Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten

Drucksache 21/6114Antwortauf die Kleine Anfrage 21/555121.05.202629 Seiten29 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitSport, Freizeit und TourismusUmwelt1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch ist in Deutschland erlaubt, auch wenn es sich um bedrohte und international geschützte Wildtiere handelt. Die Anträge auf Einfuhr werden in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geprüft, sofern es sich um geschützte und genehmigungspflichtige Arten handelt. Im Jahr 2025 wurden nach Deutschland insgesamt 651 Trophäen geschützter Arten eingeführt. Zudem stehen die Importe von 50 genehmigten, aber noch nicht eingeführten Jagdtrophäen aus. Damit bleiben die Zahlen auf einem anhaltend hohen Niveau. Gleichzeitig wurde beispielsweise auf der Messe Jagd und Hund im Januar 2026 wieder offensiv von Reiseanbietern sowie von afrikanischen Ländern für Trophäenjagden geworben mit dem mutmaßlichen Effekt, dass diese Zahlen künftig sogar noch ansteigen könnten.

Die EU ist weltweit der zweitgrößte Importeur von Jagdtrophäen auf der Welt (www.humaneworld.org/sites/default/files/uploads/2021/06/HSI_Trophaenjag d-in-Zahlen_Die-Bedeutung-der-Europaischen-Union-bei-der-Trophaenjagd-i m-globalen-Kontext.pdf). Aber auch innerhalb Europas finden Trophäenjagden auf FFH-geschützte (FFH = Fauna-Flora-Habitat) Tierarten, z. B. auf Braunbären in Kroatien und Rumänien statt. Einige Länder der EU, wie beispielsweise Belgien, Finnland, die Niederlande und Frankreich, haben Einfuhrverbote für Jagdtrophäen bestimmter geschützter Arten beschlossen.

Trophäenjagden sind nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht umstritten. Weltweit werden jedes Jahr zehntausende Tiere von Trophäenjägern getötet und so wird in den Wildtierbestand eingegriffen. Neben Wilderei und Veränderungen durch den Klimawandel mit seinen schwerwiegenden Folgen für den Artenerhalt, wie u. a. Hitze, Wasserknappheit und sich verändernde Vegetation, tragen Trophäenjagden daher zu einer weiteren Gefährdung der Arten bei. Da im Fokus von Trophäenjägern insbesondere Individuen mit herausragenden physischen Eigenschaften, wie z. B. langen Stoßzähnen, großen Hörnern oder prächtigen Mähnen, stehen, die in der Regel mit guten genetischen Anlagen einhergehen, werden durch die Trophäenjagd überwiegend Schlüsselindividuen einer Art erlegt, die überproportional zu gesunden überlebensfähigen Wildbeständen und damit zum dauerhaften Artenerhalt beitragen. Dies ist umso problematischer, als dass die Datenlage zu Populationsgröße, genetischer Vielfalt und Populationstrend bei vielen betroffenen Arten nicht ausreichend ist.

Als Argument für die Trophäenjagd wird häufig angeführt, dass sie der lokalen Bevölkerung zugutekomme und Einnahmen für den Artenschutz sowie für Gemeinden in den Herkunftsländern generiere. Nach Einschätzung vieler Kritikerinnen und Kritiker profitieren jedoch in den meisten Fällen nicht die lokalen Gemeinschaften in nennenswertem Umfang von diesen Einnahmen. Stattdessen fließen die größten Teile der Gewinne an (häufig ausländische) Jagdreiseveranstalter, private Großgrund- oder Farmbesitzer sowie lokale Eliten.

