Geleaktes Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"

Drucksache 21/6281Antwortauf die Kleine Anfrage 21/571401.06.202612 Seiten10 FragenFraktion Die LinkeBundeskanzleramtGesellschaftspolitik, soziale GruppenSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 16. April 2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein 108-seitiges Arbeitspapier der Bundesregierung geleakt. Dieses beinhaltet dutzende Vorschläge zu Vorhaben und Sparmaßnahmen im Bereich der Kinder und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII), der Eingliederungshilfe (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) sowie im Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussgesetz –UVG). „Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, dass Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention [UN = United Nations] und der UN-Kinderrechtskonvention“, urteilt der Paritätische Gesamtverband in seiner ersten Pressemitteilung (www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/enth uellung-kahlschlag). Unter der Überschrift „Eine Streichliste im Auftrag des Kanzleramts“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kanzleramt-streichlist e-jugendhilfe-100.html) berichtete zuerst die Tagesschau am 16. April 2026 über die diskutierten Vorhaben sowie die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe. „In dieser Arbeitsgruppe liegt nun alles auf dem Tisch. Daran sitzen als Vertreter der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium. Mehrmals hat sich die Arbeitsgruppe im Kanzleramt getroffen und Vorschläge diskutiert, zuletzt diese Woche Mittwoch. Kanzler Friedrich Merz möchte Ergebnisse bis zum Sommer, heißt es.“ Die hier aufgeführten Landesregierungen sind je zur Hälfte Unions- bzw. SPD-geführt.

Aus diesen Ausführungen ergibt sich nach Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass diese Arbeitsgruppe (AG) im Auftrag des Bundeskanzlers bzw. des Bundeskanzleramts (BKAmt) eine Prozesskoordination bzw. Federführung übernommen hat mit dem Ziel, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Sozialleistungen umfassend zu reformieren und dabei mehrere Milliarden Euro einzusparen. Eine Abwägung oder Folgenanalyse der einzelnen Vorhaben beinhaltet das geleakte Dokument nicht. In der Befragung der Bundesregierung (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt [BMFTR] und BKAmt) am 22. April 2026 (Tagesordnungspunkt [TOP] 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-regierungsbefragun g-1145268) beantwortete Kanzleramtschef Thorsten Frei die Fragen der Abgeordneten Heidi Reichinnek zu den geleakten Vorschlägen sinngemäß, bei der Quelle handele es sich um ein Arbeitspapier, eine Ideensammlung, die unabgestimmt, ungewichtet und nirgendwo diskutiert sowie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Gleichzeitig verwies Thorsten Frei auf einen Auftrag aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 sowie auf eine Verdoppelung der Ausgaben in der Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren (vgl. Plenarprotokoll 21/73, S. 8722). Damit wird die Authentizität des Dokumentes sowie der gelisteten Vorschläge bestätigt.

Die fragestellende Fraktion vertritt zudem die Auffassung, dass einzelne Vorschläge bereits in den vorliegenden Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) eingeflossen sind (https://dijuf.de/file admin/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_Erstes_Gesetz_Strukturreform_der_Kinde r-_und_Jugendhilfe.pdf). So finden sich beispielsweise die Vorschläge 4 und 5 in den Formulierungen der § 27a Absatz 4 und 5 SGB VIII‑E sinngemäß wieder.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 2 Seite 2

1Wer war bzw. ist Mitglied der AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“?

1aWelche Bundesländer waren in die AG eingeladen und haben an den Treffen teilgenommen?

1bWelche Bundesministerien waren in die AG eingeladen und haben an den Treffen teilgenommen?

1cWaren in der AG die verantwortlichen Fachressorts der Bundesländer vertreten und anwesend (bitte einzeln ausführen)?

1dWer hat seitens der kommunalen Spitzenverbände an den AG-Sitzungen teilgenommen?

1eWaren neben den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände kommunale Fachressorts in der AG vertreten (wenn ja, welche, bitte einzeln aufführen)?

1fNach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der AG ausgewählt?

1gWer war für die Auswahl der AG-Mitglieder verantwortlich?

2Wann hat die AG getagt, und wer hat an den Sitzungen teilgenommen (bitte einzeln aufführen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 und zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Misbah Khan auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Ein weiteres Treffen fand am 28. Mai 2026 statt; der Teilnehmerkreis glich jenem des Treffens vom 15. April 2026. Von den kommunalen Spitzenverbänden waren jeweils der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertreten.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f Seite 3

3Wer hat die AG koordiniert?

