Afrikanische Schweinepest - Aktueller Stand zu Infektionsgeschehen, Bekämpfungsmaßnahmen, Koordinierung und Hilfe

Drucksache 21/6202Antwortauf die Kleine Anfrage 21/570828.05.20268 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und Ernährung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 31. März 2026 wurde in der Nähe der Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) ein verendetes Wildschwein aufgefunden, bei dem das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen werden konnte (www.agrarheut e.com/markt/tiere/asp-deutschland-faelle-ueberblick-572954). Die zuständigen Behörden haben daraufhin unmittelbar die notwendigen Schritte zur Seuchenbekämpfung eingeleitet. Es wurden umgehend zwei Sperrzonen eingerichtet, und auch der bereits begonnene Rückbau der ASP-Zäune in dieser Region wurde gestoppt (www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1096152).

Derzeit sind neben Sachsen auch noch die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von der ASP betroffen (www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/kart en-zur-afrikanischen-schweinepest/), und es ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen.

Bei der Bekämpfung der ASP liegt zwar die primäre Zuständigkeit für die operative Durchführung der Maßnahmen bei den Bundesländern, die Bundesregierung jedoch gibt den rechtlichen Rahmen vor und nimmt vor allem eine koordinierende, beratende und unterstützende Rolle ein.

Frage 1 Seite 1

Welche koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest setzt die Bundesregierung beziehungsweise setzen die nachgeordneten Behörden aktuell um (bitte die einzelnen Maßnahmen, die jeweilige geografische Verortung, die vorbereitende Planungsdauer bis zum Umsetzungsbeginn, die jeweiligen Kosten und die jeweils mit der unmittelbaren Umsetzung betraute Verwaltungseinheit detailliert angeben)?

Antwort

Bundesregierung unterstützt die Länder bei Abstimmungen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zu Maßnahmen in den Sperrzonen sowie ihrer Ausweitung und Verkleinerung. Auch werden Fragen zu sowie Änderungen und Verbesserungsvorschläge von EU-Recht bei der Europäischen Kommission eingereicht, um die Tierseuchenbekämpfung zu verbessern und die Umsetzung von Maßnahmen praxistauglich zu gestalten.

Die Länder stimmen sich bei gemeinsamen ASP-Sperrzonen miteinander und mit der Bundesregierung ab. Die Bundesregierung berät die Länder bei der ASP-Bekämpfung und entsendet auf Nachfrage eines Landes Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Unterstützung bei epidemiologischen Fragestellungen. Das FLI unterstützt die Länder bei der ASP-Diagnostik und speziellen Fragestellungen zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit dem Virus der ASP.

Das FLI hält aktuelle Informationen bereit und erstellt Karten zur ASP, aus denen die Gebietsbetroffenheit in Deutschland hervorgeht. Nähere Informationen sind unter dem Link www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikani sche-schweinepest/ abrufbar. Zudem können aktuelle Fallzahlen im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI unter dem Link https://tsis.fli.de/cade nza/ abgerufen werden.

Mit Auftreten der ASP bei Wildschweinen setzen die betroffenen Länder umgehend die nach EU-Recht und nationalem Recht geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP um, welche nach Seuchensituation, natürlichen und künstlichen Barrieren, Wildschweindichte und topographischen Gegebenheiten variieren können sowie kontinuierlich bewertet und angepasst werden.

Die Maßnahmen bei Wildschweinen umfassen in den Sperrzonen insbesondere

• die Suche nach Wildschweinkadavern mit Hunden, Drohnen und Menschen,

• die Bergung, Beprobung und Untersuchung aller Wildschweine (tot gefunden, krank erlegt, verunfallt, gesund erlegt),

• die unschädliche Beseitigung aller Kadaver von Wildschweinen,

• den Bau, die Kontrolle und Wartung von mobilen elektrischen und festen Zäunen,

• die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, Personen und Hunden, die z. B. bei der Suche nach oder der Bergung von Kadavern im Einsatz waren,

• Jagdverbote und die intensive Bejagung der Wildschweine,

• grundsätzliche Verbringungsverbote für Wildschweine und deren Erzeugnisse,

• Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit für die Maßnahmen sowie die Awareness der beteiligten Personengruppen auf allen Verwaltungsebenen.