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss sich die Frage der Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland u. a. an den Gesichtspunkten der Populationserhaltung und Förderung der Koexistenz Mensch-Wildtier, aber auch Tierschutz-ethischen Gesichtspunkten ausrichten.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Einfuhren für Jagdtrophäen aus welchen Ländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nach Deutschland von Arten, die in den Anhängen A bis C der EU-Artenschutzverordnung 338/97 enthalten sind (bitte nach dem jeweiligen Einfuhrjahr und der Tierart sowie den jeweiligen Ausfuhrländern aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlagen 1, 2 und 3 verwiesen.*

AnlageAnlage: Tabellen zu Fragen 1 ff. (Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen)

PDF-Seiten 11–28 (18 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 3 Seite 2

2Wie viele Anträge zu den in Frage 1 genannten Einfuhren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt, wie viele wurden abgelehnt, und wie viele Entscheidungen erfolgten nach Einzelfallprüfung (bitte die Anzahl der Anträge, Einzelfallprüfungen, Genehmigungen und Ablehnungen jeweils nach Jahr und Tierart aufschlüsseln)?

3Welche Tatsachen, Informationen und Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Ablehnung von den in Frage 2 genannten Anträgen geführt?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Alle Entscheidungen erfolgen im Einzelfall. Soweit eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, ist die Einfuhrgenehmigung durch das zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) grundsätzlich zu erteilen, wenn sowohl die Legalität als auch die Nachhaltigkeit der Entnahme aus der Natur positiv überprüft worden sind. Im abgefragten Zeitraum wurden alle beantragten Genehmigungen erteilt. Dies ist damit zu erklären, dass Interessenten noch vor der Jagdausübung beim zuständigen BfN unverbindliche Informationen einholen, um die Erfolgsaussichten einer Genehmigungserteilung zu prüfen. Wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Einfuhrgenehmigung gering ist, wird von einer Antragstellung abgesehen.

Im Übrigen wird auf die Anlage 4 verwiesen.*

Frage 4 Seite 3

Welche Daten liegen der Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 hinsichtlich Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Jagdtrophäen international geschützter Arten vor, und wie viele dieser Verstöße wurden jeweils sanktioniert (bitte auflisten und nach Art der Sanktion unterscheiden)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*

Frage 5 Seite 3

Welche Konsequenzen hinsichtlich des Ziels des internationalen Artenschutzes zieht die Bundesregierung daraus, dass sich die Einfuhr von Trophäen von geschützten Tierarten auf einem hohen Niveau von rund 700 Trophäen im Jahr 2025 (Einfuhr von 651 Trophäen plus 50 genehmigte, aber noch nicht erfolgte Einfuhren) stabilisieren?

Antwort

In allen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, werden die notwendigen Prüfungen im Einzelfall durchgeführt, um negative Auswirkungen auf den Schutz der betroffenen Arten auszuschließen (siehe auch die Antwort zu Frage 3).

Frage 6 Seite 3

Welche Meinung hat die Bundesregierung bezüglich der Jagd auf und die Einfuhr von Trophäen aus in Gefangenschaft gezüchteten geschützten Tierarten hinsichtlich des Ziels des internationalen Artenschutzes , und wie viele Trophäeneinfuhren von gezüchteten bzw. nicht wildlebenden Tieren wurden 2023, 2024 und 2025 nach Deutschland eingeführt, welche Arten umfassen diese Einfuhren, und unter welchen CITES Source Code (CITES = Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen; C – captive-bred, D – artificially propagated, F – born in captivity, R – ranched) wurden diese eingeführt?

Antwort

Die Bedeutung der Trophäenjagd für den Artenschutz ist differenziert und kontextabhängig zu bewerten. Insbesondere in stark kontrollierten, eingezäunten Systemen mit gezüchteten und/oder intensiv gemanagten Beständen kann eine weitgehende Entkopplung von wildlebenden Populationen bestehen. Aus Sicht des Artenschutzes ist auf Basis der verfügbaren Evidenz nicht von einem unmittelbaren negativen Effekt auf Wildpopulationen auszugehen, sofern keine Entnahmen aus freilebenden Beständen erfolgen.

