Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge bundespolitischer Bestrebungen, die wirtschaftliche Erholung und den Ausbau des Tourismussektors voranzutreiben, sieht sich die deutsche Wirtschaft damit konfrontiert, dass sich dieser Wirtschaftszweig seit 2019 (Vorjahr der Corona-Krise) noch nicht vollständig erholt hat (www.bundeswirt schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/tourismus.html). Dieser Sektor ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von entscheidender Bedeutung, weil er nicht nur zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern auch die regionale Wertschöpfung maßgeblich fördert. Das ist insbesondere für die Lebens- und Wirkungsqualität in ländlichen und weiträumigen Regionen von größter Bedeutung.
Gleichzeitig stehen deutsche touristische Betriebe vor der Herausforderung stetig steigender Betriebs-, Energie-, Personal- und Bürokratiekosten, die durch die angespannte geopolitische Weltlage zusätzlich befeuert werden. Dies verstärkt nach Auffassung der Fragesteller die Notwendigkeit einer effektiven und zielgerichteten Förderung der lokalen Infrastruktur, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch das touristische Potenzial unserer Regionen zu sichern.
Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an unzureichenden Fördermitteln für touristische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen richten die Fragesteller das Augenmerk auf die Programme der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit der Absicht, die Effizienz der Mittelabschöpfung und deren Einsatz für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu durchleuchten (www.deutschertourismusverband.de/presse/detail/d tv-kritisiert-reduzierung-von-grw-foerderung-des-bundes). Es ist in ihren Augen entscheidend, dass bestehende Förderinstrumente optimal genutzt werden, um den Fortbestand, die Wertschöpfung, Entwicklung und Nachhaltigkeit des Tourismus in strukturschwachen Regionen zu stärken.
1Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Beantragungen, Genehmigungen und den Abruf von Fördermitteln des Bundes für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg-Vorpommern vor (bitte nach den Jahren von 2020 bis 2025 sowie nach Projektmitteln und institutioneller Förderung aufschlüsseln)?
2Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und der Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
2aFür welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge gestellt?
2bWelche Betriebsgrößen hatten die jeweiligen antragstellenden Unternehmen?
2cWelcher Branche waren die jeweiligen Unternehmen zuzuordnen?
2dWar die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich?
2eWelche Hauptgründe lagen für Ablehnungen vor?
2fIn welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten die Unternehmen und Gewerbetreibenden einen Eigenanteil tragen, um die Förderung zu erhalten?
2gWie häufig war die Nichterreichung der notwendigen Eigenanteile Grund für das Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt gestellten und der gescheiterten Anträge angeben)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 2g gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können in strukturschwachen Regionen im Bereich Tourismus einzelbetriebliche Investitionen und Investitionen zum Ausbau der touristischen Infrastruktur mit dem Ziel der Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft gefördert werden. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und inhaltliche Schwerpunkte, wählen die zu fördernden Projekte aus und kontrollieren deren Wirksamkeit im regionalen Kontext. Spezifische Daten zum Antragsverfahren für tourismusrelevante Projekte im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. anderen Ländern liegen der Bundesregierung nicht vor. In der Tabelle zu Frage 1 (Anlage 1) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die Tourismusförderung in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt. In den Tabellen zu Frage 2 (Anlage 2) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für die gewerbliche Wirtschaft im Bereich Tourismus mit Angaben zu Kreisen und Betriebsstättengrößen bzw. mit Angaben zu Kreisen und Branchen für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.*
Bezogen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bestehen grundsätzlich Förderungsmöglichkeiten für tourismusbezogene Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen der GAK über den Förderbereich „Diversifizierung“. Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der GAK dient der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit für landwirtschaftliche Unternehmen. Förderfähig sind Investitionen in den Bereich „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten.
