top‑10-Nationalitäten sowie nach den jeweiligen Kapiteln des § 8 SGB XII differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine validen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Ersatzweise kann mitgeteilt werden, dass zum Stichtag 30. April 2026 für 15 Personen aus dem bei Frage 1 bzw. Frage 2 genannten Personenkreis ein aktueller Leistungsbezug nach Zwölftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Ausländerzentralregister erfasst war. Eine weitere Untergliederung nach den Kapiteln des § 8 SGB XII sieht die Systematik des Ausländerzentralregisters nicht vor. Weiterhin wird auf die bereits zuvor in der Antwort zu Frage 4 angemerkte, mangelnde Validität der Daten hingewiesen.

Die Differenzierung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 27 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten für den Leistungsbezug nach SGB XIIAnzahl Personen
Pakistan5
Ukraine3
Bosnien und Herzegowina2
Ghana1
Kosovo1
Syrien1
Nordmazedonien1
Marokko1
Frage 6 Seite 27

Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund seit dem Jahr 2015 im Rahmen der Erteilung der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltserlaubnisse entstanden sind (bitte insgesamt darstellen sowie für jedes einzelne Jahr aufführen)?

Antwort

Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland sind nach § 71 Absatz 1 AufenthG die Ausländerbehörden zuständig, die nicht Teil der Bundesverwaltung sind. Diese vereinnahmen für die Titelerteilung die jeweils anzusetzenden Gebühren.

Für die Bearbeitung der kurzfristigen Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG) sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personal- und Sachkosten entstanden. Eine Zuordnung der Kosten für die kurzfristige Mobilität ist nicht möglich.

Für die Zustimmung zur Beschäftigung (Arbeitsmarktzulassung) im Erwerbsmigrationsverfahren sind der Bundesagentur für Arbeit Personal- und Sachkosten entstanden. Eine Zuordnung der Kosten zu einzelnen Aufenthaltserlaubnissen ist nicht möglich.

Frage 7 Seite 27

Welche Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zu den Motiven vor, aus denen qualifizierte Fachkräfte und Forscher (insbesondere nach §§ 18a, 18b, 18d, 18g AufenthG) Deutschland wieder verlassen, und wie bewertet sie diese?

Antwort

Der Bundesregierung sind öffentlich zugängliche Untersuchungen zu Motiven für eine Abwanderung bekannt. Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der Zuständigkeit und Möglichkeiten des Bundes für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einer Abwanderung entgegenwirken.

Frage 8 Seite 28

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dimension des Missbrauchs der genannten Aufenthaltstitel (z. B. durch Scheinarbeitsverhältnisse, fiktive Weiterbildungsmaßnahmen oder unlautere Vermittlungsagenturen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt. Die Bundesregierung nimmt jedoch Berichte und Meldungen aus Sicht der am Titelerteilungsverfahren beteiligten Stellen und aus sonstigen Quellen zu problematischen Konstellationen sehr ernst und begleitet diese eng entsprechend ihrer Zuständigkeiten bzw. im Rahmen der ihr zustehenden Fach- und Rechtsaufsicht. Auch darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen intensiv und prüft fortlaufend gesetzliche und/oder untergesetzlichen Anpassungsbedarf.

Frage 9 Seite 28

Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Aufenthaltstitel, die vom Gesetzgeber explizit für die Erwerbs- und Bildungsmigration geschaffen wurden, nicht de facto als Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme genutzt werden?

Antwort

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Die geltenden Regelungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen sicher, dass dieser nur als gesichert gilt, wenn er grundsätzlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Es gelten nach § 2 Absatz 3 Satz 2 AufenthG Ausnahmen z. B. für Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen.

Frage 10 Seite 28

Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass insbesondere Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der §§ 16a und 16d AufenthG erhalten haben, nach der Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland bleiben und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

Antwort

Es ist zuvorderst Aufgabe und im Interesse der Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe, den genannten Personen im Anschluss an die Ausbildung bzw. die Qualifizierungsmaßnahme ein Arbeitsplatzangebot zu machen und so eine Grundlage für die Erteilung eines Anschluss-Erwerbstitels zu schaffen. Für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bzw. einer Qualifizierungsmaßnahme besteht nach § 20 AufenthG die Möglichkeit, sich bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aufzuhalten. Zudem ist für Fachkräfte, die in Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren möglich (§ 18c Absatz 1 Satz 2 AufenthG).

Frage 11 Seite 28

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche Rückkehrverhalten von Personen aus den in Frage 1 genannten Gruppen, bei denen der Aufenthaltszweck (z. B. durch Ausbildungsabbruch oder Exmatrikulation) weggefallen ist?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Eine entsprechende Statistik zur Anzahl der nach Ablauf eines Aufenthaltstitels zu den referenzierten Zwecken freiwillig ausgereisten Personen wird nicht geführt und eine entsprechende Auswertung aus dem Ausländerzentralregister ist technisch nicht möglich.