Im Übrigen wird auf die Anlage 6 verwiesen.*

Frage 7 Seite 3

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Überprüfung der Unbedenklichkeit der Einfuhr sichergestellt, dass nicht die stärksten, gesündesten und für den Fortbestand der Population besonders wichtigen Tiere von Trophäenjägern geschossen werden, wenn ja, inwiefern, und wie erfolgt die Überprüfung?

Antwort

Die Einfuhrvoraussetzungen für genehmigungspflichtige Jagdtrophäen werden auf der Grundlage geltender EU-einheitlicher Rechtsvorschriften und in Abstimmung mit den CITES-Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten streng geprüft. Einfuhrgenehmigungen werden nur erteilt, wenn sich die Einfuhr nicht nachteilig auf den Erhaltungszustand der Art oder die Verbreitung der Population der Art auswirkt. Hierbei wird auch der regionale Erhaltungszustand, die Form des lokalen Managements der Arten und Populationen, die Biologie der Art, Handelstrends und sonstige Gefährdungen, oftmals in Rücksprache mit den jeweiligen Herkunftsländern und Experten, berücksichtigt.

In Systemen mit freilebenden Beständen sind mögliche Auswirkungen der selektiven Entnahme auf Populationsdynamik, Sozialstruktur und genetische Zusammensetzung grundsätzlich im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen. Entsprechend kann das Ergebnis einer Nachhaltigkeitsprüfung für Populationen derselben Art in verschiedenen Ländern, für Populationen innerhalb eines Landes, oder je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich ausfallen. Bei Löwen (Panthera leo) und Leoparden (Panthera pardus) wird beispielsweise in der Regel die Jagd von weiblichen Tieren als nicht nachhaltig bewertet, da diese für die Populationsstruktur und die Überlebensfähigkeit der Population besonders wichtig sind. Dies wird bei der oben beschriebenen Prüfung von Einfuhren berücksichtigt.

Frage 8 Seite 4

Sind der Bundesregierung aktuelle wissenschaftliche Publikationen bekannt (https://elephantswithoutborders.org/site/wp-content/uploads/202 5-EWB-Hunting_Report-Web-compressed.pdf), denen zufolge die Abschussquoten für Elefanten in Botswana zu hoch angesetzt und damit nicht, wie gefordert, nachhaltig sind und die Erhaltung der Elefantenpopulation langfristig gefährdet wird, und welche Meinung hat die Bundesregierung hierzu?

Antwort

Die Publikation von Elephants Without Borders (Schlossberg & Chase 2025) ist der Bundesregierung bekannt.

Für Elefanten hat Botsuana im Rahmen von CITES eine Exportquote von 800 Stoßzähnen von 400 Individuen (Species+, als Resultat einer Empfehlung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz) erhalten. Maßgeblich für die Bewertung sind nicht die festgelegten Quoten allein, sondern die tatsächlich realisierten Entnahmen im Verhältnis zur Populationsgröße und -dynamik. Die Festlegung von Abschussquoten ist ein regulatives Werkzeug, welches ein adaptives Management auf regionaler Ebene ermöglicht. Im konkreten Fall lagen die tatsächlich realisierten Entnahmen zwischen den Jahren 1996 und 2023 stets deutlich unter der festgelegten Quote und prozentual zwischen 0,03 und 0,25 Prozent der Population, zuletzt zwischen 0,12 und 0,16 Prozent (2021 bis 2023). Damit lagen die Entnahmen im Rahmen der geforderten maximalen Entnahmerate von 0,2 Prozent (siehe Bericht von Elephants Without Borders).

Die aktuell verfügbare wissenschaftliche Populationsschätzung geht von einer Gesamtpopulation von ungefähr 140 000 Individuen in Botsuana aus. Die Population im Norden Botsuanas macht mit mehr als 94 Prozent den Großteil der nationalen Population aus. Über den Zeitraum der Jahre von 1996 bis 2023 hat sich unter dem bisherigen Management die Population im Norden Botsuanas positiv entwickelt bzw. gilt seit dem Jahr 2010 als stabil. Entsprechend besteht derzeit eine positive Entscheidung der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU (Scientific Review Group – SRG) zu Einfuhren der Art-Land-Kombination in die EU (siehe Species+). Die SRG-Entscheidungen werden regelmäßig überprüft. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Population ergeben, würden diese bei der Prüfung berücksichtigt und Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden.

