Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Mitte Oktober 2023 führt die Bundespolizei neben der Grenze zu Österreich auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Polen und Tschechien stationäre Grenzkontrollen durch. Im Februar 2025 ordnete die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, die Verlängerung dieser Kontrollen für weitere sechs Monate an (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/02/binnengrenzkontrollen.html). In der Grenzstadt Frankfurt (Oder) werden die Folgen dieser Grenzkontrollen spürbar. Wer aus Słubice über die Autobahnbrücke der Autobahn 12 (A 12) einreist, muss bei einspurigem Verkehr auf 10 km/h abbremsen (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-pole n-strassen-in-slubice-verstopft-verkehr-auf-autobahn-a12-und-a2-stockt-7776 4237.html). Durch diese Maßnahme wurde der Grenzübergang Frankfurt (Oder) laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu dem Verkehrssegment mit den meisten Staumeldungen und Staustunden in ganz Deutschland (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/a12-staus-anstieg-bra ndenburg-polen-grenze.html). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der stationären Grenzkontrollen zu erfragen und die Bewertungen der Auswirkungen seitens der Bundesregierung kritisch zu überprüfen.
Wie viele unerlaubte Einreisen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich zwischen dem 1. Januar 2024 und heute über die deutsch-polnische Grenze (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Art der Kontrolle: stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 an der Grenze zu Polen insgesamt 18 904 Personen festgestellt, die über die deutsch-polnische Landgrenze unerlaubt eingereist sind. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der Anlage 1* und den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten explizit nach Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird die statistische Erfassung nach den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt.
| Aufgriffsort | Anzahl Personen |
|---|---|
| Gesamt | 18.904 |
| Grenzübergang | 14.063 |
| Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern | 4.491 |
| Inland | 350 |
| Person Geschlecht | Anzahl Personen |
|---|---|
| Gesamt | 18.904 |
| männlich | 15.947 |
| weiblich | 2.947 |
| unbekannt | 9 |
| divers | 1 |
PDF-Seiten 9–18 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch zum Ausdruck gebracht (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?
Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. April 2025 an der deutsch-polnischen Landgrenze insgesamt 3 741 Asylgesuche gegenüber der Bundespolizei geäußert. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Person Staatsangehörigkeit | Anzahl Personen |
|---|---|
| Gesamt | 3.741 |
| davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten | |
| afghanisch | 1.358 |
| syrisch | 843 |
| somalisch | 258 |
| iranisch | 218 |
| jemenitisch | 148 |
| ukrainisch | 131 |
| eritreisch | 90 |
| äthiopisch | 88 |
| indisch | 85 |
| pakistanisch | 85 |
| irakisch | 72 |
| sudanesisch | 70 |
| ägyptisch | 55 |
| bangladeschisch | 50 |
| russisch | 27 |
Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen versuchten nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt, unerlaubt einzureisen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem zuvor genannten Zeitraum monatlich zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Gemäß der PES wurden an der deutsch-polnischen Landgrenze im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 insgesamt 11 398 Personen zurückgewiesen und 406 Personen zurückgeschoben. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der Anlage 2* entnommen werden.
PDF-Seiten 19–21 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der monatlich aufgegriffenen sogenannten Schleuserinnen und Schleuser zwischen dem 1. Januar 2024 und heute an der Grenze zu Polen (bitte nach Aufgriffsort, stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen, aufschlüsseln)?
Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit Feststellungen an der deutsch-polnischen Landgrenze insgesamt 241 Schleuser festgestellt. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten explizit nach Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird die statistische Erfassung nach den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt.
| Aufgriffsort | Anzahl Personen |
|---|---|
| Gesamt | 241 |
| Grenzübergang | 162 |
| Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern | 77 |
| Inland | 2 |
| Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektion (BPOLI) | Anzahl Personen |
|---|---|
| Gesamt | 241 |
| BPOLI Forst | 57 |
| BPOLI Ludwigsdorf | 54 |
| BPOLI Pasewalk | 43 |
| BPOLI Frankfurt/Oder | 42 |
| BPOLI Angermünde | 19 |
| BPOLI Ebersbach | 18 |
| BPOLI Selb | 5 |
| BPOLI Dresden | 1 |
| BPOLI Flensburg | 1 |
| BPOLI Berggießhübel | 1 |
Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich vom 1. Januar 2024 bis heute für die Durchführung der Grenzkontrollen zu Polen eingesetzt (bitte einzeln nach stationärer Grenzkontrolle bzw. mobilen Schwerpunktkontrollen bzw. Schleierfahndung aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr (u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei und Luftsicherheit) und erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. Daher ist die Anzahl der explizit im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar.
Die im vorliegenden Grenzabschnitt zu Polen regional zuständigen Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Berlin und Pirna setzen an der Landgrenze zu Polen zusätzlich zum Regeldienst ihrer regional zuständigen Bundespolizeiinspektionen täglich Unterstützungskräfte insbesondere der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten und der Bundesbereitschaftspolizei ein.
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der monatlich unerlaubten Einreisen über die Grenze zu Polen?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen deutschen und polnischen Behörden im deutsch-polnischen Polizei-Zentrum, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?
Das Gemeinsamen Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit gewährleistet einen umfassenden und schnellen Informationsaustausch zwischen allen im Grenzgebiet zuständigen deutschen und polnischen Polizei- und Zollbehörden. Es hat sich umfassend bewährt. Der Bund wird seine Beteiligung an dem Gemeinsamen Zentrum fortsetzen. Er begrüßt den zurzeit in der Umsetzung befindlichen Umzug des Gemeinsamen Zentrums in eine neue, größere Liegenschaft in Slubice (Polen) und beteiligt sich an den Kosten für deren Herrichtung.
10Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen mobile Hallen (Sonderanfertigungen) in Auftrag gegeben, wenn ja, wie viele, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 dafür entstanden (bitte hier, wie auch bei den nachfolgenden Fragen, die Gesamtkosten und die Kosten für den deutsch-polnischen Grenzabschnitt angeben)?
11Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 für die Anmietung oder gegebenenfalls den Kauf von Containern im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
12Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden (beispielsweise Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.)?
13In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Fahrtkosten und Trennungsgeld im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
14In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Übernachtungskosten im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 bis 14 gemeinsam beantwortet.
Für die Kontrollen wurden bislang 14 große Kontrollzelte (20 × 10 m) und vier kleine Kontrollzelte (10 × 10 m) zentral beschafft. Diese Zelte befinden sich bereits in der Auslieferung. Es handelt sich um marktübliche Zelte.
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten bzw. eine retrograde Betrachtung für den Zeitraum Mitte Oktober 2023 bis 15. September 2024 liegt der Bundespolizei nicht vor.
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis zum 31. März 2025 an allen Landgrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt.
| 24,6 Mio. Euro | Mehrarbeitsvergütung |
|---|---|
| 4,2 Mio. Euro | Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten |
| 3,2 Mio. Euro | Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/ Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) |
| 4,1 Mio. Euro | Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz) |
| 14,8 Mio. Euro | Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder |
| 50,9 Mio. Euro | Summe |
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15Hat die Bundesregierung ihr 2023 von der damaligen Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz angekündigtes Vorhaben, „die Bedarfe für weitere Verkehrsbrücken entlang der Oder zu prüfen“ (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/zusammenarbeit-m it-polen-rueckenwind-fuer-zweite-bruecke-von-frankfurt-_oder_-nach-sl ubice-71039321.html), umgesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll dieses vorliegen?
16Hat sich die Bundesregierung im Jahr 2024 oder 2025 mit der Landesregierung von Brandenburg oder mit der Stadt Frankfurt (Oder) zum Bau einer zweiten Brücke über die Oder ausgetauscht (bitte ggf. Termine, Beteiligte und Ergebnisse nennen)?
17Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Machbarkeitsstudie für eine zweite Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder bereits ausgeschrieben oder sogar vergeben wurde und bis wann diese fertiggestellt werden wird (siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-zweite-bruecke nbsp-wie-frankfurt-oder-und-subice-daran-arbeiten-77599725.html)?
18Wäre die Finanzierung einer zweiten Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder nach rechtlicher Auffassung der Bundesregierung über den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH finanzierbar, auch wenn das Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 steht, und wenn ja, prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit konkret?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Netz der Bundesfernstraßen wird gemäß den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz) ausgebaut.
Der geltende Bedarfsplan (Beschluss des Deutschen Bundestags aus Dezember 2016) sieht im Bereich Frankfurt (Oder) keine zusätzliche Grenzbrücke vor.
Die mit den bestehenden Oderbrücken im Zuge der A 12 südlich von Frankfurt (Oder) und der B 5 (sogenannte Stadtbrücke) bestehenden Bundesfernstraßenverbindungen zwischen Deutschland und Polen werden auch für den mit aktuell bis zum Jahr 2040 erweiterten Prognosehorizont ermittelten Verkehr als ausreichend erachtet.
Ob zukünftige Untersuchungen oder Studien für zusätzliche Oderquerungen gegebenenfalls zu neuen Erkenntnissen führen, ist offen.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bedrohungslage, mit der sie die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission begründet, eine im Kern neue Bedrohungslage darstellt, die sich von der ursprünglich festgestellten unterscheidet (vgl. curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-04/cp220064de.pdf; bitte einzeln für alle Verlängerungen der Grenzkontrollen angeben)?
Das Bundesministerium des Innern hat bei den Entscheidungen über die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auch die in der Fragestellung zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beachtet.
Liegt eine Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der seit Mitte Oktober 2023 stattfindenden Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen seitens der Bundesregierung vor?
Unter anderem auch die ab dem 16. Oktober 2023 angeordneten Binnengrenzkontrollen sollen sich so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigen. Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Grenzabschnitten mit ihren innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen an den jeweiligen Grenzabschnitten lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Des Weiteren überwacht die Bundespolizei fortlaufend im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen etwaige Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs und prüft im Falle etwaiger punktueller und temporärer Verzögerungen des grenzüberschreitenden Verkehrs etwaige Abmilderungen im Rahmen der verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und stimmt sich dabei ggf. mit den regionalen Ansprechpartnern der Kommunen/Städte ab. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels an den deutschen Grenzen vor, die im Zusammenhang mit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auszugehen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wenn eine solche Bewertung vorliegt, hat die Bundesregierung in dieser Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der Auswirkungen auf den Straßenverkehr angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt?
Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft stetig geeignete Maßnahmen, um mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Etwaige Staubildungen können u. a. auch in Zusammenhang mit den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort stehen und nicht ausschließlich auf die Durchführung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückzuführen sein. Bundespolizei und Autobahn GmbH prüfen fortlaufend Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation, um die Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu erhöhen.
Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung der Bundesregierung ökologische Folgen durch die genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der ökologischen Auswirkungen angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
21Wenn eine solche Bewertung, wie in Frage 20 angesprochen, vorliegt, hat die Bundesregierung mit der Verlängerung der Grenzkontrollen am 12.Februar 2025 diese Bewertung der Auswirkungen der Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen reevaluiert, und wenn nein, warum nicht?
21aWurden in dieser Reevaluation der Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
21bWurden in dieser Reevaluation der Bewertung der Auswirkungen die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? d) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung ökologische Folgen durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die genannten Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt, wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20c verwiesen.