3aWelche Rolle hat dabei das Bundeskanzleramt eingenommen?

3bWelche Rolle hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) als für die Kinder- und Jugendhilfe federführend verantwortliches Bundesministerium dabei eingenommen?

3cWelche Rolle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als für die Eingliederungshilfe federführendes Bundesministerium dabei eingenommen?

3dAus welchen Gründen war das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei eingenommen?

3eAus welchen Gründen war das BIM (Building Information Modeling) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei eingenommen?

3fWelche weiteren Bundesministerien waren in die AG eingebunden?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3f werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen. Die Teilnehmer waren aufgrund ihrer jeweiligen Zuständigkeit vertreten.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c + 4d + 4e + 4f + 4g Seite 3

4Wurden weitere Sachverständige in die Arbeitsgruppe eingebunden oder punktuell angehört?

4aInwiefern war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?

4bInwiefern waren Beauftragte der Landesregierungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?

4cInwiefern waren Beauftragte kommunaler Körperschaften für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?

4dInwiefern waren Kinderbeauftragte der Länder oder ähnliche Strukturen beteiligt bzw. eingebunden?

4eInwiefern war die Kinderchancen-Koordinatorin der Bundesregierung beteiligt bzw. eingebunden?

4fInwiefern waren Vertreterinnen bzw. Vertreter nach § 4a SGB VIII beteiligt bzw. eingebunden?

4gInwiefern waren Landesjugendämter oder die Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter beteiligt bzw. eingebunden?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4g werden gemeinsam beantwortet.

Nein.

Frage 5 + 5a + 5b Seite 3

5Ist die Arbeit der AG mit dem bekannt gewordenen „Vorschlagsbuch“ abgeschlossen?

5aWenn ja, seit wann?

5bWenn nein, was sind die weiteren Vorhaben der AG, und wann ist ein Abschluss der AG‑Arbeit geplant?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.

Der Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Für welche weiteren Themenfelder soll die AG Vorschläge erarbeiten?

Antwort

Weitere Themenfelder außer den von den Fragestellern in der Vorbemerkung genannten Bereichen Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII), Eingliederungshilfe (SGB IX) sowie Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stehen nicht im Fokus des Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e + 7f + 7g + 7h + 7i + 7j + 7k + 7l + 8 + 9 + 9a + 9b + 9c + 9d + 9e + 9f + 9g + 9h + 9i + 9j + 9k + 9l + 10 + 11 + 11a + 11b + 11c + 11d + 11e + 11f + 11g + 11h + 11i + 11j + 11k + 11l + 12 + 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 13f + 13g + 13h + 13i + 13j + 13k + 13l + 14 Seite 4

7Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem BMBFSFJ und

7adem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,

7bdem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,

7cdem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche,

7ddem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,

7edem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,

7fdem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,

7gdem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,

7hdem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,

7idem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,

7jdem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,

7kdem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und

7ldem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?

8Gibt es beim BMBFSFJ interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?

9Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt und

9adem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,

9bdem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,

9cdem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche,

9ddem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,

9edem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,

9fdem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,

9gdem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,

9hdem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,

9idem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,

9jdem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,

9kdem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und

9ldem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?

10Gibt es beim Bundeskanzleramt interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?

11Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem BMAS und

11adem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,

11bdem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,

11cdem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,

11ddem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,

11edem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,

11fdem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,

11gdem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,

11hdem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,

11idem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,

11jdem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,

11kdem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und

11ldem Deutsche Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?

12Gibt es beim BMAS interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?

13Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" Kommunikation zwischen dem BMF und

13adem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,

13bdem BMAS, und wenn ja, welche,

13cdem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,

13ddem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,

13edem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,

13fdem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,

13gdem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,

13hdem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,

13idem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,

13jdem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,

13kdem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und

13ldem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?

14Gibt es beim BMF interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?

Antwort

Die Fragen 7 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung steht mit den Teilnehmern des Austauschs in Kontakt. Zudem besteht in sämtlichen Ressorts der Bundesregierung, einschließlich des Bundeskanzleramtes, ein fortlaufender Informationsaustausch zwischen den Fachebenen und den Hausleitungen. Art und Umfang unterliegen dem Bereich der exekutiven Eigenverantwortung.