Frage 9 Seite 5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Botswana die Abschussquoten u. a. für Elefanten und Leoparden seit 2019 in jedem Jahr erhöht hat, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, welche Bestandsentwicklungen unter solchen anhaltenden Abschussregimen realistisch zu erwarten sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auch ihren Kenntnissen?

Antwort

Jagdquoten werden in den Fällen berücksichtigt, in denen Einfuhranträge vorgelegt und geprüft werden. Im Fall von Botsuana wurden in dem genannten Zeitraum seit dem Jahr 2019 lediglich Jagdtrophäen von Elefanten und Leoparden eingeführt.

Zu Elefanten wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Im Falle von Leoparden wurden Jagdquoten schrittweise in den letzten Jahren erhöht. Maßgeblich für die Bewertung sind nicht die festgelegten Quoten allein, sondern die tatsächlich realisierten Entnahmen im Verhältnis zur Populationsgröße und -dynamik. Für Leoparden wurden im Rahmen von CITES Exportquoten von allen Vertragsstaaten beschlossen, die zuletzt vom CITES Animals Committee überprüft wurden und von den CITES-Gremien als nachhaltig eingestuft wurden. Botsuana hat eine jährliche Exportquote von 130 Trophäen (vgl. CITES Resolution Conf. 10.14. (Rev.CoP16)). Im konkreten Fall liegen sowohl die national jährlich festgelegten Jagdquoten als auch die tatsächlich realisierten Entnahmen (Jahr 2023: Quote von 74 Individuen und Entnahmen von 46 Individuen) weit unter der festgelegten Exportquote für Botsuana (vgl. Species+, CITES Trade Database und CITES AC33 Inf. Doc. 22). Entsprechende Parameter werden bei nationalen Einfuhrentscheidungen durch das BfN einzelfallbezogen berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 7). Botsuana hat einen aktuellen nationalen Management- und Aktionsplan für den Leoparden zum Schutz der Art (vgl. CITES AC33 Inf. Doc. 22). Es ist derzeit nicht von negativen Auswirkungen der Trophäenjagd auf die Bestandsentwicklung von Leoparden in Botsuana auszugehen. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Population ergeben, würden diese bei der Prüfung durch das BfN berücksichtigt und Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden.

Frage 10 Seite 5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die enge Zusammenarbeit der Organisation Conservation Force, die sich für die Förderung der Trophäenjagd als Naturschutzinstrument einsetzt, mit der botswanischen Regierung (www.pressreader.com/botswana/botswana-guardian/2 0251107/281676851165174) und deren maßgeblichen Beitrag zur Erstellung für Managementpläne für Elefanten und Leoparden sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Non-detriment Findings), die u. a. auch für die Einfuhrgenehmigung der Trophäen nach Deutschland relevant sind, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Zuverlässigkeit verabschiedeter Jagdquoten, die Bewertung der Tierbestände und die Einhaltung der CITES-Bestimmungen zum Artenerhalt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnissen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 11 Seite 5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Herkunftsländer geschützter Tierarten auf der diesjährigen Messe Jagd und Hund in Dortmund mit Delegationen für den Ausbau der Partnerschaft mit Deutschland bei Trophäenjagden geworben haben, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung hierzu?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 12 Seite 6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass u. a. auf der Messe Jagd und Hund offensiv für Reisepakete zu Trophäenjagden auf geschützte Arten geworben wird, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf das Ziel des internationalen Artenschutzes, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die prognostizierten Auswirkungen auf Populationen geschützter Arten, sollte die offensive Werbung für Trophäenjagden erfolgreich sein und sollten Trophäenjagden weiter zunehmen?

