Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung stellt seit 2012 über die Internetseite „Make it in Germany“ Informationen für Ausländer bereit, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Die Internetseite ist derzeit in den Sprachen Deutsch (www.make-it-in-germany.com/de/), Englisch (www.make-it-in-ger many.com/en/), Französisch (www.make-it-in-germany.com/fr/) und Spanisch (www.make-it-in-germany.com/es/) verfügbar.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite „Make it in Germany“ “ auf Bundestagsdrucksache 21/4165 hat die Bundesregierung am 23. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4930 geantwortet. In der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/4930, in der nach den konkreten Berufsangeboten gefragt wurde, die in direktem Zusammenhang mit der Plattform „Make it in Germany“ ausländischen Interessenten unterbreitet wurden, konstatiert die Bundesregierung, dass „Make it in Germany“ eine Informationsplattform sei und keine Berufsangebote vermittle. Dies begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/4930 damit, dass Kontaktanfragen über „Make it in Germany“ an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weitergeleitet werden, die seit Dezember 2014 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Für die Fragesteller ergeben sich daraus weitere Fragen.
1Wie ermittelt die Bundesregierung, ob aus den über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen konkrete Vermittlungen zu Berufsangeboten erfolgten?
2Wie ermittelt die Bundesregierung, ob die über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen in der Erteilung einer Arbeitserlaubnis resultierten?
3Wie viele Berufsangebote wurden als Folge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, seit 2014 an Ausländer vermittelt, die zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland geführt haben (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahren und gesamt sowie nach Berufszweig, Staatsangehörigkeit und Art der erteilten Arbeitserlaubnis aufgliedern)?
4Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Bezug nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II und SGB III] und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die auf „Make it in Germany“ angegebenen Kontaktwege beziehen sich auf das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) betriebene Angebot „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD)“, das einer niedrigschwelligen Erst- und Verweisberatung dient. Anfragen zum Thema Arbeiten, Beruf und Jobsuche in Deutschland werden dabei durch die BA bearbeitet. Anfragen zum Thema Einreise, Aufenthalt, Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Spracherwerb werden vom BAMF bearbeitet.
Interessierte Personen, die in dieser Hotline von der BA zum Thema „Arbeiten in Deutschland“ informiert und beraten werden, werden nicht automatisch zu Kundinnen und Kunden der BA. Nach Beendigung des Gesprächs ist der jeweilige Vorgang geschlossen – es erfolgt keine Datenspeicherung. Auch bei den vom Bundesamt betreuten Themensträngen erfolgt kein Case-Management. Damit Kundendaten zum Zwecke der Vermittlung erhoben werden können, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland bei der BA erst registrieren. Diese Registrierung ist freiwillig. Die BA kann daher nicht ermitteln, ob aus den über den Hotline-Weg gestellten Kontaktanfragen konkrete Vermittlungen zu Berufsangeboten resultierten. Es erfolgt keine Datenerhebung in der ALiD-Hotline und ferner kein Konnex zu den Datenbanken der BA.
Wie viele der Ausländer, die seit 2014 Beratungsgespräche über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ geführt haben, erhielten eine Arbeitserlaubnis in Deutschland (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuelle Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr und gesamt, Beratungsleistungen und Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen auflisten)?
Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründe kann die BA nicht ermitteln, aus wie vielen der über ALiD erfolgten Kontaktanfragen die Erteilung einer Arbeitsmarkterlaubnis erfolgte. Darüber hinaus bietet die Hotline ALiD ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zu allen Fragen der Fachkräfteeinwanderung. Nicht nur Fragen von Aufenthaltstiteln, sondern beispielsweise auch der Integration können Gegenstand von Beratungsgesprächen sein. Es handelt sich bei der Hotline nicht um ein Vermittlungsangebot. In den Statistiken der ALiD werden vom BAMF Gesamtzahlen des Hotline-Betriebs erfasst. Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnissen erfolgt völlig unabhängig von der Hotline-Beratung der ALiD durch die jeweils zuständigen Stellen.
Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines Beratungsgesprächs über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, SGB‑II-Bezug, SGB‑III-Bezug und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)?
Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Gründe kann die BA nicht ermitteln, aus wie vielen der über ALiD erfolgten Kontaktanfragen eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erfolgte.
Welche Kosten sind dem Bund durch den Betrieb der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ seit 2014 entstanden (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr, Kosten und Gesamtkosten auflisten)?
Zu den Kosten für Personal beim BAMF seit 2014 und IT seit 2018 siehe die als Anlagen 1 und 2 beigefügten Tabellen.* Bei den Personalkosten handelt es sich um Näherungswerte. Eine systemseitige Auswertung ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine aufgabenspezifische Zuordnung handelt, systemseitig aber funktionsbezogen oder nach Organisationseinheit ausgewertet werden kann. Zudem sind aufgrund der Zeitspanne auch bereits Löschfristen zu beachten gewesen. Da TIS ein agiles Projekt ist, in dem vier Mandanten simultan betreut werden, ist eine exakte Aufteilung und Differenzierung der Aufwände pro Mandanten nicht möglich. Für die ALiD fallen nach interner Schätzung etwa ein Drittel der IT-Kosten an. Diesen Schätzungen zufolge liegen die technischen Gesamtkosten für die ALiD von 2018 bis heute bei ca. 3,2 Mio. Euro.
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