Die Maßnahmen bei gehaltenen Schweinen umfassen in den Sperrzonen insbesondere

• die Einhaltung, kontinuierliche Überprüfung und ggf. Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen,

• Maßnahmen zur Früherkennung der ASP in Betrieben,

• grundsätzliche Verbringungsverbote für gehaltene Schweine und deren Erzeugnisse.

Der Bundesregierung liegen zu der detaillierten Umsetzung vor Ort, Kosten und Zuständigkeiten bei Maßnahmen in den Ländern keine Informationen vor.

Frage 2 Seite 3

Welche weiteren koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest plant die Bundesregierung aktuell ggf. (bitte die einzelnen Maßnahmen, die jeweilige geografische Verortung, die bisherige Planungsdauer, den voraussichtlichen Umsetzungszeitpunkt, die jeweiligen Kosten und die jeweils mit der unmittelbaren Umsetzung betraute Verwaltungseinheit detailliert angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung führt die vorhandenen koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der ASP fort und plant derzeit keine neuen koordinierenden Maßnahmen.

Frage 3 Seite 3

Wenn aktuell seitens der Bundesregierung keine koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit den Bundesländern in Umsetzung begriffen sein sollten, warum ist das so (bitte detailliert begründen)?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Wenn aktuell seitens der Bundesregierung keine weiteren koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit den Bundesländern in Planung sein sollten, warum wird auf die sich wieder ausbreitende Seuchensituation nicht reagiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte detailliert begründen)?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Das Bundesland Sachsen hat in eigener Zuständigkeit unmittelbar auf den neuen ASP-Nachweis bei einem Wildschwein reagiert und die nach geltendem Recht erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der kontinuierlichen Überwachungstätigkeit in Sachsen ist der Neueintrag des ASP-Virus früh erkannt worden, was für die Bekämpfung eine günstige Ausgangslage darstellt.

Frage 5 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bisherigen Kosten (Stand: 31. März 2026) zur Errichtung aller ASP-Zäune seit erstmaligem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland gesamt oder in einzelnen Bundesländern (bitte je Bundesland, getrennt nach Material- und Personalkosten aufstellen, falls möglich)?

Antwort

Die zuständigen Behörden der Länder informieren vereinzelt zu Kosten bei der Planung, dem Bau, der Kontrolle und Wartung von Zäunen. Der Bundesregierung liegen jedoch zu den Kosten der Zäune, aufgrund der Zuständigkeit der Länder, keine aktuellen, umfassenden oder vollständigen Informationen vor.

Frage 6 + 6a + 6b Seite 3

6Zieht die Bundesregierung im Rahmen der Schweinepest-Verordnung eine Schwerpunktverschiebung, weg vom Zaunbau, hin zu anderen möglichen Sicherungskonzepten (z. B. diverse Biosicherheitsmaßnahmen wie den verpflichtenden Ausbau von Hygieneschleusen, Fahrzeug- und Gerätedesinfektion, Zutrittskontrollen, o. Ä.) für Schweinehalterbetriebe in Betracht?

6aWenn ja, welche Maßnahmen wären das, und in welcher Form könnten die einzelnen Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise die Schweinehalterbetriebe unterstützt werden (bitte entsprechend auflisten)?

6bWenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.

Für schweinehaltende Betriebe gelten grundsätzlich die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung, der Schweinepest-Verordnung (sofern nicht vom EU-Recht überlagert) und des EU-Tiergesundheitsrechts. In ASP-Sperrzonen gelten zusätzliche, höhere Biosicherheitsvorgaben und Vorgaben zur Früherkennung als in freien Gebieten. Sofern diese sorgfältig und vollständig eingehalten werden, ist das Risiko eines Eintrags der ASP in einen Betrieb gering. Die Abschirmung (durch Schutzzäune, Mauern, Tore etc.) von schweinehaltenden Betrieben gegenüber Dritten und Wildtieren stellt eine wichtige Maßnahme der Prävention dar.