Antwort

Der Bundesregierung ist allgemein bekannt, dass entsprechende Reiseangebote existieren. Ein behördliches Einschreiten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um Angebote für Jagd auf nicht einfuhrfähige Arten handelt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse zu Auswirkungen der Bewerbung von Trophäenjagdreisen auf Populationen geschützter Arten vor.

Frage 13 Seite 6

Sind der Bundesregierung aktuelle juristische Einschätzungen (www.pro wildlife.de/wp-content/uploads/2026/01/rechtsgutachten-2026-messeang ebote.pdf) bekannt zu der Frage, inwiefern Trophäenjagdangebote rechtssicher von Messen ausgeschlossen werden können, welche Meinung hat die Bundesregierung hierzu, und inwiefern zieht die Bundesregierung auf dieser Grundlage bundesweite Regelungen in Betracht?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für das Recht der Märkte, Ausstellungen und Messen wurde mit der Föderalismusreform zum 1. September 2006 auf die Länder verlagert, vgl. Artikel 74 Nummer 11 des Grundgesetzes. Eine bundesweite Regelung im Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte kommt daher nicht in Betracht.

Frage 14 Seite 6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen über die Größe und das Umsatzvolumen des Reisemarktes für Jagdreisen sowie über die Gesamtzahl der dazugehörigen Reiseanbieter in Deutschland, und wenn ja, inwieweit, und welchen Anteil am Gesamtmarkt nimmt dieser Bereich insgesamt ein?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 15 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die kommerzielle Vermarktung von FFH-geschützten Tierarten für Trophäenjagd in Europa, beispielsweise Trophäenjagd auf Braunbären in Kroatien und Rumänien, und liegen der Bundesregierung hierzu Einfuhrzahlen nach Deutschland für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vor (wenn ja, bitte nach Anzahl, Art und Herkunftsland aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine derartige kommerzielle Vermarktung vor. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen für die Verbringung von Jagdtrophäen der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland vor, weil es sich um eine Verbringung innerhalb des Binnenmarkts handelt und hierfür keine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben ist.

Frage 16 + 17 Seite 7

16In welchen Ländern und Gebieten hat die Bundesregierung Mittel für Artenschutzprojekte bewilligt, die auch auf Einnahmen aus Trophäenjagd zielen, wie hoch sind die bewilligten Fördermittel dieser Projekte, wie lange sind deren Laufzeiten, und mit welchen Partnern werden sie umgesetzt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

17Welche finanziellen Mittel werden für nichtkonsumtive Artenschutzprojekte in den Empfängerländern investiert, die auch Förderungen für Projekte mit Trophäenjagdkomponente erhalten, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Auswirkung der Projekte auf die Bestandszahlen und das Populationsgefüge geschützter Arten vor Ort?

Antwort

Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung finanziert keine Vorhaben, die die direkte Förderung von Einnahmen aus Trophäenjagd als Ziel haben. Dies wurde bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8223 dargestellt und hat weiterhin Gültigkeit.

Im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurde allerdings Ende 2025 unter dem Nature, People and Climate Program des Klimainvestitionsfonds (Climate Investment Funds – CIF) ein Länderinvestitionsplan für Namibia in Höhe von 36 Mio. USD durch das CIF-Treuhandkomittee bewilligt. Darin ist eine Komponente von bis zu 200 Tsd. USD enthalten, die neben Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Governance in Gemeinde- und Landnutzungsausschüssen auch Maßnahmen für eine integrierte ethische Jagd enthält. Die Bundesregierung hat ihre Bedenken hierzu im Rahmen der Beratungen im CIF-Treuhandkomitee geäußert. Bisher wurde noch kein Projekt unter dem Investitionsplan finanziert.

Frage 18 Seite 7

Welche Auswirkungen hat die Trophäenjagd nach Kenntnisstand der Bundesregierung auf von ihr geförderte Naturschutzprojekte?