Frage 15 + 16 + 17 + 18 + 19 + 20 Seite 6

15Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden wurden nach Ansicht der Bundesregierung im Referentenentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz vom 23. März 2026 bereits berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen (bitte einzeln und nach Möglichkeit nach Paragraphen im Referentenentwurf auflisten)?

16Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im Gesetzentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?

17Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im Zweiten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz (2. KJHSRG) berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?

18Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung in anderen Gesetzesvorhaben (bitte benennen) berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?

19Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im angekündigten Kitaqualitätsentwicklungsgesetz berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?

20Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung keine Berücksichtigung finden?

Antwort

Die Fragen 15 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bei dem sog. „Vorschlagsbuch“ handelt es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen im Rahmen des Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die Bundesregierung hat sich zu den einzelnen Vorschlägen keine abschließende Meinung gebildet. Im Übrigen dauern die Beratungen zum Gesetzentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.

Frage 21 Seite 7

Wann plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand die Vorlage und Überweisung eines Gesetzentwurfs Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat?

Antwort

Die Überweisung des Entwurfs eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettbefassung im Sommer 2026 erfolgen.

Frage 22 Seite 7

Wann soll der 18. Kinder- und Jugendbericht vorgestellt werden?

Antwort

Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.

Frage 23 + 24 + 25 + 25a + 25b + 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 31a + 31b + 31c + 31d + 31e + 31f + 32 + 33 + 34 + 35 + 36 + 37 + 38 + 39 + 40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 45a + 45b + 45c Seite 7

23Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge im Bereich Jugendhilfe?

24Teilt die Bundesregierung die in Vorschlag 3 aufgeführte Interpretation des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Praxischecks, wonach eine Überprüfung „unnötige[r] Standards und bürokratische[r] Hürden“ identifizieren solle mit dem Ziel, diese abzubauen, und wie definiert die Bundesregierung „unnötige Standards“ sowie „bürokratische Hürden“ in diesem Kontext im SGB VIII?

25Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung tatsächlich einer gesetzlichen Vorrangregelung bezüglich der „strukturell vorhandenen Systeme“ gegenüber Einzelfallhilfen in der Jugendhilfe (vgl. Vorschlag 4), obwohl nach Ansicht der fragestellenden Fraktion dies eine bereits bewährte Praxis ist und Einzelfallhilfen grundsätzlich eine besondere Bedarfsprüfung (u. a. Hilfeplan) erfordern?

25aMit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung im Bereich der dort aufgeführten „Systemfinanzierung“?

25bWelche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich?

26Wie bewertet die Bundesregierung die unter Vorschlag 5a aufgeführte Streichung von § 112 SGB IX und die darunter prognostizierten Einsparungen von 3 Mrd. Euro?

27Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung für die Bereitstellung infrastruktureller Angebote?

28Welche Mehraufwendungen würden dabei auf andere Kostenträger entfallen?

29Welcher Mehraufwand aufseiten der Leistungsträger, Verwaltung und Leistungsempfänger sowie der beteiligten Rechtskreise (Schule bzw. Hochschule) würde nach Schätzung der Bundesregierung im Falle einer Umsetzung des Vorschlags 5b auf die jeweiligen Akteure zukommen?

30Inwieweit ist der unter 6b aufgeführte Vorschlag (Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern [umA] ab dem vollendetem 16. Lebensjahr in Gemeinschaftsunterkünften) nach Ansicht der Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?

31Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge 7a und 7b?

31aWelche Kostenverschiebungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine wie im Vorschlag 7a geforderte ersatzlose Streichung von § 41 SGB VIII und eine Änderung des § 41 SGB VIII zu einer Ermessensleistung?

31bTeilt die Bundesregierung die im Vorschlag 7a aufgeführte Ausführung, wonach die bestehenden Regelungen in § 41 SGB VIII kein Ermessen zulassen?

31cHat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele junge Menschen aus welchen Gründen Leistungen nach § 41 SGB VIII beziehen und wie sich die Inanspruchnahme nach Ausweitung des Rechtsanspruchs mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) entwickelt hat?

31dSind nach Auffassung der Bundesregierung weitere Faktoren, wie beispielsweise Wohnraummangel oder gestiegene Problemlagen, mitursächlich für einen Anstieg?

31eWie viele Junge Menschen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung des Vorschlags 7a von der Maßnahme betroffen?