Der Bau von elektrischen und festen Zäunen ist ein bewährtes Instrument, die Wanderbewegungen der Wildschweine einzuschränken und dadurch die Verbreitung des ASP-Virus – v. a. auch in freien Regionen – zu verhindern. Der Bau von Kompartimenten durch Zäune kann die Bekämpfung erleichtern. Die Zäune können auch einen Schutz für Betriebe mit gehaltenen Schweinen darstellen, jedoch dienen sie primär dazu, die Virusausbreitung bei Wildschweinen durch Wanderbewegungen zu reduzieren.

Schweinehaltenden Betrieben stehen alle Maßnahmen offen, die eigene Biosicherheit durch Abschirmung des Betriebs nach außen zu erhöhen. Die vorhandenen rechtlichen Maßnahmen sind umfangreich und aus Sicht der Bundesregierung nach aktuellem Stand ausreichend. Zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben kann z. B. die ASP-Risikoampel verwendet werden, welche unter dem Link https://risikoampel.uni-vechta.de/ abgerufen werden kann.

Frage 7 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Migrationswegen des die Afrikanische Schweinepest auslösenden Virus beziehungsweise der übertragenden Wirtstiere (bitte die hauptsächlichen Zuwanderungswege bzw. Herkunftsländer in den einzelnen Bundesländern auflisten)?

Antwort

In allen drei von der ASP betroffenen Regionen in Deutschland wurden unterschiedliche ASP-Virusstämme nachgewiesen. Von einer Virus-Verschleppung innerhalb Deutschlands ist daher nicht auszugehen. In Sachsen wurde ein Virusstamm mit höchster Übereinstimmung aus Osteuropa festgestellt, im Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg ein Virusstamm mit Übereinstimmungen aus Südosteuropa und in Nordrhein-Westfalen ein Virusstamm mit großer Übereinstimmung aus Südeuropa. Da jedoch nicht aus allen ASP-betroffenen Gebieten in Europa und der Welt ASP-Viren zum Abgleich der Übereinstimmung vorhanden sind, kann auch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Viren tatsächlich aus diesen Regionen stammen; es kann lediglich festgestellt werden, dass sie dort auch aufgetreten sind.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 4

8Ist die Bundesregierung in enger Abstimmung auf europäischer Ebene mit anderen derzeit betroffenen Ländern, und

8awenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand dieser Abstimmung,

8bwenn nein, warum erfolgt diese internationale Abstimmung nicht (bitte detailliert begründen)?

Antwort

Die von der ASP betroffenen Mitgliedstaaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, tauschen sich in der Regel monatlich zu der Seuchensituation und den getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses der Europäischen Kommission aus. Die aktuellen Berichte können unter dem Link https://food.ec.europa.eu/horizontal-topics/committees/paff-committe es/animal-health-and-welfare_en abgerufen werden.

Frage 9 Seite 5

Sind mit den gegebenenfalls in der Antwort zu Frage 8 genannten Ländern bzw. Nachbarländern bereits gemeinsame Anstrengungen gegen eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Umsetzung beziehungsweise in Planung (bitte die Maßnahmen je Land auflisten beziehungsweise um begründen, warum bisher keine Maßnahmen getroffen wurden oder in Planung sind)?

Antwort

Die von der ASP betroffenen Mitgliedstaaten ergreifen die nach dem Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union vorgegebenen Maßnahmen, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“), der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die ASP. Die Mitgliedstaaten ergreifen in ihrem Hoheitsgebiet entsprechende Maßnahmen, wie in Frage 1 beschrieben, um eine Ausbreitung der ASP bei Wildschweinen und den Eintrag des Virus in hausschweinehaltende Betriebe zu verhindern. Insbesondere bei grenznahen oder grenzüberschreitenden Seuchengeschehen geschieht das in enger Abstimmung mit den Veterinärbehörden des benachbarten Mitgliedstaates.