Antwort

Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird Trophäenjagd in vielen Partnerländern im Rahmen nationaler Regelungen als Teil nachhaltiger Nutzung praktiziert und kann unter strengen Auflagen Einnahmen für Naturschutz und lokale Gemeinschaften generieren. Konkrete Auswirkungen der Trophäenjagd auf die von der Bundesregierung geförderten Naturschutzprojekte sind nicht bekannt.

Frage 19 Seite 7

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, auf welchem Anteil von Privatland bzw. Gemeinschaftsland die Trophäenjagd erfolgt und wie sich die geschossenen Tiere prozentual auf diese Flächen verteilen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 20 Seite 7

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wertschöpfung aus der Trophäenjagd auf die verschiedenen Beteiligten (Jagdfarmbesitzer, Jagdreisevermittler – bitte, sofern möglich, nach In- und Ausland aufschlüsseln – und lokale Gemeinschaften)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 21 Seite 8

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung und Wohlfahrtsgewinne (u. a. Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Finanzierung Gesundheits- und Bildungsstrukturen) für lokale Gemeinschaften bei jagdfreien Tourismusangeboten in wildreichen Regionen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 22 Seite 8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nachhaltige und gemeinschaftsbezogene Alternativen zur Trophäenjagd international geschützter Tierarten zu fördern?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer beim Erhalt und bei der Wiederherstellung der Biodiversität sowie bei der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, auch in Schutzgebieten und deren Umfeld.

Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.

Frage 23 Seite 8

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, wieder in die Organisation CIC – International Council for Game and Wildlife Conservation einzutreten, wenn ja, mit welchem Ziel, und wie konkret sind die Planungen bzw. gibt es dazu bereits Vorgespräche und Vorbereitungen?

Antwort

Ein Wiedereintritt in die Organisation CIC – International Council for Game and Wildlife Conservation ist nicht geplant.

Frage 24 Seite 8

Plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Beschlüsse Belgiens und anderer EU-Staaten, ebenfalls ein Importverbot für Trophäen gefährdeter Arten (z. B. Elefant, Löwe, Nashorn, Gepard) zu prüfen oder umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Es ist kein nationales Einfuhrverbot geplant. Jedoch arbeitet die Bundesregierung innerhalb der EU gemeinsam mit der EU‑Kommission und den EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich daran, das EU‑Recht im Hinblick auf die Einfuhr von Jagdtrophäen von unter CITES geschützten Arten zu verbessern. Die Diskussionen zu dem Thema werden auf Ebene der EU geführt. Zu den Inhalten der Diskussionen wird auf die Antwort zu den Fragen 26 bis 28 verwiesen.

Frage 25 Seite 8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Deutschland aufgrund von Importverboten in anderen europäischen Ländern als Einfallstor für Jagdtrophäen genutzt wird?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 26 + 27 + 28 Seite 8

26Plant die Bundesregierung anderweitige Änderungen an den bestehenden Einfuhrbestimmungen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

27Hat die Bundesregierung Kenntnisse über aktuelle Debatten auf EU-Ebene zu Trophäenjagden, und mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-einheitliches Vorgehen in Bezug auf Trophäenjagden bzw. mögliche Importverbote für Jagdtrophäen geschützter Arten ein?

28Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer allgemeinen Importgenehmigungspflicht (bzw. die Rücknahme der Ausnahme von der Importgenehmigungspflicht) für alle AnhangB-Arten der EU-Artenschutzverordnung 338/97 auf EU-Ebene, und

Antwort

‑

Frage 28 (Forts.) Seite 9

inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Umsetzung dieser Forderung ein?

Antwort

Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.

Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob die derzeit für Jagdtrophäen bestehende Ausnahme von der sonst generell geltenden Einfuhrgenehmigungspflicht für Arten des Anhangs B (mit Ausnahme von zwölf Arten) der EU-Artenschutzverordnung 338/97 ganz oder teilweise aufgehoben werden soll. Bislang können wegen der Ausnahme Jagdtrophäen vieler international geschützter und gefährdeter Arten wie Krokodile, Zebras und Giraffen aus dem Anhang B der EU-Artenschutzverordnung 338/97 ohne eine Einfuhrgenehmigung, also ohne Prüfung durch die jeweiligen zuständigen EU-Behörden auf nachhaltige oder möglicherweise illegale Jagd, in die EU eingeführt werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionen, um die Nachhaltigkeit und Legalität der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten sicherzustellen.

