Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten Quartal 2026

Drucksache 21/6144Antwortauf die Kleine Anfrage 21/565522.05.202636 Seiten9 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und AufenthaltsrechtPolitisches Leben, Parteien2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende ist seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Geflüchtetenunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.

Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.

Text vor der ersten Frage

des Einzelfalls, da noch nicht zur Gewissheit verdichtete tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorliegen.

Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmer abweichen kann.

Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich zwingend auf diese beziehen.

Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie der Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

2In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche?) im ersten Quartal 2026 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2026 keine von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Dabei berücksichtigt werden lediglich solche Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde liegt. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht berücksichtigt.

Frage 4 Seite 3

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie der Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2026 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 7 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterZuordnungMottoTeilnehmer
24.01.2026SLSaarbrückenJunge PatriotenNeonazismus„Gegen Linksextreme, für Remigration, für Heimatliebe“20
01.02.2026HHHamburgGeneration Deutschland Schleswig- HolsteinParteiMahnwache80
08.02.2026SLSaarbrückenJunge PatriotenNeonazismus„Gegen Linksextremismus, gegen illegale Migranten“n.b.
Frage 5 Seite 3

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?

Antwort

Im Kontext der „Unterbringung von Asylbewerbern“ wurden der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 mit Stichtag 31. März 2026 keine Fälle in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 drei Fälle in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

Tabelle: Tatzeit: Erstes Quartal 2025, Oberthemenfeld: Ausländer-/Asylthematik, Demo: ja, Stichtag: 31. März 2026

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 6 Spalten
Lfd. Nr.TatzeitTatortBundesland KürzelDelikt BeschreibungPhänomen­ bereich
129.01.2026Nuthe-UrstromtalBBBelohnung und Billigung von Straftaten § 140 des Strafgesetzbuches (StGB)Rechts
231.01.2026HalleSTBedrohung § 241 StGBReligiöse Ideologie
301.03.2026MagdeburgSTVolksverhetzung § 130 StGBRechts
Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 4

6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf

6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen,

6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,

6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen und

6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2026 (bitte die Komplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen auflisten)?

7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?

8Wie viele davon (Frage 6a bis 6d) fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d aufgeführten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?

9Bei wie vielen der in Frage 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Fragen 6a bis 6d nennen)?

10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im ersten Quartal 2026 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, und verwendete Waffen oder Gegenstände bzw. direkte körperliche Tätlichkeiten oder verbale Bedrohungen angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Zu Pressemitteilungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zum Stichtag 31. März 2026 liegen der Bundesregierung für das erste Quartal 2026 Erkenntnisse zu vier politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Es handelt sich bei keinem der Fälle um Gewaltdelikte. Eine phänomenologische Aufschlüsselung ist der Anlage 1, Tabelle „Oberangriffsziel Asylunterkunft“ zu entnehmen.*

Zum Stichtag 31. März 2026 liegen der Bundesregierung für das erste Quartal 2026 Erkenntnisse zu 73 politisch motivierten Straftaten vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 23 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte. Die Auflistung der Fälle kann der Anlage 1, Tabelle „Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft“, entnommen werden.*

Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer eigenständigen Kategorie im KPMD-PMK erfasst. Daher werden die nachfolgenden Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/freiwillige Helfer im Themenzusammenhang „Ausländer-/Asylthematik“ genannt.

Zum Stichtag 31. März 2026 liegt dem BKA für das erste Quartal 2026 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ vor.

Zum Stichtag 31. März 2026 liegt dem BKA für das erste Quartal 2026 kein Fall mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ vor.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/5655, Fragen 6 bis 10 und 13

PDF-Seiten 9–12 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 + 12 Seite 5

11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?

12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten Angriffe?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden bei den vier im ersten Quartal 2026 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ keine verletzten Personen gemeldet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden bei den 73 im ersten Quartal 2026 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ 16 verletzte Person gemeldet, darunter ein verletztes Kind.

Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 9 Spalten
Bundesland KürzelKinderJugend­ liche mJugend­ liche wJugend­ liche dErwach­ sene mErwach­ sene wErwach­ sene dSumme
BB00003003
BE00000000
BW00000000
BY00000000
HB00000000
HE00000000
HH00000000
MV00000000
NI00003003
NW00000000
RP00000000
SH00000000
SL00000000
SN00000000
ST00003104
TH11004006
Gesamtsumme1100131016

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im ersten Quartal 2026 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet, sodass keine Verletzten gemeldet wurden.

Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im ersten Quartal 2026 keine Fälle verzeichnet, sodass keine Verletzten gemeldet wurden.

Frage 13 + 14 Seite 6

13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden von vier im ersten Quartal 2026 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in keinem Fall ein Tatverdächtiger festgestellt.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im ersten Quartal 2026 in 73 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 47 Fällen 54 ermittelte Tatverdächtige gemeldet. Auf Anlage 1 wird verwiesen.*

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im ersten Quartal 2026 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Tatverdächtigen ermittelt. Mit dem Angriffsziel “Hilfsorganisation“ wurden im fraglichen Zeitraum ebenfalls keine Tatverdächtigen festgestellt.

Die Aufstellung zu Vorerkenntnissen zu Tätern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle: Tatverdächtige – Vorerkenntnisse, Tatzeit: Erstes Quartal 2026, Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. März 2026

Tabelle auf Seite 6 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland KürzelPolitisch motivierte KriminalitätallgemeinPolitisch motivierte Kriminalität und allgemeinohneSumme
BB3521323
BE00000
BW00000
BY00000
HB00000
HE00000
HH00000
MV00000
NI02002
NW00011
RP00000
SH01012
SL00000
SN00000
ST032611
TH0111315
Gesamtsumme31253454
Frage 15 Seite 7

Mit welchen der in Frage 6 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?

Antwort

Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) nicht erfasst.

Frage 16 Seite 7

Mit welchen der in Frage 6 aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

Antwort

Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren zu im ersten Quartal 2026 verübten Straftaten hat der GBA in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).

Frage 17 Seite 7

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 16 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Antwort

Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das vierte Quartal 2025 im Sinne der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt. Diese sind der Anlage 2 zu entnehmen.*

In Bezug zu den Fragen 1 bis 4 und 16 gibt es keine Nachmeldungen.

In Bezug zu Frage 5:

Für das vierte Quartal 2025 liegen der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2026 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ stehen.

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 insgesamt sieben Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet. Die Aufschlüsselung der Delikte ist der entsprechenden Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen.*

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a, 6b und 7 bis 10 gemeinsam beantwortet.

Im vierten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 36 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen zehn Gewaltdelikte. Die Aufschlüsselung der Delikte ist der entsprechenden Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen.*

In Bezug zu den Fragen 6c und 7 bis 10:

Im vierten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 355 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen 64 Gewaltdelikte. Die Aufschlüsselung der Delikte ist der entsprechenden Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen.*

In Bezug zu den Fragen 6d und 7 bis 10:

Zum Stichtag 31. März 2026 liegen dem BKA für das vierte Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ vor. Demnach liegt kein Gewaltdelikt vor.

Zum Stichtag 31. März 2026 wurden der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 insgesamt fünf Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Hilfsorganisationen“ gemeldet. Hierbei liegt kein Gewaltdelikt vor.

In Bezug zu den Fragen 11 und 12:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden zu den für das vierte Quartal 2025 gemeldeten Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ drei verletzte Personen gemeldet. Es wurde kein Kind verletzt.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im vierten Quartal 2025 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 49 Personen verletzt. Darunter fallen drei verletzte Kinder.

Bei dem Angriffsziel „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ und „Hilfsorganisationen“ wurden keine Opfer gemeldet.

In Bezug zu den Fragen 13 und 14:

In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen, Vorerkenntnisse und die jeweiligen Motivationen zur Tatausübung wird auf die Tabellen in der Anlage 2 verwiesen.*

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/5655, Frage 17

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