Die Diversifizierungsförderung wird in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des GAK-Rahmenplans angeboten. Die Durchführung der Förderverfahren, insbesondere Antragstellung, Bewilligung und Kontrolle, obliegt dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesregierung liegen für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich tourismusbezogener Diversifizierungsförderung („Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“) auf Grundlage der Berichterstattung zum Vollzug der GAK für die Jahre 2020 bis 2025 folgende Informationen vor.
| Jahr | Anzahl der För derfälle | Art der Förde rung | Öffentliche Ausgaben GAK Bund + Land in Mio. Euro | Bundesanteil (60 Prozent) in Mio. Euro |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | keine | - | - | - |
| 2021 | 2 Neubewilligungen | Projektförderung | 0,037 | 0,022 |
| 2022 | keine | - | - | - |
| 2023 | 1 Neubewilligung | Projektförderung | 0,026 | 0,016 |
| 2024 | keine | - | - | - |
| 2025 | Daten noch nicht vorliegend | - | - | - |
Quelle: BMEL-Statistik: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz Nach dem GAK-Förderungsgrundsatz Diversifizierung können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden Die verbleibende Finanzierung ist durch Eigen- oder Fremdmittel sicherzustellen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens im Rahmen eines Investitionskonzeptes. Weitergehende Angaben, insbesondere zu einzelnen Projekten, Antragstellungen, Betriebsgrößen, Ablehnungsgründen oder Eigenanteilen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Rahmen der bundesweiten Initiative Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren wird das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Ziel des Zentrums ist die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei der digitalen Transformation durch praxisnahe und kostenfreie Angebote. Das Zentrum ist an mehreren Standorten (Wismar, Rostock und Stralsund) in der Region aktiv. Ein besonderer Schwerpunkt des Zentrums liegt auf der Unterstützung der Tourismusbranche. Unternehmen profitieren von Informationsveranstaltungen, Workshops, Qualifizierungsformaten und Demonstrationen zu Themen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die bewilligte Gesamtfördersumme beläuft sich für die Projektlaufzeit vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2026 auf rund 6,7 Mio. Euro und ist nachfolgend nach Jahren dargestellt.
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | Art der Förde rung | Bundesanteil (Prozent) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1,2 Mio. Euro | 1,4 Mio. Euro | 2 Mio. Euro | 2,1 Mio. Euro | Projektförderung | 100 Prozent |
Für Unternehmen oder Gewerbetreibende aus der Privatwirtschaft bestehen außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den unter den in den Fragen 2a bis 2g gefragten Sachverhalten vor.
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3Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union können Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern oder deren Stadtmarketinggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung beantragen, und wie haben sich die Beantragung, Genehmigung und der Abruf der Mittel in den jeweiligen Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt (bitte regional nach Landkreisen der Antragsteller sowie Art der Förderung und bei Förderungen des Bundes nach zuständigem Ressort und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
3aFür welche konkreten Projekte wurden wie viele Förderanträge gestellt?
3bWar die Beantragung der jeweiligen Mittel erfolgreich?
3cWelche Gründe überwogen für die Ablehnungen (bitte nach Antragsart und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
3dWelche Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern profitierten am meisten von der Förderung durch Bundesmittel, und welche am wenigsten?
3eIn welcher prozentualen und in welcher absoluten Höhe mussten Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern einen Eigenanteil tragen, um die Förderung zu erhalten?
3fWie häufig war die Nichterreichung der Eigenanteile Grund für das Scheitern der Anträge (bitte in Prozent der insgesamt gestellten und gescheiterten Anträge angeben)?
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, ist die Durchführung der GRW Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Antragsverfahren für Landkreise und Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern oder deren Stadtmarketinggesellschaften vor.
In der Tabelle zu Frage 3 (Anlage 3*) sind die bewilligten GRW-Bundesmittel für Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Tourismus für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt.
Für Landkreise und Kommunen bestehen außerdem Fördermöglichkeiten u. a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds Plus. Die Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 regelt die Bestimmungen u. a. zur Antragstellung, Antragsberechtigten, Eigenanteilen. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den unter den in den Fragen 3a bis 3f gefragten Sachverhalten vor.
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