Frage 29 + 30 Seite 9

29Welche Studien oder Erhebungen kennt die Bundesregierung auf deutscher und EU-Ebene, welche die gesellschaftliche Akzeptanz von Trophäenjagd messen, und wie stellen sich die Ergebnisse im Zeitverlauf seit 2015 dar?

30Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie Trophäenjagden in den Herkunftsländern von der lokalen Bevölkerung bewertet werden, wenn ja, welche, und wie sehen diese aus?

Antwort

Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass das Thema Trophäenjagd gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Daher setzt die Bundesregierung auf strenge Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von Trophäenjagd sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kommen auch EU-weite Einfuhrverbote für bestimmte Jagdtrophäen zum Einsatz.

Frage 31 Seite 9

Welche Maßnahmen abseits der Trophäenjagd unterstützt die Bundesregierung in von ihr geförderten Naturschutzprojekten weltweit zur Verbesserung der Einkommenssituation, zur Stärkung des Lebensunterhalts von lokalen Gemeinschaften sowie zum Management von Mensch-Tier-Konflikten?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt in Entwicklungs- und Schwellenländern insbesondere Vorhaben für einen menschenrechtsbasierten Naturschutz. Diese zielen darauf ab, Biodiversität durch Schutz und nachhaltige Nutzung zu erhalten, Lebensgrundlagen zu stärken, Einkommensmöglichkeiten zu verbessern und Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren. Die Vermeidung und Minderung von Landnutzungskonflikten sowie die partizipative Gestaltung von Landnutzung steht im Vordergrund von Biodiversitätsprojekten. Dies umfasst – abhängig von Kontext und Bedarfen der Partnerländer und der lokalen Bevölkerung – folgende Maßnahmen: Co-Management von Schutzgebieten durch Beteiligung der lokalen Bevölkerung (inklusive Einbeziehung lokaler Ranger), Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung einer Mensch-Wildtier-Koexistenz (inklusive verbesserte regulatorische und institutionelle Rahmenbedingungen, optimierte Landnutzungs- und Gebietsmanagementpläne sowie präventive Maßnahmen wie z. B. naturbasierte Barrieren, Frühwarnsysteme und sichere Wasserzugänge bzw. Lagerstätten) sowie nachhaltige lokale Wertschöpfung aus diversifizierter Land- und Forstwirtschaft, Kunsthandwerk, Herstellung von naturverträglichen Produkten und gemeindebasiertem (Öko-)Tourismus. Das von der Bundesregierung unterstützte Globalvorhaben „Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien“ fördert zur Eindämmung der Wilderei ein effektiveres Management (grenzübergreifender) Schutzgebietskomplexe unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe der lokalen Bevölkerung und der Reduktion von Mensch-Wildtier-Konflikten in Malawi, Sambia und Tansania.

Frage 32 Seite 10

Welche Meinung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob die Trophäenjagd aus tierschutzrechtlicher Sicht unethisch ist und in Bezug auf den Grundsatz, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf?

Antwort

Die Bundesregierung misst dem Tierschutz hohe Bedeutung bei. Ethische Bedenken im Zusammenhang mit der Trophäenjagd sind der Bundesregierung bekannt, und sie werden sehr ernst genommen. Daher setzt die Bundesregierung auf strenge Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von Trophäenjagd sicherzustellen.

Frage 33 Seite 10

Plant die Bundesregierung, das Abgeben oder Feilbieten von Tieren, die keine Nutztiere oder Pferde sind, auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen zu untersagen?

Antwort

Zu dieser Frage sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, weshalb hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden können.