31fIn welchen Rechtsgebieten wäre hier nach Einschätzung der Bundesregierung kurzfristig mit Folgekosten zu rechnen, und in welchen mittel- und langfristig?

32Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Budgetlösungen in der Jugendhilfe gemäß Vorschlag 8?

33Inwieweit hält die Bundesregierung eine Umsetzung von Vorschlag 10 für angemessen und möglich?

34Ist nach Auffassung der Bundesregierung (wie in Vorschlag 11 formuliert) eine verpflichtende Aufnahme zur Belegung von freien Plätzen fachlich und rechtlich vertretbar?

35Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die Koppelung der Erteilung einer Betriebserlaubnis an die Jugendhilfeplanung zielführend, wie in Vorschlag 12 vorgeschlagen?

36Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Absenkung von Fachkrafterfordernissen zu Minderausgaben auf kommunaler Ebene führen würden (Vorschlag 14), und wenn ja, würden sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus neue Mehraufwendungen für Träger ergeben, z. B. um den fachgemäßen Einsatz von Personal gemäß der von Tätigkeiten abhängigen notwendigen Profession nachzuweisen?

37Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Befristung und Absenkung von Leistungen („Grundsätzliche Befristung von Hilfen sowie eine generelle Reduzierung bzw. Absenkung des Leistungsumfangs ist zu prüfen.“) zu Minderaufwendungen führen würde (Vorschlag 15), und welche Konsequenzen hätte dieser Vorschlag für die Adressatinnen und Adressaten der Leistungen, aber auch für die administrative Ebene in den Jugendämtern, z. B. in den Hilfen zur Erziehung?

38Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag 16, die Kosten bei teuren Einzelfallhilfen, Stichwort „Systemsprenger“, für Kommunen bei 150 000 Euro jährlich zu deckeln und auf die Landesebene zu verlagern, und welche Konsequenzen ergäben sich daraus für die Gestaltung der Hilfeplanung?

39Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erweiterung des Elterngeldes auf Pflegeeltern (Vorschlag 17) leichter und günstiger Pflegeeltern gewonnen werden können, oder bewertet die Bundesregierung diesen Ansatz als Fehlanreiz, weil über den Bezug von Elterngeld hinaus keine bessere Anerkennung erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag fachlich?

40Teilt die Bundesregierung die suggerierte Interpretation in Vorschlag 20, wonach das Wunsch- und Wahlrecht, wie aktuell in § 5 SGB VIII formuliert, ohne Kostenvorbehalt gewährt werden müsse, und teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass „eine Begrenzung auf ‚wirtschaftlich angemessene‘ Angebote“ geboten sei und gesetzlicher Handlungsbedarf besteht?

41Ist mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien der Vorschlag 21 (Ländern die Möglichkeit einräumen, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verschieben bzw. abweichend zu gestalten) nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt, und wenn nein, plant die Bundesregierung hierzu weitergehende Maßnahmen?

42Wird die Bundesregierung die Vorschläge 21a und 21b bei der Erarbeitung des Kitaqualitätsentwicklungsgesetzes berücksichtigen, und wenn ja, wie?

43Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Bürokratieabbau (Vorschlag 23) und hier insbesondere zur „Streichung der Beurkundungen von Vaterschaft, Kindesunterhalt und gemeinsamer elterlicher Sorge durch das Jugendamt“, die für viele Familien eine enorme Erleichterung darstellt?

44Welche „zusätzlichen Beratungs- und Verfahrensansprüche aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ sind nach Ansicht der Bundesregierung von dem Vorschlag 25 umfasst, der eine Streichung dieser beinhaltet, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?

45Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge zum Unterhaltsvorschuss?

45aWie viele Kinder wären nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Rücknahme der Reform von 2017 den Unterhaltsvorschuss betroffen, so wie es Vorschlag 1 vorsieht (bitte nach Wegfall des Unterhaltsvorschusses aufgrund der Wiedereinführung der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten aufschlüsseln)?

45bWie hoch wären die Einsparungen, die sich aus diesem Vorschlag ergeben würden (bitte nach Einsparungen aus einer Wiedereinführung der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten aufschlüsseln)?

45cPlant die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erhöhung der Rückgriffsquote im Unterhaltsvorschuss zu ergreifen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?

Antwort

Die Fragen 23 bis 45c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 20 verwiesen.